TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Falsche Jahresrechnung u. fehlende Abschlussrechnung
Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 2801018 Strom und 3747396 Gas
Am 15.5.2011 habe ich beide Verträge gekündigt, da mir von E-on bzw. den Stadtwerken Lehrte mitgeteilt wurde, dass sie zum 30.4. bzw. 15.5.2011 die Grundversorgung übernehmen.
Am 28.5.11 bekam ich die Jahresabrechnung Strom für den Zeitraum 01.03.10 bis 28.02.2011. Der Zählerstand differierte um rd. 2200 kWh zu meinen Ungunsten. Auf die mir am 8.6. telf. zugesagte Berichtigung warte ich bis heute.
Allerdings bekam ich jetzt vom Insolvenzverwalter die Endabrechnung für Gas, mit einem Nachzahlungsbetrag von 532,90 €; der rechnerisch richtig war.
Diesen Betrag soll ich bis zum 15.12.11 an die Creditreforn überweisen.
Meine Endabrechnung für Strom würde nach meinen Berechnungen aber eine Überzahlung von 687,67 € ergeben. (icl. Vorauszahlung von 765,-- € am 28.2.11). Was soll ich tun?
Was Sie beim Strom zuviel bezahlt haben interessiert den Insolvenzverwalter nicht, da können Sie sich nur in die lange Schlange der Gläubiger einreihen und das Geld in den Schornstein schreiben.
Billig ist eben, wie man an diesem Fall sieht, nicht auch gut.
Zwar sind es unterschiedliche Verträge aber nur eine Firma bei der Sie diese Rückschuld aber auch das Guthaben haben.
Ggf. wird Ihnen empfohlen, dies der Creditreform (sie benötigt die Antwort) schriftlich mitzuteilen und zu verrechnen.
Der zweite Kommentar liegt da schon näher an der Wahrheit.
Sie haben zwar zwei Verträge - aber nur einen Vertragspartner. Somit sind Sie durchaus berechtigt, die Forderungen gegeneinander zu verrechnen.
Zahlen Sie jetzt die Gasrechnung, ist das Geld weg. Aus der Insolvenzmasse wird kaum was zu erwarten sein.
Teilen Sie dem Insolvenzverwalter mit, dass Sie die Forderung aus der Gasrechnung mit Ihrem Guthaben aus der Stromlieferung verrechnen wollen. Bis zum Vorliegen der korrekten Stromabrechnung machen Sie von Ihrem Zurückhaltungsrecht Gebrauch.
Und fordern Sie den Insolvenzverwalter in diesem Schreiben auf, die Abrechnung Strom umgehend zu erstellen.
Ihre Telefonate können sie sich sparen.
Investieren Sie jetzt einmal das Porto für ein Einschreiben mit Rückschein, dann haben sie für den (unwahrscheinlichen) Fall einer Forderungsklage die entsprechenden Beweise.
Am besten kein Einschreiben mit Rückschein sondern ein Einwurfeinschreiben.
Bei einem Einschreiben mit Rückschein kann der Empfänger die Annahme verweigern. Beim Einwurfeinschreiben nicht.
Die Zustellung wird genauso dokumentiert und kann über Post.de abgefragt und auch ausgedruckt werden.
Ihr Ergänzung mit der Annahmeverweigerung ist zwar richtig - aber völlig unerheblich.
Auch mit der Annahmeverweigerung gilt das Schreiben als zugestellt - und es ist dokumentiert!
Damit ist bewiesen, dass die Erklärung (fristgerecht) abgegeben wurde. Ob der Empfänger die Annahme der Erklärung verweigert, ist sein Problem.
Sie können ja mal versuchen, z. B. einen gerichtlichen Mahnbescheid o. ä. durch Annahmeverweigerung abzuwehren. Viel Spass dabei. Der nächste Besucher wäre dann zwangsläufig der Gerichtsvollzieher.
Der Beitrag ist vermutlich noch auf der WDR Seite abrufbar, dort ist auch die Rechtsanwältin benannt.
Wird der Empfänger nicht angetroffen, geht das Einschreiben zurück.
Beim Einwurfeinschreiben wird es eingeworfen und gut ist.
NULL AHNUNG und nur Unsinn schreiben.
Schon mal einen Rückschein eines Einschreibens in der Hand gehabt? Und gelesen? Und dann auch verstanden?
Wird der Empfänger nicht angetroffen, erhält er eine Nachricht und das Einschreiben wird bei einer Postffiliale hinterlegt.
Wird es innerhalb der angegebenen Frist nicht abgeholt, kommt es mit den entsprechenden Vermerken zurück und man weiß Bescheid und hat den Nachweis, dass die entsprechende Erklärung (fristgemäß) abgegeben wurde. PUNKT
Wirft der Zusteller das Einschreiben weg, hat man NICHTS in der Hand.
Gut das ich weiß, dass dieser Rückschein vor Gericht keine Kraft hat.
Ich habe viel mit Kündigungen zu tun. Wenn diese mit Rückschein verschickt werden und die Person nicht angetroffen wird, liegt das Einschreiben, wie Sie bereits geschrieben haben, bei der Post zur Abholung bereit.
Der Empfänger ist aber nicht doof und holt das Einschreiben ab. Denn er weiß ja was ein Einschreiben bedeutet. In der Regel nicht immer etwas Gutes. Also lässt er es liegen.
So, nun ist die Kündigung nicht wirksam. weil, nicht zugestellt.
Und wenn Ihnen das nicht reicht, gehen Sie mal zu einem Arbeitsgericht. Die empfehlen selber. immer Einwurfeinschreiben. Die werden zu 100% zugestellt. Egal ob verweigern oder nicht anwesend.
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/insolventer-billigstromanbieter-teldafax-kunden-zahlen-doppelt-1.1231335
Zitat:
".. . Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen rät betroffenen Teldafax-Kunden, die Rechnung vor der Zahlung genau zu prüfen - und ihr gegebenenfalls zu widersprechen:
"Wir gehen davon aus, dass Verbraucher gegenüber dem Insolvenzverwalter einwenden können, dass mögliche Forderungen ihres Vertragspartners nicht wirksam an die Teldafax Services abgetreten wurden",
sagt er. Die Internetseite der Verbraucherzentrale informiert über die weitere Entwicklung des Falls.
Sollte der Insolvenzverwalter jedoch nachweisen, dass die Abtretung wirksam war, bleibt Verbrauchern wie. ... keine Wahl: Sie müssen zahlen. "
Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW "Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter":
www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf
WICHTIG:
Ständig von der Verbraucherzentrale NRW aktualisierter Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax: 700.000 Kunden betroffen":
www.vz-nrw.de/UNIQ132361565901712/link958111A.html
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sollte einmal doch eine solche Abtretung vorhanden sein, halten wir diese für rechtlich zweifelhaft, da überraschend und intransparent, und damit nach AGB-Recht unwirksam.
Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?
Das Wichtigste: Nicht vorschnell das Verlangte zahlen. Erst einmal prüfen und dabei ggf. Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einholen.
Man kann auch selbst dem Anspruchsteller - zumeist Creditreform oder Teldafax Services GmbH oder Insolvenzverwalter - antworten. Dabei ist die jeweils individuelle Fallkonstellation zu berücksichtigen. ."
www.vzhh.de/energie/93653/gezahlt-ist-gezahlt.aspx
2) www.vz-nrw.de/UNIQ132492005420296/link958111A.html
Zitat: ". . Erhalten Sie eine Schlussrechnung, sollten Sie diese auf jeden Fall überprüfen, auch dann, wenn diese ein Guthaben für Sie aufweist. Es könnte ja sein, dass das Guthaben nach Ihrer Berechnung höher ausfallen müsste.
Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
-Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
-Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
-Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
-Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
-Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet.
.. Ist die Strom- bzw. Gasrechnung aus irgendeinem Grunde zu beanstanden (zum Beispiel weil Sie noch Geld von Teldafax erhalten), und weist sie einen "Restbetrag" auf, den Sie zahlen sollen, sollten Sie vorerst nicht zahlen. Vielmehr sollten Sie den Insolvenzverwalter auffordern, Ihnen die Forderung und eine etwaige Abtretung nachzuweisen. Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden. . "
Musterbrief Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter: www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf
In dem Bericht ging es darum, dass der Insolvenzverwalter des früheren Strom- und Gasanbieters TelDaFax zunehmend in die Kritik gerät. Mehreren zehntausend Gläubigern verweigert er offenbar die Aufrechnung der Kunden-Guthaben mit Restforderungen aus den Schlussrechnungen.
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf#/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter#/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter
frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,8465109,00.html