TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Kündigung Strom & Gas - bis heute keine Abschlussrechnung
Bestell-/Kundennummer: 3800219 - 4173630
Ich war vorher bei den Städt. Werke, bin dann zu Teldafax gegangen. Seit Dez. 2010 bekam ich dann Strom & Gas, weil es schon sehr günstig war. Ich habe dort Kaution für Gas & Strom insgesamt 200 Euro gezahlt.
Ich bin zum 15.4.2011 zum Lebenspartner gezogen. Ich habe beide Kündigungen geschrieben, per Brief Feb. 2011. Sie haben dann mir nur mitgeteilt, dass ich zum 30.4.2011 aus dem Vertrag Gas raus komme.
Dann habe ich 14 Tage noch mal gewartet, weil ich keine Bestätigung erhielt, wegen Strom. Bin dann zu Filiale gegangen. Die haben noch mal per Fax die Kündigung nachgeschickt. Ich bekam dann nach 14 Tagen immer noch nichts. Ich habe dann noch mal eine eMail geschrieben. Hab nichts erhalten, nur den Satz, wir leiten das weiter.
Dann habe ich angerufen, da kam nur, wir müssen uns entschuldigen, wegen vieler Anfragen ist uns ein Fehler passiert. Ich teile ihnen mit, dass sie dann aus dem Stromvertrag zum 31.5.2011 raus kommen. Schicke ihnen dies gleich per eMail mit und noch mal einen Brief mit der Kündigungsbestätigung. Bis heute nichts angekommen.
Ich habe schon einige Briefe geschrieben, habe auch alles bezahlt. Am 7.6.2011 ich noch mal einen Brief geschrieben, wegen der Abschlussrechnung und habe auch dort meinen Zählerstand mitgeteilt. Auch bei den Städt-Werke habe ich den Zählerstand angegeben. Sie haben sich nur gewundert. Die sagten selbst zu mir, ich nehme das jetzt mal auf und ich müsste ein Formular bekommen, das ich an Teldafax schicken müsste, wegen der Zählerstände.
Heute bekam ich wieder einen Brief von den: Vielen dank Frau C., dass sie uns mitgeteilt haben, dass sie um gezogen sind. Bitte füllen sie die Unterlagen aus, dass wir sie weiter mit Gas beliefern können. Nächster Satz stand dort: Wir werden ihren alten Abnahmestelle zum 31.5.2011 abmelden. Allerdings brauchen wir die Bestätigung von ihrem Netzbetreiber. Das hab ich nicht ausgefüllt und noch mal einen Brief geschrieben. Ich frage mich langsam, was das alles soll.
Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
2) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
3) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Erstellung der korrekten Schlussrechnung und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
4) Wenn Lastschrift erfolgte, bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen (Stichwort: 6-Wochen-Märchen) - genaueres hier:
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens
5) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:
de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf
Zitat:
"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.
Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.
Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "
2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)
bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/mitarbeiter-schreddern-massenhaft-unterlagen/4284232.html
www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php
Beschwerde ist noch nicht gelöst.