BILDmobil (Düsseldorf)
BildMOBIL zwingt einem zur Aufladung der SIM Karte
Vor einigen Tagen erhielt ich eine SMS von BildMOBIL mit folgendem Inhalt: Ihre SIM Karte wurde passiviert (d. h. ich kann noch Telefonate empfangen aber nicht mehr selber telefonieren). Laden sie sofort das Guthaben Konto Ihrer BildMOBIL Karte auf, ansonsten wird ihre SIM Karte in 30 Tagen gesperrt.
Da ich noch Guthaben auf meinem BildMobil Konto hatte, schrieb ich folgende E-Mail:
Mitteilung: Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich Ihrer SMS vom 20.09.2011 möchte ich Sie darauf hinweisen, dass meine BildMobil-Karte Handy-Nr.: 111111111111 noch ein Guthaben von 8,97 € aufweist, also warum sollte ich die Karte neu aufladen? Sie können nicht davon ausgehen, dass ich BildMobil nicht weiter nutzen möchte, auch wenn keine weitere Aufladung auf mein BildMobil-Konto rfolgt.
Unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG München (AZ: 29 U 2294/06) vom 22.06.2006 und das Urteil des LG Düsseldorf vom 23.08.2006 (Az. :12 O
458/05) weise ich Sie darauf hin, dass mein Prepaid-Guthaben in Höhe von 8,97 Euro nicht verfallen darf. Mit beiden Urteilen wurden entsprechende Verfall-Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt.
Ich fordere Sie daher auf, mir bis zum 30.09.11 zu bestätigen, dass mein Prepaid-Guthaben nicht verfallen wird und meine BildMobil Karte sofort wieder aktiviert wird. Für den Fall, dass ich keine positive Antwort von Ihnen erhalte, behalte ich mir gerichtliche Schritte vor.
Darauf erhielt ich folgende Antwort:
Ihre BILDmobil SIM-Karte wurde gemäß unseren zum Zeitpunkt der Aktivierung allgemeinen Geschäftsbedingungen passiviert.
BILDmobil kann den Vertrag insbesondere dann kündigen, wenn der Kunde ein Jahr lang keine Guthabenaufladungen vorgenommen hat und gleichzeitig mindestens drei Monate lang eine kostenpflichtige Nutzung nicht stattgefunden hat. Im Falle der Kündigung bei Nichtaufladung schließt sich nach Erklärung der Kündigung eine vierwöchige Phase der sogenannten passiven Erreichbarkeit an. In dieser können Sie Anrufe und SMS empfangen, jedoch nicht anrufen und keine SMS versenden.
Wenn Sie in dem Zeitraum der passiven Erreichbarkeit eine Aufladung Ihres Guthabenkontos und eine kostenpflichtige Nutzung vornehmen, ist diese Phase beendet und der Vertrag gilt wieder als ungekündigt.
Somit bitten wir Sie, dass Sie Ihr Guthaben aufladen. Wenden Sie sich hierzu mit einer BILDmobil Guthabenkarte an Ihre Kundenbetreuung. Nach erfolgreicher Aufladung können Sie Ihre BILDmobil SIM-Karte weiterhin wie gewohnt nutzen.
Ich empfinde das fast schon als Nötigung, ich habe mir die BildMobil Karte hauptsächlich zugelegt, um Anrufe empfangen zu können, was ja meiner Meinung nach auch nichts verwerfliches ist.
Bildmobil hat ganz einfach gemäß AGB gekündigt:
AGB 4.2: "Prepaid-Verträge können von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für die Kündigung reicht die Textform."
Dies ist ein kostenpflichtiger Dienst und die Karte wird nicht passiviert.
Und wie schon im Post vor mir erwähnt, Ihr Guthaben wird NICHT gelöscht, das haben sie bei einer zukünftigen Aufladung nach einer event. Passivierung wieder mit dabei.
Also z. B. 8,97€ + 5 € Aufladung = 13,97€
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Denn wenn Sie die Karte nicht regelmäßig nutzen, kann der Prepaidanbieter davon ausgehen, dass die Nummer wieder zur Verfügung steht und diese dann entsprechend neu vergeben.
Ihr Guthaben ist davon aber unberührt und Sie können Sich das nach Ablauf der Passivierung ganz normal auf Ihr Konto auszahlen lassen.
Es geht ja auch gar nicht um die Aufladung der Karte an sich sondern darum, dass Sie die Karte in einem Zeitraum von einem Jahr nicht aufgeladen haben und mindestens drei Monate lang nicht genutzt haben (ausgehende Anrufe, Internet usw. Diese drei Monate sind auch natürlich im letzten Quartal der letzten Aufladung anzusetzen und nicht zwischendrin).