TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Was muss ich jetzt machen? Teldafax ist Pleite.
Bestell-/Kundennummer: Gas und Strom
Ich habe Strom und Gas bei TelDaFax bezogen. Dabei habe ich Vorkasse geleistet. TelDaFax ist Pleite. Was soll ich jetztmachen? Wie geht es weiter.
Ich habe TelDaFax mehrfach angeschrieben, mit Einschreiben. Es kommt keine Antwort.
Den Gasanschluß habe ich schon gekündigt, jedoch kam bis jetzt keine Endabrechnung. Mir wurde eine Zwischenrechnung geschickt, mit Ablesedaten die ich bis heute noch nicht erreicht habe. Sie wollten Geld von mir. Diese Abrechnung war jedoch falsch.
Dies habe ich TelDaFax mitgeteilt, per Einschreiben und wieder keine Antwort erhalten, Bekomme ich jetzt automatisch Post vom Grundversorger, oder muss ich mich melden?
Wenn ja, wo?
Zitat:
"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.
Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.
Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden.
Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist.
2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Hinweisblatt ist allerdings vom April 2011: Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz
und: www.vzhh.de/energie/93653/teldafax-ist-pleite.aspx
3) Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“
www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html
Zitat:
„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?
Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.
Können Überweisungen von der Bank zurück gebucht werden?
Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.
Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?
Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)
Wegen des letzten Satzes ("... wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen") würde ich an Ihrer Stelle den für Ihren Wohnort zuständigen Netzbetreiber anrufen und fragen, was Sache ist bzw. Stand der Dinge ist.
4) In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):
Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt
Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom
ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO) :
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)
Merkel und Co. bei der nächsten Wahl zum Teufel jagen!
www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php
In jeder neuen TELDAFAX Beschwerde wird permanent das gleiche herunter gekaut.
www.vz-nrw.de/UNIQ130820345109308/L16611A36039921A897191A527261/link897191A.html
Zitat:
"Muss ich weiter Abschlagszahlungen leisten?
So lange Sie weiter mit Strom oder Gas beliefert werden, müssen Sie auch Ihre Abschlagszahlungen weiter entrichten. Sollten Ihre Abschläge weit über Ihrem Energieverbrauch liegen, sodass Sie am Ende des Bezugsjahrs mit Rückzahlungen rechnen können, könnten Sie die Höhe der Abschlagszahlungen reduzieren bzw. die Zahlungen ganz einstellen.
Achtung: Diese Einschätzung ist nicht "gerichtsfest". Sie gibt die Auffassung der Verbraucherzentrale wieder.
Tipp: Zahlen Sie die Abschläge per Einzugsermächtigung, können Sie alle Abbuchungen, die erst kürzlich erfolgt sind, bei Ihrer Bank rückgängig machen – mindestens innerhalb von sechs Wochen ab Rechnungsschluss." (Ende des Zitats)
Schon bemerkt? Das hier ist keine Auskunftei, keine Rechtsberaterseite, es ist ein Beschwerdeforum!
www.vznrw.de/UNIQ130976489629314/L18411A36044581A904191A527261/link904191A
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13580979/Teldafax-Kunden-koennen-Ansprueche-geltend-machen.html
- Wie und wann können Sie Forderungen anmelden?
- Wie läuft das weitere Insolvenzverfahren ab?
- Soll man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen?
- Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
- Was ist jetzt dringend zu tun?
im Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax eröffnet: 700.000 Kunden betroffen"
www.vz-nrw.de/UNIQ131554787916443/L25111A36073001A924801A527261/link924801A.html
www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Teldafax-Pleite-war-Behoerden-wohl-lange-bekannt-id5081410.html