Durch EDEKA ZENTRALE gelöste Beschwerde. | 2123 Views | 28.09.2011 | 21:01 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2204998

EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG (Pfalzgrafenweiler)

Schild mit dem Hinweis auf mögliche Taschenkontrolle

Sehr geehrte Damen und Herren.

SCHLAGWORTE

Ich war vor einiger Zeit in Ihrer EDEKA-Filiale in Dornstetten, um mir paar Kleinigkeiten zu kaufen. An der Kasse ging der Ärger los, der Gott sei Dank nicht gravierend war.

Die Kassiererin forderte mich auf, meinen Rucksack zu öffnen und hat behauptet, dass sie durchsuchen muss und meinte, dass sie dazu berechtigt ist.

Ich habe selbstverständlich mich geweigert, obwohl ich nichts zu verbergen habe, aber mir geht es ums Prinzip. Ich habe die Kassiererin darauf hingewiesen, dass eine stichprobenartige Taschenkontrolle ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt und das so was nur die Polizei darf, aber nicht das Ladenpersonal, selbst der Ladendetektiv darf das nicht.

Die Kassiererin beruft sich auf das Hausrecht und meinte noch dazu, dass sie dafür sorgen würde, dass ich Hausverbot habe und dass ich zudem 100,- € Fangprämie zahlen darf. Aber ich selber habe die Erfahrung gemacht, dass eine Taschenkontrolle durch das Personal selbst durch das Hausrecht nicht gedeckt ist. Wenn ein Kunde sich weigert, seine Taschen durch die Kassiererin durchsuchen zu lassen, rechtfertigt auch kein Hausverbot. Da nützt auch der Hinweis, dass mit Taschenkontrollen gerechnet werden muss nichts. Das Ganze hat der BGH in den 90er Jahren entschieden.

Außerdem darf bei dem ertappten Ladendieb nur 50 Fangprämie erhoben werden. Auch da gab es ein Urteil, welches die Fangprämie auf 50 € (damals 100,- DM) gedeckt ist. Bei der Konkurrenz wird von den Ladendieben nur 50,- kassiert.

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Meine Forderung an EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG: 1. Bei Diebstahlverdacht, Taschenkontrolle nur durch die Polizei, 2. Fangprämie runter auf 50 €, 3. Hinweis auf der Tafel entsprechend anpassen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.10.2011 | 10:12
Firmen-Antwort von: EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG
Abteilung: Digitale Kommunikation

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedauern sehr, dass Sie Grund zur Beanstandung hatten.

Da uns daran gelegen ist Ihre Anliegen zu bearbeiten, möchten wir uns gerne direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte teilen Sie uns mit, wie und wann wir am Besten mit Ihnen in Kontakt treten können.

Alternativ erreichen Sie uns von Montag bis Samstag zwischen 8 und 20 Uhr unter 01803 333 520* oder über die E-Mailadresse
info spider monkey edeka-kundenservice.de.

Gerne können Sie sich auch postalisch an uns wenden:
EDEKA Kundenservice
Postfach 760348
22053 Hamburg

Bitte geben Sie bei Ihrer Rückmeldung die Anliegennummer 42937 an.

Viele Grüße,

Ihr EDEKA Kundenservice

*0,09 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz;
Mobilfunkpreise max. 0,42 Euro/Min.
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Kommentare und Trackbacks (2)


06.10.2011 | 11:13
von ReclaBoxler-2204998 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der EDEKA-Rentschler scheint es egal zu sein.
Außerdem: Was die Taschenkontrolle angeht, der EDEKA-Rentschler missachtet das Urteil des BGH, welches die Taschenkontrolle durch das Personal untersagt hat und dass der Hinweis auf Taschenkontrolle unwirksam ist.


13.10.2011 | 20:04
von ReclaBoxler-2204998 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich mittlerweile erledigt.




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