Durch fluSoft Spezial Computer Technik endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 597 Views | 22.06.2011 | 20:25 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4157021

fluSoft Spezial Computer Technik (Dresden)

Weigerung einer Rückzahlung bei Einhaltung der Widerrufsfrist

Ich bestellte am 25. Mai eine Großschrift-Tastatur und die Vergrößerungssoftware ZoomText bei der Firma fluSoft in Dresden über das Internet. Während der Wartezeit auf die oben genannten Produkte testete ich eine aus dem Internet heruntergeladene Demo-Version von ZoomText und diese lief nicht einwandfrei auf meinem PC. Des weiteren fand ich eine günstigere Alternative zu der Großschrift-Tastatur.

SCHLAGWORTE

Aus diesen Gründen schickte ich beide bestellten Artikel innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist an flusoft zurück. Die Software war noch original verschweißt und versiegelt!

In den AGBs der Firma ist zu lesen, dass nur Software, die entsiegelt wurde, von der Rückgabe ausgeschlossen ist. Also befand ich mich meiner Meinung nach auf der sicheren Seite.

Nun fordere ich seit mehr als zwei Wochen von der Firma flusoft mein Geld zurück (immerhin über 900 Euro), aber erhalte nur nicht nachvollziehbare Ausreden und Ausflüchte, warum mir das Geld nicht zurückgezahlt werden kann. Der Geschäftsführer Herr Beckmann weigerte sich von vornherein, mit mir zu sprechen. Auch zahlreiche E-Mails an ihn blieben unbeantwortet.

Ich kann nicht verstehen, wie eine Firma, die HILFSmittel für sehbehinderte Menschen vertreibt, einem sehbehinderten Kunden so viele Steine in den Weg legen kann. Vor allem sind 900 Euro für mich sehr viel Geld und sie fehlen bei meinem geringen Einkommen schmerzlich.

Ich hoffe, die Firma besinnt sich eines besseren und werde die weitere Entwicklung in diesem Forum dokumentieren. Einen Eintrag in das Forum der Homepage der Firma fluSoft zu dieser Beschwerde hier hat der Geschäftsführer gelöscht.

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Meine Forderung an fluSoft Spezial Computer Technik: Erstattung des Kaufbetrages von 913,95 Euro


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Kommentare und Trackbacks (12)


23.06.2011 | 08:55
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
 spider monkey RB-4157021: Ich verstehe nicht, warum Sie so viel Geld für eine Software auszugeben bereit sind.

Gleiche Funktion haben Sie auch unter Windows 7 in der Systemsteuerung, wo Sie auf 150% gesamt vergrößern oder mit einer Bildschirmlupe arbeiten können.

23.06.2011 | 17:27
von Hoerni Bremerhaven | Regelverstoß melden
 spider monkey Instancia de la Moral
Sie sollten sich vor solchen Äußerungen vielleicht mal über ZoomText informieren.
Das ist eine Spezialsoftware, die bei vielen Arten von unterschiedlichen Augenerkrankungen die Ausgabe auf den Monitor teilweise sehr verändert (Farben, Kontrast).
Das geht sehr weit über die Lupenfunktion bei Windows hinaus. Außerdem gibt es eine sehr umfangreiche Sprachausgabe, die nicht nur Texte liest, sondern die Fenster "beschreibt" und zB ansagt, wo sich der Cursor befindet.
Erst den Kopf einschalten, ok?

24.06.2011 | 12:01
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Hallo Herr Professor Brinkmann,

ich hoffe doch, dass dieser Moralapostel in einer geschlossenen Anstalt einsitzt, damit er keine menschlichen Wesen in Freiheit anfallen kann. Im abgesperrten Garten könnte man ihn vielleicht noch ertragen, aber nicht außerhalb des Zauns um Ihr Gelände. Stellen Sie ihm einfach eine Palme zum Klettern zur Verfügung, damit sollte sein Spieltrieb zu 99,9999 % befriedigt sein.

Zur Beschwerde: Setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist, hier 14 Tage, zur Rücküberweisung des Kaufpreises. Bitte mit Einschreiben/Rückschein. Sollte er danach nicht gezahlt haben, zu einem Anwalt Ihres Vertrauens, der sich nicht nur freut, Ihr Geld einzutreiben, sondern auch dem Verkäufer entsprechend seine Dienste für Sie in Rechnung stellen zu dürfen. Offenbar ist der Verkäufer ja nicht willens, Ihnen Ihr Geld zu erstatten.

24.06.2011 | 13:10
von ReclaBoxler-4829421 | Regelverstoß melden
Nüchterne und sachliche Schilderung des Vorgangs durch den Beschwerdeführer. Firmenreaktion = Warnzeichen drohender Insolvenz. Stimme Herrn Bopp zu, frühestmöglich rechtliche Schritte einzuleiten. Wir drücken ReclaBoxler-4157021 die Daumen.
(Herr Professor Brinkmann, bei der Bestellung der Palme bitte beachten: Es gibt Stechpalmen, deren abgefallene Blätter am Stamm einen nach oben gerichteten spitzen Stiel hinterlassen.)

24.06.2011 | 15:05
von Vom Beschwerdeführer | Regelverstoß melden
Habe jetzt ein Einschreiben mit Rückschein gesendet und eine 14tägige Frist gesetzt. Werde aber wohl um einen Anwalt nicht rumkommen. Danke für die guten Kommentare!
Zoomtext geht tatsächlich weit über die sehr umständliche und unkomfortable Windows-Lupe hinaus und ist ein Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen, denen "150%" Vergrößerung leider nicht ausreicht.

28.06.2011 | 12:21
von Gast Liesel | Regelverstoß melden
Wer bei dieser Firma einkauft, ist selbst dran schuld. Die Preise sind absolut übertrieben. Eine Tastatur mit groß aufgeprägten Buchstaben für über 100 Euro - das ist Wucher.
Ich habe die gleiche Tastatur auch schon für weniger als 35 Euro gesehen.

30.06.2011 | 10:57
von ReclaBoxler-4157021 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Geschäftsführer behauptet nun, ich hätte die Software geöffnet und entsiegelt. Eine bodenlose Frechheit! Jetzt bin ich aber rechtlich in einer so ungewissen Lage, da vor Gericht ja Aussage gegen Aussage stehen würde, dass ich wohl kaum eine Chance hätte... Ich kann also nur sagen: FINGER WEG VON DIESER FIRMA!


07.07.2011 | 21:23
von Ms. Piggi | Regelverstoß melden
Bei dieser Software gibt es doch bis zu 60 Tage Testzeit bei der Demo, die auch noch kostenfrei ist. Ich habe erfahren, wenn diese Zeit nicht reicht, dass weitere 30 Tage dazu kommen können. Das heißt doch, dass man ein viertel Jahr Zeit hat, um die Software zu testen und einen Anbieter zu finden. Software ist oft von der Rückgabe ausgeschlossen und 'Schnellschüsse' bei diesem Preis doch ungewöhnlich. Aber Du schriebst ja auch, dass Du eine preiswertere Alternative gefunden hast.
Bei der Tastatur ist es wohl auch nicht nur eine mit großen Buchstaben, wie es z. B. von Cherry welche gibt. Großbuchstabentastaturen gibt es auch für über 200 Euro, es wird jedoch niemand gezwungen, diese zu kaufen, da es ja billigere Alternativen gibt.

12.07.2011 | 20:11
von Ms. Piggi | Regelverstoß melden
Das ist ja ein 'tolles' Forum hier. Wenn der Beitrag nicht in die Meckerei passt, wird sie einfach gelöscht.
Ich schrieb, dass ZoomText bis zu einem Viertel Jahr kostenfrei getestet werden kann und bei einem so hohen Anschaffungspreis doch ein vorheriger Test der Normalfall sein dürfte. Spezialtastaturen sind teuer, die meisten Bemerkungen hier sind sehr unqualifiziert. Meckern kann jeder, aber hier gehts wohl auch nur ums rummaulen und nicht um echte Kritik.

14.07.2011 | 12:59
von ReclaBoxler-4157021 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Liebe Ms. Piggi,
ich muss zugeben, dass einige Kommentare hier weniger qualifiziert sind. Der Fall an sich ist aber ein durchaus legitimes Problem! Und ich meine, was ist es für eine Frechheit, wenn man eine Software original versiegelt zurückschickt und der Verkäufer öffnet diese dann, um vor Gericht im Zweifelsfall recht zu bekommen. Nur darum geht es. Und wenn du die Sache nicht verstehst, bist du wohl eher falsch hier im Forum...


17.07.2011 | 10:21
von Ms. Piggi | Regelverstoß melden
Hallo, ich glaube nicht hier falsch zu sein. Es ist immer einfach, dem Händler die alleinige Schuld für ein Problem zu geben. Du hast geschrieben, dass es vor Gericht zu Aussage gegen Aussage kommen wird. Wieso nicht auch hier? Aber egal. Glaubst Du nicht, dass man gerade bei teuren Produkten und Software erst mal genaue Informationen einholen sollte? Wenn Du bei Google nach ZoomText suchst, wird Dir doch immer wieder die Demo angeboten. Warum hast Du dies nicht genutzt? Kaufst Du immer "die Katze im Sack"? Bei der Tastatur ist das ja noch verständlich, da gibt es keine Demo. Weigert sich die Firma auch diese zurück zu nehmen? Ich habe mit Erschrecken festgestellt, dass es viele Leute gibt, die etwas bestellen mit der Absicht, dies wieder zurück zu schicken, einfach weil es geht und ich habe mich darüber schon oft geärgert (habe manchmal was bei eBay angeboten). Da bleibt man dann auf den Kosten sitzen und hat gebrauchte Ware. Wie hast Du denn bezahlt - per Rechnung doch wohl nicht? Hat eine Rückbuchung nicht geklappt?

04.08.2011 | 21:08
von ReclaBoxler-4157021 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Verkäufer behauptet, ich hätte die Software geöffnet - eine dreiste Lüge. Das Geld ist weg. Also: Finger weg!




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