720 Views | 15.06.2011 | 09:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2383911
Ich habe zum 1. März den Anbieter gewechselt und eine Schlussrechnung von TelDaFax erhalten und bezahlt.
Danach habe ich TelDaFax aufgefordert, meine Kaution in Höhe von 200,-- €, zurück zu erstatten. Auf kein Schreiben wird reagiert und der Betrag ist bis zum heutigen Tag nicht erstattet worden.
Bei der Service-Nummer erreicht man sowieso keinen.
Ich denke, nach der Insolvenz kann ich das Geld abschreiben.
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
Zurückerstattung der 200,-- € Kaution
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Zitat:
"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.
Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.
Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist."
2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Hinweisblatt ist allerdings vom April 2011: Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)
und: www.vzhh.de/energie/93653/teldafax-ist-pleite.aspx
3) Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“
www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html
Zitat:
„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?
Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.
Können Überweisungen von der Bank zurück gebucht werden?
Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.
Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?
Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)
Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt
Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom
ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)
www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php
www.vznrw.de/UNIQ130976489629314/L18411A36044581A904191A527261/link904191A
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13580979/Teldafax-Kunden-koennen-Ansprueche-geltend-machen.html
- Wie und wann können Sie Forderungen anmelden?
- Wie läuft das weitere Insolvenzverfahren ab?
- Soll man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen?
- Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
- Was ist jetzt dringend zu tun?
im Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax eröffnet: 700.000 Kunden betroffen"
www.vz-nrw.de/UNIQ131554787916443/L25111A36073001A924801A527261/link924801A.html