2399 Views | 25.06.2011 | 14:17 Uhr
geschrieben von Vitali

eteleon AG (München)

Groupon-Gutschein nicht eingelöst, falsche Versprechen

Bestell-/Kundennummer: 184462

Ich habe bei Groupon.de zwei Gutscheine für Handy mit prepaid-Karte von Discotel (Marke von eteleon.de) gekauft.

SCHLAGWORTE


Ich zitiere Infos aus Groupon Deal:

"Highlights

NUR 7,5 Cent pro Minute und SMS
KEINE Vertragsbindung
KEINE Fixkosten
Deutschlands günstigster Prepaid Anbieter
55 Euro Startguthaben geschenkt
Auf Wunsch: 1 Monat kostenlos mobil surfen
Beste Netzqualität
Handliches Nokia 1616 black gratis
Konditionen

Einlösbar nur auf www.discotel.de/groupon
1 Gutschein pro Bestellung einlösbar
Keine Barauszahlung, eventuelles Restguthaben verfällt
Weitere Infos siehe FAQs
Gutschein ist ab Dealende bis zum 12.07.2011 gültig"

Soweit ich lesen kann, steht es in GROSSEN Buchstaben, dass es KEINE Vertragsbindung gibt! Allerdings schon bei der Bestellung habe ich mich gewundert, warum meine Bankdaten abgefragt werden, wenn mein Gutschein die komplette Bestellung inkl. Versand deckt, und es geht nicht um einen Vertrag, sondern um eine Prepaid-Karte ohne Vertragsbindung.

Kurz nach meiner Bestellung kam die Nachricht, das finde ich äußerst merkwürdig, dass meine Bestellung jetzt aus diesem Grund storniert wurde.

Ich habe eine Nachricht bekommen, dass meine Bestellung mit Groupon-Gutschein abgelehnt wurde, weil "Handyvertrag mit Tarif discoTEL im Zuge der Antragsprüfung abgelehnt wurde". Was für ein Vertrag, wenn es "KEINE Vertragsbindung" versprochen wurde.

Ich bin äußerst verärgert über solche Verfahrensweise! Ich kann mein Groupon-Gutschein nicht mehr zurück geben, weil Rückgabefrist schon zu Ende ist, und bestehe auf der Einlösung meines Gutscheins.

Ich bin übrigens gar nicht interessiert, die Discotel-Karte zu bekommen, sondern nur für Handy, ich fordere eteleon.de deshalb auf, mir das Handy auf jeden Fall zu senden.

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Kommentare und Trackbacks (5)


25.06.2011 | 18:21
von ReclaBoxler-1399111 | Regelverstoß melden
Prepaid Anbieter, darunter Maxxim zum Beispiel, lehnen es auch ab, Kunden bei einer "schlechten" Schufa zu "beliefern" und genau hier wird das Problem wohl auch sein.

Einfach Groupon anschreiben und den Gutschein zurückgeben und fertig.

26.06.2011 | 15:51
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
 spider monkey RB-1399111: Der gute Vitali hat sich hier auch schon über das Beschwerdeportal Klerax (übrigens im Gegensatz zur ReclaBox "das ERFOLGREICHSTE Beschwerdeportal im deutschsprachigen Raum") beschwert, weil die angeblich seine Beschwerde über irgendeinen Mode-Shop gelöscht haben.

Also halten wir fest: Vitali kriegt nix vom Mode-Shop und beschwert sich über Klerax. Die erkennen, dass hier kein Erfolg absehbar ist (man will ja nur Beschwerden, die erfolgreich sind) und löschen den ganzen Kram.

Nachdem Vitali nun auf die Designerklamotten verzichten musste, ist er jetzt ganz scharf auf das Handy und versucht den Umweg über Groupon. Aber eTelefon.de hat den Braten auch schon gerochen.

RB-1399111, es spricht viel dafür, dass Sie mit Ihrer Vermutung recht haben.

27.06.2011 | 01:38
von Vitali | Regelverstoß melden
 spider monkey Instancia de la Moral
Was für eine Wahnvision war es? Oh du armer, hast Du EHEK oder hast du zu viele Halluzinogen-Tabletten geschluckt? ; )

27.06.2011 | 01:56
von Vitali | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-1399111

Es hätte einen Sinn, Schufa-Einträge entweder bei dem Vertragsabschluss oder bei der Lieferung von Prepaid-Produkten AUF RECHNUNG zu berücksichtigen. Wenn ich aber einen Prepaid-Produkt bestelle und komplett mit dem Gutschein bezahle, welche Rolle spielt meine Kreditwürdigkeit? Es liegt nicht an Schufa, weil ich noch keine Probleme hatte, richtige Mobilfunkverträge (kein Prepaid-Angebot, wie Discotel) abzuschließen, und auch von Eteleon.de habe ich schon zwei discotel Karten vor Paar Monaten bekommen, meine Kreditwürdigkeit schien also gut zu sein. Das Problem liegt wohl daran, dass ich jetzt weitere zwei SIM-Karten bestellt habe, was für Eteleon vielleicht zu viel ist. Es gab aber bei dem Verkauf von Groupon-Gutscheinen keine Beschränkung, wie viele Gutscheine man kaufen darf (alle Konditionen des Gutscheins habe ich zitiert).

02.07.2011 | 14:47
von Vitali noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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