Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 707 Views | 12.08.2011 | 10:32 Uhr
geschrieben von Josef Minzenbach

FlexStrom AG (Berlin)

Jahresabrechnung/Abschlagsrechnung

Bestell-/Kundennummer: 00001313192

Ich bin seit 01.09.2010 Kunde bei FlexStrom.

SCHLAGWORTE

Für das erste Jahr habe ich einen sehr günstigen Tarif Deutschland - Best Tarif 5 gewählt und den Jahresbetrag von 792,40 € überwiesen.

Mit Datum vom 05.08.2011 erhielt ich von der Firma FlexStrom eine 1. Mahnung, dass ich den Abschlag für das 2. Jahr von 1041,72 € nicht rechtzeitig überwiesen hätte.

Auf meine Erwiderung per Mail bekam ich die Mitteilung, dass ich eine Abschlagsrechnung erhalten werde. Immerhin wurde mir zugesichert, dass die Mahnung damit hinfällig sei.

Mit Datum vom 10.08.2011 erhielt ich dann die Abschlagsrechnung. Ich musste feststellen, dass ich auf einmal in einem ganz anderen Tarif geführt wurde und ich sollte einen Betrag von 1.281,72 € als Abschlag für das kommende Jahr überweisen. Immerhin wurde der Bonus aus dem letzten Jahr von 120,-- €angerechnet (da haben wohl die letzten Gerichtsurteile gewirkt).

Unter Abzug der Preisgarantie und des Bonus bleibt ein Betrag von 1.041,72 €, den ich vorab überweisen soll.

Im Laufe des Jahres ist mir keine Preiserhöhung oder Änderung des Tarifs schriftlich mitgeteilt worden. Und wenn dies geschehen wäre, hätte ich natürlich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.

Eine Erhöhung von fast 260,-- Euro, bzw. mehr als 30 % ist absolut inakzeptabel.

Ich habe heute die Bundesnetzagentur von diesem Geschäftsgebaren informiert.

Die Ersparnis vom 1. Jahr wird im 2. Jahr voll auf die Rechnung aufgeschlagen, so dass ein Verbleiben bei meinem früheren Anbieter insgesamt günstiger gewesen wäre.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Weiterführung des alten Tarifs oder sofortige Kündigung


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Kommentare und Trackbacks (3)


14.08.2011 | 16:10
von ReclaBoxler-2805100 | Regelverstoß melden
E-Mail an die Bundesnetzagentur schicken.
Dort den Fall schildern.

Verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

Danach Ökostrom mit „OK Power“ Label bestellen.
Beruhigt das Gemüt und das Klima!

15.08.2011 | 03:09
von Ghost | Regelverstoß melden
Der von Ihnen für das erste Jahr gewählte Tarif ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil geworden. Ein Tarifwechsel stellt eine Vertragsänderung dar, die grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis möglich ist. Eine einseitige Vertragsänderung ist grundsätzlich unzulässig. Deshalb werden Tarifwechsel von FS auch nicht als solche bezeichnet, sondern lapidar als "Preisanpassung".

Fordern Sie FS dazu auf, Ihnen darzulegen, worauf sie das Recht auf eine einseitige Vertragsänderung zurückführen! Das habe ich auch gemacht, mit der Konsequenz, dass FS "aus Kulanz" auf den Tarifwechsel verzichtet hat. Sollte es zu einem Zivilprozess kommen, würde FS diesen Nachweis bzw. den Ihrer Zustimmung zu einem Tarifwechsel ebenfalls erbringen müssen, was, sofern Sie tatsächlich keine Zustimmung erteilt haben, schwierig werden dürfte.

19.08.2011 | 12:23
von Josef Minzenbach gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vertrag wurde zum 30.09. gekündigt.




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