Durch Familienkasse Bad Oldesloe gelöste Beschwerde. | 2819 Views | 26.07.2011 | 10:02 Uhr
geschrieben von Fred Götze

Familienkasse Bad Oldesloe (Bad Oldesloe)

Hinhaltetaktik, gepaart mit Unfähigkeit! Oder Absicht?

Bestell-/Kundennummer: 111FK162939

Meine Tochter wurde am 17.07.2011 18 Jahre alt. Bereits am 30.05.11 haben wir alle erforderlichen Unterlagen zum Kindergeld bei der Agentur für Arbeit in Bad Oldesloe / Familienkasse eingereicht. Weitere Schreiben am 06.06.11, 15.06.11, 17.06.11, 30.06.11.

SCHLAGWORTE

Die Krönung war aber am 14.07.11: das bereits zweite Berufsberatungsgespräch bei einem gewissen Herrn Bxxx. Dieser weigerte sich beharrlich, trotz der Nachweise meiner Tochter über Telefon- und Adressenlisten, Bewerbungsunterlagen, sie als Arbeitssuchende aufzunehmen.

Auf Druck meiner meiner Mutter versprach dann ein gewisser Herr Mxxx, sich darum zu kümmern! Darauf warte ich heute noch. Auf mein Nachfragen hin will man auch davon nichts mehr wissen!

Sämtliche Unterlagen wurden ein weiteres Mal am 15.07.2011 versandt. Auch setzte ich die Familienkasse davon in Kenntnis, dass meine Tochter beabsichtigt, am 01.08.2011 eine Ausbildung zu beginnen und dort bereits zur Probe arbeitet.

Gestern, am 21.07.11, bekam ich die Ablehnung des Kindergeldantrages. Die Begründung einer gewissen Frau Hxxx lautet: Eine Ausbildung wird nach Aktenlage nicht mehr angestrebt. Leider hat diese Frau Hxxx keine Telefonnummer und man kann auch nicht mit ihr verbunden werden.

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Meine Forderung an Familienkasse Bad Oldesloe: Sofortige Aufhebung der Ablehnung des Kindergeld-Antrages und eine Entschuldigung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (14)


26.07.2011 | 12:36
von Reclaminator | Regelverstoß melden
Kann man gegen diese Bescheide nicht einfach Widerspruch einlegen?

26.07.2011 | 14:02
von RS | Regelverstoß melden
 spider monkey Fred Götze: "Meine Tochter beabsichtigt am 01.08.2010 (?2011) eine Ausbildung zu beginnen."
Wahrscheinlich hat die "gewisse" Frau Hxxx Zweifel, dass Ihre Tochter eine Ausbildung beginnen wird. Um die Beschwerde zu verstehen, müsste man wissen, was Ihre Tochter ab Schulentlassung bis zum 17.07.2011 gemacht hat und mit welcher Begründung Herr Bxxx (von der Arbeitsagentur?) sich weigert, Ihre Tochter als arbeitssuchend aufzunehmen.

29.07.2011 | 07:00
von Idur Sewerd | Regelverstoß melden
Wer schreibt eigentlich diesen Kommentar? Mutter oder Tochter?

1. Absatz. Meine Tochter
3. Absatz. auf Druck meiner Mutter
4. Absatz. das meine Tochter beabsichtigt

Der Bereich "Arbeitssuche" wird mit dem Bereich "Kindergeld" vermischt. Wenn die Tochter 18 wird und keine Schule besucht oder sich arbeitslos bzw. ausbildungssuchend gemeldet hat, dann gibt es auch kein Kindergeld. Dass der Herr Mxxx sich angeblich geweigert hat, die junge Dame als ausbildungssuchend aufzunehmen, halte ich für eine dreiste Behauptung. Ich denke mal, dass er die angeblichen Nachweise über die Ausbildungsplatzsuche nicht als solche anerkannt hat.

Die Familienkasse braucht einen Nachweis, dass die Tochter bei der Arbeitsagentur als ausbildungssuchend gemeldet ist oder eine Schule besucht, dann gibt es auch weiter Kindergeld.

Das sind alles Dinge, die jeder normale Mensch weiß und das steht auch in den Broschüren, die diese Behörden herausgeben, man muss sie nur lesen. Aber heutzutage ist es ja Usus, dass man erstmal schreit und alle Welt auf die "Ungerechtigkeiten", die mir widerfahren, hinweist. Alle haben schuld, nur ich nicht.

Gute Frau: Mich nerven solche Kommentare und die einzige, die sich entschuldigen sollte, ist die Verfasserin dieses völlig unnötigen Kommentars. Von der Überschrift gilt jedenfalls für die Verfasserin das vierte Wort.

29.07.2011 | 12:27
von ReclaBoxler-4306919 | Regelverstoß melden
Während der Gesetzgeber Auszahlung von Kindergeld vorschreibt, wird tausendfach das Kindergeld viel zu spät oder überhaupt nicht ausgezahlt. Die Familienkassen sind personell mit Personen überfrachtet, die Kindergeldverfahren durch angebliche "Zweifel" sabotieren, die sich praktisch immer als absolut haltlos herausgestellt haben.

Ich würde eine Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement senden mit der Bitte, die Antwort in der ReclaBox zu veröffentlichen. Dann fangen (manchmal) einige Beamte schon mal an zu arbeiten.

29.07.2011 | 12:43
von ReclaBoxler-4306919 | Regelverstoß melden
 spider monkey Idur Sewerd: Schon mal darüber nachgedacht, dass alle Personen, die Töchter haben, auch Mütter haben.

Es ist jedenfalls absolut indiskutabel, wie hier mit ernstzunehmenden Problemen von Kunden der Familienkasse umgehen. Die Familienkasse Bad Oldesloe ist (von Anfang) eine Musterbeispiel dafür, wie - auf Kosten der Steuerzahler - Kunden herabgesetzt werden. Schauen Sie einmal hier in der ReclaBox oder unter Google nach.

Ich gehe davon aus, dass Sie selbst aus dem Dunstkreis Familienkasse/Arbeitsagentur kommen und sich hier auf Kosten der Betroffenen amüsieren. Heißen Sie zufällig "Rudi Drewes"?

29.07.2011 | 23:47
von ReclaBoxler-9810579 | Regelverstoß melden
Die Skandale aus der Familienkasse Oldesloe kosten den Steuerzahler SCHWEINEGELD! In der Online Version der Lübecker Nachrichten vom 29.01.2006 hatte man versprochen, dass sich an den katastrophalen Zuständen in Bad Oldesloe etwas ändert. Nichts ist aber passiert. Hier der Text:

Kindergeld-Skandal: Die Warterei geht weiter Bad Oldesloe - Der Ärger um die Auszahlung von Kindergeld in Schleswig-Holstein entwickelt sich zum Skandal. Auch ein halbes Jahr nach der Neuorganisation der Familienkassen warten allein in Lübeck und Umgebung noch mindestens 1500 Betroffene auf ausstehende Zahlungen. Die Behörden vertrösten weiter: Bis zum Sommer würde man die Situation im Griff haben. Da sich landesweite Beschwerden über die Familienkassen auch in der Kieler Staatskanzlei häufen, hat sich Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) eingeschaltet. Mitte Januar schrieb er an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit der Bitte, dringend einzuschreiten. "Die Beschwerden über Unzulänglichkeiten der Familienkassen im Land halten weiterhin an", schrieb Carstensen. Eine Antwort aus Berlin steht aus. Vorab trudelte jetzt ein Brief aus der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg ein. Vize-Präsident Heinrich Alt schrieb an Carstensen, das Kindergeld solle in Schleswig-Holstein bald wieder rechtzeitig ausgezahlt
werden. "Bald" heißt konkret: Tausende Familien müssen weiter auf 154 Euro monatlich je Kind warten. Mit einer Normalisierung sei "spätestens Ende des ersten Halbjahrs zu rechnen", so Alt. In der für die Region Lübeck zuständigen Familienkasse Bad Oldesloe (23 Mitarbeiter) gibt es aktuell in 1500 Kindergeldfällen Zahlungsrückstände von zwei bis drei Monaten, so die zuständige Regionaldirektion Nord der BA auf Anfrage. Insgesamt liegen in Bad Oldesloe derzeit 7500 Fälle zur Bearbeitung an, im September vergangenen Jahres waren es gar 15 000. Jürgen Goecke, Chef der Regionaldirektion Nord, hatte bereits damals gravierende Mängel eingeräumt und nach massiven Beschwerden in der Bevölkerung bereits im September versprochen: "Bald gibt's wieder regelmäßig Kindergeld. " Das Personal in den Familienkassen war aufgestockt worden - in Bad Oldesloe um vier Zusatzkräfte. Jetzt ließ Goecke über seinen Sprecher Horst Schmitt mitteilen: "Es tut uns leid. Es gibt weiterhin große Zahlungsrückstände. " Es handele sich bei 1500 ausstehenden Zahlungen jedoch fast ausnahmslos um "juristisch komplizierte Fälle"
oder um Fälle, "in denen die Antragsunterlagen nicht vollständig sind", so die Entschuldigung. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines vollständigen Kindergeldantrags liege in Schleswig-Holstein bei vier
Wochen. Schmitt räumt ein, dass "unsere Service-Center zur Zeit aus technischen Gründen überlastet sind". Nach LN-Informationen soll die telefonische Erreichbarkeit offenbar komplett neu geregelt werden. Telefonisch sind die Familienkassen seit ihrer Neuorganisation vor einem halben Jahr nicht mehr erreichbar. Schmitt empfiehlt bei eiligen Anliegen, sich über Mail (Familienkasse-Badoldesloe spider monkey arbeitsagentur.de), Fax (0 45 31/16 73 66) oder Brief (Sandkamp 3, 23 843 Bad Oldesloe) an die zuständige Behörde für den Raum Lübeck zu wenden. Diese Anfragen würden vorrangig bearbeitet, verspricht er.

29.07.2011 | 23:50
von ReclaBoxler-9810579 | Regelverstoß melden
In der Beschwerde "Familienkasse macht Fehler und der Bürger muss LEIDEN" steht mehr zur Familienkasse Oldesloe inklusive eines Beitrags aus den Lübecker Nachrichten.

31.07.2011 | 19:45
von ReclaBoxler-3015267 | Regelverstoß melden
Für jedes Problem gibt es eine Lösung. Bei Ihnen fehlt doch wohl nur ein Papier/Bescheinigung, um die Zahlungen zu bekommen. Wo liegt denn das Problem, dieses zu besorgen?

Im übrigen schreibt doch ein User, was eigentlich jeder Bürger weiß: Gegen Bescheide kann man Widerspruch einlegen und meistens steht auch drin, was noch fehlt.

Ich bin seit vielen Jahren bei einer Behörde tätig und kenne das Prozedere genau. In den meisten Fällen stellt sich heraus, dass von Seiten der Kunden Fristen versäumt wurden, Bescheinigungen fehlen. Sicher passieren auch Fehler in den Ämtern, dafür arbeiten dort Menschen wie Sie und ich.
Übrigens soll der Berufsberater die Leute beraten und nicht die Daten für die Arbeitslosenmeldung erfassen, das machen andere Mitarbeiter.

Sie machen Ihren Unmut öffentlich Ärger und wählen dabei eine Wortwahl, die ich auch als diffamierend empfinde. (Hinhaltetaktik, gepaart mit Unfähigkeit! Oder Absicht?).
Wer gibt Ihnen das Recht, Angestellte von Behörden kollektiv als unfähig zu bezeichnen. Der Sachverhalt Ihres Problems ist für uns Leser sowieso subjektiv. Deshalb finde ich es auch gut, dass andere User Ihren Ärger über solche Wortwahl in ihren Antworten kundtun. Oder erwarten Sie nur Zuspruch für dieses vermeintliche Problem. Wenn Sie dann mit Kritik nicht leben können oder meinen, man nimmt ihr Problem nicht ernst, dann sollten Sie diesen Eintrag schnellstens löschen.

Denken Sie mal darüber nach, bevor Sie künftig solche Aktionen mit einer derartigen diffamierenden Überschrift starten.

S. Lembcke Mitarbeiterin in einem Jobcenter

06.08.2011 | 16:16
von ReclaBoxler-1518179 | Regelverstoß melden
Frau Lembcke,

auch als Mitarbeiterin eines Jobcenters haben Sie nicht das Recht, sich so herabsetzend über Ihre Kunden zu äußern, zumal die meisten Kunden sich gar nicht gegen Ihre wahrheitswidrigen Äußerungen wehren können.

Ursache für die von Ihnen genannten Probleme (Bescheinigungen fehlen, Fristversäumnis, etc.) werden REGELMÄSSIG durch Sachbearbeiter herbeigeführt. Weist man sie auf ihre Fehler hin, werden die meisten Sachbearbeiter frech und fordern - in der Regel unbegründet - weitere Unterlagen an.

Sie sollten einmal die Beiträge Ihrer Kunden in diesem Forum lesen!
Wie stark Sie die Öffentlichkeit über Ihr eigenes Fehlverhalten täuschen, ist aber auch in dem UNABHÄNGIGEN Untersuchungsbericht unter

www.frank-jaeger.info/fachinformationen/Bericht-Umfrage.pdf/at_download/file

nachzulesen.

Ausserdem finde ich es unverschämt, dass Sie sich hier zu dieser Angelegenheit äußern und vorher nicht einmal die Beschwerde aus der Welt geschafft haben (und dann noch behaupten, dass es für jedes Problem eine Lösung gibt).

Ihr Verhalten ist auch darüber hinaus unfair, weil Sie folgende Informationen verheimlichen (1) Häufigkeit, mit der Sie Probleme mir ihren Kunden haben, (2) objektive (!) Darstellung der Gründe für Konflikte mit Ihren Kunden, (3) Dauer, bis zur Erledigung Ihrer Probleme mit den Kunden, (4) Häufigkeit, mit der Sie sich für Ihre Fehler entschuldigen. Der obige Untersuchungsbericht zeigt jedenfalls auf, dass Sie nicht nur Einzelfällen Probleme mit ihren Kunden haben und dass Arbeitsunwilligkeit nicht auf Seite der Kunden, sondern auf Seite der Sachbearbeiter zu finden ist.

Ihre Vorwürfe gegen Ihre Kunden sind mithin nicht nur nicht nachprüfbar, sondern wahrheitswidrig und auch insofern unverschämt. Zudem weigern Sie sich insbesondere Gründe zu nennen, die Sie an der Auszahlung des Kindergeldes in dem konkreten Fall HINDERN.

ÜBERPRÜFBARE Behauptungen über Ihren Arbeitsstil kommen dagegen von seriöser Stelle: Erst am 20.7. hat der Verein Tacheles an unzähligen Beispielen aufgezeigt, wie Sie und Ihre Kollegen regelmäßig und ungeahndet geltendes Recht brechen: 58 von 88 (!) IFG Anträgen haben Sie und Ihre Kollegen überhaupt nicht bearbeitet (obwohl Sie hierzu gesetzlich verpflichtet waren). Das Gutachten finden Sie unter

www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2006

Auch die Statistiken der Sozialgerichte sprechen eine deutliche Sprache: Sie brechen lieber Rechtstreitigkeiten in Serie vom Zaun, bevor Sie eigene Fehler eingestehen.

Ein Problem hierbei ist, dass Sie und Ihre Kollegen im Unterschied zu der weit überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer eine VOLLSTÄNDIG LEISTUNGSENTKOPPELTE und - in Bezug auf vergleichbare Niedriglohntätigkeiten - viel zu hohe Vergütung erhalten.

Abschliessend ist also feststellen, dass - abgesehen von einen nicht erwähnenswerten Anzahl von Kundenkontakten - alle Problme bei Ihnen und Ihren Kollegen liegen!

Statt Ihrer herabsetzenden Äußerungen gegen den Kunden hätten Sie Ihre Arbeitszeit besser für die von Ihnen verursachten Probleme verwenden sollen.

08.08.2011 | 23:28
von ReclaBoxler-4419779 | Regelverstoß melden
An Frau S. L., Mitarbeiterin in einem Jobcenter,

Ihr obiges Schreiben ist mehr als peinlich und zeigt, wie wenig Sie von Ihrem Job kennen. Da Sie sich hier als Vertreterin der Jobcenter aufspielen, müssen Sie sich die in www.taz.de/Jobcenter-durchsucht-Wohnung/!75721/ dargestellte, menschenverachtende Behandlung von krebskranken Patienten durch die Jobcenter entgegen halten lassen.

Widerlich!

12.08.2011 | 09:07
von ReclaBoxler-3015267 | Regelverstoß melden
Wir Beamte und Angestellte des öffentlichen sind eine arg gebeutelte Spezies. Vor kurzem hat man uns die verlängerten Kopfstützen und die erhöhten Armlehnen an den Bürostühlen entfernt. Somit können wir keinen erholsamen Büroschlaf mehr halten. Auch wurde uns die kostenlose Bild Zeitung sowie der morgendliche Brötchenservice gestrichen. Für unser bisher kostenloses Mittagessen sollen wir ab August 1 € dazu zahlen (Skandal). Auch werden wir morgens nicht mehr von zu Hause mit dem Shuttleservice abgeholt und abends nach Hause gebracht. Und das allerschlimmste ist, dass unsere Vorgesetzten doch wirklich von uns verlangen, dass wir ab sofort zwei Akten pro Tag bearbeiten müssen. Und da verlangen doch die Bürger glatt, dass wir unter diesen menschunwürdigen Umständen noch einen guten Dienst für unser Vaterland leisten sollen.

(Es ist doch wirklich peinlich, was die Einträge einiger Leute angeht. Jetzt weiß ich, dass Dummheit erblich sein muss.)

12.08.2011 | 15:39
von Fred Götze gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Einspruch vom 26.07.11 wurde wider Erwartungen sehr rasch bearbeitet.
Woran auch immer das gelegen haben mag?!
In dem Schreiben der Familienkasse, das am 09.08.2011 bei mir einging, folgender Wortlaut: Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage wird ihrem Einspruch in vollem Umfang entsprochen (Auszug).
Da sage ich doch: "Vielen Dank Frau F."
Ein bitterer Beigeschmack bleibt allerdings.


04.12.2011 | 18:14
von Robin | Regelverstoß melden
Absicht!

Dies ist die Antwort auf Ihre Frage.

10.03.2012 | 20:10
von H. Janusz | Regelverstoß melden
Unter diesen Nummern erreichen Sie die verantwortlichen Beamten:

0228/406-2300
0228/406-2402
0228/406-2290
0228/406-2230

Auf keinen Fall abwimmeln lassen!



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