Von Condor Flugdienst beantwortete Beschwerde. | 1593 Views | 31.10.2011 | 01:29 Uhr
geschrieben von Udo Henn

Condor Flugdienst GmbH (Kelsterbach)

Nichtbeförderung

Bestell-/Kundennummer: 88186609312163

Am 12.9.2011 wollte ich den von mir gebuchten Condor-Flieger von San Jose nach Frankfurt besteigen. Trotz Vorlage des E-Tickets wurde mir der Mitflug verweigert, da angeblich meine Buchung im System nicht registriert sei.

Später stellte sich heraus, dass eine andere Fluggesellschaft möglicherweise einen Eingabefehler gemacht hat. Wie ist so was möglich?

Mein Schaden beträgt über 2000 Euro, mir wurde kein Cent Entschädigung bezahlt. Ich musste die Sache einem Anwalt übergeben. Super-Kundendienst! In diesem Leben fliege ich nicht mehr mit Condor.

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Meine Forderung an Condor Flugdienst GmbH: 2.184, 49 Euro Schaden zzgl. 272,87 Euro Anwaltskosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.11.2011 | 23:13
Firmen-Antwort von: Condor Flugdienst GmbH
Abteilung: Kommunikation

Bitte richten Sie Ihre Anfrage direkt an Condor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Anfragen über nicht autorisierte Online-Portale beantworten können.

Sie können auch direkt an kommunikationcondor.com schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Winter

PS: Die Condor Flugdienst GmbH unterhält kein Code Sharing und ist in keiner Airline Allicance.

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Kommentare und Trackbacks (13)


31.10.2011 | 09:20
von B767-Pilot | Regelverstoß melden
Wenn angeblich (möglicherweise) ein Eingabefehler einer anderen Airline vorliegt, warum beschweren Sie sich dann bei CONDOR? Außerdem ist mir auch unklar, was (möglicherweise) eine andere Fluglinie damit zu tun haben soll.

Haben Sie das E-Ticket hier in Deutschland als Hin- und Rückflug oder in Costa Rica als einfachen Flug gebucht? Haben Sie eine Buchungsbestätigung bekommen?

31.10.2011 | 23:19
von Sled Driver | Regelverstoß melden
"Außerdem ist mir auch unklar, was (möglicherweise) eine andere Fluglinie damit zu tun haben soll."  spider monkey B767-Pilot: Carenado oder Aerosoft-B767, Flugsimulator 9.1 oder 10? Schon mal was von "Airline Alliance" oder "Code-Sharing" gehört, Herr Pilot? Oder wollten Sie nur ein bisschen Montagmorgen-Blödposten üben?

10.11.2011 | 02:29
von Udo Henn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Condor hat sich zu dem Fall inhaltlich nicht geäußert.


17.11.2011 | 14:27
von Udo Henn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gibt immer noch keine inhaltliche Stellungnahme von Condor. Mein Anwalt hat Frist bis 30.11. gesetzt und wird dann Klage einreichen.


26.11.2011 | 20:51
von Flug Gast | Regelverstoß melden
Keine Sorge, die Condor hat auch auf meine Beschwerde der Nichtbeförderung nicht reagiert. Die sind der Meinung, wenn man es ignoriert, geht's schon weg.

01.12.2011 | 16:45
von Udo Henn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Condor hat sich immer noch nicht zu dem Fall geäußert.


22.12.2011 | 21:42
von Udo Henn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Condor hat über seine Anwälte eine Teilerstattung von ca. 500 Euro angekündigt. Ich werde zunächst abwarten, ob diese bezahlt wird.


04.03.2012 | 00:03
von Udo Henn | Regelverstoß melden
Da von Condor keine Reaktion mehr erfolgte, hat mein Anwalt Klage eingereicht. Die Gerichtsverhandlung ist Mitte April beim AG Frankfurt. Werde hier ueber das Ergebnis berichten.

04.03.2012 | 00:50
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Herr Henn

Mich würde schon mal interessieren, ob Sie den Flug direkt bei Condor gebucht haben oder über ein Reisebüro oder Portal.

01.06.2012 | 03:09
von Udo Henn | Regelverstoß melden
Den Flug hatte ich bei Expedia gebucht.
Das Gericht hat einen Hinweisbeschluss erlassen und einen Vergleich angeregt. Dazu ist Condor aber nicht bereit. Ein Urteil wurde fuer den 31.7. angekuendigt.

29.07.2012 | 18:09
von ReclaBoxler-6223342 | Regelverstoß melden
Berichten Sie über den Ausgang

07.10.2012 | 19:19
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Bericht kommt wohl nicht. Verloren?

14.02.2013 | 15:26
von Udo Henn | Regelverstoß melden
Condor wurde nunmehr vom AG Frankfurt verurteilt, die mir entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, einschl. der Pauschalentschaedigung fuer Nichtbefoerderung gem. EG-Verordnung von 600 Euro. Der Fall ist damit geloest.



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