2815 Views | 12.07.2011 | 07:05 Uhr
geschrieben von Klaus Köhler

HERMES HAUSVERWALTUNG AG (Berlin)

Falsche Heiz- und Betriebskostenabrechnung

Bestell-/Kundennummer: Mietvertrag 3202.913.01

Wohnte von 01.09.2009 bis 31.03.2010 in Wohnung Märkische Allee 290. Als Ende 2009 die Werte für Heizung und Wasser abgelesen wurden, war ich leider nicht anwesend.

SCHLAGWORTE

Per 31.12.2010 erhielt ich die Betriebskostenabrechnung für 2009, welcher viel zu hohe Abrechnungswerte (geschätzt) zugrunde gelegt wurden, obwohl zu diesem Zeitpunkt die tatsächlichen Werte der Hermes Hausverwaltung bereits über neun Monate vorlagen. Daraufhin legte ich Widerspruch ein. Auch die überarbeitete Betriebskostenabrechnung, welche ich im März 2011 erhielt, basierte weiterhin auf diesen falschen Schätzwerten.

Einwände gegen diese falsche Abrechnung per Telefon und E-Mail an Herrn K. sowie ein persönliches Gespräch im Juli 2010 unter Anwesenheit der Vorgesetzten, Frau M. wurden seitens der Hermes Hausverwaltung mit der Argumentation abgelehnt, es wurden zum damaligen Zeitpunkt die Schätzwerte als Berechnungsgrundlage verwendet und deshalb sei eine Korrektur nicht erforderlich. Schließlich sei es meine Schuld, dass die Zähler nicht abgelesen wurden. Auch für die Abrechnung 2010 werden wiederum falsche Werte zugrunde gelegt.

Die Hermes Hausverwaltung ist nicht bereit, die protokollarischen Abrechnungswerte für die Betriebskostenabrechnung zu verwenden und zieht auch weiterhin die Mieter mit falschen Abrechnungen und überhöhten Forderungen über den Tisch.

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Meine Forderung an HERMES HAUSVERWALTUNG AG: Berechnung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung auf Grundlage der protokollarischen Werte


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Kommentare und Trackbacks (4)


19.07.2011 | 17:00
von Klaus Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Hermes Hausverwaltung antwortet einfach nicht. Auch die zugesagte Beantwortung der noch offenen Punkte der Betriebskostenabrechnung steht noch immer aus. Da ich (wenn auch unter Vorbehalt) die Rechnung bezahlt habe, interessiert die Hermes Hausverwaltung alles andere wohl nicht mehr und sie sitzt den Widerspruch aus.


05.08.2011 | 11:24
von Klaus Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider wurde meine Beschwerde bis heute nicht geklärt. Ich habe mich deshalb am 01.08.2011 per E-Mail nochmals an die Hermes Hausverwaltung gewandt und gefordert, dass die mir zugesagte und gesetzlich auch eindeutig geregelte Beantwortung der bereits im März 2011 gestellten noch offenen Fragen nunmehr endlich erfolgt. Leider wurde auch diesmal die Beantwortung meiner Mail und der noch offenen Fragen wiederum nicht vorgenommen.
Da ich (wenn auch unter Vorbehalt) die noch immer strittigen Betriebskosten bezahlt habe, mache ich mir auch wenig Hoffnung, noch jemals eine Antwort zu bekommen.
Es wäre schön, wenn von Ihrer Seite noch etwas mehr Druck auf die Firma Hermes Hausverwaltung ausgeübt werden könnte, da mir das zur Zeit infolge meines langfristigen Auslandsaufenthaltes in Thailand nicht möglich ist. Die einzige Möglichkeit der Kommunikation besteht für mich derzeit über das Internet.
Für Ihre Mühe im Voraus vielen Dank
mit freundlichen Grüßen
Klaus Koehler


30.08.2011 | 11:51
von Klaus Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider sitzt die HERMES Hausverwaltung meine Beschwerde weiter aus. SO erhielt ich am 12.08.2011 folgende E-Mail:

Sehr geehrter Her Köhler,
zu der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 01.01. bis 31.12.2009 ist von unserer Seite bereits eine abschließende Stellungsnahme erfolgt.

Eine Stellungsnahme zu der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 01.01. bis 31.12.2010 erfolgt sobald wir diese erstellt haben und Ihnen zugegangen ist. Wir werden Sie darüber in einen gesonderten Schreiben informieren.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Claudia J.
HERMES HAUSVERWALTUNG AG
Haus-und Vermögensverwaltung

Ich war über eine derartige Aussage überrascht und habe folgendes geantwortet:

Sehr geehrte Frau J.,

ich bin überrascht bezüglich Ihrer Aussage, dass zu der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2009 bereits eine abschließende Stellungnahme Ihrerseits erfolgte.

So habe ich sowohl in dem Gespräch mit Frau M. und Herrn K. als auch mehrfach schriftlich mitgeteilt, dass Ihre Abrechnung falsch ist.

Gleichzeitig habe ich mich an reclabox gewandt, mit der Bitte mich in meiner Angelegenheit zu unterstützen. Die einzige Reaktion seitens der Hermes Hausverwaltung war Schweigen.

In meiner letzten E-Mail habe ich nochmals deutlich gemacht, dass nach meiner Auffassung die Hermes Hausverwaltung die berechtigten Widersprüche der Mieter ignoriert und aussitzt.

So fehlt bis heute die von mir geforderte und seitens Frau M. und Herrn K. zugesagte Beantwortung meiner Fragen vom März 2011 (erneut mit E-Mail vom Juli und August 2011 abgefordert). Eine derartige Arbeitsweise Ihrerseits kann ich nur verurteilen und fordere erneut die Beantwortung der offenen Fragen. Ich möchte Sie auch darüber in Kenntnis setzen, dass ich auch weiterhin diese Arbeitsweise der Hermes Hausverwaltung über reclabox und andere Medien öffentlich mache.

Sollte die Betriebskostenabrechnung 2010 wiederum Forderungen enthalten, weise ich schon jetzt daraufhin, dass ich eine Zahlung Ihrer ungerechtfertigten Forderungen zurückweise und dann einer Klärung vor Gericht vertrauensvoll entgegensehe.

Ich erwarte noch immer die Beantwortung der offenen Fragen.

Wie bereits erwartet, bekomme ich auf meine E-Mail keine Antwort. Ich weiß nicht, was ich noch tun könnte, da ich mich für ein Jahr im Ausland befinde. Falls Sie diese Angelegenheit noch weiter öffentlich machen könnten, würde mich das freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Koehler


21.11.2011 | 13:48
von Klaus Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf meine sämtlichen Schreiben hat die Hermes Hausverwaltung nicht reagiert. Stattdessen übersandte man mir mit Schreiben vom 31.10.2011 eine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010. Ich habe dagegen mit folgendem Schreiben Widerspruch eingelegt:

"Sehr geehrter Herr K.,
zu obiger Betriebskostenabrechnung 2010 vom 31.10.2011 zur Wohnung in 12687 Berlin, Märkische Allee 29O, 9. Geschoss, Mitte, rechts lege ich form- und fristgerecht Widerspruch ein.
Wie Ihnen noch bekannt sein dürfte, hatte ich bereits zu der Betriebskostenabrechnung 2009 diverse Einwände und diese nur unter Vorbehalt bezahlt.
Grund war, dass Sie die Betriebskostenabrechnung nicht auf der Grundlage der tatsächlich gemessenen Werte, sondern mittels von Schätzwerten erstellt hatten.
Auch in dem Gespräch in Anwesenheit Ihrer Kollegin wollten Sie Ihren Fehler nicht einsehen. Weiterhin wurden die in diesem Gespräch von mir noch geforderten und gesetzlich zustehenden Angaben bis zum heutigen Tage nicht übermittelt. Wie ich bereits damals ausführte, bin ich nur bereit, die tatsächlichen Kosten für den Zeitraum vom 01.09.2009 bis 31.03.2010 auf Grundlage der gemessenen Werte zu bezahlen.
Ebenfalls hatte ich Ihnen schon damals gesagt, dass ich Ihre Arbeitsweise öffentlich mache und hatte Ihnen Gelegenheit gegeben, auf der Verbraucherchutzseite "Reclabox" Rede und Antwort zu stehen. Durch Reclabox wurde ich informiert, dass Sie trotz mehrfacher Anfragen keinerlei Reaktion zeigten. Sie haben noch immer die Möglichkeit, auf der Webseite von Reclabox die Beschwerden zu lesen und Stellung zu nehmen.
Zusammenfassend stelle ich folgende Forderungen:
1. Beantwortung der noch offenen Fragen gemäß meines Schreibens vom März 2011 und der folgenden Schreiben.
2. Berechnung der Betriebskostenabrechnung unter Beachtung der tatsächlich gemessenen Werte für den Zeitraum vom 01.09.2009 bis 31.03.2010 (der bereits unter Vorbehalt gezahlte Betrag für die Betriebskostenabrechnung 2009 ist dabei zu berücksichtigen).
Sollten Sie wiederum nicht auf meine berechtigten Forderungen eingehen, werde ich diese Betriebskostenabrechnung 2010 nicht bezahlen und einer gerichtlichen Klärung gelassen entgegensehen.
Gleichzeitig mache ich Sie schon jetzt darauf aufmerksam, dass ich auch weiterhin Ihre Arbeitsweise der Öffentlichkeit zugänglich mache (nachzulesen u.a. in der Reclabox).
Ich hoffe jedoch, dass Sie meinen Forderungen entsprechen und wir eine einvernehmliche Klärung herbeiführen können.




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