Durch Süwag Energie gelöste Beschwerde. | 3940 Views | 22.06.2011 | 19:43 Uhr
geschrieben von Karin Lüer-Kirsch Lüer-Kirsch

Süwag Energie AG (Frankfurt am Main)

Endabrechnung Strom / Gas

Folgende Beschwerde ergibt sich an die SÜWAG Strom und Gasversorgung, bzw. an MAINOWA dem Strom und Gasabrechner:

SCHLAGWORTE

1.) eine bereits beglichene Rechnung, die neu in Rechnung gestellt wurde

2.) eine falsche Zuordnung der kwh zu der entsprechenden Zählernummer

3.) eine Berechnung des Stromes für einen Zwischenzähler

3.) ein (bisheriges) Nichtreagieren auf die Bitte einer Endabrechnung für Gas nach Zusendung des Gaszählerendstandes bei Übergabe

Vom und Gasversorger Mainova wurde Mitte Mai eine Endabrechnung für Strom sowie für Gas angefordert, da der Abnehmer gewechselt hat. Trotz mehrfacher Erinnerung ist bis heute keine Reaktion auf die Gasversorgungsabmeldung erfolgt.

Für die Stromabrechnung erfolgte NACH Abmeldung eine Mahnung / Mahngebühr wegen Nichteinzug der Abschlagszahlung (da die Abmeldung meinerseits bereits erfolgte, wurde das inzwischen nicht mehr benötigte Konto gelöscht). Nach Anruf bei der Mainova wurde die Mahngebühr "kulanterweise" gelöscht, mit dem Hinweis, ich solle doch die Endabrechnung abwarten.

Die kam dann auch: für ein seit über einem Jahr nicht nicht mehr bewohnten Haus (die Eigentümerin war verstorben, das Haus wurde nun verkauft und die Zähler abgelesen) wurde eine Rechnung über 6000 kWh für einen Zeitraum von sechs Monaten erstellt. Man bedenke, dass der kW-Verbrauch im noch bewohnten Zustand des Hauses und bei voller Nutzung lediglich 2.500kWh betrug.

Nach Widerspruch meinerseits erhielt ich eine neue zweite Rechnung mit dem ungefähr gleich hohen Endbetrag, nur anders zusammengesetzt: wie ich inzwischen recherchieren konnte, rührt die hohe kWh- Zahl (ca. 6000kWh) von einem dem Hauptzähler nachgeschalteten ZWISCHENzähler (wie mir zwischenzeitlich vom Elektriker bestätigt wurde) her, der vor 30 Jahren wegen eines Untermieters eingebaut wurde - es wurden somit die kWh für 30 Jahren und zwei Zimmern eines ZWISCHENzählers in Rechnung gestellt, der somit gar nicht berechnungsfähig ist. Der Hauptzähler wurde vor ca. einem Jahr ausgewechselt und hatte aufgrund der Nichtbewohntheit des Hauses einen dementsprechend (verständlich) niedrigen kWh- Anzahl, was auch von dem der Süwag vorgelegten Übergabeprotokoll belegt wurde, aber in der/den zweiten Rechnungen (nach 1. Widerspruch) in keiner Weise Berücksichtigung fand. Darüber hinaus wurde eine an MICH gerichtete ZUKÜNFTIGE Abschlagszahlung verfasst, obwohl der NEUE Besitzer dieser Strom und Gasabnahmestelle der Süwag bekannt gegeben wurde.

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Daraufhin wurde von mir ein zweiter Widerspruch verfasst mit dem Hinweis auf

1.) eine bereits beglichene Rechnung, die neu in Rechnung gestellt wurde

2.) eine falsche Zuordnung der kwh zu der entsprechenden Zählernummer und damit falsche und total überhöhte Forderung

3.) eine Berechnung des Stromes für einen Zwischenzähler

Ich bin gespannt, ob nun eine den Tatsachen entsprechende Richtigstellung der Endabrechnung erfolgt, woraus aus den tatsächlich verbrauchten Strom eine Rückzahlung zu erwarten ist und nicht eine Forderung (von ca. € 1000).

Das gleiche (Annahme einer Rückzahlung, da das Haus über ein Jahr nicht bewohnt war) gilt natürlich für die Gas-Endabrechnung, auf die bis zum heutigen Tage nicht reagiert wurde.

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Meine Forderung an Süwag Energie AG: Richtigstellung der Endabrechnung Strom / Erstellung der Endabrechnung Gas


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Kommentare und Trackbacks (7)


30.06.2011 | 00:07
von Karin Lüer-Kirsch Lüer-Kirsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktionen bisher, weder auf meine Beschwerde noch auf meinen zweiten Widerspruch an die Firma wegen der Stromendabrechnung. Die Gasendabrechnung wurde mir inzwischen zugesandt. Ein Verrechnungsscheck über die Rückzahlung der Gas-Gutschrift wurde in Aussicht gestellt.


07.07.2011 | 11:16
von Karin Lüer-Kirsch Lüer-Kirsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kundeninfo Süwag hat am 5. Juli per Mail folgende Nachricht geschickt:

“Sie warten schon seit einigen Tagen auf eine Antwort von uns. Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. Deshalb haben wir die Mahnung vom 4. Juli 2011 für Sie storniert.

Gern klären wir den Sachverhalt, den Sie uns geschildert haben. Dazu brauchen wir noch ein wenig Zeit.

Wir bitten Sie daher um etwas Geduld. Danke!“

Kommentar: eine MAHNUNG nach wiederholtem begründetem Widerspruch (vom 13.6.2011)...


21.07.2011 | 12:30
von Karin Lüer-Kirsch Lüer-Kirsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Außer der Nachricht am 5. Juli, dass nun der Beschwerde nachgegangen wird und die bereits verschickte Mahnung storniert wurde, keine weitere Reaktion - aber das ist ja schon mal "was".


10.08.2011 | 12:55
von Karin Lüer-Kirsch Lüer-Kirsch gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Endabrechnung hat sich nun von einer ehemaligen Forderung (mit Mahnung) von ca. € 1000 in eine Gutschrift von ca € 200,- gewandelt.


18.08.2011 | 11:24
von Karin Lüer-Kirsch | Regelverstoß melden
Nachtrag zur Beschwerde: und letzter Stand von Süwag-"Schilda"
Statt den GUTSCHRIFTsbetrag zu ÜBERWEISEN, schickt Süwag nun eine Erinnerung/MAHNUNG, weil sie den Gutschriftsbetrag von dem nicht mehr bestehenden Konto ABBUCHEN konnten.

22.11.2011 | 00:11
von ReclaBoxler-4253286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

03.09.2012 | 14:32
von Norbert Dörner | Regelverstoß melden
Kann obiges nur bestätigen. Wir machen seid 9 Monaten nunmehr dieselbe Erfahrung mit der Süwag Frankfurt. Man läuft immer nur gegen eine Gummiwand, muß wegen jedem Zähler mit einem anderen Sachbearbeiter sprechen, und im Endeffekt war bisher alles nur verlorene Zeit, denn es tut KEINER was (außer Mahnungen und Drohungen. Das ist echter Service.



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