Steigenberger Hotel Remarque (Osnabrück)
Keine Antwort auf Beschwerde
Wir verbrachten Pfingsten drei Tage im Steigenberger Hotel Remarque Osnabrück. Neben einigen anderen Mängeln war die Nacht von Samstag auf Sonntag für uns schrecklich, weil bei einer Hochzeitsfeierlichkeit bis 4.00 Uhr morgens laute Musik bis zu uns in das Hotelzimmer im vierten Stock drang.
Drei telefonische Beschwerden blieben erfolglos, die persönliche Beschwerde am nächsten Morgen an der Rezeption ebenfalls, eine weitere schriftliche Beschwerde an die Steigenberger Hotelkette wurde nach Osnabrück weitergeleitet und ist bis heute ohne Reaktion geblieben.
Abgesehen davon, dass uns der Aufenthalt in Osnabrück dauerhaft in schlechter Erinnerung bleiben wird, sorgen wir uns, weil wir im August drei Nächte im Steigenberger Eisenach gebucht haben - dummerweise über Tui, so dass wir nicht ohne finanziellen Schaden zurücktreten können. Diese Sorge äußerten wir auch der Hotelkette gegenüber, aber damit stießen wir auf taube Ohren.
11.07.2011 | 16:46
Abteilung: Direktion
Hallo Quentin,
zu der von Ihnen dargestellten Sachlage möchten wir kurz Stellung beziehen. Eine ausführliche Antwort auf Ihre Bewertung bei Holiday Check haben Sie sicher schon gelesen und können diese sonst unter folgendem Link einsehen www.holidaycheck.de/hotelbewertung-Steigenberger+Hotel+Remarque+Einmal+und+nie+wieder-ch_hb-id_2489870.html .
Eine schriftliche Beschwerde ist uns seitens der Steigenberger Zentrale bis jetzt nicht zugegangen. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie diese direkt an uns schicken, gerne auch als Kopie an Steigenberger. So hätten wir zeitnah reagieren können. Dies ist war uns bis jetzt bedauerlicherweise nicht möglich.
Wir zählen auf Ihr Verständnis, dass wir nicht ein und die selbe Beschwerde in verschiedenen Online-Bewertungsportalen ausführlich kommentieren.
Sollten Sie uns mit einer nächsten Buchung die Möglichkeit geben, beweisen wir Ihnen gerne, dass unser Haus einem deutlich höheren Qualitätsstandard entspricht, als Sie es darstellen. Dies ist auch den zahlreichen positiven Bewertungen unterschiedlichster Bewertungsportale zu entnehmen.
Vielleicht sollten Sie sich für die Zukunft ein Wohnmobil zulegen oder mieten, dann können Sie immer außerhalb von Städten übernachten, ohne dass Sie von jemandem gestört werden.
Also stellen Sie sich nicht so an, schließlich müssen wir alle in diesen Tagen große Opfer bringen!
Was haben Sie denn für die Nacht bezahlen müssen? Muss ja mächtig viel gewesen sein, wenn Sie darum so einen Aufriss machen.
(Interessanter Kommentar von I: Man erfährt, unter welchen Umständen wohl seine 1. Zellteilung stattgefunden hat. Da braucht man sich über nichts mehr zu wundern.)
Wenn Sie sonst keine Probleme haben, als die paar eingebüßten Stunden "Schönheitsschlaf".
Hierzu passt einigermaßen der Kommentar des Hoteliers: "Feierlichkeiten diese Art finden immer wieder bei uns im Haus statt. Wie auch in unseren Kommentaren zu diesen Bewertungen ersichtlich, führt dies in der Regel aber nicht zu einer Ruhestörung unserer Gäste." Was er wohl mit "in der Regel" meint?
Zum Vorkommentar von Ojeh ("Meine Güte, wenn ich das hier lese, kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln. Sich wegen einer Hochzeitsfeier so aufzuregen.") kann man nur den Kopf schütteln. Warum sollte man für eine Übernachtung in einem Hotel zahlen, wenn man wegen nächtlicher Ruhestörung nicht schlafen kann? Ojemine. . .
Warum soll man für eine Übernachtung zahlen.
Weil es weitaus schlimmeres gibt, als eine "gestörte Nachtruhe durch eine Hochzeitsfeier". Was macht der Beschwerdeführer denn, wenn in der Nachbarschaft eine derartige Feier stattfindet, und er sich dadurch gestört fühlt? -Erst die Polizei alarmieren und dann die Miete kürzen, denn warum sollte er Miete zahlen, wenn er wegen nächtlicher Ruhestörung nicht schlafen kann. Ist zwar ein etwas überzogenes Beispiel, aber ich denke, es gibt wirklich weitaus schlimmeres im Leben als der geschilderte Vorfall.
Dies ist der 1. von zwei Punkten, in dem ich Ojeh teilweise zustimme. Allerdings korrigiere ich: Es ist ein "extrem überzogenes Beispiel". Das Hotel trägt doch für widrige Ereignisse in der Nachbarschaft nur selten eine Mitschuld. Eine laute Veranstaltung im eigenen Haus liegt jedoch im eigenen Entscheidungs-/Zuständigkeitsbereich. Was erwartet denn ein Hotelkunde? Er möchte i. d. R. nur übernachten. Eine laute, vom Hotel zu verantwortende und zu Geld gemachte Feier ist für die Gäste, die ebenfalls eine Stange zahlen und wegen des Lärms nicht schlafen können, eine Frechheit.
Im zweiten Punkt gebe ich Ihnen ebenfalls Recht: "ich denke, es gibt wirklich weitaus schlimmeres im Leben als der geschilderte Vorfall". Das stimmt. Aber was hat der Afghanistan-Krieg, die Atomkatastrophe in Japan oder die Hungersnot in Somalia mit der Beschwerde zu tun? Haben Sie etwa keine Probleme? Bei allem, was Sie jetzt aufzählen würden, antworte ich: Es gibt Schlimmeres!
Ihre Argumentation ist nicht zu fassen. Machense einfach mal einen teuren Urlaub neben einer Baustelle, dann sehen Sie vielleicht die Dinge anders.
Mir macht es eher den Anschein, als hätte man ein 3-Sterne-Hotel gebucht, erwartet allerdings den Service eines Hilton's.
Der Beschwerdeführer hätte sich ja auch, wenn alles so furchtbar war, mal persönlich an die Rezeption geben können, oder auf ein anderes Zimmer bestehen. Und komischerweise findet man keine weiteren Beschwerden zu dieser "Party Nacht". -Es müssen ja noch andere Gäste in dem Hotel gewesen sein. Scheint mir zumindest etwas überzogen dargestellt.
Zudem ist es nicht richtig, dass sich andere Gäste wg. Lärm nicht belästigt gefühlt haben. Hierzu gab es weitere negative Bewertungen auf dem o. g. Hotel-Bewertungsportal (www.holidaycheck.de/hotel-Hotelbewertungen_Steigenberger+Hotel+Remarque-ch_hb-hid_60038.html). Leider wird nun "die von Ihnen aufgerufene Seite nicht gefunden oder ist vorübergehend nicht verfügbar. Wird der Link wohl wieder reaktiviert? Mit welchem Ergebnis?
Na ja, wenn ich die ganze Nacht wach gehalten werde und merke, die telefonischen Beschwerden bringen nichts, dann warte ich sicherlich nicht bis zum nächsten Morgen, wenn die Sache schon gelaufen ist. Was soll da denn noch bei raus kommen?
Und wie gesagt, wenn ich mir die Bewertung in einem anschaue und an was man alles etwas auszusetzten hatte, kann ich mir nicht vorstellen, dass es "lediglich" um diese eine Nacht ging.
Mit folgender Bemerkung disqualifizieren Sie sich völlig: "Mir macht es eher den Anschein, als hätte man ein 3-Sterne-Hotel gebucht, erwartet allerdings den Service eines Hilton's." Ich denke, auch von einem 2-Sterne-Hotel sollte man erwarten, dass man seine Nachtruhe in Ruhe verbringt. Dies gilt natürlich erst recht für ein Steigenberger-Hotel.
ReclaBoxler-5121804, versuchen Sie es zu begreifen: Hier sollte nicht das Verhalten des Beschwerdeführers in der Kritik stehen, sondern das des Hotelmanagements.
"Was soll denn da noch bei raus kommen". Ich hatte es ja bereits erwähnt. Der Beschwerdeführer & Partnerin hätten beispielsweise auch auf ein anderes Zimmer bestehen können. -Auf einer anderen Etage, weiter ab vom "Schuss". Da muss man aber auch erstmal drauf kommen. Wenn ich am nächsten Morgen erst zur Rezeption gehe, kann ich wohl kaum noch auf eine Lösung hoffen. Und falls in der Zwischenzeit noch ein Schichtwechsel stattgefunden haben sollte, ist das für die Mitarbeiter auch gar nicht mehr nachzuvollziehen.
Und die Bemerkung des 3-Sterne Hotels bezog sich nicht auf die durchzechte Nacht, sondern auf die allgemeine Bewertung des Hotels, angefangen beim Frühstücksbuffet. -Hätten Sie aber auch selbst merken können.
Nach den Ausführungen des Beschwerdeführers und dessen Ansprüche wäre es wohl ratsamer gewesen, in ein Hilton einzuchecken.
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Weltfremd, da fällt einem nichts mehr ein! Mitten in der Nacht Gespräche mit der Rezeption, Badesachen wieder rein in den Koffer, nachts auf dem Flur herumziehen, mit den frisch gepackten Koffern (um nach dieser schlimmen Erfahrung mit dem Hotel womöglich vom Regen in die Traufe zu kommen), wieder auspacken: Eine schlimme Vorstellung.
Nein, wie gesagt, besser zwei Kopfkissen rüberziehen, den Ärger möglichst vergessen, später Beschwerde und: nie mehr hierhin zurück!
Es wird bei derartigen Problemen immer dazu geraten, persönlich vorzusprechen und dem Hotel eine Frist zur Beseitigung des Problems zu geben. Wenn man allerdings bis zum nächsten Tag wartet, wenn dann eh schon alles vorbei ist, hat man keinerlei Ansprüche und außer einer "Entschuldigung" auch nichts mehr zu erwarten.
Ich finde es schon eigenartig, dass hier der zahlende und um seinen Schlaf gebrachte Gast für sein "Fehlverhalten" angeprangert wird. Höchst einseitige Ecke, aus der diese Kritik kommt.
Schriftlich wegen Ruhestörung beschwert, kein Antwortschreiben erhalten? Also bitte, etwas mehr Verständnis, das arme Hotel hat doch so viel zu tun (fiktive Antwort).
Was ist überhaupt passiert?
Erstens: Schlafstörung wegen Partylärm im Hotel bis 4.00 h morgens
Zweitens: keine Reaktion bei mündlichen und schriftlichen Beschwerden
Wer würde sich hierüber nicht empören? Diese "Selbst-Schuld"-Kommentare von selbsternannten Mittlern, also wirklich...
Ich sehe hier nichts von "Selbst-Schuld Kommentaren", sondern lediglich ein paar "Ideen", was man in dieser Situation noch hätte machen bzw. versuchen können, außer der drei telefonischen Beschwerden. Ich würde in dieser Situation sicherlich auch nicht bis 4 Uhr morgens abwarten. Aber das ist eben Einstellungssache.
Handelt das Hotel richtig, indem es Partylärm bis 4.00 h nachts zulässt?
Ist es richtig, drei telefonischen Beschwerden des Hotelgastes zu ignorieren und den Partylärm nicht abzustellen?
Ist es richtig, auf eine schriftliche Beschwerde nicht zu antworten?
Alles andere ist Ablenkung und nutzt lediglich demjenigen, dem die Beschwerde gilt.