Von Conrad Electronic beantwortete Beschwerde. | 3731 Views | 23.09.2011 | 23:00 Uhr
geschrieben von Hartmut Peterzumplatz

Conrad Electronic SE (Hirschau)

Keine Reaktion auf Ablehnung der Inkasso-Forderung

Ich hatte versäumt, das gebe ich offen zu, eine Rechnung für ein Notebook zu bezahlen.

Wurde auch angemahnt, stimmt. Habe vor lauter Dusseligkeit die Mahnung verlegt. Eines Tages kam ein Schreiben Der Fa. Infoscore Forderungsmanagement GmbH, Inkasso, mit total überzogenen Forderungen.

Daraufhin habe ich der Fa. Conrad electronics unverzüglich incl. Zins die Rechnung bezahlt und eine Mail geschrieben, dass ich die Forderungen der Inkassohaie nicht begleichen werde, aus Gründen der Verletzung der Schadenminderungspflicht.

Ich wollte daraufhin auch eine Antwort bzw. Stellungnahme der Firma Conrad haben. Aber es kamen keinerlei Antworten. Nur Drohungen von Infoscore und RA. Rainer Haas und Kollegen und ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem ich voll umfänglich widersprochen habe.

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Meine Forderung an Conrad Electronic SE: Übernahme der Inkasso-Kosten und eine Stellungnahme


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.09.2011 | 09:29
Firmen-Antwort von: Conrad Electronic SE
Abteilung: Servicemanagement

Gerne möchten wir auf Ihre Beschwerde eingehen und Ihnen den Sachverhalt nochmals erklären. Nachdem die Rechnung vom 23.11.2010 aufgrund mangelnder Deckung nicht von Conrad Electronic zum geplanten Zeitpunkt im Dezember abgebucht werde konnte, haben wir Sie darüber mit einer Mahnung informiert. Als auch auf die zweite Mahnung keine Reaktion durch Sie erfolgte haben wir den Vorgang im März 2011 an das Inkassounternehmen weitergeleitet. Somit übernimmt jede weitere Kommunikation dieses Inkassounternehmen. Natürlich ist das auch nicht der Ablauf, den wir uns wünschen. Doch in diesem Fall ist das der generelle Weg, den unsere Firma geht.

Sonnige Grüsse aus der Oberpfalz

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Kommentare und Trackbacks (11)


23.09.2011 | 23:05
von ReclaBoxler-2831261 | Regelverstoß melden
Die Inkassokosten werden Sie zahlen müssen. Sie bezeichnen sich selbst als dusselig und vergessen, Ihre Rechnung/ Mahnung zu bezahlen.

23.09.2011 | 23:10
von Hartmut Peterzumplatz | Regelverstoß melden
Die Firma Conrad electronics hat gegen das Schadenminderunsgesetz verstoßen. Es haben fast alle Gerichte in Deutschland so entschieden, dass Inkassokosten nicht erstattungsfähig sind. Darum auch die Forderung der Rücknahme. Es ist ja auch im eigenen Interesse der Firma, um ihren Ruf nicht noch mehr zu schädigen. Ich kann auch vor Gericht ziehen. Dann werden allerdings die Kosten für Conrad viel höher werden.

23.09.2011 | 23:16
von ReclaBoxler-9918705 | Regelverstoß melden
Die Zeiten, dass drei Mahnungen geschrieben werden, ist wohl im Zeitalter der EDV vorbei. Rest ergibt sich durch den Vorkommentar.
Aber auch Kunden- Firmentreue hat heute keinen Stellenwert mehr.

23.09.2011 | 23:17
von Pokwan Hull | Regelverstoß melden
Es gibt genügend unseriöse Kunden, die ihre Rechnung nicht bezahlen wollen.
Sie haben Zahlungsfristen wiederholt versäumt und Conrad wie auch andere Unternehmen beauftragen zu ihrer Entlastung Inkassounternehmen, die ihrerseits Gebühren erheben, so einfach ist das.
Bedenken Sie auch, dass allein Sie bei Conrad in der Schuld stehen, der sein Kredit einfordern will.

23.09.2011 | 23:26
von ReclaBoxler-671587 | Regelverstoß melden
Sie vergessen erst, eine Rechnung zu begleichen. Dann verlegen Sie die Mahnung und sind zu faul, eine Rechnung sofort zu bezahlen.
Leute wie Sie sind der Grund, warum ehrlich zahlende Kunden bei vielen Firmen nur noch gegen Vorkasse oder Nachnahme bestellen können.

23.09.2011 | 23:55
von ReclaBoxler-7732145 | Regelverstoß melden
Lesen Sie mal, was Sie gemacht haben, und sich dann noch beschweren.

24.09.2011 | 10:47
von ReclaBoxler-3068109 | Regelverstoß melden
Theoretisch hätte conrad sie erst gar nicht "anmahnen" müssen, sondern hätte direkt das Inkasso Unternehmen einschalten können, nachdem die Frist abgelaufen war, der Bezahlung.

Sie werden wohl oder übel bezahlen müssen, die Inkassokosten, außer sie haben "nie" einen Brief vom Inkassounternehmen bekommen.
Denn jeder muss beweisen, dass der Brief auch zugestellt wurde.
Das wird das Inkassounternehmen schlecht können.

24.09.2011 | 14:02
von Hartmut Peterzumplatz | Regelverstoß melden
 spider monkey Reclaboxler-7325039 Erst lesen, dann denken, dann schreiben.
Wie ich schon geschrieben habe, habe ich nach dem ersten Schreiben v. Infoscore die Rechnung mit Zins an Conrad überwiesen. Nur die Inkassokosten werde ich nicht übernehmen aus Gründen der Schadenminderungspflicht. Da hat es sich Conrad sehr einfach gemacht. So geht das nicht, sagen die deutschen Gerichte. Es hätte die Möglichkeit, direkt einen Anwalt einzuschalten. So sagen auch die Gerichte. Das Nichtbezahlen der Inkassokosten geht so auf das Risiko des Auftraggebers. Auch das sagen die deutschen Gerichte. Im übrigen war das ein sehr geschickter Schachzug von mir, den Mahnbescheid in vollem Umfang zu widersprechen. Jetzt ist Infoscore bzw. RA. Haas und Kollegen am Zug. Und die werden garantiert den Prozess verlieren. Ich berufe mich auf viele Gerichtsurteile, unter anderem auch ein Urteil des BGH, wo auch hier ein Inkassobüro den Prozess verloren hat. Zudem, der Mahnbescheid bezieht sich nur auf die Inkassokosten, nicht die Forderung v. Conrad.

24.09.2011 | 17:45
von Hartmut Peterzumplkatz | Regelverstoß melden
Sorry 7325039
Als ich das geschrieben hatte, war der gesamte Beitrag aber ohne Entschuldigung noch zu lesen. Zum Schluss noch: Es ist nicht richtig, dass ich die Anwaltskosten tragen muss, denn das stand auch in dem Urteil des BGH, dass der Gläubiger auf eigenes Risiko das IB eingeschaltet hat, das dann wiederum einen Anwalt, um die IK kassieren zu können. Das hat nichts mehr Schadenersatz zu tun, auf das sich die Inkassohaie und RA. stützen. Entweder oder, aber nicht beides zusammen. Sonst läuft man Gefahr, gar nichts vom Schuldner zu bekommen.

24.09.2011 | 21:19
von Ein Interessierter | Regelverstoß melden
Hätte ich nicht gedacht. Wer Lust hat zum Lesen, dort steht allerhand: www.123recht.net/Inkassogebuehren-rechtmaessig-__f325577.html

29.09.2011 | 09:45
von ReclaBoxler 9918705 | Regelverstoß melden
Also doch z w e i Mahnungen von Conrad. Tut mir leid für Sie, mehr Rücksicht kann man wohl nicht erwarten.

Habe Ihre Beschwerde in mein Archiv gelegt, weil mich das Thema „Schadensminderung“ interessiert. Mal schauen, was sich noch ergibt.



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