3881 Views | 28.11.2011 | 09:47 Uhr
geschrieben von WM
Ich war bis 30.06.2011 Kunde bei Teldafax. Gekündigt hatte ich zuvor mittels Sonderkündigungsrecht nach einer angekündigten Preiserhöhung.
Jetzt präsentiert mir der Insolvenzverwalter Dr. Baer im November 2011 eine falsche Endabrechnung. In der Endabrechnung sehe ich, dass sich der Gaspreis zum 01.01.2011 um rund 35 % erhöht hat. Von dieser "Gaspreiserhöhung" zum 01.01.2011 nehme ich jetzt im November 2011 zum ersten mal Kenntnis.
Hätte ich bereits im Januar 2011 von der Preiserhöhung erfahren, dann hätte ich schon damals von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
Rücknahme der unangekündigten Preiserhöhung im Januar 2011 und Abrechnung zum bish. Preis
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Weitere Infos siehe hier:
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Urteilssammlung/Urteile-2010__2597/
Ungültigkeit von Strompreisklauseln (da gehört TF mit ziemlicher Sicherheit dazu) Schauen Sie aber zur Sicherheit selbst in Ihren AGB
nach.
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/News/aus-2009__2595/ContentDetail__10194/
Von mir will der Insolvenzverwalter noch Forderungen wegen einer Rechnung von 2010, der ich aus obigen Gründen widersprochen hatte.
Da lasse ich es aber auf eine Klage ankommen. Ich sehe mich da auf einer relativ sicheren Seite.
www.vz-nrw.de/UNIQ132223725119629/link924801A.html
Zitat: "Ist die Rechnung nicht in Ordnung, sollten Sie widersprechen und Ihre Mehrforderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter begründen.
Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
- Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
- Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
- Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
- Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
- Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet."
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/insolventer-billigstromanbieter-teldafax-kunden-zahlen-doppelt-1.1231335
Zitat:
".. Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen rät betroffenen Teldafax-Kunden, die Rechnung vor der Zahlung genau zu prüfen - und ihr gegebenenfalls zu widersprechen:
"Wir gehen davon aus, dass Verbraucher gegenüber dem Insolvenzverwalter einwenden können, dass mögliche Forderungen ihres Vertragspartners nicht wirksam an die Teldafax Services abgetreten wurden",
sagt er. Die Internetseite der Verbraucherzentrale informiert über die weitere Entwicklung des Falls.
Sollte der Insolvenzverwalter jedoch nachweisen, dass die Abtretung wirksam war, bleibt Verbrauchern wie. . keine Wahl: Sie müssen zahlen. "
Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW "Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter":
www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf
WICHTIG:
Ständig von der Verbraucherzentrale NRW aktualisierter Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax: 700.000 Kunden betroffen":
www.vz-nrw.de/UNIQ132361565901712/link958111A.html
Sollte einmal doch eine solche Abtretung vorhanden sein, halten wir diese für rechtlich zweifelhaft, da überraschend und intransparent, und damit nach AGB-Recht unwirksam.
Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?
Das Wichtigste: Nicht vorschnell das Verlangte zahlen. Erst einmal prüfen und dabei ggf. Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einholen.
Man kann auch selbst dem Anspruchsteller - zumeist Creditreform oder Teldafax Services GmbH oder Insolvenzverwalter - antworten. Dabei ist die jeweils individuelle Fallkonstellation zu berücksichtigen. ."
www.vzhh.de/energie/93653/gezahlt-ist-gezahlt.aspx
2) www.vz-nrw.de/UNIQ132492005420296/link958111A.html
Zitat: ". . Erhalten Sie eine Schlussrechnung, sollten Sie diese auf jeden Fall überprüfen, auch dann, wenn diese ein Guthaben für Sie aufweist. Es könnte ja sein, dass das Guthaben nach Ihrer Berechnung höher ausfallen müsste.
Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
-Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
-Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
-Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
-Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
-Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet.
.. Ist die Strom- bzw. Gasrechnung aus irgendeinem Grunde zu beanstanden (zum Beispiel weil Sie noch Geld von Teldafax erhalten), und weist sie einen "Restbetrag" auf, den Sie zahlen sollen, sollten Sie vorerst nicht zahlen. Vielmehr sollten Sie den Insolvenzverwalter auffordern, Ihnen die Forderung und eine etwaige Abtretung nachzuweisen. Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden. . "
Musterbrief Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter: www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf
In dem Bericht ging es darum, dass der Insolvenzverwalter des früheren Strom- und Gasanbieters TelDaFax zunehmend in die Kritik gerät. Mehreren zehntausend Gläubigern verweigert er offenbar die Aufrechnung der Kunden-Guthaben mit Restforderungen aus den Schlussrechnungen.
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf#/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter#/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter
frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,8465109,00.html
bekommen die Rechnung stimmt nicht. Ich habe die Rechnung 3x nach gerechnet und kam immer auf das gleiche andere Ergebnis. Ich war im Plus nicht im soll