Durch ENTEGA gelöste Beschwerde. | 2857 Views | 10.06.2011 | 13:56 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1736811

ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG (Darmstadt)

Willkürliche Sperrung des Stromanschlusses

Ich bin im Mai 2010 aus dem Ausland in meine neu erworbene Eigentumswohnung in Mainz gezogen. Von der Firma ENTEGA erhielt ich damals ein Willkommensschreiben sowie die Aufforderung für eine Abschlagszahlung. Die Zahlung hatte ich sofort als Dauerauftrag eingerichtet und per Schreiben habe ich die Firma ENTEGA über meine neue Adresse in Mainz informiert.

SCHLAGWORTE

Seitdem hatte ich nichts mehr von der Firma Entega gehört. Ich bin davon ausgegangen, dass ich nach einem Jahr (also im Mai 2011) eine Verbrauchsabrechnung erhalten würde. Am 19.5.2011 fand ich dann den Stromanschluss meiner Wohnung gesperrt vor!

Offensichtlich hatte die Firma weiterhin sämtliche Schreiben an meine ursprüngliche Adresse im Ausland geschickt. Auch nachdem einige dieser Schreiben zurückgesandt wurden, hat sich die Firma Entega nicht an meine neue Adresse (an die auch der Strom geliefert wurde) gewandt.

Selbst der Mitarbeiter, der die Stromsperrung durchgeführt hat, hat ein Hinweisschreiben in den Briefkasten mit meinem Name gesteckt. Die Firma Entega hingegen behauptete unverschämt beständig, dass ich für sie im Ausland leben würde.

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Selbstverständlich habe ich innerhalb von einer Stunde (um 14:30) den ausstehenden Betrag gezahlt. Es wurde mir in Aussicht gestellt, dass bei einer Zahlung bis 15:00 der Anschluss am gleichen Tag wieder frei geschaltet würde. Auf meine Nachfrage um 15:10 behauptete die Firma Entega, dass das Fax mit dem Einzahlungsbeleg nicht gelesen werden könne. Damit blieb der Anschluss bis zum nächsten Tagen gesperrt, was einen erheblichen Schaden (z. B. Tiefkühltruhe) zur Folge hatte. Bis heute weigert sich die Firma Entega für diesen Schaden aufzukommen, so dass ich in den nächsten Tagen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten werde.

Ich habe die Firma ENTEGA im Zusammenhang mit diesem Vorfall als arrogant, überheblich, unverschämt und überhaupt nicht hilfsbereit erlebt. Ich habe sofort den Stromlieferanten gewechselt und freue mich neben niedrigeren Stromtarifen darüber, dass ich nun die Erzeugung regenerativer Energie besser unterstützen kann.

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Meine Forderung an ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG: Erstattung des Schadens in Höhe von 658,24 €


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
28.06.2011 | 12:06
Firmen-Antwort von: ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenbetreuung V121

Guten Tag,

sehr geehrtes ReclaBox Team,

wir haben die Beschwerde sofort überprüft, die Kommunikation mit dem Kunden gesucht und sind bestrebt, das Anliegen zur beidseitigen Zufriedenheit zu lösen.

Kundenzufriedenheit steht im Zentrum unseres Handelns. Die Hinweise unserer Kunden nutzen wir konsequent, um unseren Service ständig zu optimieren.

Freundliche Grüße

ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG

i. V. Heike Baulig

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Kommentare und Trackbacks (10)


10.06.2011 | 14:40
von ReclaBoxler-4014524 | Regelverstoß melden
Bitte erläutern Sie, warum Sie per Dauerauftrag die gewünschte Abschlagszahlung tätigen, Entega nicht reagiert, Sie nach einem Jahr nochmals einen ausstehenden Betrag überweisen/zahlen und nun eine Forderung in Höhe von € 658,24 an die Entega haben. Es ist doch verwunderlich, wieso jemand ein ganzes Jahr vom Anbieter nichts hört, plötzlich aber bereit ist, den ausstehenden Betrag zu leisten. Wenn Sie Abschlagszahlungen getätigt haben, kann es nur sein, dass die Jahresabschlussrechnung ins Ausland verschickt wurde und Sie, bedingt durch den Wohnungswechsel, nicht den ausstehenden Betrag zahlten. Zugegeben, Sie konnten keine Kenntnis haben, ob Sie nachzahlen müssen oder nicht, aber in den Vertragsbedingen steht es drin, dass SIE verantwortlich sind für eine pünktliche Zahlung. Allerdings, da Sie das Willkommenschreiben erhalten haben, kann es auch nicht sein, dass Entega die Auslandsadresse hat. Ihr Gefriergut wird Ihnen niemand ersetzen. Da bin ich sicher. Einen Nachweis über den Versand Ihrer Adressänderung haben Sie bestimmt auch nicht.

10.06.2011 | 15:07
von ReclaBoxler-4523611 | Regelverstoß melden
Ich wiederhole mich hier. Trotzdem nochmals: Ich habe alle mir vorliegenden Zahlungsaufforderungen (teilweise innerhalb von 30 Minuten) beglichen und bin meiner Pflicht der Mitteilung der Adressänderung nachgekommen (mit Nachweis). Ich erhalte normalerweise nur einmal pro Jahr eine Abrechnung meines Stromanbieters.
Die Firma ENTEGA hingegen ist nicht ihrer Pflicht nachgekommen, mich nachweislich über die anstehende Sperrung des Stromanschlusses zu informieren (§ 19 Abs.2 S. 1 StromGVV). Laut Auskunft der örtlichen Verbraucherberatung ist deshalb die Firma ENTEGA sehr wohl zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

10.06.2011 | 17:19
von ReclaBoxler-3565622 | Regelverstoß melden
Halten Sie uns bitte auf dem Laufenden, wie es ausgegangen ist. Ich bin gespannt.

16.06.2011 | 18:56
von ReclaBoxler-1736811 | Regelverstoß melden
Ich habe der Firma ENTEGA per Schreiben meines Anwaltes als Zahlungsfrist den 16.6.2011 gesetzt. Heute (am 16.6.2011) erhielt ich ein Schreiben der Firma ENTAGA, in dem sie nach wie vor einen Schadenersatz ablehnt. Jedoch will sie mir die Kosten für das Entfernen der Stromsperrung sowie Mahn- und Inkassokosten in Höhe von insgesamt 224,86 € erstatten. Über mein weiteres Vorgehen werde ich nach Rücksprache mit meinem Anwalt entscheiden.

16.06.2011 | 19:03
von ReclaBoxler-1736811 | Regelverstoß melden
Weiterhin hat die Firma ENTEGA zugegeben, dass sie die monatlichen Abschlagszahlungen fälschlicherweise zu hoch angesetzt hat!

17.06.2011 | 20:46
von ReclaBoxler-1736811 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


21.06.2011 | 16:45
von ReclaBoxler-1736811 | Regelverstoß melden
Nach eingehender rechtlicher Beratung habe der Firma ENTEGA heute angeboten, dass ich mit einer Zahlung von 50% des noch verbleibenden Schadens, also 238,43 €, von einer gerichtlichen Auseinandersetzung absehen werden.

28.06.2011 | 15:10
von ReclaBoxler-4321311 | Regelverstoß melden
Hier ist meine Antwort auf das heutige Angebot der Firma ENTEGA:

Betr.: Betr.: Vertragskonto 2001663327
Schadenersatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Antwort vom 22.6.2011 habe ich nunmehr endlich erhalten. Es freut mich auch, dass Sie endlich meine Beschwerde bei dem Internetportal Reclabox zur Kenntnis genommen haben. Ich weise Sie darauf hin, dass ich dieses Schreiben ohne meine persönlichen Daten dort veröffentlichen werde.
In Ihrem Schreiben vom 22.6.2011 bieten Sie mir den Erlass der Abschlagszahlungen für den Monat Juli und August an. Es ist Ihnen wahrscheinlich entgangen, dass ich Ihnen gekündigt habe und ab 1.8 2011 von einem anderen Anbieter beliefert werde. Somit zahle ich im August keinen Abschlag mehr. Der Erlass der Abschlagszahlung im Juli führt letztendlich nur dazu, dass ich dann bei der Jahresabrechnung entsprechend mehr zahlen muss. Es handelt sich somit nicht um eine wirkliche Gutschrift. Darf ich Sie fragen, für wie dumm Sie Ihre Kunden eigentlich halten.
Ganz abgesehen davon, wäre auch eine wirkliche Gutschrift in Höhe von 66 € völlig inakzeptabel, weil damit gerade einmal meine Rechtsanwaltskosten gedeckt wären.
Meine Geduld ist erschöpft. Sollte mir bis morgen (29.6.2011) um 14 Uhr kein akzeptables Angebot von Ihnen vorliegen, so werde ich wie angekündigt ein gerichtliches Mahnverfahren gegen die Firma ENTEGA einleiten.

29.06.2011 | 16:20
von ReclaBoxler-1736811 | Regelverstoß melden
Die Angelegenheit ist für mich damit erledigt (siehe mein Schreiben unten). Vielen Dank an das Reclabox-Team.
---------------------------------------------
Betr.: Vertragskonto 2001663327
Ihr Schreiben vom 29.6.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Eingang der von Ihnen zugesagten Zahlung in Höhe von 150 € auf meinem Konto ist die Angelegenheit für mich ebenfalls endgültig erledigt.

14.07.2011 | 21:30
von ReclaBoxler-1736811 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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