SECURA Energie GmbH (Mannheim)
Fehlerhafte Schlussrechnung, Inkasso ohne vorherige Klärung
Bestell-/Kundennummer: 12230102
Der Vertrag mit Secura (über Verivox) begann am 1.8.2009, der erste Abschlag wurde per Dauerauftrag am 28.8.09, also Ende des gleichen Monats überwiesen - den schließlich sollte es ja kein Vertrag mit Vorkasse sein.
Für das Jahr 2009 wurde gar keine Abrechnung erstellt, die erste, als Jahresrechnung betitelte „Rechnung“ kam im Dezember 2010 und umfasste nur den Zeitraum vom 01.08.09 – 05.05.2010, also für nicht einmal vollständige neun Monate (und für kein volles Jahr), gleichzeitig wurde mein monatlicher Abschlagsbetrag von 37 auf 184 Euro erhöht, obwohl meine Nachzahlung damals nur EURO 5,67 betrug.
Nach Ablauf der einjährigen Preisgarantie war am 29.11.2010 eine erhebliche Preisanhebung angekündigt worden (per Emailanhang), darauf hatte ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen und zum 31.1.2011 gekündigt, dieses wurde mir auch bestätigt.
Anschließend kam dann Ende Dezember 2010 die oben erwähnte 9-Monats-Jahresabrechnung rückwirkend bis Anfang Mai 2010. Der Zählerstand konnte nicht stimmen, da er, wenn ich den zur Zeit des Rechnungseingangs abgelesenen Zählerstand nahm, im Verhältnis zu niedrig zu dem angeblich im Mai abgelesenen war (der aber erst im Dezember berechnet wurde).
Es folgten Brief, Mails und Telefonate, per Einschreiben vom 15.12.2010 erhob ich Einspruch gegen diese völlig chaotische und unübersichtliche Jahresabrechnung. Ich erstellte eine Hochrechnung für die vergangenen 16 Monate und errechnete ein Guthaben von rd. 47 Euro zu meinen Gunsten. Daher stoppte ich den Abschlag für den letzten Monat – aus den verschiedenen Foren war mir schon bekannt, dass SECURA bei einem Guthaben Probleme mit dem Ausstellen der Schlussabrechnungen hat.
Es erfolgte keine Antwort, allerdings erhielt ich am 14.1.2011 als E-Mail die Mitteilung, dass man meinen neuen Abschlag angepasst hätte: Euro 111 monatlich (statt 37).
„Der neue Abschlagbetrag wird jeweils am ersten Werktag eines jeden Kalendermonats fällig – der erste Abschlagbetrag wird fällig am 01.02.2011“ – also nun im voraus - allerdings hatte ich aber zum 31.01.11 gekündigt, die Kündigung war auch bestätigt worden.
Mein schriftlicher Protest erfolgte umgehend am selben Tag, dabei kündigte ich auch die sofortige Zählerablesung am 31.1.11 mit und bat dann um eine Endabrechnung: Sollten Fehlbeträge vorliegen, werde ich diese sofort nach Prüfung ausgleichen.
Die Schlussrechnung 6.5.2010-31.1.2011 bekam ich am 14.3.2011:
SUMME Secura Energie Euro 302,69
Abzüglich geleisteter Abschlagzahlungen Euro 296.
Gesamtbetrag Euro 6,69
Offene Forderungen aus Abschlägen Euro 42,67
Zu zahlender Betrag Euro 49,36
Ich schrieb, telefonierte und bat um Überprüfung der Rechnung, da ich einen Denkfehler vermutete, denn wieso sollte ich den einen nicht gezahlten Betrag als offene Forderung nachbezahlen (der Rest war der Überhang aus der 9-Monatsrechnung), wenn ich bereits genug Abschlagszahlungen geleistet hatte, um die Stromkosten auszugleichen und damit dann wieder ein Guthaben hätte?
Man versicherte mir per Mail, dass die Rechnung „korrekt erstellt worden war“ und dass aktuell noch ein Betrag von Euro 37 zu bezahlen wäre.
Auf ein weiteres Telefonat mit der Bitte um die korrekten Buchungsdaten meines Kontos kam nur noch eine Mail:
„Ihr Abschlag für den Monat Februar 2011 betrug 110 Euro. Dieser Betrag wurde nicht vollständig gezahlt, wodurch sich eine Differenz i. H. von 37,00 Euro ergibt.“
- Eine Kontoaufstellung erhielt ich nicht mehr - auch keine Mahnung. Aber am 14.9.2011 kam die Forderung eines Inkassounternehmens KRK-Inkasso, die inzwischen durch Hinzurechnung von Gläubigerspesen, Verzugszinsen, Inkassokosten, Kosten für das Anschreiben, Kontoführungskosten auf Euro 107,43 angewachsen ist. Dieses Unternehmen besitzt nur eine Postfachadresse und reagiert auch nicht auf die Aufforderung, eine Vollmacht oder Abtretungserklärung vorzuweisen.
SECURA ENERGIE hat zeitgleich ein Duplikat meines Schreibens an das Inkasso bekommen (mit der Bitte einer Kontoaufstellung und einer Rechnungsüberprüfung).
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Deren Antwort: Bitte beauftragen Sie das Inkassobüro, Ihre Reklamation als "Klärfall" an unsere Fachabteilung weiterzuleiten.
Heute kam der dritte Brief des Inkassounternehmens: „In obiger Angelegenheit teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der Mandantschaft mit: Die Schlussrechnung ist korrekt. Die Position „geleistete Abschlagzahlungen“ bezeichnet die geforderten Abschlagzahlungen, die gemäß Abschlagzahlungsplan bezahlt werden müssen, tatsächlich wurden nur insgesamt Euro 253,33 **. Da im ersten Monat der Belieferung kein Abschlag gebucht wird, fällt dieser Abschlag einen Monat nach Lieferende an. Unsere Mandantschaft hält an der Forderung fest.“
Inzwischen ist die Forderung auf 114,57 Euro gestiegen.
** Verbucht oder gezahlt? Der Rest fehlt im Schreiben von KRK.
Noch einmal: Secura hat mir in der letzten Abrechnung schriftlich bestätigt, dass ich Abschlagzahlungen geleistet habe, die zusammen mit meiner kleinen Nachzahlung den verbuchten Forderungen für Stromlieferung voll entsprechen.
Geleistete Abschlagszahlungen. Das ist die Summe der geleisteten und verbuchten Eingangszahlungen für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
www.123energie.de/rechnungserlaeuterung.htm
Warum zum Teufel ist die Buchhaltung von Secura nicht in der Lage, mir einen Kontoauszug zu senden? Entweder ist eine meiner Zahlungen nicht korrekt verbucht, dann ist aber die Rechnung nicht korrekt. Das ist sie ebenfalls nicht, wenn man bei der Bescheinigung der geleisteten Abschlagzahlungen einen Rechen- oder Denkfehler gemacht hat. Dann aber müsste auch hier eine neue Rechnung geschrieben werden.
Falls ich wirklich zu wenig gezahlt haben sollte und dies rechnerisch logisch ermittelt wird, werde ich das selbstverständlich nachzahlen. Aber da diese ganzen Abschlagsforderungen, Mails, Rechnungen so unlogisch und konfus sind, kann ich das alleine gar nicht mehr nachvollziehen.
(z. B. : ". da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx.
Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Secura Energie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst