E.ON SE (Düsseldorf)
Nicht von mir verursachte Kosten
Bestell-/Kundennummer: 282007953606
Ich habe im Herbst 2009 versucht, eine Wohnung zu sanieren und in der Zeit mit vielen Helfern dort das Beste heraus zu holen. Leider wurde diese Wohnung nie wirklich bewohnbar (feuchte Decken, der Putz riss und fiel aus der Decke, unangenehmer Geruch, geplatzte Wasserrohre etc.).
Nachdem ich meine Möbel innerhalb einer Woche drin und wieder draußen hatte (Januar 2010), ließ mein damaliger Vermieter neue "Nachmieter" in "noch" meine Wohnung (laut diesem bis April 2010). Diese scheinen so stark geheizt zu haben, dass eine e-on Erdgasrechnung in Höhe von 728,91 € entstand.
Zu meiner Sanierungszeit war die Heizung jedoch nie an und ich habe auch nie Gas angemeldet, da ich nicht einzog. Ich war nie dort gemeldet und bin eigentlich nach den Sanierungen nie wieder dort gewesen. Es ist also rechtlich gesehen zwischen e-on und mir nie ein Vertrag entstanden!
Nun soll ich mit einem Azubigehalt diese Rechnung zahlen, laut e-on, für die ich nicht zuständig bin? Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen und bin nie einen Vertrag mit dieser Firma eingegangen. Ich bin nur noch ratlos!
12.10.2011 | 16:45
Abteilung: Servicemanagement
Guten Tag, lieber Kunde,
es tut uns sehr leid, dass Sie sich über uns ärgern müssen. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts kommen wir allerdings zu dem Ergebnis, dass unsere Forderungen ihre Richtigkeit haben. Eine detaillierte Erklärung haben wir Ihnen heute per Post zukommen lassen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie nach erneuter Durchsicht Ihrer Unterlagen zu demselben Ergebnis kommen und sich mit Ihrem Vermieter und Nachmieter einigen können. Bei der Bezahlung der Rechnung kommen wir Ihnen gerne mit einer Ratenzahlung entgegen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit unserer Kundenbetreuung in Verbindung.
Beste Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
"Rechtlich gesehen zwischen e-on und mir nie ein Vertrag entstanden..."
Vertrag unterschrieben, oder nicht? Wenn nein können die nichts fordern. Woher wissen die aber dann, dass sie in der Wohnung wohnten (eigentlich)?
Ich schließe mich dem Vorschreiber an, ab zur Verbraucherzentrale, mit schwammigen Erklärungen hier kommt man nicht weiter.
Es ist wird schwer sein, dem Vermieter dies nachzuweisen.