456 Views | 13.06.2011 | 09:49 Uhr
geschrieben von Erkan Yücebas

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Keine Endabrechnung für Strom, keine Rückzahlung

Seit dem 22.04. werde ich nicht mehr durch teldafax versorgt, da sie die Netzentgelte an enercity nicht gezahlt haben. Ich habe sofort per Einschreiben gekündigt und eine Endabrechnung gefordert.

Anstatt einer Antwort habe ich eine Mahnung erhalten, damit ich Abschläge weiter zahle, obwohl Teldafax keinen Strom liefern kann. Es ging leider noch eine Rate von meinem Konto an Teldafax. Auf meine Mail bezüglich einer Rückzahlung habe ich wieder keine Antwort erhalten. Teldafax kann anscheinend nur ungerechtfertigte Mahnungen schreiben.

Als ich die Hotline angerufen habe, hat mir eine absolut unfreundliche Dame mitgeteilt, dass ich auf meine Abschlussrechnung warten muss, da Teldafax nicht in der Lage ist, eine Überweisung zu tätigen. Eine Überweisung außerhalb einer Abrechnung würde ca. 8-12 Wochen dauern. Unfassbar!

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Sofortige Erstellung der Endabrechnung und Rückzahlung des Abschlages und des Guthabens aus der Abrechnung


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Kommentare und Trackbacks (6)


13.06.2011 | 17:06
von ReclaBoxler-9220128 | Regelverstoß melden
1) Wenn noch nicht geschehen, dem Netzbetreiber und Teldafax den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom-Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

2) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

3) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Erstellung der korrekten Schlussrechnung und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

4) Wenn Lastschrift erfolgte, bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen (Stiuchwort: 6-Wochen-Märchen) - genaueres hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

5) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf

14.06.2011 | 08:15
von Fragezeichen | Regelverstoß melden
TELDAFAX, die endlose Geschichte?

14.06.2011 | 16:19
von Diana D. | Regelverstoß melden
Unser Geld ist nun weg. Aber aus Fehlern lernt man doch, oder?
Ade - meine 404€. Andere hat´s viel schlimmer erwischt.

14.06.2011 | 17:03
von ReclaBoxler-6710228 | Regelverstoß melden
1) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "

2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “

14.06.2011 | 20:38
von Rudi Stasi | Regelverstoß melden
TelDaFax schreddert:

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/mitarbeiter-schreddern-massenhaft-unterlagen/4284232.html

15.06.2011 | 18:59
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php



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