IKEA Deutschland GmbH & Co. KG (Hofheim-Wallau)
Fehlerhafte Küchenmontage führt zu Wasserschaden
Bestell-/Kundennummer: Bearbeitungsnr. 9968999
31.3. Kauf der Küche bei IKEA Hannover (Expo Park), inkl. Lieferung & Montage
19.4. Lieferung & Montage der Küche
4.7. Schadensfeststellung & -meldung an IKEA: Handwerker haben bei der Montage einen Hängeschrank über der Spüle an dem in der Wand liegenden Abfluss-/Fallrohr angedübelt: Wasserschaden an Hängeschrank, Wand, Arbeitsplatte.
Schadensbehebung durch von der Hausverwaltung beauftragte Handwerker: Abhängen des Schranks, Aufstemmen der Wand (Wanddurchbruch ins frisch gestrichene Schlafzimmer), Entfernen des Dübels und Schraube aus dem Fallrohr, Flicken des Rohrs, Aufbereitung der Wand, Tapezieren und Streichen des betroffenen Bereichs.
Beschädigter Hängeschrank verbleibt in der (kleinen!) Küche auf dem Boden stehend.
7.7. Fotos vom Schaden vor und während der Instandsetzung per e-Mail an IKEA, zwischendurch noch 2x tel. Nachfrage wegen Gutachtertermin
Erste Handwerkerrechnung eingetroffen und bezahlt.
18.07. Gutachter von Montagefirma vor Ort
Zweite Handwerkerrechnung eingetroffen und bezahlt, insgesamt beläuft sich die Summe auf > 550€
8.8. tel. nachgefragt nach Status -> Gutachter hat noch keine Fotos/Meldung an IKEA geschickt
10.8. tel. Nachfrage -> IKEA will zurückrufen, Rückruf nicht erfolgt
15.8. tel. Nachfrage -> IKEA Mitarbeiterin bemüht sich um schnelle Lösung
17.8. Schreiben mit allen Unterlagen an IKEA (Handwerkerrechnungen > 550€, Kauf-/Auftragsbelege)
Samstag MITTAG (22.8.) meldet sich IKEA telefonisch: Sie kommen für den Schaden nicht auf, da in den AGB steht, dass man den Handwerkern UNAUFGEFORDERT VOR der Montage Auskunft über etwaige Rohre in der Wand geben muss.
Es wurden Fachleute für die Küchenmontage beauftragt und bezahlt. Da ich als Mieterin nicht wissen kann, wo Rohre verlaufen, erwarte ich von den o. g. Fachleuten eine vorherige Prüfung oder zumindest die Ahnung, dass im Spülenbereich durchaus Rohre in der Wand verlaufen können.
Der Passus in den AGB, dass man den Monteuren (Facharbeitern!) UNAUFGEFORDERT VOR der Montage Auskunft über etwaige Rohre in der Wand geben soll, erscheint mir als unzumutbar.
Es lief auf "50/50" heraus: Der entstandene Schaden würde zu einer Hälfte IKEA auferlegt und die andere Hälfte blieb auf uns hängen.
Da die Zahlung seitens IKEA ausblieb, hat der Rechtsanwalt die Pfändung eines der IKEA Konten veranlasst und erst dann erfolgte die Zahlung.
Ich kann leider nicht genau sagen, ob es nun ein gerichtlicher Beschluss war oder ob sich Anwalt mit IKEA irgendwie geeinigt haben. Es lief alles über meine Eltern - wenn es von Interesse sein sollte, kann ich gerne noch mal nachfragen, wie es genau war. Allerdings ist das Thema "IKEA" bei uns mittlerweile ein sehr rotes Tuch; )