1073 Views | 18.08.2011 | 23:38 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7184921

SECURA Energie GmbH (Mannheim)

Fehlerhafte Endabrechnung, keinerlei Einsicht seitens SECURA

Bestell-/Kundennummer: 12222589

Mit der Firma SECURA Energie habe ich bedauerlicherweise sehr negative Erfahrung sammeln müssen. Ich bin dort seit 01.07.2009 Kunde gewesen und wurde von SECURA mit Strom beliefert. Am 14.03.2010 bekam ich die Jahresabschlussrechnung präsentiert, welche sich für mich aufgrund schon unverhältnismäßig hohen Abschlägen eines Singlehaushaltes etwas skurril las, dort forderte man einen Nachzahlungsbetrag von über 403 €. Seitdem begann eine Odyssee seinesgleichen.

SCHLAGWORTE

Daraufhin habe ich die Firma Secura angeschrieben, um eine detaillierte Rechnung. Wochen vergangen und ich bekam die Rechnung. Laut Rechnung habe ich Stromkosten von 1615,22€, meine bezahlten Leistungen betrugen 1512€. Laut meiner Rechnung komme ich auf eine Nachzahlung von 63,22€.

Da mir zwei Positionen unklar waren, schreibe ich die Firma Secura an. Leider habe ich nie eine Antwort der Firma Secura bekommen. Nun haben wir August und was soll ich sagen? Gemeldet hat sich SECURA natürlich nicht, dafür aber mittlerweile ein Inkassounternehmen, die KRK Inkasso in Beauftragung von SECURA. Dieses Inkassounternehmen übt einen ungeheuren Druck aus und hätten jetzt doch ganz gerne 523 € von mir (zzgl. "Gläubigerspesen von SECURA", einen Inkassobrief, Schuldner-Schreiben, Verzugszinsen). Ich weiß heute immer noch nicht, wie die Secura auf die 403 € kommen. Und jetzt soll ich auch noch die Inkasso Firma KSK mit finanzieren.

Auch ein Anruf bei diesem Inkassounternehmen brachte mir keinen Erfolg, die gute Frau am Telefon zeigte sich recht uneinsichtig und teilte mir mit, dass man das mit der Mandantin nochmals absprechen werde. Keine Mahnschreiben von SECURA vorher, keine Lösung meines eigentlichen Problems, nicht mal ein Wort des Bedauerns.

Stattdessen schreibt mir dieses Inkasso-Unternehmen nach Rücksprache mit ihrer Mandantschaft nunmehr, dass die Jahresabschlussrechnung vom 14.03.2010 drauf bestehen bleiben und ich sollte das Geld bis zum 28.08 zahlen. Ich werde jetzt diesen Fall an meinem Anwalt weitergeben.

Ich als ehemaliger Kunde von SECURA bin in höchstem Maße enttäuscht über dieses Verhalten, zumal ich schon vorher immer und immer wieder nachweislich mich um Kommunikation bemüht habe. Statt darauf einzugehen, schickte man mir immer wieder die selben E-Mails mit Vertröstungen (Textbaustein) und schaltet nunmehr auch noch still und heimlich ein Inkassounternehmen ein, welches saftige Gebühren drauf schlägt. Ich rate jeden von der Firma Secura ab.

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Meine Forderung an SECURA Energie GmbH: Transparente Endabrechnung, Erlass jeglicher Inkassokosten


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Kommentare und Trackbacks (5)


19.08.2011 | 08:19
von Daki Klouki | Regelverstoß melden
Mein Problem mit der Secura löst jetzt mein Anwalt.
Zur Info an alle, Inkasso Unternehmen können und dürfen keine Gebühren fordern. Das ist gegen das deutsche Recht. Nur zur Info...

23.08.2011 | 16:39
von ReclaBoxler-2510510 | Regelverstoß melden
E-Mail an die Bundesnetzagentur schicken.
Dort den Fall schildern.

Verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

Danach Ökostrom mit „OK Power“ Label bestellen.
Beruhigt das Gemüt und das Klima!

Und wenn Euch geholfen wurde, dann helft später bitte auch den anderen Betroffenen.
Die ReclaBox lebt von der gegenseitigen Hilfe!

26.08.2011 | 12:09
von ReclaBoxler-7184921 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


05.09.2011 | 11:01
von ReclaBoxler-7184921 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


21.11.2011 | 17:23
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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