Durch DHL gelöste Beschwerde. | 29327 Views | 02.09.2011 | 17:08 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7147231

DHL (Bonn)

Zusteller weigert sich, mein Paket auszuhändigen

Regelmäßig erhalte ich Pakete, Päckchen etc. von Hermes, UPS, DPD. DHL.

SCHLAGWORTE

So auch heute. Der Postfahrer klingelte bei mir, ich öffnete die Tür. Der Fahrer weigerte sich, mir mein Paket auszuhändigen. Ich sollte ihm meinen Personalausweis zur Datenerfassung vorlegen! Das ist ja ein wirklich starkes Stück! Und so was ist mir bisher nicht untergekommen.

Ich erwarte von einer bezahlten Dienstleistung korrekte Ausführung und keine Datenspionage nach Gutdünken eines Zustellers!

Ich sagte: "Sie klingeln bei mir; ich öffne Ihnen die Tür; auf dem Paket steht mein Name. Ich sehe nicht, warum ich Ihnen personenbezogene Daten vorlegen sollte." Der Fahrer grinste mich an und teilte mir mit: "Ich kenne Sie nicht, und wenn Sie mir Ihren PA nicht holen, dann übergebe ich Ihnen das Paket nicht, nehme es wieder mit, und das können Sie dann in der Postfiliale abholen." Er füllte vor meinen Augen die Karte aus und ich war platt! Ich: "Das ist ja ein dicker Hund, dies wird eine Beschwerde nach sich ziehen. " Das war dem Zusteller egal. Frisch und unbeschwert packte er mein "bezahltes" Paket wieder in's Auto. (ich bin nicht verpflichtet, einem Zusteller ohne besonderen Anlass meine Daten zur Verfügung zu stellen, zum Anderen lehne ich ab, mich von Postzustellern nötigen zu lassen.)

Der Postbote, der Briefe austrägt erledigt ebenfalls eine bezahlte Dienstleistung und fordert nicht - bevor er seine Arbeit erledigt - die Vorlage von personenbezogenen Daten!

Es handelte sich um eine ganz gewöhnliche Paketzustellung - also ohne Nachnahme oder andere i. A. gegebene Zusatzdienstleistung. Die Auslieferung wird an die angegebene Anschrift bezahlt und nicht an neugierige Schnüffelpostboten. Dieses Vorgehen ist in höchstem Maße unseriös!

Ich habe den Inhalt und die Transportkosten bezahlt - und lehne außerhalb behördlicher Aufforderung die Vorlage eines Personalausweises ab!

Ich nahm Rücksprache mit einer Frau Stxxx, die völlig fassungslos über diese Zustellungsmethode war. Sie veranlasste eine Neuzustellung und war von der sächsischen Praxis der Paketzustellung völlig überrascht und schockiert.

Ich erwarte hier entsprechenden Datenschutz! Dem Fahrer gehen weder mein Geburtsdatum noch alle anderen persönlichen Daten absolut nichts an - außer der Anschrift.

Und was ist mit der Annahme von Sendungen, wenn der Nachbar mal nicht da ist? Dann nehme ich auch eine Sendung an. das ist das "Normalste der Welt".

Center-Filiale Glauchau 1, Datum: 2/9/11; 11:00 Uhr

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Meine Forderung an DHL: Postzusteller nimmt mein bezahltes Paket wieder mit, da ich mich weigerte PA zu Datenerfassung zu überreichen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (12)


02.09.2011 | 17:53
von ReclaBoxler-7642332 | Regelverstoß melden
Also, Ihre Forderung wurde ja erfüllt.

Doch zur Sache:
Der Zusteller hat völlig korrekt gehandelt. Er m u s s sicher sein, wem er das Paket aushändigt. Wenn er als den Empfänger nicht kennt, so muss sich dieser eben auch an der Wohnungstür ausweisen.
Was glauben Sie wohl, wie viele Pakete bei der Auslieferung an der Wohnungstür bereits verschwunden sind, weil sich Angestellte, Kindermädchen, Verwandte als Empfänger ausgegeben haben.

zweitens:
Sie reden hier über personenbezogene Daten und Datenschutz aber veröffentlichen hier den Namen des Zustellers. D A S ist ein starkes Stück. Ich rate Ihnen eindringlich zur Vermeidung von ernsten Konsequenzen, den Namen hier löschen zu lassen.

drittens:
Sie können gerne wiederholt bei der Zentrale in Bonn anrufen. Bei der Telefonnummer handelt es sich dort um die Telefonzentrale. Es mag ja sein, dass Sie mit jemanden verbunden werden. Aber glauben Sie denn, in dem großen Posttower werden Sie an eine fachkompetente Person vermittelt. Die gibt es dort wegen der spezifischen Aufgabenstellungen kaum. Und vermittelt wird zu diesen Personen erst recht nicht. Wofür gibt es denn eine Hotline.
Die Sachbearbeiter in Bonn sind gegenüber Zustellern und anderen Beschäftigten in einer Niederlassung im Übrigen überhaupt nicht weisungsbefugt.

02.09.2011 | 20:39
von R. | Regelverstoß melden
Das ist doch Normal, dass die die Ausweise sehen wollen.

Wenn man z. b. ein Paket bekommt, was "Eigenhändig" ist, muss der Postbote auch die Ausweisnr. in seinen Handscanner eingeben.

Oder wenn Sie ein Paket aus der Postfiliale abholen, müssen Sie sich ja auch ausweisen.

Ich finde die Beschwerde eh voll sinnlos. Selbst ich bin bei der Post Stammkunde gewesen damals und musste auch meinen Ausweis immer vorzeigen, obwohl ich da täglich war und die auch wussten, wie ich hieß.

04.09.2011 | 12:29
von ReclaBoxler-9914716 | Regelverstoß melden
Sehe ich das richtig?
Er gibt das Paket lieber wieder mit, statt seinen Ausweis zu zeigen?
Was sieht man im Ausweis, was nicht schon auf dem Paket steht? Das Alter?
Ohne Worte und dann auch noch beschweren.

07.09.2011 | 13:04
von ReclaBoxler-7279108
DHL hat uns sehr schnell kontaktiert. Und auf diesem Wege vielen Dank hierfür.

Der Vorfall ist gelöst und wir stellen anderen Nutzern gern als positive Resonanz der Firma die Schreiben zur Verfügung.
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07.09.2011 | 13:08
von ReclaBoxler-7147231 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
DHL hat sehr schnell reagiert.
Vielen Dank hierfür!
Da eine Beschwerde stets zwei Seiten hat, soll hier auch das POSITIVE vermerkt sein. Deshalb wurden die Schreiben zur Verfügung gestellt.


08.09.2011 | 14:29
von Holz Wurm | Regelverstoß melden
Ich verstehe auch nicht, wo das Problem liegt, einen Ausweis vorzulegen?
Man hat doch nur ein Problem damit, wenn man sich schuldig gemacht hat und gesucht wird oder man Verfolgungswahn hat.

Kunden gibt es in diesem Land!

10.09.2011 | 14:03
von ReclaBoxler-2512208 | Regelverstoß melden
Ich stimme der Beschwerde voll zu: Man hat nicht kriminalisiert und schikaniert zu werden, vom Paketdienst!

Mir ist so etwas zum Glück noch nicht passiert, aber ich würde mich auch beschweren, denn so geht`s ja nicht. Vielleicht geben wir demnächst noch ein Bewerbungsschreiben + Lebenslauf beim Paketdienst ab. Und unsere Pakete erhalten wir nur noch mit Fingerabdrücke, Iris-scan etc.?

Irgendwie hat der Zusteller wohl das Wichtigste nicht erkannt: Wer ein Paket zur Post bringt, leistet Vorkasse und bezahlt eine Dienstleistung. Der Zusteller lebt dem zur Folge von UNS Kunden; und welcher "Arbeitgeber" zahlt seinen Mitarbeitern den Lohn: 1. in Vorkasse und 2. lässt sich dafür noch schikanieren. Ich wäre auch sauer, wenn ich vier Treppen runter laufe, um mein Paket zu holen und dann der Zusteller meint, ich soll ihm jetzt noch den PA holen - wieder vier Treppen hoch und vier Treppen runter. PUH! Das ist definitiv Schikane. Man soll doch bitte die Kirche im Dorf lassen.

10.09.2011 | 18:44
von ReclaBoxler-5914610 | Regelverstoß melden
Warum sollte jemand "etwas zu verbergen" haben; gesucht werden von der Polizei etc.?
Das ist doch kompletter Blödsinn - diese Kommentare. Sind das ggf. bezahlte Blogger?

Der o. g. Postempfänger hatte doch wohl eine behördliche Meldeadresse und andere Zusteller lieferten offenbar problemlos aus.

Ich würde auch stutzig werden, wenn ein Postbote, der ein ganz normales Päckchen abgeben soll, plötzlich verlangt, ihm den Personalausweis auszuhändigen.
Wer an meinem Haus klingelt, dem öffne ich persönlich die Tür und ich werde NICHT polizeilich gesucht etc.
Auch ich würde mich böse beschweren, wenn ein Zusteller Polizei spielen will und solche perfiden Machtspielchen sind grundsätzlich abzulehnen.
Ich überreiche einem Postboten gern den Ausweis, wenn die Zustellmethode dies erfordert, z. B. beim Postident-Verfahren.

Die hier geschilderte Beschwerde ist eine echte Überheblichkeit des Zustellers und zeugt weder von Kompetenz noch Kundenfreundlichkeit.

11.09.2011 | 14:29
von ReclaBoxler-7642332 | Regelverstoß melden
Das ist eine Beschwerde, die wirklich unverfroren ist. Das gleiche gilt für einige Kommentatoren, die in die gleiche Kerbe schlagen.

Diese Typen wissen eindeutig nicht, wie viele Pakete durch Falschauslieferung an der Haustür verschwinden.

Der Zusteller ist (wie hier nun schon wiederholt beschrieben) verpflichtet, sich zu vergewissern, dass er an eine berechtigte Personen ausliefert. Ansonsten haftet er unbeschränkt.

Wer sich dann noch darüber aufregt, dass er seinen Ausweis zeigen muss, ist offensichtlich in einer frühkindlichen geistigen Phase zurückgeblieben.

12.10.2011 | 17:01
von ReclaBoxler-3176831 | Regelverstoß melden
Für solch eine Beschwerde habe auch ich überhaupt kein Verständnis und es ist eine Unverfrorenheit hoch 3!

Ich bin selbst DHL-Zusteller und wir haben täglich mit Versandhausbetrügern zu tun. Es werden z. B. Namensschilder auf die Klingeln geklebt, Pakete dann zugestellt und wenn der Zusteller wieder weg ist, werden die Schilder mit Pseudonymen (auf denen bestellt wurde) wieder entfernt. Ich habe selbst schon auf einem PK (Polizeikommissariat) über eine Stunde (!) verbracht bzgl. Zeugenvorladung bzw. Täterüberführung.

Die Stellungnahme der DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG ist für mich völlig unverständlich. Ich kann mir nur vorstellen, dass der "Kunde" mit den beiden Schreiben zufrieden bzw. ruhig gestellt werden soll, der betreffende Zusteller aber keine Konsequenzen zu befürchten hat bzw. er von der Stellungnahme überhaupt nichts erfährt.

Wir haben selbst Anweisungen, uns im Zweifelsfall den Personalausweis mit der dazugehörigen Meldeanschrift zeigen zu lassen (ich habe sogar Rücksprache mit meinen Vorgesetzten gehalten). Und es ist richtig von ReclaBoxler-7642332:

"Der Zusteller ist (wie hier nun schon wiederholt beschrieben) verpflichtet, sich zu vergewissern, dass er an eine berechtigte Personen ausliefert. Ansonsten haftet er unbeschränkt."

Bei uns sind schon Vorfälle gewesen, wo die Post den Zustellern die verschwundenen Pakete in Rechnung stellen will.

Außerdem: Zeugenvorladungen auf dem Polizeikommissariat kosten der Post Personalkosten und dem Zusteller fehlende Zeit bei der Auslieferung.

Übrigens (von ReclaBoxler-7642332):

"zweitens:
Sie reden hier über personenbezogene Daten und Datenschutz, aber veröffentlichen hier den Namen des Zustellers. DAS ist ein starkes Stück. Ich rate Ihnen eindringlich zur Vermeidung von ernsten Konsequenzen, den Namen hier löschen zu lassen."

Die von dem Beschwerde-Verfasser oben eingefügten Bilder (Stellungnahme DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG vom 02.09.11 und vom 06.09.11) stellen meiner Meinung nach einen Urheberrechtsmissbrauch dar. Auch wenn er Daten aus den Schreiben herausgeschnitten/retuschiert hat: Hat die DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG die Erlaubnis gegeben, die Schreiben mit dem Firmenlogo zu veröffentlichen? Auch wenn das Firmenlogo nicht drauf wäre, bin ich der Meinung, dass das Urheberrechtsmissbrauch ist, denn der geschriebene Text ist geistiger Eigentum und wurde "fotografiert" bzw. gescannt und hier veröffentlicht - siehe auch

de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Also selbst mal an den Kopf fassen!

Auch ich bin gleicher Meinung wie ReclaBoxler-7642332: "Wer sich dann noch darüber aufregt, dass er seinen Ausweis zeigen muss, ist offensichtlich in einer frühkindlichen geistigen Phase zurückgeblieben."

15.11.2011 | 12:41
von Paul Selzig | Regelverstoß melden
Der Beschwerdeführer hat hier vollkommen Recht.
Ich kenne meinen Postboten ja auch nicht persönlich, obwohl der mir auch meine Post zustellt in einen Briefkasten, der nur meinen Namen trägt. Im übrigen stand ja der Name des Empfängers, sowohl auf dem Paket, als auch auf dem Klingelknopf. Warum so eine Schikane?
Der PA ist ein persönliches Dokument, was nur für Behörden zugängliche Daten enthält. Zu welcher Behörde bitteschön gehört denn DHL?
Ich dachte die Stasimethoden haben wir abgelegt; wohl doch nicht.
Wer einen Dienstleistungsauftrag gegen Vorkasse annimmt, hat diesen auch ordnungsgemäß auszuführen. Sollte man vielleicht bei der nächsten Paketaufgabe sich auch die persönlichen Daten der Paketannahme mit der Berechtigung für diese Arbeit dokumentieren lassen?

04.08.2021 | 09:52
von Nicole Le Claire | Regelverstoß melden
ACHTUNG: Der Zusteller muss stets eine tatsächliche Berechtigung über eine Identitätsprüfung nachweisen. Meist wird dies nur durch den Versender verlangt. Nach der "Informationellen Selbstbestimmung" ist der Empfänger ansonsten grundsätzlich niemals zur Vorlage seiner sensiblen Daten verpflichtet. Sollte Ihnen seitens DHL so etwas passieren, wählen Sie umgehend die DHL-Beschwerdestelle unter der Rufnummer 0228-4333112 und schildern Sie den Fall. Der Zusteller könnte hierbei sogar seinen Arbeitsplatz verlieren!



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