Durch E.ON gelöste Beschwerde. | 882 Views | 11.07.2011 | 15:22 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2115011

E.ON SE (Paderborn)

E. ON schafft es nicht eine neue Abrechnung zu erstellen

Bestell-/Kundennummer: Zählernummer 417987, Altes Vertragskonto 941 467 68

Seit über zwei Monaten warte ich darauf, dass E.On eine neue Abrechnung mit dem Vorbesitzer meines Hauses vornimmt und den richtigen Anfangszählerstand an meinen neuen Stromversorger "Stromio" übermittelt.

Durch den fehlerhaften Anfangszählerstand ist Stromio bei der Jahresverbrauchsabrechnung am 05.04.2011 von dem - von E.ON falsch übermittelten - Anfangszählerstand ausgegangen, der etwa 4000 kWh von dem richtigen Zählerstand abweicht.

Auf Grund dessen mussten wir bei der Jahresverbrauchsabrechnung 213,26 € nachzahlen, anstatt dass wir etwa 500 € Rückerstattung erhalten. Zusätzlich hat sich dadurch auch der Abschlag für das Folgejahr von etwa 78 € auf 95 € erhöht.

Auch nach mehreren erfolglosen Telefonaten werde ich von E.ON leider nur vertröstet und um Geduld gebeten. Da ich aber mittlerweile etwa 1000 € Rückerstattung von Stromio erwarte, hat meine Geduld allerdings langsam ein Ende.

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Meine Forderung an E.ON SE: Sofortige Übermittlung des richtigen Anfangszählerstandes an Stromio, Abrechnung des Verbrauches mit dem Vorbesitzer, schriftliche Bestätigung der Übermittlung an mich


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (8)


11.07.2011 | 18:46
von Stromio Opfer | Regelverstoß melden
Schauen sie z. B. mal bei www.verivox.de rein, wie zufrieden diejenigen sind, die zu Stromio gewechselt sind.

Es bedeutet weniger Ärger, wenn Sie sich einen anderen Anbieter suchen. Die Stromversorgung ist in jedem Fall sichergestellt, über den Grundversorger.

12.07.2011 | 07:11
von ReclaBoxler-7405249 | Regelverstoß melden
Ich bin auch unzufrieden mit Stromio, aber hier liegt der Fehler zunächst mal eindeutig bei E.ON Westfalen. Und ich fürchte auch, dass das Theater bei Stromio weitergeht, wenn die richtigen Daten erstmals übermittelt wurden. :(
Es sind übrigens schon drei Monate, die ich warte, nicht nur zwei. Habe ich gerade nochmal nachgesehen.

12.07.2011 | 10:47
von Heinz | Regelverstoß melden
Oh Gott, bitte über Stromio im Netz informieren. Tausende wären heilfroh, wenn sie aus der Nummer endlich raus wären.

19.07.2011 | 09:33
von ReclaBoxler-2115011 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bisher keine Lösung in Sicht. Weder habe ich eine Antwort von E.ON bekommen noch irgendwelche Rückfragen.
Am Telefon sagte man mir, die Anfrage sei zur Bearbeitung in der "Fachabteilung", aber das ist sie schon seit Wochen.


02.08.2011 | 07:02
von ReclaBoxler-2115011 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher weiterhin ungelöst. Keine Antwort und keine Rückfragen von E.On.
Ich habe noch einmal persönlich mit jemandem in einer Filiale in Minden gesprochen. Dort begründete man die Verzögerung mit Problemen mit SAP. Einfach traurig! Ich werde mir wohl einen Anwalt nehmen müssen.


17.08.2011 | 20:37
von ReclaBoxler-2115011 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin ungelöst. Keine Reaktion, keine Rückfragen von E.ON.


05.10.2011 | 10:32
von ReclaBoxler-2115011 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hat lange gedauert, wurde aber gelöst.


22.11.2011 | 00:01
von ReclaBoxler-4253286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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