Von Steigenberger Hotel Remarque beantwortete Beschwerde. | 4715 Views | 09.07.2011 | 11:31 Uhr
geschrieben von Quentin

Steigenberger Hotel Remarque (Osnabrück)

Keine Antwort auf Beschwerde

Wir verbrachten Pfingsten drei Tage im Steigenberger Hotel Remarque Osnabrück. Neben einigen anderen Mängeln war die Nacht von Samstag auf Sonntag für uns schrecklich, weil bei einer Hochzeitsfeierlichkeit bis 4.00 Uhr morgens laute Musik bis zu uns in das Hotelzimmer im vierten Stock drang.

SCHLAGWORTE

Drei telefonische Beschwerden blieben erfolglos, die persönliche Beschwerde am nächsten Morgen an der Rezeption ebenfalls, eine weitere schriftliche Beschwerde an die Steigenberger Hotelkette wurde nach Osnabrück weitergeleitet und ist bis heute ohne Reaktion geblieben.

Abgesehen davon, dass uns der Aufenthalt in Osnabrück dauerhaft in schlechter Erinnerung bleiben wird, sorgen wir uns, weil wir im August drei Nächte im Steigenberger Eisenach gebucht haben - dummerweise über Tui, so dass wir nicht ohne finanziellen Schaden zurücktreten können. Diese Sorge äußerten wir auch der Hotelkette gegenüber, aber damit stießen wir auf taube Ohren.

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Meine Forderung an Steigenberger Hotel Remarque: Erstattung einer Übernachtungsgebühr, Stellungnahme der Hotelkette und des Hotels


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.07.2011 | 16:46
Firmen-Antwort von: Steigenberger Hotel Remarque
Abteilung: Direktion

Hallo Quentin,

zu der von Ihnen dargestellten Sachlage möchten wir kurz Stellung beziehen. Eine ausführliche Antwort auf Ihre Bewertung bei Holiday Check haben Sie sicher schon gelesen und können diese sonst unter folgendem Link einsehen www.holidaycheck.de/hotelbewertung-Steigenberger+Hotel+Remarque+Einmal+und+nie+wieder-ch_hb-id_2489870.html .

Eine schriftliche Beschwerde ist uns seitens der Steigenberger Zentrale bis jetzt nicht zugegangen. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie diese direkt an uns schicken, gerne auch als Kopie an Steigenberger. So hätten wir zeitnah reagieren können. Dies ist war uns bis jetzt bedauerlicherweise nicht möglich.

Wir zählen auf Ihr Verständnis, dass wir nicht ein und die selbe Beschwerde in verschiedenen Online-Bewertungsportalen ausführlich kommentieren.

Sollten Sie uns mit einer nächsten Buchung die Möglichkeit geben, beweisen wir Ihnen gerne, dass unser Haus einem deutlich höheren Qualitätsstandard entspricht, als Sie es darstellen. Dies ist auch den zahlreichen positiven Bewertungen unterschiedlichster Bewertungsportale zu entnehmen.

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Kommentare und Trackbacks (25)


09.07.2011 | 13:22
von ReclaBoxler-5516411 | Regelverstoß melden
Entweder sind Sie nicht verheiratet oder Sie haben an Ihre Hochzeit nur schlechte Erinnerungen. Nehmen Sie doch Kontakt zu dem Brautpaar auf und verlangen dort Ihre "versaute" Übernachtung zurück.
Vielleicht sollten Sie sich für die Zukunft ein Wohnmobil zulegen oder mieten, dann können Sie immer außerhalb von Städten übernachten, ohne dass Sie von jemandem gestört werden.

09.07.2011 | 15:08
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
 spider monkey Quentin: Sehen Sie es als einen steten Quell der Freude! Das Brautpaar wird früher oder später vielen Kindern das Leben schenken, die dann eines Tages Ihre Rente finanzieren werden. Da ist eine schlaflose Nacht doch nur noch unter der Rubrik 'Sentimentalität' zu verbuchen.

Also stellen Sie sich nicht so an, schließlich müssen wir alle in diesen Tagen große Opfer bringen!

10.07.2011 | 09:23
von ReclaBoxler-5011516 | Regelverstoß melden
Das kann doch wohl nicht angehen, dass ein Hotel dieser Kategorie eine Hochzeit zu Lasten anderer Hotelgäste ausrichtet. Es muss gewährleistet sein, dass die anderen Gäste nicht gestört werden. Die Ruhe der Gäste zu gewährleisten, dazu scheint das Hotel offenbar nicht in der Lage. Die Beschwerde lässt sogar darauf schließen, dass die Hotelkette Steigenberger Festivitäten in Festivals ausraten lässt und bewusst seinen restlichen Gästen die Übernachtungen in der Rammelbude anbietet. Das ist ein NO-GO!

11.07.2011 | 13:32
von Klaus Menger | Regelverstoß melden
Ich finde Ihre Reaktion ein wenig übertrieben. Ist doch logisch, dass in Hotels auch mal gefeiert wird.

Was haben Sie denn für die Nacht bezahlen müssen? Muss ja mächtig viel gewesen sein, wenn Sie darum so einen Aufriss machen.

11.07.2011 | 14:09
von ReclaBoxler-5192321 | Regelverstoß melden
Völlig berechtigte Beschwerde. Sollen andere Interessenten hier erfahren, wie gut man in diesem Hotel nächtigt und wie ernst Beschwerden genommen werden.
(Interessanter Kommentar von I: Man erfährt, unter welchen Umständen wohl seine 1. Zellteilung stattgefunden hat. Da braucht man sich über nichts mehr zu wundern.)

11.07.2011 | 23:05
von Ojeh | Regelverstoß melden
Meine Güte, wenn ich das hier lese, kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln. Sich wegen einer Hochzeitsfeier so aufzuregen, bei einem derartigen Anlass wird nun mal gefeiert. Oder sind Sie (falls verheiratet) bei Ihrer Hochzeit zum Feiern in den Keller gegangen?
Wenn Sie sonst keine Probleme haben, als die paar eingebüßten Stunden "Schönheitsschlaf".

12.07.2011 | 11:42
von ReclaBoxler-5193452 | Regelverstoß melden
Auf Empfehlung des Hotels habe ich mir die Bewertungen angesehen (www.holidaycheck.de/hotel-Hotelbewertungen_Steigenberger+Hotel+Remarque-ch_hb-hid_60038.html) und komme nun zu dem Schluss, dass sich viele Gäste durch laute Feiern gestört fühlten.
Hierzu passt einigermaßen der Kommentar des Hoteliers: "Feierlichkeiten diese Art finden immer wieder bei uns im Haus statt. Wie auch in unseren Kommentaren zu diesen Bewertungen ersichtlich, führt dies in der Regel aber nicht zu einer Ruhestörung unserer Gäste." Was er wohl mit "in der Regel" meint?
Zum Vorkommentar von Ojeh ("Meine Güte, wenn ich das hier lese, kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln. Sich wegen einer Hochzeitsfeier so aufzuregen.") kann man nur den Kopf schütteln. Warum sollte man für eine Übernachtung in einem Hotel zahlen, wenn man wegen nächtlicher Ruhestörung nicht schlafen kann? Ojemine. . .

13.07.2011 | 08:08
von Ojeh | Regelverstoß melden
 spider monkey RB-5193452

Warum soll man für eine Übernachtung zahlen.
Weil es weitaus schlimmeres gibt, als eine "gestörte Nachtruhe durch eine Hochzeitsfeier". Was macht der Beschwerdeführer denn, wenn in der Nachbarschaft eine derartige Feier stattfindet, und er sich dadurch gestört fühlt? -Erst die Polizei alarmieren und dann die Miete kürzen, denn warum sollte er Miete zahlen, wenn er wegen nächtlicher Ruhestörung nicht schlafen kann. Ist zwar ein etwas überzogenes Beispiel, aber ich denke, es gibt wirklich weitaus schlimmeres im Leben als der geschilderte Vorfall.

13.07.2011 | 14:17
von RB-3429412 | Regelverstoß melden
Zitat Ojeh: "Ist zwar ein etwas überzogenes Beispiel."
Dies ist der 1. von zwei Punkten, in dem ich Ojeh teilweise zustimme. Allerdings korrigiere ich: Es ist ein "extrem überzogenes Beispiel". Das Hotel trägt doch für widrige Ereignisse in der Nachbarschaft nur selten eine Mitschuld. Eine laute Veranstaltung im eigenen Haus liegt jedoch im eigenen Entscheidungs-/Zuständigkeitsbereich. Was erwartet denn ein Hotelkunde? Er möchte i. d. R. nur übernachten. Eine laute, vom Hotel zu verantwortende und zu Geld gemachte Feier ist für die Gäste, die ebenfalls eine Stange zahlen und wegen des Lärms nicht schlafen können, eine Frechheit.
Im zweiten Punkt gebe ich Ihnen ebenfalls Recht: "ich denke, es gibt wirklich weitaus schlimmeres im Leben als der geschilderte Vorfall". Das stimmt. Aber was hat der Afghanistan-Krieg, die Atomkatastrophe in Japan oder die Hungersnot in Somalia mit der Beschwerde zu tun? Haben Sie etwa keine Probleme? Bei allem, was Sie jetzt aufzählen würden, antworte ich: Es gibt Schlimmeres!
Ihre Argumentation ist nicht zu fassen. Machense einfach mal einen teuren Urlaub neben einer Baustelle, dann sehen Sie vielleicht die Dinge anders.

14.07.2011 | 09:12
von ReclaBoxler-31926432 | Regelverstoß melden
Der unsachliche Vorkommentar von Ojeh schreit geradezu nach einer Antwort. Wo ist mein Kommentar hierzu geblieben?

15.07.2011 | 14:55
von ReclaBoxler-2549102 | Regelverstoß melden
Vielleicht hat ja Dein Kommentar Reclabox (nach einem Gespräch mit dem Hotel) irgendwie nicht gepasst?

24.07.2011 | 20:58
von ReclaBoxler-7216151 | Regelverstoß melden
Es ist leider in vielen Hotels so, wie von ihnen beschrieben. Wir haben dieselben Erlebnisse im März im Hotel Sudermühlen in der Heide. Der Ballermann ist ein Leichtgewicht dagegen und die Hotels machen ihren Umsatz über die Gäste, die heftig feiern, also Getränke bestellen. Was interessieren da die Leute, die Zimmer gebucht haben. Wir haben bis heute keine Reaktion auf unsere Beschwerde und auch Steigenberger wird sich rausreden. Ich würde den nächsten Termin canceln!

24.07.2011 | 23:16
von ReclaBoxler-5121804 | Regelverstoß melden
Wer sich mal die Mühe gemacht hat, die vom Beschwerdeführer abgegebene Bewertung des Hotels auf HolidayCheck zu lesen, der wird feststellen, dass es hier um weitaus mehr als die "gestörte Nachtruhe" geht. An wirklich allem gibt es etwas auszusetzten, Beispiel: "die Salami ist zu fett, das Frühstücksbuffet bietet nicht alles erdenklich Mögliche (in der Müsliecke, keine Nüsse), das Bad ist nicht "frauenfreundlich", die Betten sind auch nix..."

Mir macht es eher den Anschein, als hätte man ein 3-Sterne-Hotel gebucht, erwartet allerdings den Service eines Hilton's.
Der Beschwerdeführer hätte sich ja auch, wenn alles so furchtbar war, mal persönlich an die Rezeption geben können, oder auf ein anderes Zimmer bestehen. Und komischerweise findet man keine weiteren Beschwerden zu dieser "Party Nacht". -Es müssen ja noch andere Gäste in dem Hotel gewesen sein. Scheint mir zumindest etwas überzogen dargestellt.

25.07.2011 | 08:28
von ReclaBoxler-3129892 | Regelverstoß melden
Zitat Beschwerdeführer: "Drei telefonische Beschwerden blieben erfolglos, die persönliche Beschwerde am nächsten Morgen an der Rezeption ebenfalls." Das reicht doch, oder?
Zudem ist es nicht richtig, dass sich andere Gäste wg. Lärm nicht belästigt gefühlt haben. Hierzu gab es weitere negative Bewertungen auf dem o. g. Hotel-Bewertungsportal (www.holidaycheck.de/hotel-Hotelbewertungen_Steigenberger+Hotel+Remarque-ch_hb-hid_60038.html). Leider wird nun "die von Ihnen aufgerufene Seite nicht gefunden oder ist vorübergehend nicht verfügbar. Wird der Link wohl wieder reaktiviert? Mit welchem Ergebnis?

25.07.2011 | 08:38
von ReclaBoxler-5121804 | Regelverstoß melden
 spider monkey RB 3129892

Na ja, wenn ich die ganze Nacht wach gehalten werde und merke, die telefonischen Beschwerden bringen nichts, dann warte ich sicherlich nicht bis zum nächsten Morgen, wenn die Sache schon gelaufen ist. Was soll da denn noch bei raus kommen?
Und wie gesagt, wenn ich mir die Bewertung in einem anschaue und an was man alles etwas auszusetzten hatte, kann ich mir nicht vorstellen, dass es "lediglich" um diese eine Nacht ging.

25.07.2011 | 11:38
von ReclaBoxler-3129892 | Regelverstoß melden
"Was soll da denn noch bei raus kommen? " Ihr Kommentar ist unverständlich. Was soll da denn noch bei raus kommen, wenn man sich nachts nach drei vergeblichen Telefonaten die Klamotten anzieht, zur Rezeption geht und womöglich dann auch noch hämische Kommentare von den laut feiernden Gästen anhören muss? Die Sache ist doch sowieso schon gelaufen, wie Sie selbst schreiben. Da ziehe ich mir doch lieber zwei Kopfkissen über den Kopf und versuch das letzte noch zu retten: Besser ein schlechter Schlaf als gar keiner!
Mit folgender Bemerkung disqualifizieren Sie sich völlig: "Mir macht es eher den Anschein, als hätte man ein 3-Sterne-Hotel gebucht, erwartet allerdings den Service eines Hilton's." Ich denke, auch von einem 2-Sterne-Hotel sollte man erwarten, dass man seine Nachtruhe in Ruhe verbringt. Dies gilt natürlich erst recht für ein Steigenberger-Hotel.
ReclaBoxler-5121804, versuchen Sie es zu begreifen: Hier sollte nicht das Verhalten des Beschwerdeführers in der Kritik stehen, sondern das des Hotelmanagements.

25.07.2011 | 11:56
von ReclaBoxler-5121804 | Regelverstoß melden
 spider monkey RB 3129892

 spider monkey "Was soll denn da noch bei raus kommen". Ich hatte es ja bereits erwähnt. Der Beschwerdeführer & Partnerin hätten beispielsweise auch auf ein anderes Zimmer bestehen können. -Auf einer anderen Etage, weiter ab vom "Schuss". Da muss man aber auch erstmal drauf kommen. Wenn ich am nächsten Morgen erst zur Rezeption gehe, kann ich wohl kaum noch auf eine Lösung hoffen. Und falls in der Zwischenzeit noch ein Schichtwechsel stattgefunden haben sollte, ist das für die Mitarbeiter auch gar nicht mehr nachzuvollziehen.

Und die Bemerkung des 3-Sterne Hotels bezog sich nicht auf die durchzechte Nacht, sondern auf die allgemeine Bewertung des Hotels, angefangen beim Frühstücksbuffet. -Hätten Sie aber auch selbst merken können.
Nach den Ausführungen des Beschwerdeführers und dessen Ansprüche wäre es wohl ratsamer gewesen, in ein Hilton einzuchecken.

25.07.2011 | 12:25
von ReclaBoxler-3129892 | Regelverstoß melden
Zitat: "hätten beispielsweise auch auf ein anderes Zimmer bestehen können. -Auf einer anderen Etage, weiter ab vom "Schuss".
? ? ?
Weltfremd, da fällt einem nichts mehr ein! Mitten in der Nacht Gespräche mit der Rezeption, Badesachen wieder rein in den Koffer, nachts auf dem Flur herumziehen, mit den frisch gepackten Koffern (um nach dieser schlimmen Erfahrung mit dem Hotel womöglich vom Regen in die Traufe zu kommen), wieder auspacken: Eine schlimme Vorstellung.
Nein, wie gesagt, besser zwei Kopfkissen rüberziehen, den Ärger möglichst vergessen, später Beschwerde und: nie mehr hierhin zurück!

26.07.2011 | 08:13
von Lisa | Regelverstoß melden
Also, ich verstehe auch nicht, warum man (wenn man sowieso nicht zum Schlafen kommt) nicht an die Rezeption geht und sein Anliegen persönlich anbringt. -Hätte ja vielleicht doch etwas gebracht. Klar war die Reaktion der Mitarbeiter auch völlig daneben, keine Frage. Aber anstatt das Problem gleich anzugehen, und den Mitarbeitern deutlich machen, dass es so definitiv nicht geht, bis 4 Uhr morgens "auszuharren", und im Nachhinein aus lauter Frust kein gutes Haar an dem Hotel lassen, ist so aber auch nicht in Ordnung.
Es wird bei derartigen Problemen immer dazu geraten, persönlich vorzusprechen und dem Hotel eine Frist zur Beseitigung des Problems zu geben. Wenn man allerdings bis zum nächsten Tag wartet, wenn dann eh schon alles vorbei ist, hat man keinerlei Ansprüche und außer einer "Entschuldigung" auch nichts mehr zu erwarten.

26.07.2011 | 09:14
von ReclaBoxler-3742769 | Regelverstoß melden
Schließe mich ReclaBoxler-3129892 an. Die Realität ist doch, dass man bei den Aufwachphasen zwar schimpft, aber hofft, dass der Lärm gleich vorbei ist. Dass er in einem renommierten Hotel bis 4.00 h nachts andauert, ist doch kaum anzunehmen. Ich selbst würde mir ebenfalls ein Kopfkissen über die Ohren ziehen und eher schlecht schlafen, als mich nachts auf Völkerwanderung zu begeben. Dann ist doch der Schlaf völlig hin.
Ich finde es schon eigenartig, dass hier der zahlende und um seinen Schlaf gebrachte Gast für sein "Fehlverhalten" angeprangert wird. Höchst einseitige Ecke, aus der diese Kritik kommt.

26.07.2011 | 14:29
von ReclaBoxler-2291028 | Regelverstoß melden
Ich habe hierzu einen sachlichen Kommentar verfasst, der bisher nicht veröffentlicht wurde.

26.07.2011 | 15:49
von Reclaminator | Regelverstoß melden
Völlig berechtigte Beschwerde. Da es zu diesem Hotel schon mehr Beschwerden gibt, ist mein Fazit: Kein Steigenberger in Osnabrück zu nutzen.

27.07.2011 | 10:35
von ReclaBoxler-2291028 | Regelverstoß melden
Der Gast war schuld, wenn er wegen Lärm im Hotel nicht schlafen konnte. Er hätte ja nachts die Rezeption um ein anderes Zimmer bitten können. (Trägt der Urlauber die Schuld bei dreckiger Unterkunft? Er hätte ja den Veranstalter um eine andere Unterkunft bitten können.)
Schriftlich wegen Ruhestörung beschwert, kein Antwortschreiben erhalten? Also bitte, etwas mehr Verständnis, das arme Hotel hat doch so viel zu tun (fiktive Antwort).
Was ist überhaupt passiert?
Erstens: Schlafstörung wegen Partylärm im Hotel bis 4.00 h morgens
Zweitens: keine Reaktion bei mündlichen und schriftlichen Beschwerden
Wer würde sich hierüber nicht empören? Diese "Selbst-Schuld"-Kommentare von selbsternannten Mittlern, also wirklich...

28.07.2011 | 08:48
von ReclaBoxler-3711404 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2291028

Ich sehe hier nichts von "Selbst-Schuld Kommentaren", sondern lediglich ein paar "Ideen", was man in dieser Situation noch hätte machen bzw. versuchen können, außer der drei telefonischen Beschwerden. Ich würde in dieser Situation sicherlich auch nicht bis 4 Uhr morgens abwarten. Aber das ist eben Einstellungssache.

28.07.2011 | 09:36
von ReclaBoxler-3426791 | Regelverstoß melden
Der Beschwerdeführer ist kein Kind und mündig genug, selbst zu wissen, was er nächstes Mal tut. Er erwartet von Kommentatoren (wenn sie sich nun schon hier äußern müssen) konstruktive Kritik zum Fall. Der Fall und die Frage sind:
Handelt das Hotel richtig, indem es Partylärm bis 4.00 h nachts zulässt?
Ist es richtig, drei telefonischen Beschwerden des Hotelgastes zu ignorieren und den Partylärm nicht abzustellen?
Ist es richtig, auf eine schriftliche Beschwerde nicht zu antworten?
Alles andere ist Ablenkung und nutzt lediglich demjenigen, dem die Beschwerde gilt.



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