Durch badenovaNETZ endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 3377 Views | 06.10.2011 | 14:40 Uhr
geschrieben von Dana Eisold

badenovaNETZ GmbH (Freiburg)

BadenovaNETZ GmbH missachtet Hausverbot

Bestell-/Kundennummer: 240004619561

BadenovaNETZ GmbH und Badenova AG & Co.KG haben auf das Einschreiben (siehe Badenova AG & Co. KG) nicht reagiert. Im Gegenteil: Heute DO 06.10.2011 um 08:31 hatte die BadenovaNETZ GmbH das verhängte Hausverbot missachtet und das Grundstück rechtswidrig betreten. Damit hat sich die BadenovaNETZ GmbH strafbar gemacht.

SCHLAGWORTE

Da die Mitarbeiter nach dem Klingeln das Grundstück sofort wieder verlassen hatten, kann ich die strafbare Handlung leider nur schwerlich beweisen. Also muss ich wohl vorerst von eine Strafanzeige absehen.

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Hinweis: Bei dem Geschachere der beiden marktbeherrschenden Unternehmen BadenovaNETZ GmbH und Badenova AG & Co.KG& ist es schwierig herauszufinden, welcher der Beiden bei Ihren Aktionen gerade aktiv ist. Deswegen geht die Beschwerde an beide Unternehmen (erscheint also möglicherweise doppelt - aber es handelt sich auch um zwei scheinbar unabhängige Unternehmen).

Die BadenovaNETZ GmbH hat per eMail vom 30.09.2011 - 10:24 die Sperrung, wohl im Auftrag der Badenova AG & Co.KG, angedroht - obwohl zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsverhältnis zu Badenova AG & Co.KG bestanden hatte. Die Sperrandrohung war damit rechtswidrig.

Eine Androhung hätte frühestens mit dem 01.10.2011 zum Beginn der allfälligen Ersatzversorgung durch die Badenonva AG & Co.KG angekündigt werden können. Eine Begründung zur Versorgungssperre ist nicht ersichtlich. Die BadenovaNETZ GmbH lies das Einschreiben vom 30.09.2011 unbeantwortet.

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Einschreiben vom 30.09.2011 an BadenovaNETZ GmbH

Mit eMail vom 30.09.2011 - 10:24, haben Sie mir angedroht, den Netzbetrieb einzustellen. Hiermit fordere ich Sie auf (gem. § 19 b der GasGVV), Ihre Sperrandrohung unverzüglich und schriftlich bis zum 05.10.2011 zurückzunehmen.

Diesbezüglich verweise ich auf mein Schreiben vom 16.09.2011 und das Einschreiben vom 23.09.2011, sowie den weiteren Schriftwechsel per eMail. Sperrandrohung aufgrund von Anmelde- oder Wechselprobleme und/oder nach dem Einwand der Unbilligkeit (gem. §315 Abs.3 Satz 2. BGB) sind rechtswidrig.

Bereits die von Ihnen ausgesprochene Androhung der Versorgungs-, Netz- oder Zählersperrung ist im vorliegenden Zusammenhang rechtswidrig (siehe auch § 17 Abs. 1 GasGVV) und möglicherweise sogar strafbar. Insoweit verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung wie folgt:

  • AG Frankfurt/Main v. 31.10.2005, Az 30 C 3670/05-45
  • LG Mannheim, Urt. v.16.08.2004 - 24 O 41/04;
  • AG Heilbronn, RdE 2005, 176 ff. ;
  • LG Köln, RdE 2004, 306;
  • KG Berlin, Urt. v. 15.02.2005 - 7 U 140/04;
  • BGH, Urteile v. 05.07.2005 - X ZR 60/04 und X ZR 99/04 sowie
  • BGH NJW 2003, 3131
  • Die Bayerische Landeskartellbehörde hat eine Versorgungssperre ausdrücklich als kartellrechtswidrig bezeichnet 01.03.2006.

Ein Verschulden oder Zahlungsausstand, welches eine solche Sperrandrohung rechtfertigen würde, vermögen wir nicht zu erkennen. Sollten Sie bis zum 05.10.2011 Ihre Drohung nicht zurückgenommen haben, müssen Sie mit rechtlichen Schritten meinerseits rechnen. Außerdem ist das Ihnen (BadenovaNETZ GmbH / badenova AG & Co.KG und Mitarbeitern) auferlegte Hausverbot rechtens und bleibt bis auf Widerruf für mein Haus und mein Grundstück in Kraft.

Begründung

Die Angelegenheit unterliegt offensichtlich einem Missverständnis. Die Badnova AG & Co.KG würde in die Pflicht zur Ersatzversorgung genommen, sofern die Gegebenheiten für eine Ersatzversorgung gegeben wären. Die BadenovaNETZ GmbH und badenova AG & Co.KG verdrehen diese Tatsache einfach und machen vorab aus der Versorgungspflicht des Grundversorgers eine Abnahmepflicht für den Endverbraucher. Es besteht jedoch keine gesetzliche Abnahmepflicht für Erdgas.

Da es keine Abnahmepflicht gibt, sind wir logischerweise auch nicht verpflichtet, Erdgas vom Grundversorger badenova AG & Co.KG zu beziehen. Wir sind überhaupt nicht verpflichtet, von irgend einem Anbieter Erdgas zu beziehen. Grundsätzlich wären wir gerne bereit, weiter Erdgas zu beziehen – auch ab 01.10.2011 – sofern dieses Erdgas wie angekündigt von der „Georg Oest Mineralölwerk GmbH & Co. KG“ geliefert werden könnte.

Die Grundversorgungspflicht – sofern wir kein Lieferant hätten – würde ohnehin erst mit der Entnahme von Erdgas ab 01.10.2011 beginnen. Sie sind jedoch aus unerfindlichen Gründen der Überzeugung, dass die Grundversorgung bereits eingetreten sei (siehe Vertragskonto 1111672641 vom 12.09.2011), obwohl ja noch kein Gas der badenova AG & Co.KG aus dem Netz entnommen werden konnte, da das Datum 01.10.2011 noch nicht erreicht worden ist – zur Erinnerung wir haben Heute den 30.09.2011.

Wie Sie wissen, werden wir noch bis 30.09.2011 von unserem bisherigen Gaslieferanten mit Erdgas beliefert. Ab 01.10.2011 werden wir – wie bereits erwähnt - unseren Wärmebedarf mit einer alternative Energiequelle decken, und zwar so lange, bis der von uns beauftrage und akzeptierte Gaslieferant zu liefern im Stande ist. Voraussichtlich gem. eMail 30.09.2011 – 10:38 des von uns beauftragten Gasversorgers, spätestens ab 01.11.2011.

An dieser Stelle wollen wir noch mal darauf hin weisen, dass die „BadenovaNETZ GmbH zusammen mit dem Grundversorger „Badenova AG & Co.KG" eine Belieferung durch den von uns beauftragten Gasversorgers verzögert und behindert.

Mit dieser Taktik und dem Geschachere versuchen BadenovaNETZ GmbH und badenova AG & Co. KG uns in die Grundversorgung zu zwingen. Sie nötigen uns Gas von einem Versorger zu beziehen, den wir ablehnen. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen Grundsätze des freien Wettbewerbs und eine missbräuchliche Ausnutzung Ihrer marktbeherrschenden Stellung und damit gem. § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verboten.

Es bleibt also dabei, ab 01.10.2011 werden wir wie angekündigt „freiwillig“ keine Erdgas aus dem Versorgungsnetz entnehmen – so dass eine Ersatzversorgung (gem. GasGVV) und nicht eintreten wird. Sollten wir trotz des Betriebes der alternativen Wärmeerzeugung dennoch Erdgas benötigen (z. Bsp. bei Ausfall der alternativen Energiequelle), so teilen wir das rechtzeitig mit. Erdgas, was wir entnehmen, bezahlen wir selbstverständlich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir die Grundversorgungstarife der badenova AG & Co.KG für unbillig (gem. §315 Abs.3 Satz 2. BGB) erachten und behalten uns vor, Schlussabrechnungen gegebenenfalls entsprechend zu korrigieren.

Bei einer Versorgung in der Grund- und Ersatzversorgung ergibt sich ein einseitiges Preisbestimmungsrecht aus § 5 GasGVV mit der Folge, dass § 315 BGB direkt anwendbar wird. Sollte Wiedererwarten eine Ersatzversorgung eintreten, kündigen wir, aufgrund der „Ergänzenden Bedingungen der badenova AG & Co.KG zur GasGVV“, Hilfsweise und ergänzenden an:

  • Ab 01.10.2011 wird die Entnahme von Erdgas min. bis 31.10.2011 „freiwillig“ eingestellt, da eine alternative Energiequelle aus Enreuerbaren Energieen zur Wärmeerzeugung bis zur Lieferung durch den von uns beauftragten Gasversorgers betrieben wird.
  • Der Zählerstand wird vom Kunden per 30.09.2011 – 24:00 abgelesen und innert 4-Wochenfrist übermittelt
  • Ab 01.10.2011 findet eine Veränderung des Verbrauchsverhaltens statt (= voraussichtlich keine Entnahme von Erdgas aus dem Versorgungsnetz der BadenovaNETZ GmbH), die monatlichen Abschlagszahlungen werden daher auf € 0.00 gekürzt.
  • Eine Unterbrechung der Versorgung aufgrund von Wechselproblemen durch den Grundversorger oder Netzbetreiber ist nicht rechtens.
  • Die Kündigung ist bereits mit der Kündigung durch den bisherigen Gasversorger erfolgt und mit Schreiben vom 16.09.2011 und 23.09.2011 durch uns und in der WO19 durch den neu von uns beauftragten Gasversorger wiederholt worden.

Im Übrigen weisen wir Sie darauf hin, dass die Anmelde- bzw. Wechselprobleme durch die BadenovaNETZ GmbH und die badenova AG & Co.KG herbeigeführt wurden. Die Androhungen von BadenovaNETZ GmbH und badenova AG & Co.KG stellen einen Missbrauch Ihrer marktbeherrschenden Stellung dar und sind kartellrechtlich unzulässig. Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind unwirksam, wenn sie den Wettbewerb bei der Herstellung oder dem Handel von Waren oder Dienstleistungen beeinträchtigen (§ 1 GWB).

Kopien des bisherigen Schriftverkehrs gehen an:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg,
Referat 65, Postfach 103439, 70029 Stuttgart

Landeskartellbehörde Baden-Württemberg
Postfach 103451, 70029 Stuttgart

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Paulinenstr. 47, 70178 Stuttgart

Bund der Energieverbraucher und Energieundrecht; Verbraucherschutzmedien: de.reclabox.com/beschwerde, Facts, Monitor, Frontal21

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Meine Forderung an badenovaNETZ GmbH: Sicherstellung der Versorgung - Unterlassung weiterer strafbarer Handlungen - Einhalten der Fristen und des Rechtsweges


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Kommentare und Trackbacks (44)


06.10.2011 | 14:53
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Beschwerdeführer,

wenn sie kein Gas vom Grundversorger beziehen möchten, dann kann der Netzbetreiber den Zähler für den Zeitraum sperren oder sogar ausbauen.

Ein Hausverbot ist hierbei irrelevant, da der Zähler Eigentum des Netzbetreibers ist. Wenn Sie den Zugang verweigern, machen Sie sich ggf. strafbar. In diesem Fall nehmen Sie sich das Recht heraus, den Zutritt zum Eigentum des Netzbetreibers zu verweigern.

Ich verstehe in diesem Fall generell nicht, wo Ihr Problem ist.
Entweder man sperrt Ihnen den Zähler und Sie beziehen in dem Zeitraum kein Gas vom Grundversorger oder Sie beziehen das Gas vom Grundversorger. Auf jedem Fall scheint Ihre Beschwerde darauf hinaus zu ziehen, dass Sie das Gas nicht an den Grundversorger zahlen möchten. Man könnte Ihnen sogar eine betrügerische Absicht unterstellen.

06.10.2011 | 20:10
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
Lustig Lustig. Noch ein Lobbyist.

Ich beziehe "voraussichtlich" kein Gas vom Grundversorger. Wenn ich Gas vom Grundversorger entnehmen muss, z. Bsp. bei Temperatursturz, wird dieses logischerweise auch bezahlt. Nur zu Kenntnis, unser Haus hat einen Vollwärmeschutz und einen Energiebedarf von 72 kWh/m2*a. Der Verbrauch im September lag bei weniger als 20m3 (= ca. 200 kWh) und das bei normalem Betrieb. Das macht selbst bei der "unbilligen" Preisbildung von Badenova AG & Co. KG nicht mal € 15.00 im Monat. Absolut lächerlich, sich um so einen Betrag zu streiten, geschweige überhaupt zu versuchen, in betrügerischer Absicht sich Gas in dieser Größenanordnung abzuzweigen.

Hier wird die absichtliche Verzögerungs- und Verhinderungstaktik der beiden Schacherer BadenovaNETZ GmbH und Badenova AG & Co.KG bestritten und gegen die Beschneidung der Verbraucherrechte durch ausbeutende Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen gekämpft.

Die Badenova hat sich an die Fristen und an das Hausverbot zu halten. Der Rechtsweg steht den beiden logischerweise offen, der in etwa so aussehen könnte:
- Begründung und Ankündigung der Versorgungssperre (vier Wochen vor Sperrung)
- Antrag auf "Einstweilige Verfügung" gegen das auferlegte Hausverbot
- wegwischen der beim Amtsgericht hinterlegten Schutzschrift
- nach vier Wochen Durchführung der Versorgungssperre
- usw. usw.

Und das ganze Theater für was? Um Kunden zu binden. Lustig.

06.10.2011 | 22:46
von RS | Regelverstoß melden
"... und das ganze Theater für was? "
Das frage ich mich auch, wenn ich den Zirkus betrachte, der in dieser Sache hier und an anderer Stelle aufgeführt wird.

07.10.2011 | 00:39
von Richter Bund
Dieser Kommentar wurde entfernt.

07.10.2011 | 11:00
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
Hallo Richter. So ein Zufall. "Dana" bedeutet: "Gott ist mein Richter", ein Geschenk Gottes oder von Gott gegeben. Dana war eine keltische Göttin. Auf persisch bedeutet Dana Weise oder Klug und auf arabisch die größte Perle.

Dana ist übrigens mein richtiger Name. Ich muss mich nicht schändlich hinter einem billigen "Nick" verstecken. Ich kann Dich nur bitten, dieses erbärmliche Verhalten zu unterlassen, auch wenn Du es nett in einer Frage verpackt hast.

07.10.2011 | 11:30
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
 spider monkey Zahlender Gaskunde

Das ist durchaus sinnvoll. Die Beschwerden gehen ja an zwei völlig eigenständige Unternehmen. Die gemäß telefonischer Nachfrage unabhängig agieren. Namentlich:

1x BadenovaNETZ GmbH
und
1x Badenova AG & Co.KG

Die ReclaBox ist wirklich ein stark frequentierter "Kummerkasten", der von "konzernnahen" Schreiberlingen kontrolliert wird. Sie haben Recht, es ist ein sinnfreies Medieninstrument.

07.10.2011 | 11:39
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
Jetzt schreibt doch nicht alle was negatives! Ihr seid doch alle Lobbyisten, oder nicht, Frau Eishold? :D

Man, gut, dass auch mehrere User dieser Seite erkennen, dass Ihre Beschwerde keinen Sinn ergibt. Aber alle anderen hier haben ja keine Ahnung und sind Lobbyisten.

Nochmal für Sie zum Mitschreiben, Konzessionsabgaben, Zählermiete und Netznutzungsentgelte müssen gezahlt werden. Diese finden Sie im Grundpreis und Arbeitspreis Ihres Versorger wieder. Es gibt von Ihrer Seite keine Abnahmepflicht. Aber der Grundversorger hat eine Versorgungspflicht. Dies haben Sie ja trefflich in Ihrem Paragraphen Gewirr mitgeteilt. D. h. Sie müssen mindestens den Grundpreis beim Grundversorger zahlen. Wenn Sie keinen Verbrauch haben, dann bleibt es wohl bei 12,10 Euro (Quelle: www.badenova.de). Allein die Weigerung des Vertragsverhältnisses und der Abnahme berechtigt den Netzbetreiber, den Zähler zu sperren. Ich gehe davon aus, dass Sie dem Grundversorger Ihre Verweigerung entsprechend mitgeteilt haben.
Weiterhin geht aus Ihrer Schilderung nicht hervor, warum der Netzbetreiber an der Verzögerung Schuld tragen soll. Wann hat Ihr neuer Lieferant Sie angemeldet und wann der alte sie abgemeldet?

Es tut mit Leid, Sie erneut auf den Boden der Tatsachen zurück zu holen. Liebe Grüßen von den Lobbyisten, die dieses Portal unterwandert haben. Und nächste Woche reißen wir die Weltherrschaft an uns. : D

07.10.2011 | 18:09
von Nobby Lobby | Regelverstoß melden
Ich rate Ihnen dringend, die Geschichte und das Unrecht in wenigen kurzen Sätzen zusammen zu fassen. Seine Mitmenschen mit fünf Seiten zusammenhangslosen Text ohne Anfang und Ende zu belästigen und zu erwarten, dass den Schmonzes jemand durchliest, ist schon a) unhöflich und mit so was wirkt man b) grundsätzlich wie jemand, der Betreuung braucht.

07.10.2011 | 18:47
von ReclaBoxler-4216612 | Regelverstoß melden
Sie müssen es ja nicht lesen, wenn Ihnen das bereits zu viel ist. Es waren zwei Seiten aus dem Einschreiben (und PDF), das an BadenovaNETZ GmbH erging. Eingefügt (copy & paste).

20.10.2011 | 13:56
von RS | Regelverstoß melden
 spider monkey Meine Forderung: Sicherstellung der Versorgung - Unterlassung weiterer strafbarer Handlungen - Einhalten der Fristen und des Rechtsweges.
14 Tage sind vergangen. Wurde Ihre Forderung erfüllt oder haben Sie inzwischen gemerkt, dass Sie auf dem Holzweg sind?

20.10.2011 | 16:16
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
 spider monkey RS - der große unbekannte Nick. Sie sind selber auf dem Holzweg und verkennen die Rechtslage ganz gewaltig.

Selbstverständlich habe ich nichts mehr vom Grundversorger Badenova AG & Co.KG vernommen. Ist ja logisch, da dieser ohne vertragliche Grundlage ungerechtfertigter Weise ein Versorgungssperre eingeleitet hatte. Der Netzbetreiber BadenovaNETZ GmbH, der dieser Aufforderung gefolgt war, hatte sich dem auferlegten Hausverbot am DO 06.10.2011 um 08:31 widersetzt und vorsätzlich Hausfriedensbruch begangen. Nach meiner Erklärung gegenüber den Mitarbeitern, dass Sie damit eine strafbare Handlung begangen hätten und sie bleiben sollen, damit ich dies zu Anzeige bringen kann, sind diese sofort verschwunden. Leider habe ich keine Zeugen, um die Straftat der BadenovaNETZ GmbH zu beweisen.

Der weitere Ablauf ist bekannt: Die BadenovaNETZ GmbH muss beim Gericht eine „einstweiligen Verfügung“ erwirken, um die Zählersperre durchsetzen zu können. Vorab muss die BadenovaNETZ GmbH natürlich die Sperrandrohung mit den gesetzlichen Fristen ankündigen. Was ja bisher noch nicht geschehen ist. Eine Ankündigung hat vier Wochen vorher und dann noch mal drei Tage vor der eigentlichen Sperrung zu erfolgen. Die Sperrung muss die BadenovaNETZ GmbH vor Gericht entsprechend begründen – das alleine wird ja schon schwierig. Beim Gericht liegt zudem noch eine von mir hinterlegte „Schutzschrift“ mit dem Gesuch um vorherige richterliche Anhörung. Ein korrekt handelndes Gericht wird diese Anhörung durchführen und erst dann entscheiden, ob die „Einstweilige Verfügung“ ihrer Ansicht nach rechtens wäre. Ein dem Energiewirtschaft nahe stehendes Gericht wird die „Schutzschrift“ missachten und dem Antrag auf die „Einstweilige Verfügung“ der BadenovaNETZ GmbH stattgeben. Die BadenovaNETZ GmbH könnte dann den Zäher wegnehmen. Was noch nicht bedeutet, dass das Gericht rechtlich korrekt gehandelt hätte. Will heißen, sollte das passieren, werde ich Einspruch erheben und die Wiederanbringung verlangen usw. Im Extremfall würden wir uns nach dem Durchlaufen aller Instanzen vor dem „Europäischen Gerichtshof“ in den Haag treffen, um endlich Klarheit in der Angelegenheit für alle Verbraucher in Deutschland zu finden.

Im Übrigen bin ich recht zufrieden mit der Entwicklung. Die alternative Energieversorgung läuft und ich brauche, obwohl es bereits deutlich kühler wurde, wohl bis 31.10.2011 kein Erdgas. Für die Zukunft bedeutet das für mich, sobald ich meine beiden alternativen Energiequellen (Sonne u. wassergeführter Pelletofen Wodtke Water/plus) zu 100% erschlossen habe, dass ich wohl nur noch begrenzt bis gar kein Erdgas mehr brauchen werde.

Bereits jetzt spare ich über € 1'000.00 im Jahr an Energiekosten durch Optimierung der Energiesysteme.

VON POLITIK UND ENERGIEVERSORGERN ABGEZOCKT!
www.energieverbraucher.de
www.energyautonomy.org

21.10.2011 | 15:58
von Dana Eisold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


21.10.2011 | 16:28
von P. Rozac | Regelverstoß melden
Wieso, hat man ihre Meditation immer noch nicht verbessert?

24.10.2011 | 21:35
von Mario Giosue | Regelverstoß melden
Das ist ein Forum zum Schutz und zur Durchsetzung von Konsumenteninteressen. Für Bildungsfragen wenden Sie sich bitte an ein entsprechendes Forum.

30.10.2011 | 20:47
von Dana Eisold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nicht mehr zu hören und nichts mehr zu sehen, von den Kartellkasperln.

Hierzu noch interessante Links für aufmerksame deutsche Verbraucher aus den Verbrauchersendungen:

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
.........
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp


10.11.2011 | 13:19
von ReclaBoxler-7656120 | Regelverstoß melden
Unterdessen hat sich ein Nachbar gemeldet, der beobachtet hatte, dass sich Badenova-Mitarbeiter Zugang zum Grundstück beschafft hatten. Er meinte, er hatte sich noch gewundert, da doch Badenova das Betreten des Grundstückes verboten hatte und dieses Verbot auch an der Haustüre für jedermann ersichtlich angebracht hatte.

Damit stünde mir nun der Weg frei, die Badenova wegen Hausfriedensbruch zu verklagen. Mal sehen, wenn ich nicht "Lustig" bin, dann mache ich das vielleicht.

Ansonsten habe ich in logischer Folge nichts mehr von den Kasperln gehört. Das wird sich jedoch bald ändern, da ich ja rund 40m3 Gas vom Grundversorger Badenova GmbH & Co.KG bezogen hatten.

Also wird eine Rechnung kommen. Dieser werde ich natürlich sofort mit Einwand der Unbilligkeit widersprechen.

Anleitung für Interessenten gibts:
Verbraucherzentrale www.vz-bawue.de/UNIQ132092745931837/link353302A.html
Bund der Energieverbraucher www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest__600/

10.11.2011 | 16:35
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
 spider monkey von Dana wird nicht Schlau

Ein Schlaumeier, der zu feige ist, um seinen richtigen Namen zu nennen. Ansonsten erübrigt es sich wohl Ihren Kommentar weitere Beachtung zu schenken. Ihr Nick und Inhalt lässt doch eher ein Gefühl des Bedauerns zu.

Da Sie ja zu feige sind, Ihren Namen zu nennen, kann ich mir auch nicht Ihre Bezugsquelle eröffnen, um danach auf Ihr Niveau abtauchen zu können. Diese bewusstseinbegrenzende Erfahrung bleibt mit dann wohl verwehrt.

Grüße

10.11.2011 | 19:43
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Fickermann

Ein Gerichtsentscheid - wohl weniger Ihre sinnfreien Kommentare - wird mich möglicherweise zu gegebener Zeit zur Einsicht bringen - so es überhaupt dazu kommt. Es wird wohl eher dabei bleiben, dass ich in meiner uneinsichtigen Art weiter gegen die Beschneidung meiner Verbraucherrechte kämpfe und ich recht behalte. Ich kontrolliere und korrigiere seit 2002 sämtliche Gasrechnungen mit 100%-igem Erfolg. Ersparnis über € 3'500.00 aus ungerechtfertigten oder falschen Forderungen. Bis jetzt hat mich noch kein Versorger verklagt (Klageandrohungen füllen jedoch schon einen ganzen Ordner). Sollen die "Gescheiteren" doch die überhöhten Preise zahlen - da bleib ich doch lieber uneinsichtig, um nicht dumm zu sagen und zahle weiterhin den "billigen" aus meiner Sicht gerechtfertigten Preis.

Hilfsanleitung gibts beim "Bund der Energieverbraucher" oder beim "Verbraucheramt" des jeweiligen Landes.

Übrigens nach Durchlauf aller Instanzen würde ich gegebenenfalls bis zum "Europäischen Gerichtshof" ziehen und das wagt kein "Deutsches Versorgungsunternehmen, da bei Unterliegung der Entscheid für allgemeingültig erklärt würde.

Ich schlafe gut, träume süß und plane eine nette Reise mit den eingesparten € 3'500.00. Es soll Menschen geben, die für diesen Betrag über drei Monate arbeiten müssen, da mache ich doch lieber mal vier Wochen (bezahlten) Urlaub. Wer weiß, um nicht dumm zu sterben, vielleicht eine kleine Bildungsreise.

12.11.2011 | 00:39
von Peter Lustig
Dieser Kommentar wurde entfernt.

12.11.2011 | 08:01
von Ein Belustigter | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter Lustig: Komischerweise kommt der Herr Schimmelkäse doch aus der gleichen Gegend. Nun, geht Ihnen ein Licht auf?

12.11.2011 | 08:27
von ReclaBoxler-1418210 | Regelverstoß melden
Bitte an die Redaktion, die beleidigenden Schundkommentare von P. Rozac, Peter Lustig und Ein Belustigter zu löschen.

12.11.2011 | 14:50
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
Ich bin unterdessen auch der Ansicht, dass die Kommentare nicht gelöscht werden sollten. Die Aussagen erlauben tiefe Einblicke in den Niveau- und Bildungsgrad der verschiedenen Kommentatoren. Doch damit sind die anderen User auch in der Lage, die charakterlosen und müßigen Einwürfe der Kommentatoren - auch aus anderen Beschwerden - entsprechend einzuordnen. Sind wir ehrlich: bei meinen umfangreichen und komplexen Beschwerdeformulierungen handelt es sich doch um wirklich schwer verdauliche Kost. Also ist es doch ganz amüsant und erfrischend, wenn sich ein paar infantile Schreiberlinge über etwas auslassen können, was sie nicht mal ansatzweise begreifen können.

Kurzfassung meiner Beschwerden an Badenova AG & Co. KG und BadenovaNETZ GmbH (= nach eignen Angaben zwei völlig unabhängige Unternehmen):

- Beachten des erteilten Grundstücks- und Hausverbot (Missachtung = Straftat) ggf. Einsweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen. (Tja, da scheitert der Netzbetreiber bereits – deswegen begeht er auch wiederholt Straftaten durch Missachtung des erteilten Hausverbotes.)

- Akzeptieren, dass ich meine Versorger frei wählen kann (= Wechselabläufe nicht behindern)

- Übernahme korrekter von mir oder in meinem Beisein erhobener Zählerdaten, Übernahme korrekter, vertraglich vereinbarter „billiger“ Gaspreise.

- Kenntnisnahme, dass ich Erdgas entnehme, soviel ich will, wann ich will und von wem ich will

- Bestätigen meines Unbilligkeitseinwandes (gem. §315 Abs. 3 Satz 2. BGB) über die Gastarife der badenova AG & Co.KG, ggf. das Gegenteil beweisen (= Gerichtsverfahren)

Übrigens – hatte ich nie behauptet, ich würde mich für eine keltische Göttin halten. Sie bewegen sich dabei sehr frei in der Interpretation meiner Aussage – oder eben doch wohl eher so, dass für Sie meine Aussagen und die Beschwerden generell inhaltlich wohl kaum begreifbar werden. Allen anderen empfehle ich, ihre Rechnungen genau zu überprüfen und sog. Preisanpassungen und Vertragsänderungen nicht einfach hinzunehmen, sie sparen sich dadurch hunderte von Euro im Jahr. ---------------------------------------------
Ich darf mitteilen, dass der Kartellverbund Badenova AG & Co.KG und BadenovaNETZ GmbH nie mehr gemeldet hatte (weder auf 12x eMail noch auf 1x „Einschreiben mit Rückschein“). Stillschweigend haben Sie nun meine Forderungen zum Teil angenommen (blieb Ihnen ja nichts anderes übrig – obwohl es stünde Ihnen ja noch der Rechtsweg offen – dem ich beruhigt, um nicht zu sagen freudig, entgegen sehen würde). Heute 12.11.2011 habe ich die Rechnung aus der Ersatzversorgung (416 kWh für den Oktober) durch die Badenova AG & Co. KG erhalten. Daraus wird ersichtlich, dass die korrekten Zählerstände übernommen wurden. Das bedeutet: anstatt Nachzahlung von € 1'490.00 erhalte ich von meinem alten Gasversorger eine Rückzahlung von € 360.00, bis 16.11.2011 macht eine Differenz von € 1'850.00. Nach Ablauf der Frist werde ich ohne weitere Mitteilung Klage auf Rückzahlung einreichen. Dana wird einfach nicht schlau! oder anders formuliert + € 360.00, dat gibt ein geiles Weekend in den Bergen ;-). Leider ist der geforderte Preis in der Abrechnung von Badenova AG & Co. KG nicht „billig“ und damit zu hoch. Da die Vernunft einfach nicht in meinen „göttlichen“ Körper einzudringen vermag oder einfach aus einer Geistesschwäche ;-) heraus, werde ich dieser Rechnung mit „Einwand der Unbilligkeit nach §315 Abs. 3 Satz 2. BGB widersprechen, sie korrigieren und den korrekten Betrag innert 10 Tagen an Badenova AG & Co. KG überweisen (toll, dat gibt dann noch ein paar heiße Drinks in den kalten Bergen ;-).

An alle Verbraucher, die von ihren Gas- und Stromversorgern abgezockt werden (betrifft in etwa 99% aller Verbraucher), einfach googeln:

„gas strom kartellamt“

„gas strom Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB“

12.11.2011 | 15:44
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
Geht leider nicht - wir haben Mieter. Aber ich habe auch schon daran gedacht, die Tür zum Heizungsraum zu präparieren - Tränengas oder so. Aber das ist ja alles verboten. Übrigens wir haben ein Hund. Aber die Zähne der Bestie kommen knapp durch die Strümpfe durch. Leider.

13.11.2011 | 17:20
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau Eishold,

kommen wir doch einmal auf Ihren Bildungsstand zurück und erklären Ihnen den Sachverhalt nochmal ganz kurz in klaren Worten.

Fakt 1: Haben Sie keinen Versorger, dann landen Sie in der Grundversorgung. Da dieser gegenüber Ihnen eine Versorgungspflicht hat.
Fakt 2: Selbstverständlich müssen Sie kein Gas vom Grundversorger beziehen. Dies haben Sie auch in aller Deutlichkeit bekannt gegeben.
Fakt 3: Wenn Sie keine Gasentnahme wünschen, kann ihnen der Netzbetreiber den Zähler sperren, bzw. ausbauen.
Fakt 4: Wenn Sie Gas beziehen, auch wenn erst am 16. eines Monats, zahlen Sie den Grundpreis für den gesamten Monat.
Fakt 5: § 315 Einwand der Unbilligkeit: Sie wissen schon, dass die Preise des örtlichen Grundversorgers überwacht werden? Nein! Oh, na dann werden sich auch nicht wissen, dass der Grundversorger Ihnen nach dem Einwand lediglich den Nachweis eines Wirtschaftsprüfers zur Verfügung stellen muss. Ich bin mir sicher, dass die Badenova für hochbegabte Kunden, wie Sie einer sind, solch einen Nachweis grundsätzlich vornimmt.

Aber wie gesagt, warum einmal 50-60 Euro an den Grundversorger zahlen, wenn man mehr Kosten für die Allgemeinheit produzieren kann.

Vielen Dank für Ihre Unaufmerksamkeit.

14.11.2011 | 11:08
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
1. Etwas anderes wurde nie behauptet. Außer dass ich ja einen Versorger mit der Lieferung von Erdgas ab 01.10.2011 beauftragt hatte. Eine Grundversorgung somit theoretisch hätte erfolgen müssen.
2. Genau so ist es - nach Möglichkeit kein Gas von Badenova AG.
3. Dieses Recht besteht nicht. Im Gegenteil:
3.1. Ich Hausverbot erteilt hatte. Ohne Erwirkung einer "Einstweiligen Verfügung" ist jedes Betreten eine Straftat. Schluss und Punkt.
3.2. da ich ja nicht ausgeschlossen hatte, Gas zu entnehmen, wenn dies erforderlich würde.
3.3. Die zur Kündigung erforderlichen Ankündigunsfristen - 30 Tage vorher und noch mal vier Tage vor Sperrung - nicht eingehalten werden können, da ich ja spätestens ab 01.10.2011 der neue Versorger die Lieferung übernimmt.
3.4. Ich einen Versorger ab 01.10.2011 bestimmt hatte, der aber durch den Kartellverbund BadenovaNETZ GmbH und Badenova AG & Co.KG verhindert wurde. Es wäre mir also immer noch eine Feststellungsklage möglich gewesen.
4. Etwas anderes wurde nie behauptet
5. Es ist mir doch völlig egal, ob die Preise überwacht werden oder nicht.
Fakt ist, dass genau gegen diese Preisfindung der § 315 Einwand der Unbilligkeit greift. Kein - von den Energiewirtschaft bezahlter - Wirtschaftsprüfer hat die Angemessenheit des Preises zu prüfen, sondern das Gericht.

Sie haben meine Beschwerde nicht gelesen, ansonsten würden Sie nicht die ganze Zeit falsche Behauptungen und Schlussfolgerungen aufstellen. Ihre Argumentationen sind nicht nur schwach, sie sind fern von der Gesetzeslage und fern von der aktuellen Rechtssprechung.

Sind sind eben ein belustigender Zeitgenosse, der krampfhaft versucht, im Sinne der Energiewirtschaft zu votieren und Straftaten zur Durchsetzung von Versorgerinteressen gutheißt.

14.11.2011 | 11:34
von Dana Eisold noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Diese Beschwerde kann nicht gelöst werden. Da der Kartellverbund BadenovaNETZ GmbH und Badenova AG & Co. KG mit Missachtung des Hausverbotes ja bereits eine Straftat begangen hatte.

Zumindest wurden meine Forderungen zum Teil angenommen. Die korrekten Zählerstände wurden übernommen.
Probleme mit Gassperrung oder deren Androhungen:

Nach § 19 Abs (2) GasGVV muss eine Versorgungssperre vier Wochen vorher angekündigt werden. Eine Sperrandrohung muss eindeutig erkennen lassen, weshalb eine Sperre erfolgt. Ein Energieversorger darf die Lieferung von Strom und Gas nur unter bestimmten Voraussetzungen sperren. Diese sind in den Grundversorgungsverordnungen:

1. Strom oder Gas darf nur abgestellt werden, wenn eine unbezahlte Rechnung schriftlich angemahnt wurde. Zwischen der Rechnung und dem Brief mit der Mahnung müssen allerdings mindestens zwei Wochen liegen.
2. Die Energiesperre darf erst nach dem Ablauf von vier Wochen nach der Sperrandrohung durchgeführt werden.
3. Ihre Energieschuld muss mindestens 100 Euro betragen.
4. Die Energiesperre muss nochmals mindestens drei Werktage im Voraus angekündigt werden.

Das Europarecht (EG RL 2003/54/EG) unterstreicht: "Die Mitgliedsstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Endkunden und tragen insbesondere dafür Sorge, dass für schutzbedürftige Kunden ein angemessener Schutz besteht, einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung eines Ausschlusses von der Versorgung." Diese Richtlinie wurde jedoch bisher aufgrund des Einflusses der Energiewirtschaft nicht vollständig in deutsches Recht umgewandelt. Sie muss aber mindestens zur Auslegung der deutschen Vorschriften Anwendung finden. Die EU Rechtsprechung ist bindend.

Rein theoretisch gesehen haben Sie also etwa sechs Wochen Zeit, bis Ihr Energieversorger Ihnen Strom oder Gas abstellen darf. In der Praxis sollten Sie es darauf allerdings nicht ankommen lassen und so schnell wie möglich reagieren. Der betroffene Verbraucher muss bei Sperrandrohung sofort handeln und folgendermaßen vorgehen:

Der Versorger sollte schriftlich aufgefordert werden, zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Sperrandrohung unverzüglich zurückzunehmen - verweisen Sie auf entsprechende Gerichtsbeschlüsse. Flankierend ist dem Versorger Hausverbot zu erteilen und beim Amtsgericht ist eine Schutzschrift gegen ein mögliche „Einstweilige Verfügung“ zu hinterlegen (kostet nix). Musterschreiben finden Sie zu Hauf im Internet od. beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen“.
An alle Verbraucher, die von ihren Gas- und Stromversorgern abgezockt werden (betrifft in etwa 99% aller Verbraucher), einfach googeln:

„gas strom kartellamt“
„gas strom Unbilligkeitseinwand nach § 315 BGB“

Freitag, 03.11.2006
Sperrandrohung und Änderungskündigungen von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern unzulässig - Bundeskartellamt:
www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2006_11_02.shtml


14.11.2011 | 11:56
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
Übrigens, die Rechnung des Grundversorgers Badenova AG & Co. KG für Oktober 2011 beläuft sich auf € 35,47. Aber der verlangte kWh-Preis ist leider mit ct. 6,8663 kWh nicht billig. Ein billiger Preis wäre ca. ct. 5,0000 kWh. Das ist auch der Preis, den ich bereit bin, zu zahlen. Deswegen bleibt mir nichts anderes, auch und vor Allem um Sicherheit für künftige Entwicklungen zu haben, als den § 315 anzuwenden und die Rechnung mit "Einwand der Unbilligkeit" zurück zu weisen und unter Vorbehalt zu zahlen.

14.11.2011 | 12:06
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
Ohhje, welche Missetat ein Missing Link. Für die ganz Müden, die es nicht schaffen, in Google “bundeskartellamt sperrandrohung” einzugeben:

www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2006/2006_09_25.php

www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/archiv/PressemeldArchiv/2006/2006_11_02.php

www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ132126833832650/link892231A.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/

verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=419

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

bi-energieprotest.de/index.php?option=com_content&view=article&id=370:qerste-hilfeq-bei-sperrandrohung-zeigt-wirkung&catid=21&Itemid=6

14.11.2011 | 14:13
von Dana Eisold
Dieser Kommentar wurde entfernt.

14.11.2011 | 15:01
von ReclaBoxler-7242117 | Regelverstoß melden
 spider monkey Dana Eisold: Bisher hatte ich Sie für eine emanzipierte Frau (Dame) angesehen. Die Illusion ist nach dem Chinakurs jetzt zerstört – aber vielleicht mal als Schriftstellerin versuchen – die gibt es doch an Masse.

14.11.2011 | 18:26
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
Achtung Doppelposting. Es geht doch langsam was - ganz in meinem Interesse:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

14.11.2011 | 18:51
von Dana Eisold
Dieser Kommentar wurde entfernt.

14.11.2011 | 18:54
von ReclaBoxler-4310210 | Regelverstoß melden
 spider monkey Dana Eisold: Glückwunsch wg. Goldgas, Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Auch für den lfd. Fall viel Glück!

15.11.2011 | 02:20
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
Hallo Lustig. Lustig scheint wohl doch für die Energiewirtschaft (sprich Badenova) tätig zu sein. Sie gehen ja ganz spezifisch auf einen Punkt ein, den ich nie veröffentlicht hatte, sondern 1:1 aus einer meinen Originalschreiben an die Badenova gezogen wurde. Somit genießen Sie Einblicke in den Originalschriftwechsel zw. mir und der Badenova.
--------------------------------------------------------------------------------
Interessant. Interessant. Damit ist dann wohl ein Teil Ihrer Maskierung aufgeflogen. Werden Sie eigentlich für Ihre schäbige Arbeit auch noch entlohnt?

15.11.2011 | 14:59
von Dana Eisold
Mein Gott, seid Ihr alle empfindlich. Trauen sich nicht mal mit richtigem Namen auf die Bühne - und dann gleich den "Regelverstoß-Button" betätigen. Mami, Mami, die hat mich gebissen. Das ist wirklich bloß ein Kindergarten.

15.11.2011 | 17:02
von Dana Eisold
Na dann tschüssi. Dann verabschiede ich mich mal aus meinem Thread und überlasse ihn den infatilen Zeitgenossen, die ihn eingenommen haben, um sich auszuloben.

--------------------------------------------------------------------------------

Alles Gute und Liebe den Aufrichtigen (für das YANG ;).

15.11.2011 | 19:37
von Peter Lustig
Dieser Kommentar wurde entfernt.

21.11.2011 | 16:34
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

05.12.2011 | 12:33
von Dana Eisold endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unlösbar, da Straftat ja bereits begangen wurde. Zumindest haben sie sich nicht mehr blicken lassen und die korrekten Daten übernommen.

Bis zum nächsten Mal ;)


05.12.2011 | 14:22
von ReclaBoxler-5018428 | Regelverstoß melden
Sehr "frei" gedacht.

Wenn ich ein Hausverbot ausspreche, dann gilt das so lange bis ich es wieder aufgehoben habe oder dieses vom Amtsgericht per Verfügung aufgehoben wurde. Das hat wenig mit einer Meinung zu tun, als vielmehr mit den rechtlichen Gegebenheiten.

05.12.2011 | 15:59
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
"Faulheit ist Dummheit des Körpers und Dummheit ist die Faulheit des Geistes. "
Johann Gottfried Seume

05.12.2011 | 16:04
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
"Mittelmäßige Geister verurteilen gewöhnlich alles, was über ihren Horizont geht. "
Francois Duc de La Rochefoucauld

05.12.2011 | 16:21
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
Ich zitiere und wiederhole.:

Übrigens – hatte ich nie behauptet, ich würde mich für eine keltische Göttin halten. Sie bewegen sich dabei sehr frei in der Interpretation mein Aussage – oder eben doch wohl eher so, dass für Sie meine Aussagen und die Beschwerden generell inhaltlich wohl kaum begreifbar werden.

Allen anderen empfehle ich, ihre Rechnungen genau zu überprüfen und sog. Preisanpassungen und Vertragsänderungen nicht einfach hinzunehmen, sie sparen sich dadurch hunderte von Euro im Jahr.

Ende Zitat
--------------------------------------------------------------------------------------
Ich habe soeben durch meine Einsprüche über € 1'500.00 gespart. Falsche Abrechnungen sind eher die Regel als die Ausnahme. Bedeutet für die die sich nicht wehren = Pech gehabt.

Würden sich alle wehren, müsste ich mir nicht die Mühe machen, denn dann wären die Preise dauerhaft "billig".

Da kann ein Freidenker noch so viel denken, er wird nie frei sein in seinen Gedanken, da er seine Freiheit nur erdenkt.
Dana Eisold

05.12.2011 | 18:37
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
Ich würklich luschtig do.

Danke LOL - Irgendwie passt das. Kennen wir uns? . Das ist wirklich lustig. An vergangenem Wochenende musste ich doch tatsächlich "Eisdrachen" spielen und in einer Wohnung die verharzte 4 Heizkörper ausbauen. Dazu musste ich mit eine Rohreinfriergerät die "heissen" Rohre einfrieren um Blindmuttern aufschrauben zu lassen.

So ein Zufall aber auch.; )



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