Von Wagner Autoteile beantwortete Beschwerde. | 8604 Views | 21.06.2011 | 17:42 Uhr
geschrieben von Paul Klee

Wagner Autoteile (Berlin)

Internet-Autoteilelieferant lehnt scheinheilig Gewährleistung ab

Am 15. 02. d. J. kaufte ich über das Internet eine Polo Wasserpumpe bei diesem online Versandhändler und ließ die bei meinem Autospezi (Werkstattmeister) einbauen. Im Mai verlor das Fahrzeug wieder Wasser und nach einhelliger Expertenmeinung war die Wasserpumpe wieder defekt.

SCHLAGWORTE

Ich unterrichtete die Firma darüber und ich bekam per eMail ein Schadesmeldeformular, welches ich ausfüllte und der Rücksendung der Pumpe beilegte. Ab hier begannen die Verzögerungsversuche und Hinhaltemanöver: erst sollte ich nachweisen, dass das Paket abgeschickt wurde, dann war die beigefügte Rechnung mangelhaft, oder man zweifelte die Kompetenz der Werkstatt an. Zum Schluss wurde die Gewährleistung gänzlich abgelehnt mit der Begründung, der Einbau sei nicht fachgerecht vorgenommen worden.

Klassischer Fall eines Unterschlagungsversuchs, denn jetzt muss und wird ein Gericht das Gegenteil feststellen müssen und über den Schadensersatz, weil ich selbständig bin und das Auto zwei zusätzliche Tage nicht nutzen konnte.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Wagner Autoteile: Sofortige Erfüllung meiner Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.06.2011 | 11:12
Firmen-Antwort von: Wagner Autoteile
Abteilung: Reklamation

Unser Kunde reklamierte eine defekte Wasserpumpe. Darauf hin sendeten wir ihm das Reklamationsformular das er auch ausgefüllt zurück sendete mit einer Rechnung vom Ausbau unserer Wasserpumpe und dem Verbau einer nicht von uns erworbenen Wasserpumpe. Wir baten den Kunden um eine Rechnung des Einbaus unserer Pumpe, die er aber nicht vorweisen konnte, da diese offenbar nicht fachgerecht montiert wurde. Auf die erneute Aufforderung uns doch bitte eine Einbaurechnung nachzureichen wurden wir vom Kunden beschimpft, daß wir Haarspalterei betreiben und Zeit schinden wollen. Diese Äusserungen sind natürlich absolut lächerlich. Wenn der Kunde unsere Wasserpumpe fachgerecht mit Rechnung hätte montieren lassen, wäre für uns der fachgerechte Einbau bestätigt und die Kosten von unserer Seite natürlich nach Bestätigung eines Materialfehlers übernommen worden. Da eine Wasserpumpe, die mit zu starker Riemenspannung läuft, notgedrungen nach einer bestimmten Zeit den Geist aufgibt, wurde die Reklamation von uns mit der schon erwähnten Begründung abgelehnt.

Wir haben in keinster Weise versucht dem Kunden irgendetwas zu unterschlagen oder ähnliches. Wir haben ca. 4 mal per Mail um eine Einbaurechnung gebeten und wurden dafür vom Kunden noch verspottet. Wir zweifeln in keinster Weise die Kompetenz einer Werkstatt an, jedoch wurde unsere Wasserpumpe offensichtlich nicht in einer Werkstatt verbaut sondern eher auf einem Hinterhof von einer nicht dazu befähigten Person.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (22)


24.06.2011 | 20:05
von Paul Klee noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile hat die Firma per Mail endgültig die Regulierung abgelehnt mit der Ferndiagnose: fehlerhafter Einbau, vmtl. Riemenspannung zu hoch.
Das ist natürlich vollendeter Schwachsinn, weil der Riemen nur fachgerecht eingebaut werden kann oder eben nicht, dann geht aber gar nichts oder alles kaputt. Und eine neue WaPu, die die Riemenspannung nicht verträgt, hat vom Werk her schon eine Macke, das bestätigt jeder Gutachter. Fazit: das wird ein teures Erwachen von denen!


27.06.2011 | 12:37
von ReclaBoxler-3110135 | Regelverstoß melden
Diese Firmen-Antwort sagt für mich: "kaufe nicht bei Wagner-Autoteile".

27.06.2011 | 20:08
von Paul Klee | Regelverstoß melden
Der Kommentar von der Firma Wagner Autoteile ist natürlich absoluter Nonsense! Selbstverständlich liegt denen eine komplette Rechnung über die De-rsp. Montage der defekten und anschließend neuen WaPu vor. Diese wird von denen nur nicht akzeptiert, weil die Werkstatt für beide Rechnungen das gleiche Datum genommen hat, sie hat also die erste Rechnung von dem Ausbau für den Einbau der neuen Pumpe kopiert. Daran ist auch nichts auszusetzen, hält sie sich an das gesetzliche Schadensminderungsgebot! Sich an dieser Kleinigkeit aufzuhalten, zumal ich denen angeboten habe, das Datum zu ändern, haben die aber abgelehnt, zeugt doch von deren wahren Absichten: abschmettern, aussitzen. Hat vllt. bei ner Menge Kunden funktioniert, aber bei mir nicht. Die werden sich noch wundern.

27.06.2011 | 20:16
von Paul Klee | Regelverstoß melden
 spider monkey Einmischer: Danke für den Tipp, aber ich kenne mich auch bestens im KFZ-Bereich aus und in der Juristerei, und da ist sogar nirgends von Fachwerkstattzwang die Rede. Selbstverständlich kann ich das als neu erworbene Ersatzteil selbst einbauen. Mehr Internas will ich bei dem schwebenden Verfahren nicht äußern.

28.06.2011 | 11:27
von Habe Auto | Regelverstoß melden
'Das ist natürlich vollendeter Schwachsinn, weil der Riemen nur fachgerecht eingebaut werden kann oder eben nicht, dann geht aber gar nichts oder alles kaputt.'

Welch seltsamen Motor haben Sie, bei dem der Riemen für die WAPU keine Spannmöglichkeit hat?

28.06.2011 | 12:59
von Paul Klee | Regelverstoß melden
 spider monkey Einmischer: Nicht der Kunde muss beweisen, dass das Neuteil fachgerecht eingebaut wurde, sondern der Händler muss darlegen, dass bei normaler Nutzung durch den Kunden ein Schaden an dem Neuteil auszuschließen ist. Das ist ein ziemlicher Unterschied und erfahrungsgemäß macht die Rechtsprechung da auch klare Angaben: bei einem Neuteil, welches nach kurzer Gebrauchszeit defekt wird, ist von einem Materialfehler auszugehen. Dabei ist es unerheblich, ob der Kunde das Teil selbst eingebaut hat oder es von einer Fachwerkstatt hat einbauen lassen. Das Gegenteil dieser Darstellung muss der Händler nachweisen, dem es in diesem Fall offensichtlich egal war, wer die Reparatur durchführt, denn er hat auf Hinweise zum Einbau verzichtet und so vorsätzlich billigend hinnehmend den möglicherweise unsachgemäßen Einbau d. d. Kunden einkalkuliert, weil er dann solche Behauptungen aufstellen kann, wie erfolgt. Es sind auch keine Hinweise zur Gewährleistung erfolgt. Damit hat der Händler seine Sorgfaltspflichten dem Kunden ggü. vernachlässigt. Naja-

28.06.2011 | 13:08
von Habe Auto | Regelverstoß melden
Sie haben bereits durch Ihre obige Darstellung des Einbaus bewiesen, dass Sie über keinerlei Sachkenntnis verfügen. Auch muss Sie kein Händler der Welt ausbilden.
Üblicherweise ist ein Lagerschaden durch überhöhte Riemenspannung von einem Sachverständigen nachweisbar.
Und dann dürfen Sie sich auf mind. vierstellige Kosten gefasst machen.
Viel Vergnügen!

28.06.2011 | 13:17
von Paul Klee | Regelverstoß melden
 spider monkey Habe Auto: Wäre es nicht angebrachter, erst zu fragen, wenn Sie etwas nicht verstehen? Da ich nicht weiß, was Sie meinen oder worauf ihre Annahme basiert, unterlasse ich weitere Erklärungsversuche.

28.06.2011 | 14:04
von Habe Auto | Regelverstoß melden
 spider monkey Paul Klee
Dann suchen Sie einen Gutachter, der Ihnen das bestätigt und berichten Sie.

28.06.2011 | 21:41
von Paul Klee | Regelverstoß melden
 spider monkey Habe Auto: Die Sache wird ein Richter entscheiden. Ob ein Gutachter notwendig ist, auch. Und selbstverständlich können Sie meine Sachkenntnis anzweifeln. Ich traue Ihnen dann mal Wahrsagerei zu.

29.06.2011 | 09:13
von Paul Klee | Regelverstoß melden
QEinmischer: Ihre Darstellung ist zunächst mal eine Vermutung. In jeder Menge Foren, Testberichten usw. kann man nachlesen, wie die Kunden diese Firma einschätzen. Da ist es doch eher naheliegend, dass da eher so wie von mir beschrieben, verfahren wurde/wird. Sie haben doch eingangs das Statement abgegeben, nicht zur Firma Wagner zu gehören, wobei Ihre "interessanten" Spekulationen schon an den Versuch grenzen, den Verfasser der Beschwerde zu diskreditieren. Man muss sich fragen, warum?

01.07.2011 | 09:36
von Paul Klee noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma weigert sich beharrlich, die Aspekte des Verbraucherrechts zu akzeptieren, und verlangt nach einem richterlichen Mediator.


09.07.2011 | 10:08
von Paul Klee noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


23.07.2011 | 11:53
von Paul Klee noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


13.08.2011 | 13:57
von Paul Klee noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hatte einen Mahnbescheid beim AG eingereicht, gg. den diese Firma Widerspruch eingelegt hat. Es wird die Gerichtsverhandlung folgen.
Ich werde an dieser Stelle das Resultat veröffentlichen.


18.01.2012 | 13:01
von The dark Lord | Regelverstoß melden
Das würde mich auch mal interessieren!

20.02.2012 | 17:53
von The dark Lord | Regelverstoß melden
Was soll uns dieses Schweigen sagen? Scheinbar kläglich gescheitert.

03.03.2012 | 11:01
von Paul Klee | Regelverstoß melden
 spider monkey dark Lord & Co.: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal.xxx.!
Im laufenden Verfahren werden grds. keine Kommentare abgegeben!

23.04.2012 | 10:08
von Peter Diestrich | Regelverstoß melden
Schön das sich immer wieder Kommentatoren finden bei denen man sich fragen muss auf welcher Gehaltsliste sie stehen.!

23.04.2012 | 10:27
von Paul Klee | Regelverstoß melden
Völlige Zustimmung! Und da passt doch hervorragend der Kommentar des durch diese unseriöse Firma Geschädigten rein: dieses Verhalten findet bei Gericht keine Zustimmung, und wird bestraft dahingehend, dass der Geschädigte seine Forderungen erfolgreich durchdrücken konnte. Daher empfehle ich jedem Geprellten dieser Firma zu klagen! Es kann nicht sein, dass das Internet zur Spielwiese von dubiosen Geschäftemachern wird/bleibt!

17.05.2012 | 17:15
von Paul Klee | Regelverstoß melden
Noch zum Abschluss dieser Sache: diese Hinterhoffirma ist gerichtlich belangt worden!

03.07.2012 | 14:00
von Paul Klee | Regelverstoß melden
Man sieht das typische Vorgehen für diese "weltweit agierende" Firma: noch nach Abschluss des Verfahrens mit Schuldspruch versucht die hier, die Kohlen aus dem Feuer zu ziehen. Ich war Kläger, und die sind belangt worden, weil die ihre AGB nicht kennen, noch einhalten! Also hinterster Hinterhof!

03.07.2012 | 14:01
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!