316 Views | 31.10.2011 | 18:01 Uhr
geschrieben von Sylvia Schubert, geb. Jagusch

Ringkissen-Shop (Unna)

Rücksendung fristgerecht verschickt, keine Erstattung

Bestell-/Kundennummer: 24276

Da ich nun bereits längere Zeit auf mein Geld warte und der Ringkissen-Shop auf meine letzte E-Mail nicht geantwortet hat und auf meine Forderung nicht eingegangen ist, ist dies nun der nächste Schritt, bevor ich rechtliche Schritte einleiten wende.

SCHLAGWORTE

Ich habe am 13.05.2011 beim Ringkissen-Shop Ware bestellt. Die Rechnung wurde für den 14.05. datiert. Das Paket habe ich erst viel später erhalten. Am 24.05.2011 wurde der Status meiner Bestellung vom Ringkissen-Shop auf 'versendet' geändert. Das Paket habe ich zwei Tage später, am 26.05. erhalten. Am 09.06, also genau 14 Tage später, habe ich das Paket zurück gesendet. Dafür habe ich auch den Beleg. Eine E-Mail, dass es Probleme mit der Rücksendung gab, habe ich - wider der Behauptung des Ringkissen-Shops - nicht erhalten.

Nun liegt die Ware bereits fast fünf Monate beim Ringkissen-Shop und von meinem Geld für die zurückgesendete Ware, 121,29€, habe ich trotz mehrmaliger Aufforderung nicht erhalten. Der Ringkissen-Shop behauptet, dass die Frist nicht eingehalten wurde, da das Paket bereits am 25.05. zugestellt worden sein soll. Dies hat der Shop bisher nicht beweisen können und mir auch nicht mehr geantwortet.

Einmal ganz davon abgesehen, dass das Paket von mir fristgerecht zurückgesendet wurde, ist es schon sehr kundenunfreundlich, eine solche Behauptung aufzustellen. Zumal es hier um einen einzigen Tag geht, der Ringkissen-Shop bereits im Besitz der Ware ist und ich diese Ware nun nicht ersetzt bekomme. Wahrscheinlich wurde dir Ware schon an einen anderen Kunden versendet und nun doppelt an den Shop bezahlt. Erbärmlich, wenn man so etwas nötig hat!

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Meine Forderung an Ringkissen-Shop: Erstattung der fristgerecht zurückgesendeten Ware im Wert von 121,29€


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


07.11.2011 | 22:52
von Sylvia Schubert, geb. Jagusch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


09.01.2012 | 15:56
von Sylvia Schubert, geb. Jagusch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Ware wurde an mich zurückgesendet. Ich bat Herrn Biel, mir den Lieferungsnachweis, wann das Paket bei mir abgegeben worden sein soll, per Mail zu senden. Dieser Nachweis traf nach mehrmaliger Prüfung nicht bei mir ein. Ein Telefonat ergab, dass Herr Biel behauptete, dass er den Nachweis geschickt habe und es komisch sei, dass immer die wichtigen E-Mails nicht bei mir eintreffen würden. Ich bat Herrn Biel, den Nachweis bitte noch einmal zu senden, was er verweigerte. Mein Mann versuchte noch einmal die Angelegenheit neutral zu klären, Herr Biel sendete jedoch keinen Nachweis.




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