Von E.ON beantwortete Beschwerde. | 483 Views | 29.09.2011 | 22:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9557631

E.ON SE (Düsseldorf)

Nicht von mir verursachte Kosten

Bestell-/Kundennummer: 282007953606

Ich habe im Herbst 2009 versucht, eine Wohnung zu sanieren und in der Zeit mit vielen Helfern dort das Beste heraus zu holen. Leider wurde diese Wohnung nie wirklich bewohnbar (feuchte Decken, der Putz riss und fiel aus der Decke, unangenehmer Geruch, geplatzte Wasserrohre etc.).

SCHLAGWORTE

Nachdem ich meine Möbel innerhalb einer Woche drin und wieder draußen hatte (Januar 2010), ließ mein damaliger Vermieter neue "Nachmieter" in "noch" meine Wohnung (laut diesem bis April 2010). Diese scheinen so stark geheizt zu haben, dass eine e-on Erdgasrechnung in Höhe von 728,91 € entstand.

Zu meiner Sanierungszeit war die Heizung jedoch nie an und ich habe auch nie Gas angemeldet, da ich nicht einzog. Ich war nie dort gemeldet und bin eigentlich nach den Sanierungen nie wieder dort gewesen. Es ist also rechtlich gesehen zwischen e-on und mir nie ein Vertrag entstanden!

Nun soll ich mit einem Azubigehalt diese Rechnung zahlen, laut e-on, für die ich nicht zuständig bin? Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen und bin nie einen Vertrag mit dieser Firma eingegangen. Ich bin nur noch ratlos!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON SE: Erneute Prüfung und Forderungen gegenüber dem Vermieter!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.10.2011 | 16:45
Firmen-Antwort von: E.ON SE
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, lieber Kunde,

es tut uns sehr leid, dass Sie sich über uns ärgern müssen. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts kommen wir allerdings zu dem Ergebnis, dass unsere Forderungen ihre Richtigkeit haben. Eine detaillierte Erklärung haben wir Ihnen heute per Post zukommen lassen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie nach erneuter Durchsicht Ihrer Unterlagen zu demselben Ergebnis kommen und sich mit Ihrem Vermieter und Nachmieter einigen können. Bei der Bezahlung der Rechnung kommen wir Ihnen gerne mit einer Ratenzahlung entgegen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit unserer Kundenbetreuung in Verbindung.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (4)


29.09.2011 | 22:45
von Paul Rummel | Regelverstoß melden
Sofort zur Verbraucherschutzzentrale, ein Meckern hier bringt nichts. ;-) Schnelle Hilfe ist für dich besser.

29.09.2011 | 23:46
von Andreas Inköln | Regelverstoß melden
Was mich stutzig macht. "EIGENTLICH" nicht eingezogen. Heißt das eingezogen, oder nicht?
"Rechtlich gesehen zwischen e-on und mir nie ein Vertrag entstanden..."
Vertrag unterschrieben, oder nicht? Wenn nein können die nichts fordern. Woher wissen die aber dann, dass sie in der Wohnung wohnten (eigentlich)?
Ich schließe mich dem Vorschreiber an, ab zur Verbraucherzentrale, mit schwammigen Erklärungen hier kommt man nicht weiter.

01.10.2011 | 02:27
von Bonny Biese | Regelverstoß melden
Seit heute ist ein Rechtsanwalt eingeschaltet, der mich vertritt. Ein Vertrag wird eingegangen, sobald ich als "Mieter" die Heizung "an" mache. Ein kurzfristiges Mietverhältnis bestand, aber eingezogen und beheizt wurde nie. Man wird sehen, was passiert. Es wird (wenn nicht bei gütlicher Einigung) wohl große Kreise ziehen!

20.03.2012 | 19:52
von Gunner | Regelverstoß melden
Das Problem ist, das der inoffizielle Nachmieter wohl behördlich nicht gemeldet war.
Es ist wird schwer sein, dem Vermieter dies nachzuweisen.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!