Durch Myby gelöste Beschwerde. | 1917 Views | 18.04.2008 | 12:26 Uhr
geschrieben von Hannelore Mittler

Myby GmbH & Co. KG (Düsseldorf)

Betrügerische Versandkostenberechnung?

Am 29.3.08 schickte mir der Internetversender MyBy.de seine Newsletter mit dem Angebot für den TFT-Fernseher 37 LF 65 Schwarz 37" LCD Full HD 2x HDMI für 779,00 EUR, inkl. Versandkosten ins Haus.

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Da es sich um ein Mylight des Tages handelte war schnelles Zusschlagen angesagt, wollte man von dem günstigen Preis profitieren.

Also bestellte ich sofort und war sehr überrascht als die Rechnung dann nicht über 779,00 EUR lautete, wie in der Werbung versprochen, sondern über 808,95 EUR, man hatte schnell noch 29,95 EUR Versandkosten hinzugerechnet.

Da der Betrag von meiner Kreditkarte abgebucht wurde konnte ich zunächst nichts unternehmen, habe seitdem aber MyBy mehrmals angeschrieben, ohne überhaupt eine Antwort zu erhalten.

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Meine Forderung an Myby GmbH & Co. KG: Rückerstattung der Versandkosten in Höhe von 29,95 EUR


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.04.2008 | 16:05
Firmen-Antwort von: Myby GmbH & Co. KG
Abteilung: Customer Service

Sehr geehrte Frau Mittler,

aufgrund eines technischen Fehlers in unserem Online-Shop wurde versehentlich die Berechnung der Versandkosten an unser Rechnungssystem übertragen.

Selbstverständlich hatten wir nicht die Absicht unsere Kunden durch ein "Lockvogelangebot" zum Kauf zu bewegen.

Wir entschuldigen uns in aller Form für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten!

Am 15.04.08 haben wir die Rückerstattung der Versandkosten auf Ihr Kreditkartenkonto veranlasst.

Sehr geehrte Frau Mittler, wir würden uns trotzdem freuen, Sie auch weiterhin als Kundin von myby betreuen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr myby-Team

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Kommentare und Trackbacks (8)


18.04.2008 | 18:59
von Martin Kenter | Regelverstoß melden
Auf dem Bild ist ja sogar noch ganz klar zu erkennen, daß die Versandkosten 0 Euro betragen. Ich käme mir da megamäßig verarscht vor. Offensichtlich legen die es darauf an, daß man selbst bei Feststellung dieser Tricksereien auf Grund des vermeintlich niedrigen Betrages nichts unternimmt. Die Firma steht hiermit auf meiner internen Blacklist.

18.04.2008 | 21:16
von Ralf Niemeyer | Regelverstoß melden
Kann man nicht autorisierte Abbuchungen, was ja hier der Fall ist, nicht auf rückwirkend von der Kreditkartenfirma zurückbuchen lassen? Es war doch schließlich nicht vereinbart, daß Sie für den Versand bezahlen sollen, oder?

19.04.2008 | 20:34
von Raphael Kappe | Regelverstoß melden
 spider monkey Frau Mittler: ich würde ganz klassisch Frist für Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrages setzen und anschließend einen Rechtsanwalt mit der weiteren Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche beauftragen. Habe eine Kanzlei entdeckt, die für solche Vorgänge geeignet erscheint:

www.rechtsauskuenfte-online.de

Den ganzen Vorgang öffentlich (u.a. auf dieser Plattform) dokumentieren. Der Verbraucher hat meiner Ansicht nach ein Recht darauf, vor derlei Trickserein gewarnt zu werden. Genug Geld scheint der Laden jedenfalls zu haben, da ich allenthalben Google Werbung von denen entdecke - und die ist teuer!

PS: ich bin nicht der Anwalt, welcher hier empfohlen wird und unterstreiche noch einmal ausdrücklich, daß dies hier keine Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich schildert, wie ich persönlich in diesem Fall vorgehen würde. Gruß aus Konstanz am Bodensee.

25.04.2008 | 16:14
von Taner A. | Regelverstoß melden
Wow, myby hat das aber einigermaßen schnell gelöst!!  spider monkey Frau Mittler: gratuliere zur Erledigung des Vorgangs. Bin ja wirklich hocherfreut, daß dieses Forum zumindest bei Firmen etwas bewirkt, die an Ihren Kunden hängen.  spider monkey Reklabox: kann man nicht eine Rubrik einrichten a la "Freunde des Kunden"? Da könnte man myby nun unterbringen und ich persönlich würde da vorher immer reinschauen, bevor ich irgendwo ein Produkt kaufe.

25.04.2008 | 16:19
von Marcus Thielen | Regelverstoß melden
Grundsätzlich finde ich das auch eine gute Idee, allerdings was macht man dann mit Firmen wie 1&1, die heute morgen zwar eine Beschwerde ernstgenommen und aus dem Weg geräumt hat, aber noch immer mit manchen Beschwerden offensichtlich uneins ist? Schwierig.

Aber auch von meiner Seite, Respekt für das myby-Team und die schnelle Auseinandersetzung mit dem Thema. Schön, dass es wirklich hin und wieder noch Unternehmen gibt, die an Ihren Kunden ebenso interessiert sind, wie an deren Geld.

25.04.2008 | 16:27
von Taner A. | Regelverstoß melden
Man könnte einen Index wie z.B. bei Hotelbewertungsportalen einführen. X % von so und so viel Beschwerden gelöst, y % beantwortet usw. Klar gibt es immer mal wieder jemanden, dem auch mit der besten Lösung nicht zu helfen sein wird. Der einzelne ist gewiß subjektiv, aber die Masse am Ende doch recht objektiv, oder?

26.04.2008 | 01:42
von Ina Kallweit | Regelverstoß melden
 spider monkey Myby!
Gratulation, kundengerecht und -freundlich reagiert! Fehler passieren, müssen dann aber so souverän wie hier gelöst werden. Gute Werbung für Ihren Shop, empfehlenswert!

Freut mich für Sie, Frau Mittler!! :-))

15.05.2008 | 16:04
von Hannelore Mittler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat zwar länger als einen Monat gedauert, aber die Versandkosten wurden tatsächlich erstattet.




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