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Durch GMX gelöste Beschwerde. | 1954 Views | 30.08.2011 | 12:30 Uhr
geschrieben von M. Hähnel

GMX GmbH (Karlsruhe)

GMX-Topmail Widerruf wird ignoriert

Bestell-/Kundennummer: 49896381

Anbei der gleiche Text, den ich bereits mehrfach per Fax und E-Mail - ohne Antwort - an Sie übersandt hatte:

SCHLAGWORTE


Sehr geehrte Damen und Herren,

heute erhielt ich nach einem mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt, in der mir jedwede Geschäftstätigkeit verständlicherweise unmöglich war, eine Nachricht Ihrerseits, in der ich über den Abschluss eines einjährigen Topmail-Vertrages und die daraus resultierenden Kosten informiert wurde.

Dieser Forderung widerspreche ich und widerrufe den angeblich zustande gekommenen Vertrag fristgemäß. Ich berufe mich hierbei auf BGB, §355, Abs. 2., wonach ich keine deutlich gestaltete Belehrung über mein Widerspruchsrecht in Textform erhalten habe. Sollte mir ein entsprechendes Dokument jedoch zugesendet worden sein, bitte ich Sie, mir dieses in Form einer E-Mail vorzulegen.

Ferner bitte ich für den angezweifelten Fall eines tatsächlich zustande gekommenen Vertrages um Kulanz, da mir aus genannten Gründen das Übersenden des von Ihnen geforderten und im Anhang befindlichen Kündigungsfaxes etc. nicht möglich gewesen wäre.

Als langjähriger und bisher stets zufriedener GMX-Nutzer bitte Sie um eine kurze Bestätigung dieser Nachricht und danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
M. Hähnel

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Meine Forderung an GMX GmbH: Widerruf des "Vertrages" bzw. Kulanz aus genannten Gründen


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Kommentare und Trackbacks (6)


30.08.2011 | 13:42
von RS | Regelverstoß melden
Ich gehe davon aus, dass Sie diese (GMX-übliche) Bedingung bei Abschluss des Vertrages akzeptiert haben:
"Mit Ihrer Auswahl haben Sie sich dafür entschieden, GMX TopMail einen Monat kostenlos zu testen - hierzu benötigen wir lediglich die Angabe Ihrer Bankverbindung. Sollte Ihnen der Tarif nicht zu 100% zusagen, können Sie den Test jederzeit beenden. Nach Ablauf der Testphase erhalten Sie GMX TopMail für nur 4,99 EUR pro Monat - zahlbar 6 Monate im Voraus per Lastschrifteinzug. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt dann 12 Monate, und ist 4 Wochen zum Vertragsende kündbar."
Sie hatten damit einen Monat Zeit zu widerrufen. Mehr Zeit als Ihnen BGB § 355 einräumt.

30.08.2011 | 15:42
von ReclaBoxler-7435158 | Regelverstoß melden
Wie ich das sehe, geht es um etwas vollkommen anderes: Nämlich die deutliche Erkennbarkeit eines solchen "Vertrages" und das Aussitzen von Widerrufen durch GMX, wie sie im Netz unzählige Male nachzulesen sind.

30.08.2011 | 17:03
von M. Hähnel | Regelverstoß melden
Ich verstehe jetzt, warum viele die Kommentarfunktion abschalten!

Zunächst einmal ist obiges Bild nicht mein Bild gewesen, die Rechtslage, was ein Vertrag sein muss und wie dieser mitzuteilen ist, kommt dazu, des Weiteren gab es bei mir andere Faktoren (mehrwöchig im Krankenhaus!), wo ich nicht mal eben etwas kündigen konnte und weiterhin versuche ich, seit dem letzten Tag der Frist/dem ersten Tag von Topmail zu kündigen, das Fax ist raus mit Anschreiben, ich habe unzählige Mails versandt, doch GMX reagiert einfach nicht - darum geht es mir und wenn ihr mal im Internet nachseht, nicht nur mir!

Also, bitte, etwas back to topic. Ich versuche hier nicht, Gutscheine zu ergaunern, indem ich Supermärkte erpresse, wie das andere tun, sondern möchte einfach, dass ein "Kundenservice" sich wie ein solcher verhält.

30.08.2011 | 17:06
von ReclaBoxler-7435158 | Regelverstoß melden
Macht es euch eigentlich irgendeine grimmige Freude, Leuten in ihren "Problemlagen" noch so zu kommen?

Und selbst wenn, gibt doch noch ganz andere hier. Wer einmal selbst versucht hat, den GMX-Kundenservice zu kontaktieren, der weiß, was es heißt. Und Topmail ist auch bei Mama Google ein beliebtes Schlagwort und die meisten Ergebnisse drehen sich um ähnlich positive Erfahrungen!

31.08.2011 | 10:16
von Micha0093 | Regelverstoß melden
Also, ich finde, hier kommt kein "Vertrag" zu Stande, da der Aufbau für mich genau so ist wie bei den ganzen "Abofallenseiten", von denen man hört.
Der Kunde muss eindeutig bestätigen, dass er was kaufen möchte und nicht dass der Preis irgendwo im "KLEINGEDRUCKTEN" steht und ggf. ein "STERN / * " zum Preis führt.

Seht dazu folgendes Video an: www.dailymotion.com/video/xk8in2_outlets-de-und-die-inkasso-forderungen_news&start=40

31.08.2011 | 19:49
von M. Hähnel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
GELÖST, heute kam die Antwort des GMX-Kundenservice, alles wurde zu meiner Zufriedenheit erledigt. Druck machen lohnt sich also.




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