2229 Views | 16.12.2011 | 07:53 Uhr
geschrieben von Ilona Schäfer

HTC Corporation (Frankfurt am Main)

Angeblicher Feuchtigkeitsschaden HTC Desire

Bestell-/Kundennummer: 355067041940313

Im September dieses Jahres haben wir über die Firma PIXXASS ein Smartphone HTC Desire S erworben und es unserer Tochter Mitte Oktober zum Geburtstag geschenkt.

SCHLAGWORTE

Nach einigen Tagen hat nun unsere Tochter das Handy über Nacht im Kofferraum ihres Autos in ihrer Handtasche vergessen. Nach dieser Nacht verweigerte es jeden Dienst.

Nach Rücksprache mit Fa. PIXXASS schickten wir es zur Garantiereparatur zu der Fa. Arvato. Nach einigen Tagen konnte man dort erst einmal keinen Wareneingang verzeichnen, erst nach Übersendung des Einliferungsscheins tauchte das Gerät dort auf.

Wieder einige Tage später erhielt ich die Nachricht, das Handy habe Feuchtigkeitsschäden, die eine Fremdeinwirkung wären und somit von der Garantie ausgeschlossen. Die Reparatur koste 401,26 Euro, ich könnte das Gerät von Arvato kostenlos entsorgen lassen oder es für 21,30 Euro zurückhaben.

Dies ist eine Unverschämtheit. Das Handy kam bei uns NIE mit Wasser in Berührung. Bleibt mir hier nur ein Rechtsstreit (auf den ich es durchaus ankommen lassen würde)? Den E-Mailverkehr sowie Rechnung und KV könnte ich Ihnen weiterleiten.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an HTC Corporation: Ordnungsgemäße Reparatur oder Ersatz


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (31)


16.12.2011 | 08:09
von St. St. | Regelverstoß melden
Lassen Sie sich von der Firma ein Beweisfoto (Indikator und Schadensstelle) schicken. Allerdings ist es so, dass Kondenswasser im Kofferraum eines Fahrzeuges (bei schlechten Wetter, Regen usw.) einen Schaden am Gerät verursachen kann. Da Flüssigkeitsschäden irreparabel sind und auch nicht unter den Garantiebedingungen fallen empfehle ich meinen Kunden Grundsätzlich eine Handyversicherung. Die sachgemässe Handhabung liegt in der Obhut des Kunden.Im Fachhandel wären Sie wahrscheinlich darau beraten worden.

16.12.2011 | 09:14
von ReclaBoxler-2619897 | Regelverstoß melden
Hallo,

im Auto ist es super feucht. Gerade über Nacht wenn es sich abkühlt.

16.12.2011 | 09:18
von Ilona Schäfer | Regelverstoß melden
Ich glaube kaum, dass Kondenswasser ein Handy, sicher verstaut in einer passenden Handyschutzhülle und zusätzlich einer verschlossenen Handtasche im Kofferraum eines neueren Polo derartigen Schaden nehmen kann. Wenn doch, dann gehören solche Geräte ganz allgemein auf den Prüfstand und zwar nicht auf Kosten der Käufer!

16.12.2011 | 09:32
von ReclaBoxler-1125602 | Regelverstoß melden
Es ist eher der "neuere Polo", der auf den Prüfstand gehört. Handys der ersten Generation waren deutlich robuster und hätten die Nacht im Kofferraum wahrscheinlich überlebt. Die neuesten sind nun mal hoch sensibel und im Herbst, im Kofferraum, über Nacht: große Temperaturunterschiede plus Feuchtigkeit (Kondenswasser) haben den Schaden nun mal verursacht. Nächstes Mal bitte etwas sorgsamer mit der nicht ganz billigen ELektronik umgehen. Ich fürchte, Sie werden keinen Erfolg mit Ihrer Beschwerde haben.

16.12.2011 | 09:34
von X. 99 | Regelverstoß melden
Doch!

Ein vernünftiger Elektronikhändler weist sie sogar drauf hin, dass wenn sie im Winter mit einem Neugerät nachhause laufen (30+ Mins), dass sie erstmal zuhause eine Stunde warten sollen bevor sie es anschalten, da es durch die Kälte zu Kondenswasser auf den Leiterbahnen kommen kann.

16.12.2011 | 10:26
von Ilona Schäfer | Regelverstoß melden
Leider habe ich KEINERLEI diesbezüglichen Hinweise erhalten. Daß Händler und Rep. -dienste im Allgemeinen dieser Beschwerde eher skeptisch gegenüberstehen, liegt in der Natur der Sache. Betroffene Kunden reagieren verständlicherweise anders. Die Aussage, den Polo auf den Prüfstand zu schicken ist völlig irrelevant. Der funktioniert und ist absolut dicht!

16.12.2011 | 10:57
von ReclaBoxler-9023220 | Regelverstoß melden
Lassen sie sich doch einfach Beweise für den Wasserschaden von der Firma zu schicken.

Vlt hat ja ihre Tochter auch mit Absicht ihre Handtasche im Auto vergessen, weil der Wasserkontakt schon vorher stattfand?

Auch wenn es nicht so ist, haben sie mit Wasserschaden einen schwierigen Stand, denn Nachzuweisen, dass das Handy aufgrund von Kondenswasser bzw. eines damit verbundenen Fabrikationsfehler kaputt gegangen sein soll dürfte schwierig werden.

16.12.2011 | 11:04
von Dirk Peterson
Klingt fast nach System:
de.reclabox.com/beschwerde/44744-htc-frankfurt-am-main-htc-sensation-xe-angaeblicher-wasserschaden
Wenden Sie sich an Ihren Händler PIXXASS zwecks Inanspruchnahme der gesetzlichen Händlergewährleistung (und nicht der Herstellergarantie). Im ersten halben Jahr trägt der Händler die Beweislast, dass es sich um keinen Mangel handelt. Folglich sollten Sie auch fristgerecht im ersten halben Jahr ggf. anwaltlich Klage einreichen lassen.

Sofern die Lagertemperatur und Luftfeuchtigkeit laut Gerätehandbuch eingehalten wurden, kann nicht der Kunde für die Kondenswasserbildung haftbar gemacht werden. Durch Verschiebung des Taupunkts bei niedrigen Temperaturen kann ein kurzzeitiger geringfügiger Wasserniederschlag im Gerät durchaus normal sein, auch wenn alle Spezifikationen eingehalten wurden.

16.12.2011 | 11:30
von ReclaBoxler-4770101 | Regelverstoß melden
Endlich mal ein Komm, der weiterhilft, danke dafür!

16.12.2011 | 12:00
von Ilona Schäfer | Regelverstoß melden
Auf dem Beweisfoto erkenne ich einen roten Indikator.
Auf den Verdacht, meine Tochter habe das Handy absichtlich im Auto gelassen, kann ich nur mit Kopfschütteln und Unverständnis reagieren. Sie ist Rollifahrerin und ihre einziger Fehler war wohl, den für sie entsprechend beschwerlichen Weg zum Auto am späten Abend vielleicht zu scheuen. Selbst dessen bin ich nicht sicher. Aber es ist wohl auch in der Sache unerheblich, ob ihr schon abends oder erst morgens aufgefallen ist, dass das gerät noch im Fahrzeug liegt.

16.12.2011 | 13:13
von ReclaBoxler-4328517 | Regelverstoß melden
Werte Frau Schäfer. Habe mal versucht im Netz "Betriebsbedingungen" für dieses Model zu erfahren. Mager, mager.

Leider nur einen Testbericht von Chip gefunden. Dort steht für Sie leider nur: Outdoorgeeignet -. Dieses Minuszeichen.

Ich glaube, Sie kommen nur mit einem Anwalt weiter und ich schüttle mein altes Haupt, was diese Computergeneration so an den Mann/Frau bringt.

16.12.2011 | 13:42
von Ilona Schäfer | Regelverstoß melden
Ja, so ähnlich gehts uns auch. Und eine Einweisung des Verkäufers mit evtl. Hinweis fand definitiv nicht statt.

16.12.2011 | 18:57
von ReclaBoxler 4328517 | Regelverstoß melden
 spider monkey 16.12.2011 | 09:18 von Ilona Schäfer
Bezug Ihr vorstehender Kommentar. Der trifft den Nagel auf den Kopf.

Da mich das Thema interessiert, habe ich den ganzen Nachmittag im Netz gesucht.

Nirgend in den Spezifikationen sowie in der Bedienungsanleitung von HTC ist ein Bezug auf Temperaturen oder Feuchtigkeit zu finden.

Bei Samsung z. B. hat man wenigsten die Aussage: Resistent gegen Wasser, Spritzwasser, Staub und Stöße wird verneint.

Wobei ich eine Übernachtung des HCT im Auto bei Plus Temperaturen diesen Kriterien nicht zu ordnen würde.

Hier macht es sich der Hersteller wirklich zu leicht.

Wenn Sie etwas flüssig sind, Termin beim Anwalt machen.
Zweite Variante siehe Link:

www.bild.de/news/bild-kaempft/smartphone/wasserschaden-wegen-deutscher-witterung-20112662.bild.html

18.12.2011 | 16:26
von ReclaBoxler-2619974
Frau Schäfer! Kondenswasser hat nichts mit direktem Kontakt mit Wasser zu tun. Auch vermeintlich trockene Luft hat einen Feuchtigkeitsanteil, der sich beim Temperaturunterschied (z. B. über Nacht) auf einen Gegenstand niederschlägt (beschlagene Fenster, Brillen u. s.w).

19.12.2011 | 07:32
von Ilona Schäfer | Regelverstoß melden
Oh, da muß ich im Zusammenhang mitHandys (die es damals noch nicht gab), tatsächlich nicht aufgepasst haben. Mal ernsthaft, ich glaube kaum, dass meine Leistungen in Physik, die übrigens immer hervorragend waren, etwas mit dem Versagen dieses Teils zu tun haben! Der letzte Komm passt hier wohl kaum. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne des Erfinders ist, ein Handy im luftleeren Raum oder zumindest nur daheim in trockenen Tüchern aufzubewahren. Aúßerdem erschwert das die Benutzung ungemein. Besser wäre, Sie blieben sachlich! Ebenfalls "Setzen,6! "

23.12.2011 | 08:39
von Ilona Schäfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe selbst mit HTC Kontakt aufgenommen, der Einfachheit halber kopiere ich den Verlauf hier ein:

Ich bin nicht Ihrer Meinung. Der Feuchtigkeitsindikator ist entweder überempfindlich (Häufung derartiger Fälle) oder das Gerät kam anderswo (Transport, Aufbewahrung Händler oder Rep. Service) mit Feuchtigkeit in Berührung. Beispielsweise war das Handy ja erst einmal bei Arvato nicht auffindbar. Auch steht in der Betriebsanleitung keine Anweisung wg. Betriebstemperatur. Des weiteren möchte ich anmerken, dass die Rücksendekosten von 21,30 Euro Ihres Reparaturservices ungerechtfertigt sind, zumal es nicht einmal geschafft wurde, das Gerät ordnungsgemäß wieder zusammenzusetzen (siehe Fotos im Anhang). Nach dem Öffnen des Päckchens fand ich die kleine SD-Karte unter dem Handy und die Abdeckung ganz unten bei den Kabeln. Hierzu habe ich keine Worte! Ich werde jedoch unter Vorbehalt die überhöhte und ungerechtfertigte Rechnung bezahlen und sie zusammen mit dem Rest des Vorgangs bei meinem Rechtsanwalt einreichen, um sie zurückzufordern. Ilona Schäfer

2011/12/22 10:56:27

Weihnachtsbaum HTC_0006. JPGWeihnachtsbaum HTC_0008. JPG

Gabriela
(DACH Support
(Customer Service) )

Close Pending

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Aus Ihrer E-Mail geht hervor, dass Sie nicht mit unserer Entscheidung einverstanden sind. Damit ein Feuchtigkeitsindikator ausschlägt, ist bereits eine hohe Feuchtigkeitskonzentration notwendig. Und bei Ihrem Gerät haben sich bereits Feuchtigkeitskristalle abgesetzt. Mit anderen Worten, Ihr Gerät war definitiv Feuchtigkeit ausgesetzt. Wir können Ihnen keine Reparatur im Rahmen der Kulanz anbieten. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben. Sollten sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns wieder zu kontaktieren. Wenn diese Antwort Ihre Frage beantwortet hat und Sie keine weiteren mehr haben, dann bitten wir Sie, das Ticket über den nachfolgenden Link zu schließen. Nachdem Sie das Ticket geschlossen haben, erhalten Sie eine Einladung, an einer Kundenumfrage teilzunehmen, um uns mitzuteilen, ob Sie mit unserem Service zufrieden waren bzw. was wir tun können, um unseren Service für Sie zu verbessern.

2011/12/22 09:30:40

Schäfer Ilona

Reply

Ihre Antwort finde ich äußerst unbefriedigend! Bei uns ist dieses Handy NIEMALS solchen Umständen ausgesetzt worden! Auch hatten wir keinerlei Anweisungen diesbezüglich aus dem Fachhandel erhalten. Ihre Firma macht es sich hier sehr einfach. Sehen Sie doch nur einmal auf die Häufung solcher Beschwerden! Es werden ja kaum so viele Käufer falsch mit diesen Handys umgehen. Ich werde nun diese Sache nach den durch Ihre abschlägige Antwort nicht glücklicheren Feiertagen unserem Anwalt übergeben. Ich fordere hier ja kein Almosen, sondern mein Recht als Verbraucher. Ilona Schäfer

2011/12/22 09:17:59


23.12.2011 | 08:41
von Ilona Schäfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.12.2011 | 09:49
von ReclaBoxler-6617217 | Regelverstoß melden
Doch doch Frau Schäfer! Die Beschwerde ist gelöst. Kann man die Antwort denn missverstehen? Tja, und eine Nacht in Handtasche, im Kofferraum eines dichten Polo = Feuchtigkeitskristalle? Na, da stimmt wohl Ihre Darstellung nicht ganz. 6, setzen:-)

23.12.2011 | 10:33
von Ilona Schäfer
MEINE Darstellung stimmt hier gewiß. Woher nehmen sie denn das Wissen, sie anzuzweifeln? Das Handy war tagelang nicht auffindbar, die Firma hatte angeblich keinen Wareneingang (bis ich den Einleiferungs und Übergabeschein der Post hinschickte. Wo war es in dieser Zeit? Ich habe versucht, diese Sache gütlich zu lösen, geht leider nicht, habe daher den Kommentar-Thread mit HTC geschlossen. Da auch ich nur ein Nervenkostüm habe und vor den Feiertagen wenig Zeit werde ich nun verfahren wie oben empfohlen und Klage einreichen. Tun sie also sich und mir den Gefallen und ersparen sie uns hier weitere ihrer unqualifizierten Kommentare. Ohne Gruß Ilona Schäfer

23.12.2011 | 10:48
von ReclaBoxler-6617217 | Regelverstoß melden
Aber Frau Schäfer! Wieso reagieren Sie denn so empfindlich? Wenn Sie Anwälte und Gerichte bemühen wollen, dann tun Sie es doch. Niemand wird Sie daran hindern. Nur überlegen Sie, wie Sie es beweisen wollen. Schließlich war das Handy funktionsfähig und erst nach Gebrauch ("nach einigen Tagen") gab es Probleme und dann noch zugegebenerweise nach einer Nacht im Kofferraum.
Wenn Sie schon eine öffentliche Diskussion zulassen, dann nehmen Sie auch die Kommentare hin, die so gar nicht Ihrem Rechtsempfinden entsprechen. Ansonsten gehen Sie gleich zum Anwalt und schreiben hier keine Beschwerden mehr. Also: alles wird gut und nicht vergessen: Weihnachten = Besinnung. Alles Gute MIT Gruß

23.12.2011 | 12:09
von ReclaBoxler-2512603 | Regelverstoß melden
Diese Besinnung würde ich IHNEN wünschen! Es war lediglich ein Versuch, eine ungerechte Sache gütlich beizulegen. Das gibt ihnen nicht das Recht, mich in dieser Weise zu beschuldigen. Um sie aufzuklären, habe ich eine E-Mail der Fa. Pixxass, aus der hervorgeht, dass derartige Defekte durchaus erst "nach einigen Tagen" auftreten können. Sie sollten besser recherchieren.
P. S. Sie haben ihren Lieblingsspruch vergessen: Setzen, sechs!

23.12.2011 | 12:18
von ReclaBoxler-6617217 | Regelverstoß melden
Frau Schäfer! Niemand beschuldigt Sie und wie gesagt: Ihr Rechtsempfinden muss nicht unbedingt mit der rechtlichen Lage übereinstimmen. Es ist auch nicht ungerecht sondern, wenn überhaupt, ärgerlich. Entspannen Sie sich und vielleicht bringt der Weihnachtsmann doch noch ein neues Handy (vielleicht Nokia? ) mit.
Ergo: Doch besinnen. Dafür würde ich sogar eine 2+ geben:-)

23.12.2011 | 13:01
von ReclaBoxler-2512603
Der Weihnachtsmann wird sicher kein solches Teil bringen, egal wie es heißt. (Geld drucken wir nämlich entgegen anders lautender Meinungen nicht im Keller sondern wir arbeiten dafür). Was sie über die rechtliche Lage anmerken, gilt übrigens Gott sei Dank auch für sie. Sparen sie sich ihre Benotung, Komms und Weiteres, dann klappts vielleicht auch noch mit der Entspannung.

29.12.2011 | 09:13
von Götterbote | Regelverstoß melden
Was sind Sie nur für eine unhöfliche Person! Wenn Sie nicht einsehen wollen, dass Sie im Unrecht sind, so müssen Sie doch nicht so zickig auf sachliche Kommentare reagieren. So wie es aussieht gibt es nichts Neues zu berichten? Dann bleibt es wohl bei dem SELBST VERSCHULDETEN Feuchtigkeitsschaden (Feuchtigkeitskristalle zu erzeugen ist schon eine Kunst für sich, Frau Schäfer). Nichts dazu gelernt. Glatte sechs

29.12.2011 | 16:25
von ReclaBoxler 5793117
Dieser Kommentar wurde entfernt.

29.12.2011 | 18:19
von ReclaBoxler-2900101 | Regelverstoß melden
 spider monkey alle! habe hier seit 23.12. Keine Komms mehr geschrieben! hier treibt jemand ein schlechtes Spiel. (Auch Verlieren will gelernt
sein)!

29.12.2011 | 18:28
von ReclaBoxler-2900101 | Regelverstoß melden
Sollten die falschen Anschuldigungen und Beleidigungen hier nicht aufhören, werde ich dem nachgehen, ist zwar bei Anonymus schwierig aber gottseidank nicht unmöglich!

29.12.2011 | 19:13
von Götterbote
Dieser Kommentar wurde entfernt.

29.12.2011 | 20:01
von ReclaBoxler-2900101
Für diese äußerst kindische, kleinliche, unnötige, ungerechtfertigte und darüber hinaus völlig ungerechtfertigte Diskussion ist mir meine Zeit zu schade. Meine Energie setze ich ab sofort verstärkt für die Erreichung meiner Ziele ein. Deshalb habe ich die Löschung meines Accounts beantragt und werde diesen Thread auch nicht mehr verfolgen. Hier zu sagen, weitere Kommentare sind unnütz wird nichts nutzen, drum tu ich es nicht. Also tut euch weiterhin keinen Zwang an, ich werde es einfach nicht mehr lesen. Da Komms mancher User auffällig oft gemeldet (nicht von mir) und überprüft werden, sperrt man sie vielleicht irgendwann. Wenn nicht, ist's mir auch recht, diese Adresse hab ich schon aus meiner Kartei gelöscht. Wirklich schade, denn prinzipiell ist dieses Forum eine gute Sache.

31.12.2011 | 11:16
von Ilona Schäfer noch nicht gelöste Beschwerde
Nach dem von mir selbst hergestellten Kontakt mit der Firma bezweifle ich jedoch, dass diese die Beschwerde noch gütlich löst.

Ilona Schäfer


14.01.2012 | 17:32
von Ilona Schäfer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!