Durch Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1814 Views | 25.08.2011 | 19:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8581921

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bonn)

Wie prüft die Bundesnetzagentur Stromlieferanten nach §5 EnWG?

Gemäß §5 des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Energieanbieter ihre Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur anzeigen und u. a. folgende Daten vorliegen:

SCHLAGWORTE

"3) Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen."

Die Bundesnetzagentur kann bei fehlen der Voraussetzungen handeln:

"4) Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist."

Unter den vier am häufigsten bei der ReclaBox angesprochenen Unternehmen sind drei Energielieferanten (TelDaFax, FlexStrom und Stromio).

Es stellt sich die Fragen, welche Daten diese Unternehmen bei ihrer Anzeige an die Bundesnetzagentur vorgelegt haben, ob diese Daten korrekt waren und warum die Bundesnetzagentur weder direkt bei der Anzeige noch im Nachhinein gemäß Satz 4) eingeschritten ist.

(Wenn z. B. sehr viele Stromio-Kunden über mangelnde Erreichbarkeit und mangelnde Reaktionen auf Anfragen klagen, sieht das nicht so aus, als wäre die Voraussetzung "personelle Leistungsfähigkeit" gegeben.)

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Meine Forderung an Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen: Stellungnahme bzw. Beantwortung der o. g. Fragen.


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Kommentare und Trackbacks (7)


29.08.2011 | 18:47
von Karin LÜER-Kirsch | Regelverstoß melden
Ich kann diesem Beitrag nur beipflichten
- siehe meinen Beitrag über Stromendabrechnung und Vorgehensweise der SÜWAG diesbezüglich, dessen letzter "Handlung" in einer Beschwerde der SÜWAG gipfelte, weil die SÜWAG die Strom-Endabrechnung zwar nach einem halben Jahr nun berichtigte und eine Gutschrift errechnete, sich aber nun beschwerte und mich aufforderte, eine Überweisung an die SÜWAG zu tätigen - wohlgemerkt, es handelt sich um eine Gutschrift von der SÜWAG an den Endverbraucher (die Gutschrift), konnte nicht vom Konto des Endverbrauchers ABGEBUCHT werden.
Weder wurden meine Widersprüche noch meine Faxe oder Briefe beantwortet.

03.09.2011 | 10:04
von Luigi | Regelverstoß melden
Die BNA schreitet nur ein, wenn eine Firma die Leitungskosten nicht bezahlt. Wenn es also ums Geld der BNA geht. Der einzelne Kunde ist ihr schlichtweg egal. Vielmehr verhöhnte Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur in der TV-Sendung WISO die Zuschauer: Viele Stromkunden seien zu dumm, einen Stromvertrag abzuschließen. Man sollte die BNA mit Mails zumüllen, bis diese aufwacht!

08.09.2011 | 15:59
von BNA Fan | Regelverstoß melden
 spider monkey Luigi:
Mag ja sein, dass die BNA nur einschreitet, wenn die Leitungskosten nicht beglichen werden.

Wenn man das EnWG anschaut, hat die BNA weitere Rechte (gegenüber unfähigen Anbietern) und v. a. auch Pflichten (nämlich die Anbieter zu prüfen).

Dass die BNA seit zwei Wochen nicht antwortet, spricht vermutlich für sich.

08.09.2011 | 16:05
von ReclaBoxler-8581921 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider bisher keine Antwort oder sonstige Kontaktaufnahme.


11.09.2011 | 13:08
von ReclaBoxler-8581921 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nach wie vor keine Antwort oder sonstige Kontaktaufnahme.


20.09.2011 | 08:08
von Mia | Regelverstoß melden
Artikel vom 20.09.2011 "Teldafax-Pleite war Behörden wohl lange bekannt":

www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Teldafax-Pleite-war-Behoerden-wohl-lange-bekannt-id5081410.html

26.09.2011 | 19:29
von ReclaBoxler-8581921 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich gehe nicht davon aus, dass hier noch etwas kommt.

Schade.

Gerade die Teldafax-Pleite sollte doch dazu animieren, die gesetzlich gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Verbraucher zukünftig besser vor zwielichtigen Anbietern zu schützen.




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