Durch Westfälische Provinzial Versicherung endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 4437 Views | 02.07.2011 | 12:07 Uhr
geschrieben von Tanja Glasmacher

Westfälische Provinzial Versicherung AG (Münster)

Telefonische Kostenzusage später dementiert

An Neujahr hatte mein Auto einen Dachlawinenschaden. Gemäß Internet sind Lawinen mitversichert, aber ich wollte dies genau wissen und wendete mich an das zuständige Betreuungsbüro im Klinikviertel.

SCHLAGWORTE

Telefonisch nahm man den Schaden auf, versprach sich nochmal in der Zentrale in Münster Rücksprache zu nehmen und sich zu melden. Alles passiert und ich erhielt die Schadennummer und die telefonische Kostenzusage in meiner Teilkaskoversicherung.

Als der Wagen dann in der Werkstatt zu Reparatur stand, wurde von Münster ganz schnell eine Absage erteilt mit dem Hinweis, die Aussage sei falsch gewesen. Dabei blieb es auch, obwohl nach nochmaliger Nachfrage zwei Tage später wieder die Aussage erteilt wurde, dass der Schaden versichert sei.

Jeder andere Versicherer hätte sich aufgrund der eindeutigen Falschaussage mit einem Kulanzbetrag beteiligt. Die Provinzial selbstverständlich nicht, die kommen für die Falschberatung und falschen Auskünfte unwissender Mitarbeiter nicht auf.

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Meine Forderung an Westfälische Provinzial Versicherung AG: Beteiligung mittels Kulanz


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.07.2011 | 17:03
Firmen-Antwort von: Westfälische Provinzial Versicherung AG
Abteilung: Abteilung Qualitätsmanagement

Guten Tag lieber Beschwerdeführer,

es tut mir leid, dass es für Sie zu einer unbefriedigenden Abwicklung mit Ihrem Versicherer gekommen ist. Wir, die Provinzial Rheinland Versicherung AG in Düsseldorf, an die Ihre Beschwerde weitergeleitet wurde, würden Ihnen gerne weiterhelfen.

Bei Ihrem Versicherer handelt es sich jedoch um die Provinzial Nord West in Münster handelt. Da es sich zwischen beiden Gesellschaften um rechtlich unabhängige Unternehmen handelt, bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich in diesem Fall nicht mehr für Sie tun und zu Ihrem Vorgang keine Stellung beziehen kann.

Allerdings haben wir die Provinzial in Münster über die Existenz Ihrer Beschwerde informiert und gebeten, sich um Ihr Anliegen zu kümmern.

Ich hoffe, dass Sie dort zu einer befriedigenden Lösung gelangen können und wünsche Ihnen hierfür viel Erfolg.

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Kommentare und Trackbacks (9)


11.07.2011 | 09:41
von Tanja Glasmacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Provinzial Rheinland hat es an die Provinzial Nord West weiter geleitet. Die haben bisher nicht reagiert.


12.07.2011 | 16:33
von Ute Laumann | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau Glasmacher,
wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen in diesem Forum keine weiteren Angaben machen können. Bitte nehmen Sie bei weiteren Fragen zu dieser Angelegenheit direkt Kontakt mit uns auf.
Freundliche Grüße
Ute Laumann
Westfälische Provinzial Versicherung
Abteilung Unternehmenskommunikation

18.07.2011 | 11:15
von Tanja Glasmacher | Regelverstoß melden
Die Provinzial möchte in diesem Forum nicht antworten. Dies entspricht genau dem Gebaren der Provinzial, ich hatte bereits im Vorfeld mit den Zuständigen versucht, eine Einigung zu erreichen, dies ist abgebügelt worden. Die Provinzial ist alles andere als ein "Schutzengel". Es ist absolut kein Verlass auf deren Aussagen. Auch nach Wiederholung nicht.

18.07.2011 | 11:16
von Tanja Glasmacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Provinzial scheut eine Antwort und weicht aus.


11.08.2011 | 12:07
von Tanja Glasmacher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Versicherung antwortet nicht und lässt es "im Sande verlaufen".


13.08.2011 | 00:09
von ReclaBoxler-2410323 | Regelverstoß melden
Sie haben "Dachlawinen" mit Lawinen gleichgesetzt. Das ist falsch.
Wenn Sie ihr Auto unter einem zugeschneiten Haus parken, sind Sie selbst dafür verantwortlich und die Versicherung beteiligt sich nicht im geringsten. Darüber gibt es mittlerweile einige Gerichtsurteile.
Auch beim Hausbesitzer wird wohl nichts zu holen sein, da er nicht dazu verpflichtet ist, Schneefänge auf dem Dach zu installieren. Somit kann ihm nichts angelastet werden.
Das eine Falschaussage getätigt wurde und nicht einmal aus Kulanz etwas gezahlt wird, ist allerdings nicht richtig. Haben Sie nochmal mit dem zuständigen Büro gesprochen? Die Büros können gegenüber der Direktion oftmals mehr erreichen als der einzelne Kunde. Gerade wenn es um gute Kunden geht, ob sie dazu gehören, darüber mag ich nicht zu urteilen.

01.09.2011 | 14:18
von Tanja Glasmacher endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Versicherung bleibt teilnahmslos und antwortet nicht.


10.09.2011 | 00:04
von ReclaBoxler-9020942 | Regelverstoß melden
Laut Gerichtsbeschluss vom Juli 2011 ist die Zusage zur Kostendeckung eines Beraters verbindlich, egal ob der Schaden nun wirklich gedeckt wäre. Versicherung muss einen Beratungsfehler melden und zahlen. Mal googeln!

21.10.2011 | 20:48
von Heidi Lindenbach | Regelverstoß melden
Hallo,

auch ich habe von einer Außendienstmitarbeiterin von der Viktoria Versicherung, bei der ich eine Zahnversicherung habe, mündlich eine Kostenübernahme zugesagt bekommen. Habe bis heute, nach 23 Monaten, kein Geld erhalten. Sind Versicherungen nur für die Beitragszahlungen zu empfehlen?



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