TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
TelDaFax stellt Insolvenzantrag-ist nun meine Forderung futsch?
Bestell-/Kundennummer: RG-Nr. 1232011381926 (GAS) + 1232011312081 (STROM)
Aus den beiden o. g. Abschlußrechnungen ergibt sich ein Restguthaben in Höhe von 195,38 EUR.
Mit Hinweis auf Anwendung des gerichtlichen Mahnverfahren habe ich das Unternehmen per Einschreiben/ Rückschein letztmalig aufgefordert, den fälligen Betrag bis zum 10.06.2011 auf benanntes Konto zur Zahlung anzuweisen. Natürlich kann ich bis heute keine Gutschrift feststellen.
Jetzt, wo TelDaFax beim zuständigen Amtsgericht offiziell Insolvenzantrag gestellt hat, lohnt es sich da überhaupt noch, einen Mahnbescheid online zu erwirken oder kann ich mir das Geld eh' von der Backe putzen?
Traurig, traurig - und für so einen Laden geben Rudi Völler und Bayer 04 auch noch ihre Namen her.
Ich weiß nur, dass an erster Stelle das Finanzamt und an zweiter Stelle die Krankenkassen stehen.
Anschrift Insolvenzverwalter: Dr. Biner Bähr Graf-Adolf-Platz 1540213 Düsseldorf/Deutschland T: + 49 211 49195 0 F: + 49 211 49195 100
Ich habe soeben an die Fax-Nr. meine Forderungen mit der Bitte gestellt, mir mitzuteilen, was genau ich machen muss, um eine Zahlung zu erhalten.
Zitat:
"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.
Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.
Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist."
2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Hinweisblatt ist allerdings vom April 2011: Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)
und: www.vzhh.de/energie/93653/teldafax-ist-pleite.aspx
3) Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“
www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html
Zitat:
„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?
Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.
Können Überweisungen von der Bank zurück gebucht werden?
Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.
Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?
Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)
Ich glaube, Ihre Frage nach einem beantragten oder auch nach einem noch zu stellenden Mahnbescheid wird im letzten Absatz der Insolvenzeröffnung - leider - beantwortet (Zitat: "Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. -. -. -. -. -. werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.")
In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen drei Teldafax-Gesellschaften):
Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt
Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom
ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO) :
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)
Na klar, das mache ich!
Na, dann kann ich mir den Mahnbescheid und die 23,- EUR dafür ja auch sparen. Insofern liege ich mit meinem Fax direkt an den Insolvenzverwalter ja nicht so falsch.
www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php
Das gerichtliche Mahnverfahren kann man sich ab sofort sparen. Zitat: "Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO)."
Tut mir auch wohl für den Inso-Verwalter Leid, aber 1. habe ich das nicht gewusst, 2. wird ihm das in seinem Job wohl nicht zum ersten mal passieren und 3. ist mir das auch egal, weil es letztlich den Geschäftsgebaren von TelDaFax geschuldet ist.
zuletzt aktualisiert: 16.06.2011 - 02:30
fussball
Leverkusen (RP) Die Insolvenz des Trikotsponsors Teldafax könnte den Fußball-Vizemeister Bayer Leverkusen nachträglich Millionen kosten. Nach Angaben des Handelsblatts hat Bayer sämtliche Zahlungen des Stromanbieters in Höhe von sechs Millionen Euro pro Jahr erhalten, als andere Gläubiger vergeblich auf ihr Geld warteten. Biner Bähr, der vorläufige Insolvenzverwalter von Teldafax, bestätigte, er werde den Fall sorgfältig prüfen."
Rp-online
Das war für mich sowieso das i-Tüpfelchen! Kurz vor der Insolvenz hauen sie 6 mio € raus, während Kunden teilweise monatelang auf ihre Guthaben warten.
Ich kann keinen fachlichen Rat geben, nur meine Meinung:
Ja, nichts überweisen, solange man dort noch Guthaben hat.
Solange sie Geld von Ihnen wollen, sitzen sie am längeren Hebel und diese Situation sollten sie nicht freiwillig aus der Hand geben.
Sie sind zwar nach wie vor verpflichtet, für ihre Leistungen zu zahlen, aber eine Jahresvorauszahlung ist sicherlich in diesem Fall nicht verpflichtend.
Die Frage, ob man voraus gezahlte Leistungen aus einem Stromliefervertrag mit nicht gezahlter Vorauszahlung aus einem Gasliefervertrag verrechnen kann, hat sich seit Samstag, 18.06.11, erledigt:
Artikel der Verbraucherzentrale NRW "Teldafax stellt Belieferung mit Strom und Gas ein: Verbraucherzentrale weist auf Kündigungsrecht hin".
www.vz-nrw.de/UNIQ130858440924054/link897191A.html
www.vznrw.de/UNIQ130976489629314/L18411A36044581A904191A527261/link904191A
Ich war Kunde von Teldafax - seit 10/2009 - und habe zweimal jeweils 556€ abgebucht bekommen als Lastschrift. 2009 und 2010. Nun basierte dieser Preis auf einer Verbrauchsannahme von 3000 KW/h im Jahr. Teldafax stellte trotz Zusage im Oktober 2010 keine Jahresabrechnung aus - erst im Mai 2011. Diese Abrechnung stellte fest, dass der Verbrauch wesentlich niedriger lag - bei 1800 - und daher der jährliche Abschlag 344€ beträgt. Ich kündigte aufgrund einer Preiserhöhung im Juni 2011 aufgrund meines Sonderkündigungsrechtes zum nächstmöglichen Termin per Einschreiben. Mit der Kündigung verlangte ich eine Abschlussrechnung und eine Überweisung meines Guthabens von mind. 123€ bei Teldafax.
Nun sollte die Insolvenz bei Teldalfax eröffnet werden und ich wies meine Bank an, die Lastschrift vom Oktober 2010 über 556 zurückzubuchen, da diese ungültig war. Ungültig, da von einem Abschlag ausgehend, den Teldafax anhand eines nicht existenten Verbrauchs berechnet hatte.
Das Geld traf auf meinem Konto ein und zwei Tage später ein Brief vom Bankhaus Lampe an meine Bank (Volksbank) mit einer Rüge und der Aufforderung das Geld zurückzuüberweisen, da eine Lastschriftgenehmigung vorlag. Ich wies darauf hin meinen Bank-Sachbearbeiter an, das Geld auf keinen Fall zurückzubuchen, da es das meinige sei und das Bankhaus Lampe oder auch Teldafax sich bezüglich ausstehender Forderungen an mich persönlich wenden soll.
Er buchte trotz dessen zurück, verwies auf die Rechtsabteilung, die dies geprüft hätte und meinte, ich hätte a) die Lastschrift durch Anerkenntnis des Rechnungsabschlusses am 31.12.2010 (Kontoauszug) genehmigt und b) war es keine unberechtigte Lastschrift, da eine Genehmigung vorlag und daher nur innerhalb von sechs Wochen zurückgebucht werden durfte.
Ich habe nun die Frage, ob ich dieses Geld mir von meiner Bank zurückholen kann, da diese mein Geld trotz Untersagen zurückbuchte. Immerhin ist sie nur Dienstleister und ich bin immer noch Herr über mein Geld. Sollte ich zumindest.
Vielen Dank im Voraus für etwaige Hinweise und Ratschläge!
Vielleicht helfen meine Hinweise und verschiedene Fundstellen hier in der Reclabox weiter. . . .
1) § 676b BGB "Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge" lautet wie folgt (Zitat):
Absatz 1: Der Zahlungsdienstnutzer hat seinen Zahlungsdienstleister unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten.
Absatz 2: Ansprüche und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den Zahlungsdienstleister nach diesem Unterkapitel sind ausgeschlossen, wenn dieser seinen Zahlungsdienstleister nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn der Zahlungsdienstleister den Zahlungsdienstnutzer über die den Zahlungsvorgang betreffenden Angaben gemäß Artikel 248 §§ 7, 10 oder § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich." (Zitatende)
Einen Kommentar zu dem seit 2010 geltenden "neuen" § 676b BGB finden Sie hier:
beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=SchDoeEbeKoBGB&g=BGB&p=676b&rn=4
Die seinerzeitigen Lastschriften sind so lange "schwebend unwirksam" bis der Kunde den Lastschriften ausdrücklich widerspricht.
2) Lastschrift:
www.antispam.de/wiki/Lastschrift
3) Bankenmärchen über die 6-Wochen-Frist:
www.antispam.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist
4) Beschwerde und Kommentare lesen:
de.reclabox.com/beschwerde/40509-hypovereinsbank-nuernberg-ruecklastschrift-teldafax-676b-bgb
5) Beschwerde und Kommentare lesen:
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens
Dann braucht man sich auch keine Gedanken zu machen, ob aus der Insolvenzmaße noch Rückzahlungen kommen.
Gemeint ist, dass man ausrechnet, wie viel kWh man verbraucht haben muss, um kein Guthaben bei dem Anbieter A zu haben - quasi eine plus/minus-Null Rechnung entsteht: man hat keine Forderung / Guthaben mehr gegenüber A. Zu dem Anfangszählerstand wird dann der manipulierte / angebliche Verbrauch addiert, dessen Kosten identisch oder höher als die Vorauszahlungen / das Guthaben bei A sind. Dann gibt man dem Anbieter A den Zählerstand x an. Dem Anbieter B wird als Anfangszählerstand exakt der Zählerstand (auch wenn dieser tatsächlich geringer ist) angegeben, der zuvor dem Anbieter A als Endzählerstand genannt worden ist. Meines Erachtens ist dies jedoch kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches, was ich nicht mache und auch niemandem empfehle.
Im Kommentar vom 17.07.11, 14.34 Uhr, wird erklärt, was Herr Pragmatiker meint.
de.reclabox.com/beschwerde/41138-teldafax-troisdorf-geprellt-von-teldafax
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13580979/Teldafax-Kunden-koennen-Ansprueche-geltend-machen.html
- Wie und wann können Sie Forderungen anmelden?
- Wie läuft das weitere Insolvenzverfahren ab?
- Soll man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen?
- Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
- Was ist jetzt dringend zu tun?
im Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax eröffnet: 700.000 Kunden betroffen"
www.vz-nrw.de/UNIQ131554787916443/L25111A36073001A924801A527261/link924801A.html
www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Teldafax-Pleite-war-Behoerden-wohl-lange-bekannt-id5081410.html
Ich bin auch ein Teldafax geschädigter der noch Guthaben hat aber es evntl. nie erhalten wird. Angeblich sollen Kunden auf Codierte Forderungs Formulare warten, von dem ich bis heute nichts gesehen habe.
Meine Frage hier. Hat schon jemand sowas erhalten?
oder werden die Forderungen schriftlich an Hr. Dr. Biner Bähr Anschrift schon gestellt.
M. f.G
wir sind auch Teldafax Kunde. Wir haben ein Guthaben bei Teldax über 232,85 Euro. Wir haben jetzt eine Forderungsanmeldung erhalten.
Ich glaube nicht, dass wir das Geld erstattet bekommen.
Aber angeblich haben wir auch noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 116,47 Euro. Eine Verrechnung mit dem Guthaben ist lt. Insolvenzverwalter nicht möglich. Wir werden aufgefordert den Betrag zu zahlen, was wir natürlich nicht einsehen.
Kennt sich jemand mit dieser Situation aus?
Oder wie muß man sich jetzt verhalten?