7417 Views | 15.06.2011 | 10:37 Uhr
geschrieben von Homer Simpson

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax stellt Insolvenzantrag-ist nun meine Forderung futsch?

Bestell-/Kundennummer: RG-Nr. 1232011381926 (GAS) + 1232011312081 (STROM)

Aus den beiden o. g. Abschlußrechnungen ergibt sich ein Restguthaben in Höhe von 195,38 EUR.

Mit Hinweis auf Anwendung des gerichtlichen Mahnverfahren habe ich das Unternehmen per Einschreiben/ Rückschein letztmalig aufgefordert, den fälligen Betrag bis zum 10.06.2011 auf benanntes Konto zur Zahlung anzuweisen. Natürlich kann ich bis heute keine Gutschrift feststellen.

Jetzt, wo TelDaFax beim zuständigen Amtsgericht offiziell Insolvenzantrag gestellt hat, lohnt es sich da überhaupt noch, einen Mahnbescheid online zu erwirken oder kann ich mir das Geld eh' von der Backe putzen?

Traurig, traurig - und für so einen Laden geben Rudi Völler und Bayer 04 auch noch ihre Namen her.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erstattung des Restguthabens - ist ja schließlich meines


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Kommentare und Trackbacks (34)


15.06.2011 | 10:58
von Julia Kinder | Regelverstoß melden
Ich habe von TelDaFax mein Gas bezogen und habe Vorkasse gezahlt, zusammen mit der Kaution habe ich ein Guthaben von 2756,31 € (KundenNr.: 3644384). Ich bin sehr verzweifelt und weiß nicht, was ich machen soll, vor allem wie ich mein Geld zurück bekommen kann. Weiß jemand, wie man sich auf diese Liste beim Amtsgericht setzt oder was man tun kann?

15.06.2011 | 11:02
von Ron Allan | Regelverstoß melden
Ja, wir brauchen Infos! Jmd. hat schon vorgeschlagen, dass alle, die bei Reclabox sind, sich gemeinsam auf die Liste eintragen sollen. Genaueres weiß ich momentan auch nicht.

15.06.2011 | 11:22
von ReclaBoxler-3717301 | Regelverstoß melden
Sie müssen unbedingt den Verbraucherschutz anrufen. Ich habe das gestern in der Zeitung gelesen. Der Verbraucherschutz kann Ihnen sagen, was Sie zu machen haben.
Ich weiß nur, dass an erster Stelle das Finanzamt und an zweiter Stelle die Krankenkassen stehen.

15.06.2011 | 11:34
von Mike Boiger | Regelverstoß melden
Man kann die Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden, ob man evtl. einen Teil seines Geldes sieht, ist schwer zu sagen, da der sich erstmal einen Überblick über die Finanzlage der Firma macht, teldafax kann allerdings zur Zeit keine Gelder mehr auszahlen, ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters. Sollte es genug am Ende des Verfahrens geben, werden die Gelder anteilig auf alle Gläubiger verteilt, wobei zuerst die Angestellten und der Staat und Krankenkasse ihre Gelder erhalten.
Anschrift Insolvenzverwalter: Dr. Biner Bähr Graf-Adolf-Platz 1540213 Düsseldorf/Deutschland T: + 49 211 49195 0 F: + 49 211 49195 100

15.06.2011 | 11:50
von Ron Allan | Regelverstoß melden
 spider monkey Mike: Soll man da jetzt einen Brief mit der Forderung des Guthabens schicken?

15.06.2011 | 12:50
von Homer Simpson | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Homer Simpson  spider monkey Ron
Ich habe soeben an die Fax-Nr. meine Forderungen mit der Bitte gestellt, mir mitzuteilen, was genau ich machen muss, um eine Zahlung zu erhalten.


15.06.2011 | 13:28
von X. 99 | Regelverstoß melden
Direkt an Teldafax braucht man nichts mehr schicken, da die ja schon seit zwei Monaten sämtliche Dokumente illegal vernichten. Unter anderem auch die Beschwerdebriefe.

15.06.2011 | 15:01
von ReclaBoxler-1510128 | Regelverstoß melden
1) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist."

2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Hinweisblatt ist allerdings vom April 2011: Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

und: www.vzhh.de/energie/93653/teldafax-ist-pleite.aspx

3) Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurück gebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

15.06.2011 | 15:19
von ReclaBoxler-1510128 | Regelverstoß melden
 spider monkey Homer Simpson:

Ich glaube, Ihre Frage nach einem beantragten oder auch nach einem noch zu stellenden Mahnbescheid wird im letzten Absatz der Insolvenzeröffnung - leider - beantwortet (Zitat: "Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. -. -. -. -. -. werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.")

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen drei Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO) :

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

15.06.2011 | 16:27
von Ron All | Regelverstoß melden
 spider monkey Homer, wäre nett, wenn du uns berichten würdest, falls du eine Rückmeldung bekommst. lg

15.06.2011 | 16:30
von Homer Simpson | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Homer Simpson  spider monkey Ron
Na klar, das mache ich!

Na, dann kann ich mir den Mahnbescheid und die 23,- EUR dafür ja auch sparen. Insofern liege ich mit meinem Fax direkt an den Insolvenzverwalter ja nicht so falsch.


15.06.2011 | 18:52
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

16.06.2011 | 00:00
von Marcel D'Avis | Regelverstoß melden
Bisher hat TelDaFax nur den Insolvenzantrag gestellt. Solange das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, macht es überhaupt gar keinen Sinn, den vorläufigen Insolvenzverwalter mit Forderungen zu belästigen.

Das gerichtliche Mahnverfahren kann man sich ab sofort sparen. Zitat: "Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO)."

16.06.2011 | 10:10
von Homer Simpson | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Homer Simpson  spider monkey Marcel
Tut mir auch wohl für den Inso-Verwalter Leid, aber 1. habe ich das nicht gewusst, 2. wird ihm das in seinem Job wohl nicht zum ersten mal passieren und 3. ist mir das auch egal, weil es letztlich den Geschäftsgebaren von TelDaFax geschuldet ist.


17.06.2011 | 12:43
von ReclaBoxler-7112501 | Regelverstoß melden
"Teldafax-Insolvenz: Bayer drohen Zahlungen
zuletzt aktualisiert: 16.06.2011 - 02:30

fussball

Leverkusen (RP) Die Insolvenz des Trikotsponsors Teldafax könnte den Fußball-Vizemeister Bayer Leverkusen nachträglich Millionen kosten. Nach Angaben des Handelsblatts hat Bayer sämtliche Zahlungen des Stromanbieters in Höhe von sechs Millionen Euro pro Jahr erhalten, als andere Gläubiger vergeblich auf ihr Geld warteten. Biner Bähr, der vorläufige Insolvenzverwalter von Teldafax, bestätigte, er werde den Fall sorgfältig prüfen."

Rp-online

Das war für mich sowieso das i-Tüpfelchen! Kurz vor der Insolvenz hauen sie 6 mio € raus, während Kunden teilweise monatelang auf ihre Guthaben warten.

17.06.2011 | 15:54
von Hajo K. | Regelverstoß melden
Auch ich als ehemaliger Teldafax-Kunde, der fast nichts verloren hat, da ich die Zahlungen rechtzeitig eingestellt habe und die Szenerie mit dem Verein stetig verfolgt habe, drängt sich mir der Verdacht auf, dass hier eine Insolvenzverschleppung im Raume steht, zumal der Geschäftsführer gerade aus diesen Gründen zur Zeit eingefahren ist.

17.06.2011 | 15:59
von Gabriele Beick-leddin | Regelverstoß melden
Weiß jemand vielleicht, ob man vorausbezahlte Leistungen aus einem Stromliefervertrag mit nicht gezahlter Vorauszahlung aus einem Gasliefervertrag (wegen der Warnung vor Überweisungen nach Kündigung des Lastschriftverfahrens) verrechnen kann? Oder fällt das Stromvertragsguthaben in die Insolvenzmasse und man muss die Gasvorauszahlung zusätzlich leisten? Unser Grundversorger hat die noch nicht herausgeschmissen und wir haben Jahresverträge.

18.06.2011 | 01:04
von ReclaBoxler-7112501 | Regelverstoß melden
 spider monkey Frau Beick-Leddin:

Ich kann keinen fachlichen Rat geben, nur meine Meinung:
Ja, nichts überweisen, solange man dort noch Guthaben hat.
Solange sie Geld von Ihnen wollen, sitzen sie am längeren Hebel und diese Situation sollten sie nicht freiwillig aus der Hand geben.
Sie sind zwar nach wie vor verpflichtet, für ihre Leistungen zu zahlen, aber eine Jahresvorauszahlung ist sicherlich in diesem Fall nicht verpflichtend.

20.06.2011 | 17:42
von ReclaBoxler-7517128 | Regelverstoß melden
 spider monkey Frau Beick-Leddin

Die Frage, ob man voraus gezahlte Leistungen aus einem Stromliefervertrag mit nicht gezahlter Vorauszahlung aus einem Gasliefervertrag verrechnen kann, hat sich seit Samstag, 18.06.11, erledigt:

Artikel der Verbraucherzentrale NRW "Teldafax stellt Belieferung mit Strom und Gas ein: Verbraucherzentrale weist auf Kündigungsrecht hin".

www.vz-nrw.de/UNIQ130858440924054/link897191A.html

24.06.2011 | 15:30
von Maz | Regelverstoß melden
Tja, das Geld dürfte weg sein; vielleicht bekommt man nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch ein Zehntel mit viel Glück. Geiz ist zwar geil, aber dass so etwas nicht lange gut gehen kann, war leider zu erwarten.

27.06.2011 | 16:05
von ReclaBoxler-8671287 | Regelverstoß melden
www.focus.de/finanzen/news/energie-razzia-bei-teldafax-verdacht-der-insolvenzverschleppung_aid_640634.html

04.07.2011 | 09:39
von ReclaBoxler-1718128 | Regelverstoß melden
Beachte Artikel: "Teldafax-Kunden: Vertragspartner wegen Schadenersatzansprüchen prüfen",

www.vznrw.de/UNIQ130976489629314/L18411A36044581A904191A527261/link904191A

05.07.2011 | 15:07
von Lothar Walter | Regelverstoß melden
Noch ein Tipp! Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienstelle Anzeige gegen den Vorstand wegen Insolvenzverschleppung. Der Vorstand hat die Rückzahlungen verzögert, und damit auch die Insolvenz. Dabei ging es dem Vorstand nur darum, die Manager-Gehälter weiter zahlen zu können.

11.07.2011 | 22:03
von Carac | Regelverstoß melden
Ich hoffe, hier Hilfe finden zu können:

Ich war Kunde von Teldafax - seit 10/2009 - und habe zweimal jeweils 556€ abgebucht bekommen als Lastschrift. 2009 und 2010. Nun basierte dieser Preis auf einer Verbrauchsannahme von 3000 KW/h im Jahr. Teldafax stellte trotz Zusage im Oktober 2010 keine Jahresabrechnung aus - erst im Mai 2011. Diese Abrechnung stellte fest, dass der Verbrauch wesentlich niedriger lag - bei 1800 - und daher der jährliche Abschlag 344€ beträgt. Ich kündigte aufgrund einer Preiserhöhung im Juni 2011 aufgrund meines Sonderkündigungsrechtes zum nächstmöglichen Termin per Einschreiben. Mit der Kündigung verlangte ich eine Abschlussrechnung und eine Überweisung meines Guthabens von mind. 123€ bei Teldafax.

Nun sollte die Insolvenz bei Teldalfax eröffnet werden und ich wies meine Bank an, die Lastschrift vom Oktober 2010 über 556 zurückzubuchen, da diese ungültig war. Ungültig, da von einem Abschlag ausgehend, den Teldafax anhand eines nicht existenten Verbrauchs berechnet hatte.

Das Geld traf auf meinem Konto ein und zwei Tage später ein Brief vom Bankhaus Lampe an meine Bank (Volksbank) mit einer Rüge und der Aufforderung das Geld zurückzuüberweisen, da eine Lastschriftgenehmigung vorlag. Ich wies darauf hin meinen Bank-Sachbearbeiter an, das Geld auf keinen Fall zurückzubuchen, da es das meinige sei und das Bankhaus Lampe oder auch Teldafax sich bezüglich ausstehender Forderungen an mich persönlich wenden soll.

Er buchte trotz dessen zurück, verwies auf die Rechtsabteilung, die dies geprüft hätte und meinte, ich hätte a) die Lastschrift durch Anerkenntnis des Rechnungsabschlusses am 31.12.2010 (Kontoauszug) genehmigt und b) war es keine unberechtigte Lastschrift, da eine Genehmigung vorlag und daher nur innerhalb von sechs Wochen zurückgebucht werden durfte.

Ich habe nun die Frage, ob ich dieses Geld mir von meiner Bank zurückholen kann, da diese mein Geld trotz Untersagen zurückbuchte. Immerhin ist sie nur Dienstleister und ich bin immer noch Herr über mein Geld. Sollte ich zumindest.

Vielen Dank im Voraus für etwaige Hinweise und Ratschläge!

11.07.2011 | 23:06
von ReclaBoxler-7861287 | Regelverstoß melden
 spider monkey Carac

Vielleicht helfen meine Hinweise und verschiedene Fundstellen hier in der Reclabox weiter. . . .

1) § 676b BGB "Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge" lautet wie folgt (Zitat):

Absatz 1: Der Zahlungsdienstnutzer hat seinen Zahlungsdienstleister unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten.

Absatz 2: Ansprüche und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den Zahlungsdienstleister nach diesem Unterkapitel sind ausgeschlossen, wenn dieser seinen Zahlungsdienstleister nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn der Zahlungsdienstleister den Zahlungsdienstnutzer über die den Zahlungsvorgang betreffenden Angaben gemäß Artikel 248 §§ 7, 10 oder § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich." (Zitatende)

Einen Kommentar zu dem seit 2010 geltenden "neuen" § 676b BGB finden Sie hier:

beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=SchDoeEbeKoBGB&g=BGB&p=676b&rn=4

Die seinerzeitigen Lastschriften sind so lange "schwebend unwirksam" bis der Kunde den Lastschriften ausdrücklich widerspricht.

2) Lastschrift:

www.antispam.de/wiki/Lastschrift

3) Bankenmärchen über die 6-Wochen-Frist:

www.antispam.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist

4) Beschwerde und Kommentare lesen:
de.reclabox.com/beschwerde/40509-hypovereinsbank-nuernberg-ruecklastschrift-teldafax-676b-bgb

5) Beschwerde und Kommentare lesen:
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

13.07.2011 | 15:15
von Pragmatiker | Regelverstoß melden
Einfach Lösung für Teledafax Kunden mit Restguthaben aus Vorauszahlung. Meldet zum Vertragsende / Ersatzversorgungsbeginn einen dem Guthaben angepassten (deckenden) Verbrauch / Zählerstand.
Dann braucht man sich auch keine Gedanken zu machen, ob aus der Insolvenzmaße noch Rückzahlungen kommen.

14.07.2011 | 19:21
von Carac | Regelverstoß melden
Auch wenn ich erst dachte - ah ja! - habe ich es nun doch nicht verstanden. Wenn ich ein Guthaben habe und voraus bezahlt habe und aller Voraussicht nach Ende des Vertrages ein Guthaben ausgezahlt bekommen hätte, wie soll ich dann da einen deckenden Zählerstand melden - wem überhaupt? Der drewag oder teldafax? Das muss mir noch mal jemand erklären.

15.07.2011 | 15:46
von ReclaBoxler-9511128 | Regelverstoß melden
Die "einfache Lösung" ist nicht rechtmäßig!

Gemeint ist, dass man ausrechnet, wie viel kWh man verbraucht haben muss, um kein Guthaben bei dem Anbieter A zu haben - quasi eine plus/minus-Null Rechnung entsteht: man hat keine Forderung / Guthaben mehr gegenüber A. Zu dem Anfangszählerstand wird dann der manipulierte / angebliche Verbrauch addiert, dessen Kosten identisch oder höher als die Vorauszahlungen / das Guthaben bei A sind. Dann gibt man dem Anbieter A den Zählerstand x an. Dem Anbieter B wird als Anfangszählerstand exakt der Zählerstand (auch wenn dieser tatsächlich geringer ist) angegeben, der zuvor dem Anbieter A als Endzählerstand genannt worden ist. Meines Erachtens ist dies jedoch kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches, was ich nicht mache und auch niemandem empfehle.

17.07.2011 | 22:29
von ReclaBoxler | Regelverstoß melden
 spider monkey Carac

Im Kommentar vom 17.07.11, 14.34 Uhr, wird erklärt, was Herr Pragmatiker meint.

de.reclabox.com/beschwerde/41138-teldafax-troisdorf-geprellt-von-teldafax

02.09.2011 | 18:06
von ReclaBoxler-6129028 | Regelverstoß melden
Teldafax-Kunden können Ansprüche geltend machen

www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13580979/Teldafax-Kunden-koennen-Ansprueche-geltend-machen.html

09.09.2011 | 08:09
von ReclaBoxler-4213128 | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale NRW am 06.09.2011 mit Hinweisen
- Wie und wann können Sie Forderungen anmelden?
- Wie läuft das weitere Insolvenzverfahren ab?
- Soll man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen?
- Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
- Was ist jetzt dringend zu tun?
im Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax eröffnet: 700.000 Kunden betroffen"

www.vz-nrw.de/UNIQ131554787916443/L25111A36073001A924801A527261/link924801A.html

20.09.2011 | 08:11
von Mia | Regelverstoß melden
Artikel vom 20.09.2011 "Teldafax-Pleite war Behörden wohl lange bekannt":

www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Teldafax-Pleite-war-Behoerden-wohl-lange-bekannt-id5081410.html

14.12.2011 | 20:45
von Osman Caliskan | Regelverstoß melden
Hallo!
Ich bin auch ein Teldafax geschädigter der noch Guthaben hat aber es evntl. nie erhalten wird. Angeblich sollen Kunden auf Codierte Forderungs Formulare warten, von dem ich bis heute nichts gesehen habe.
Meine Frage hier. Hat schon jemand sowas erhalten?
oder werden die Forderungen schriftlich an Hr. Dr. Biner Bähr Anschrift schon gestellt.
M. f.G

21.12.2011 | 20:54
von Doris Heymann | Regelverstoß melden
Hallo
wir sind auch Teldafax Kunde. Wir haben ein Guthaben bei Teldax über 232,85 Euro. Wir haben jetzt eine Forderungsanmeldung erhalten.
Ich glaube nicht, dass wir das Geld erstattet bekommen.
Aber angeblich haben wir auch noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 116,47 Euro. Eine Verrechnung mit dem Guthaben ist lt. Insolvenzverwalter nicht möglich. Wir werden aufgefordert den Betrag zu zahlen, was wir natürlich nicht einsehen.
Kennt sich jemand mit dieser Situation aus?
Oder wie muß man sich jetzt verhalten?



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