798 Views | 11.11.2011 | 12:04 Uhr
geschrieben von Andreas Weber

eBay (Kleinmachnow)

Widerrechtliche Gebühreneintreiberei mit Verkäuferkonto

Bestell-/Kundennummer: e1017525730 / Trends4Bags

Nach mehrmaliger Kündigung meines Verkäuferkontos bei eBay erhalte ich immer noch zahlreiche Rechnungen und Aufforderungen, Gebühren für den Verkaufsmanager Pro und ähnliches zu zahlen.

SCHLAGWORTE

Meiner Bitte, den Rechnungen und Zahlungsaufforderungen Einhalt zu gebieten, kam eBay nicht nach. Um unnötige Rechtsstreitkosten zu verhindern, zahlte ich im September über EUR 30,- für eine Leistung, die mir nie zustand und ich auch nicht erhalten habe.

Schlimmer noch, heute fordert mich die eBay nahestehende Kanzlei "KSP Rechtsanwälte" aus Hamburg auf, EUR 75,78 zu zahlen, um "gerichtliches Schritte" abzuwehren.

Beim nächsten Schreiben werde ich einen Anwalt konsultieren.

"Kleinere Ebayhändler", zu denen auch ich mich zählte, sollten dies als Warnung sehen. Meines Erachtens handelt es sich hier um eine widerrechtliche Gebühreneintreiberei unter Ausnutzung der Marktmacht.

Mit besten Grüßen

A. Weber

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an eBay: Verzicht auf diverse Forderungen für Verkaufsmanager pro und ähnliches


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (8)


11.11.2011 | 15:09
von RS | Regelverstoß melden
AGB Verkaufsmanager pro: "Sie können Ihr Abonnement für den eBay Verkaufsmanager oder Verkaufsmanager Pro jederzeit aktivieren oder beenden."
Haben Sie das getan? Falls nicht:
Wenn Sie Ihr Verkaufsmanager-Abonnement oder Ihr Verkaufsmanager Pro-Abonnement kündigen möchten, gehen Sie in Mein eBay. Unter „Konto“ und „Abonnements“ klicken Sie auf den entsprechenden "Abmelden"-Link ganz rechts.

11.11.2011 | 15:22
von Andreas Weber | Regelverstoß melden
Hallo RS,

ich danke Ihnen für die Rückmeldung.
Doch in meinem Fall ist das Konto schon seit Monaten gesperrt und gekündigt (in jedem Fall vom Handel ausgeschlossen), aber eBay verlangt trotzdem die Zahlung für den Verkaufsmanager.

11.11.2011 | 16:22
von RS | Regelverstoß melden
AGB: "Für den Verkaufsmanager Pro wird eine monatliche Gebühr berechnet. Neue Nutzer erhalten ein einmonatiges kostenloses Probeabonnement. Nach Ablauf dieses Probeabonnements wird eine Monatsgebühr in Höhe von EUR 9,99 berechnet. Der Verkaufmanager Pro ist für alle Shop-Abonnenten kostenlos."
Daraus ergibt sich, dass bei Shop-Kündigung Gebühren für den Verkaufsmanager pro anfallen.
Nicht ganz nachvollziehbar diese Regelung, denn zu was braucht man den Verkaufsmanager, wenn man keinen Shop mehr hat? Ist aber halt mal so geregelt.

16.11.2011 | 16:26
von Andreas Weber | Regelverstoß melden
Dem ist noch hinzuzufügen, dass ich nicht auf mein Ebaykonto zugreifen und somit den Verkaufsmanager Pro abbestellen kann.

Die weiterführenden Links sind blockiert.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 93953 teaser


21.11.2011 | 12:29
von Andreas Weber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


27.12.2011 | 00:51
von Andreas Weber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.01.2012 | 16:34
von Adi Otto | Regelverstoß melden
EBay ist eine Firma deren Hauptsitz nicht in Deutschland ist, eine ausländische Firma.
Somit kann eBay in Deutschland keine kosten Forderungen gesetzlich durchsetzen.

Sie können den Brief von den ksp Anwälten getrost ignorieren.
Alles bloß einschüchterungs- Taktik von denen.

Wer zahlt ist selber schuld
einfach mal Gesetze lesen.
eBay ist zwar eine Markt führende Firma, aber auch für diese gelten Gesetze.

Mit freundlichen Grüßen

25.01.2012 | 16:56
von A. Weber | Regelverstoß melden
Hallo Herr Otto,

erst einmal danke ich Ihnen für den Beitrag.
Ich bin davon ausgegangen, dass eBay dank der EU-Gesetze dies durchsetzen könnte. Warum sollte eBay dies nicht konkret durchsetzten können? Leider akzeptiert man ja auch einen Gerichtstand in Potsdam durch die AGB. Vor Gericht hätte ich mir auch gute Chancen eingeräumt.

Letztendlich hatte ich den ksp Anwälten ein Vergleichsangebot, das eine Zahlung i. H. v. 50% der Forderung vorsahr unterbreitet und das wurde von diesen auch akzeptiert. (quasi "die Pistole auf die Brust setzen" wie Griechenland das mit der Troika beim Haircut gemacht hat).

Da ich Student und knapp bei Kasse bin, wollte ich einer Verhandlung aus dem Weg gehen.

Beste Grüße



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!