Durch E.ON gelöste Beschwerde. | 2115 Views | 04.08.2011 | 14:41 Uhr
geschrieben von Paul Schulz

E.ON SE (Düsseldorf)

Übernahme in die Grundversorgung und Drohung Abschaltung

Bestell-/Kundennummer: 242054534847

In einem Schreiben (ohne Datum) wurde mir Mitte Juli eine Vertragsbestätigung zum 01.07.11 zugesandt, d. h. auf deutsch, ich bin in die Grundversorgung durch EON übernommen worden.

SCHLAGWORTE

Für mich gab es zunächst keinen erkennbaren Grund, da ich ein Vertragsverhältnis mit einem Lieferanten habe, mich in EON zu übernehmen. Der erste Zahlungstermin für die mir genannten Abschläge war der 15.07.11, aus der Folge daraus ergab sich am 27.07.11 eine Mahnung mit der dazugehörigen Mahngebühr.

Eine Nachfrage bei dem Lieferanten wurde mir bestätigt, dass ich dort Kunde bin, was ich eigentlich auch aus den von mir geleisteten Abschlägen so sah, so dass sich für mich bis zum heutigen Tage nicht eindeutig erschließt, warum das alles passiert. Ich habe nun zwei Lieferanten, die Geld von mir wollen, was ich natürlich so nicht hinnehmen kann.

EON hatte mir zwar mitgeteilt "dass ich kein gültiges Nutzungsverhälnis zum Zähler" habe, was sich mir aber nicht erschließt und sicherlich nicht durch meine Person ausgelöst wurde. Was mich auch wundert, dass in dem Vertragswerk keine der sonst üblichen Zählerstände angeben war, was bedeutet, die Abschläge stellen sich für mich als Strafgebühr eines Wechselwilligen dar. Dies sehe ich auch für die ganze Aktion so an, Strafaktion.

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Ich wurde auch zu keiner Zeit aufgefordert, den Lieferanten zu nennen, das deutet daraufhin, dass EON gar nicht nachvollziehen kann, wo ich einen Vertrag habe, was durch meinen damaligen Lieferanten Extraenergie verursacht sein könnte. Meine Aufgabe kann es nicht sein, die gestörten Abläufe zwischen den Lieferanten zu kitten, hier wäre die Bundesnetzagentur gefragt, denke ich. Z. Z stellt sich EON tot, für mich bliebe aber immer noch die mir angedrohte Netzabschaltung (Schreiben 27.07.11).

In der Zwischenzeit habe ich auch ein Vertragsformular für "Konstantstrom" erhalten, aber warum? Gerne würde ich diesen nutzen, nur kann ich nicht noch einen Lieferanten bedienen.

Mein Anliegen an EON: Die erhobene Mahngebühr und die geltend gemachte Forderungen zurück zu nehmen und Licht in das Dunkel zu bringen, und dieses Licht dann auch an zu lassen!

Schreiben an Vorstand wurde bis heute nicht beantwortet!

Bitte nehmen Sie die Erreichbarkeit aus meinen Daten der Kundennummer, danke!

Und Gruß

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Meine Forderung an E.ON SE: Im Text enthalten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.08.2011 | 08:24
Firmen-Antwort von: E.ON SE
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Schulz,

wir erläutern Ihnen gern, weshalb Sie seit 1. Juli 2011 von uns im Rahmen der Grundversorgung mit Strom beliefert werden.
Wir sind als Ihr örtlicher Grundversorger verpflichtet, Sie mit Energie zu beliefern, wenn bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber kein anderer Lieferant die Netznutzung für Sie angemeldet hat. Ihr bisheriger Lieferant hat Sie zum 30. Juni 2011 beim Netzbetreiber abgemeldet, weshalb dieser Ihre Anlage zum 1. Juli 2011 an uns zur Belieferung übergeben hat.

Uns lag für 1. Juli 2011 kein abgelesener Zählerstand vor, deshalb ist in unserer Vertragsbestätigung keine Zahl aufgeführt. Die Abschläge berechnen wir anhand der Daten, die uns der Netzbetreiber zu Ihrer Anlage übermittelt. Sie haben angeboten, uns einen aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Wir nehmen ihn sehr gern an.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Ihr bisheriger Lieferant auch weiterhin beliefert, bitten wir Sie, das direkt mit ihm zu klären. Nur er kann dann die Klärung mit dem zuständigen Netzbetreiber anstoßen.

Wir freuen uns natürlich, wenn Sie unser Kunde bleiben. Deshalb hatten wir Ihnen auch ein Angebot für einen unserer Tarife geschickt.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (6)


04.08.2011 | 18:13
von Felix D. | Regelverstoß melden
Seit wann bestand denn das Vertragsverhältnis mit dem anderen Lieferanten? Und handelt es sich hierbei um "Extraenergie"? Da E.ON nichts von dieser Firma weiß, liegt ja der Verdacht nahe, dass nie eine Ummeldung stattgefunden hat. Eventuell wurde bei der Netzanmeldung ein Fehler bei der Zählernummer gemacht. Oder was anderes ist schief gelaufen. Wichtig ist, dass sie schnellstmöglich die Vertragsunterlagen an E.ON schicken, damit nachvollzogen werden kann, wo der Fehler liegt. Und wurde bei ihnen mal der Zählerstand abgelesen, seit sie ihren neuen Lieferanten hatten?

05.08.2011 | 09:33
von Paul Schulz | Regelverstoß melden
Ich habe in zwei Jahren zwei Anbieter und von beiden keinen gültigen Vertrag. Von Extra Energie nicht und auch von Rheinpower nicht.
Das Problem ist nicht so einfach zu sehen.
In der Vergangenheit war es so, dass ich bei Vertragswechsel, beiden Parteien die Zählerstände auf Verlangen zugesandt habe. Nach dem Wechsel zu den anderen Anbietern hat sich entgegen der Gepflogenheit EON nicht gemeldet. Mir ist in der Zwischenzeit klar, dass irgendwas schief gelaufen ist, nur hat mich keiner der Beteiligten in das Geschehen einbezogen, mir ist es bis zum heutigen Tage nicht klar, was da läuft. Informiere Dich mal über das Gebaren von Extraenergie mit Sitz in Neuss (einer meiner Anbieter), dann wird Dir eventuell einiges klar. Ich vermute, dass EON die gleichen Probleme mit diesem Anbieter hat wie ich, die Problematik ist vergleichbar mit TelDaFax, nur ist sie in der Öffentlichkeit noch nicht hoch gekocht. Mein jetziger Anbieter hat ebenfalls Probleme (Rheinpower), leider kann ich dazu noch nicht mehr sagen, da er mir nicht auf meine Fragen antwortet. Gerne will ich auf Verlangen meinen Vertrag zur Verfügung stellen, nur sehe ich nicht ein, dass ich ausbade, was uns der Staat da eingebrockt hat (Problematik Anbieter, ohne diese zu steuern wollen).

05.08.2011 | 09:43
von Paul Schulz | Regelverstoß melden
Nachtrag: Zählerstand wurde nicht abgelesen, gerne würde ich auch dies EON bei Bedarf abnehmen oder ein Foto machen. Mein jetziger Anbieter ist nach seinen Aussagen Rheinpower seit April (genau müsste ich nachschauen), dies hat er mir immer wieder versichert, und er zieht mir auch fleißig Geld vom Konto ab.
Herr Felix D., danke auch für den Beitrag, der Gedankengang ist hilfreich.

Gruß Paul

13.08.2011 | 09:23
von Paul Schulz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist Bewegung in die leidige Geschichte gekommen. Zu dieser Antwort habe ich noch die der Mitarbeiter für schwierige Fragen von EON erhalten. Zusammenfassend:
1. Rheinpower (letzter Versorger) hat sich zu einem Fehler bekannt und mir gesagt, dass EON mit der Übernahme in die Grundversorgung richtig gehandelt hat. Ich hatte also entgegen der Darstellung von Rheinpower keinen gültigen Vertrag mehr.
2. Hätte EON den Nachweis über die Abmeldung von Rheinpower rangehängt (erstes Schreiben), so wäre die Übernahme in die Grundversorgung nachzuvollziehen, und auch ich hätte begriffen, worum es geht. Hier die Bitte, künftig so zu verfahren.
3. EON hat die Mahngebühren storniert und das Mahnverfahren bis zum 24.08. ausgesetzt.
Danke!
Mein Grundproblem ist also gelöst worden.
Nicht gelöst wurde das für den Kunden insgesamt undurchsichtige Verfahren, was letztlich zur Abschaltung der Energie führen könnte. Hierfür ist nicht alleine die Schuld bei EON zu suchen, das Gesamtprozedere ist zu ändern.
Bei ein wenig mehr Kundenfreundlichkeit aller Anbieter könnten Sie die Problematik auch ohne äußeren Anstoß hin bekommen zu bekommen sein. Die Austragung von Problemen auf dem Rücken der Kunden ist nicht richtig, letztlich führt es dazu, dass der Kunde dem Unternehmen den Rücken kehrt.

Danke an Reclabox für den Einsatz
Gruß Paul


19.08.2011 | 22:17
von E.ON Vertrieb Deutschland
Guten Tag, Herr Schulz,

wir halten uns als Lieferant und als örtlicher Grundversorger an die Vorgaben, die uns vom Gesetzgeber und der Bundesnetzagentur gemacht werden. Eine Mitteilung von Rheinpower hätten wir Ihnen nicht anhängen können. Denn der örtliche Netzbetreiber übergibt uns immer die Anlagen, für die kein anderer Lieferant die Netznutzung angemeldet hat - so wie in Ihrem Fall. Das heißt, wir wissen auch gar nicht, wer der Vorlieferant war und weshalb das Vertragsverhältnis beendet ist.

Wir freuen uns, dass wir alle Fragen klären konnten. Den Zählerstand, den Sie uns mitgeteilt haben, haben wir gespeichert und berücksichtigen ihn in Ihrern nächsten Rechnung.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb


21.11.2011 | 17:39
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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