Durch Taschen-Welt gelöste Beschwerde. | 663 Views | 03.12.2011 | 17:39 Uhr
geschrieben von Cem Dursun

Taschen-Welt (Köln)

Unhöfliche Replik auf Löschung des Kundenaccounts

Bestell-/Kundennummer: 111125-3820

Unsere Familie hat dem Unternehmen mitgeteilt, dass eine Löschung der Kundenaccounts gewünscht wird, da die Warenrücknahme (für Produkte bis zum Wert von 40,00 Euro) kostenpflichtig ist.

Die Antwort hierauf:

"Guten Tag, wir sind schwer erschüttert über diesen Verlust. Mit freundlichen Grüßen
TASCHEN-WELT"

Der Mitarbeiter W. S. hat diese freche Antwort verfasst - anscheinend verärgert darüber, dass unsere Unzufriedenheit über die kostenpflichtige Rücknahme auch so von uns formuliert wurde. Wir sagen: Nie wieder.

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Kommentare und Trackbacks (9)


03.12.2011 | 17:52
von RS | Regelverstoß melden
Siehe BGB § 361a
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
Da steht es so drin und wird von den meisten Versendern so gehandhabt.

03.12.2011 | 19:01
von Cem Dursun | Regelverstoß melden
Guten Abend, Freunde der Sonne.

Selbstverständlich kann ein Unternehmen sagen: "Wir übernehmen die Kosten für die Rückgabe nicht. "

Ich habe dem Anbieter zwar geschrieben, dass diese Vorgehensweise "im Internetzeitalter" wenig nachvollziehbar ist, aber gut, jeder soll nach seiner Facon selig werden.

Vielleicht erwarten wir auch schlicht zu viel, auch dies ist möglich.

Aber muss ich mir als Käufer einer Ware, als Verbraucher, der sein eigenes Geld investiert, so eine Antwort gefallen lassen? Nein, und deshalb mache ich gerne publik, wie unhöflich hier reagiert wird, weil man in Folge der beschriebenen Firmenpolitik halt eine Löschung des Kundenaccounts wünscht.

03.12.2011 | 19:56
von ReclaBoxler-9918618 | Regelverstoß melden
Ich versteh noch immer nicht, was der Händler jetzt kundenunfreundliches getan hat.

Im übrigen, bei solchen AGB halt immer drei Taschen (oder halt mehr) bestellen. Gefällt die Tasche, werden zwei rückgesandt, gefällt die Tasche nicht, weden alle drei rückgesandt.

03.12.2011 | 19:59
von ReclaBoxler-3416220 | Regelverstoß melden
Na dann werden Sie wohl in Zukunft im örtlichen Einzelhandel einkaufen müssen, denn bei 99% der Onlinehändler müssen Sie für's Rücksenden der Ware selbst aufkommen, wenn diese einen Wert von 40 Euro unterschreitet.
Sie hätten sich diesen "Ärger" aber auch sparen können, denn wenn Sie die AGB's vor erstellen Ihres Kundenaccounts gelesen hätten, dann hätten Sie sich doch sicherlich nicht dort angemeldet.
Aber auch hier gilt: Wer lesen kann und das gelesene auch versteht ist klar im Vorteil.

03.12.2011 | 23:10
von Cem Dursun | Regelverstoß melden
Nochmal: es geht uns um den Zynismus in seiner Antwort. NICHT um den Inhalt. Dachte eigentlich, das wäre offensichtlich (der User WS hat es anscheinend als einziger verstanden)

03.12.2011 | 23:15
von Cem Dursun | Regelverstoß melden
 spider monkey Fragender

Warum sollte ich Sie nicht verstehen?
Kleine Anspielung auf meinen Migrationshintergrund, gelle?

geschenkt

03.12.2011 | 23:47
von ReclaBoxler-9918618 | Regelverstoß melden
Der Wortlaut der Nachricht an den Händler wurde nicht im Orginal angegeben, die Replik schon. War in Ihrer Nachricht bereits Zynismus oder "gute Ratschläge" enthalten? Da wollen zwei Erwachsene, im gegenseitigen Einvernehmen, keine Geschäfte miteinander machen. Warum das öffentliche nachtreten?

03.12.2011 | 23:56
von C. D. | Regelverstoß melden
Eigentlich nicht.
Aber gut, im Grunde muss ich Ihnen wohl Recht geben.
Wir kaufen dort nicht mehr ein und fertig. Ich hab mich auch halt aufgeregt.

Allen einen schönen Abend noch.

03.12.2011 | 23:57
von Cem Dursun gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gelöst, weil ich mich einfach nicht mehr aufrege und das Thema ruhen lasse.


17.03.2015 | 18:37
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