Durch Filor & Pfeffer Immobilienmanagement gelöste Beschwerde. | 2391 Views | 17.12.2011 | 01:19 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3288151

Filor & Pfeffer Immobilienmanagement GmbH (Magdeburg)

Schimmelbefall in der Großen Diesdorfer Str. Magdeburg

Ich wohne in der Großen Diesdorfer Str. 6-11 in Magdeburg und habe schönen Schimmel in der Wohnung. Er liebt meine Außenwände.

Die Verwaltung Filor und Pfeffer schiebt diesen Mangel auf ein völlig falsches Lüftungs- und Heizverhalten der Mieter. Das wurde mir vom internen "Sachverständigen" der Hausverwaltung Filor und Pfeffer unterstellt bzw. festgestellt. Laut "Sachverständigen" ist der Schimmel oberflächig und kann abgewischt werden.

Der "Sachverständige" von Filor und Pfeffer hat die identischen Messgeräte wie ein unabhängiger Bausachverständiger. Das wurde mir so vom "Sachverständigen" von Filor und Pfeffer mitgeteilt. Was natürlich völliger Blödsinn ist. Kein Sachverständiger benutzt nur Geräte zur Oberflächenmessung.

Der "Sachverständige" gibt den Mietern den Rat, den oberflächigen Schimmel einfach abzuwischen und zu überstreichen. Als ich ihn auf die Sporenbildung ansprach, bekam ich die Empfehlung, die Farbe etwas beizumischen.

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Meine Forderung an Filor & Pfeffer Immobilienmanagement GmbH: Schimmelbeseitigung professionell und nicht durch Mieter


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Kommentare und Trackbacks (6)


17.12.2011 | 12:18
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Vorsicht bei der Empfehlung meines Vorkommentators. Der Schuß könnte nach hinten losgehen.

Schimmelbildung aufgrund von Feuchtigkeit an den betroffenen Stellen ist

-sofern keine undichte wasserführende Leitung die Ursache ist-

das Ergebnis von zu hoher Luftfeuchtigkeit in Zusammentreffen mit zu geringen Oberflächentemperaturen. Die Feuchtigkeit in der Luft kondensiert an diesen Stellen. Die Ursache kann tasächlich falsches Lüftungsverhalten sein - und ist es meistens auch.
Fenster in Dauerkippstellung sind oft die Ursache. Der Mieter glaubt besonders gut zu lüften - fördert aber tatsächlich die Schimmelbildung.

Sie sollten sowohl die (rel.) Luftfeuchte im Raum, die Raumlufttemperatur als auch die Oberflächentemperatur an den betroffenen Stellen messen (lassen). Erst mit diesen Werten kann man mit Hilfe des sogenannten h-x-Diagramms die Ursache eindeutig bestimmen.

Ohne Hilfe eines Mietervereins oder Fachanwalts sollten Sie keinerlei Mietminderungen vornehmen.

Und überprufen Sie noch einmal selbstkritisch Ihr Heiz- bzw. Lüftungsverhalten. Hinweise zum richtigen Lüften gibt es im Internet zu Hauf - auch bei Verbraucherzentralen und Mietervereinen.

17.12.2011 | 13:36
von Johannes Schreiber | Regelverstoß melden
Der Mieter könnte mit Hilfe eines Hygrometers die Raumluftfeuchte überwachen und ggf. protokollieren. Möglichst sollte die relative Luftfeuchtigkeit in den betroffenen Räumen durch regelmäßige Lüftung unter 50 % gehalten werden.

Wenn die Tapete nur oberflächlich Schimmelablagerungen aufweist und hinter der Tapete alles schimmelfrei ist, liegt es vermutlich an der Kondensationsfeuchte. Wenn die Wände sehr kalt, aber trocken sind, ist das bei einem alten Gebäude baujahrsbedingt üblich und stellt rechtlich meistens keinen Mangel dar. Kritisch wird es dabei nur bei zu hoher Luftfeuchte.

Taupunkt-Tabelle:
www.elkage.de/src/bilder/original/PIC2066.jpg

17.12.2011 | 14:19
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Und Sie gehören zu den Dauer-Benachteiligten, 7631871-erle?

"Ohne Hilfe eines Mietervereins oder Fachanwalts sollten Sie keinerlei Mietminderungen vornehmen. "

Ihr Kommentar erweckt den Eindruck (zumindest bei mir), man könne einfach mal so die Miete mindern.

 spider monkey Herrn Schreiber:

Die Dokumentation der relativen Luftfeuchte alleine reicht nicht, da diese von der Temperatur abhängt. Deshalb auch RELATIV.
Zur relativen Feuchte gehört immer auch die Raumlufttemperatur, um diese bewerten zu können. Ohne zugehörige Raumlufttemperatur hat die relative Feuchte NULL Aussagekraft,

Die Tabelle, zu der Sie freundlicherweise den Link veröffentlich haben, verdeutlicht diesen Zusammenhang.

I. d.R. läßt sich alleine durch Berechnung der U-Zahl (früher K-Zahl) nachweisen, dass die kritischen Oberflächentemperaturen (s. Tabelle: "Taupunkttemperatur") auch in Altbauten nicht unterschritten werden.

Probleme mit Schimmelbildung in Wohnungen treten tatsächlich überwiegend nur bei falschem Lüftungs- und Heizverhalten auf.

Insofern kann ich 7631871-erle in seinem zweiten Kommentar durchaus auch zustimmen:

"Die Damen und Herren im Mieterverein, werden die oder den Beschwerdeführer schon richtig beraten. "

17.12.2011 | 17:19
von ReclaBoxler-5817911 | Regelverstoß melden
Ihre Forderung ist missverständlich ausgedrückt. Zu Ihren Lasten wird Ihnen der Vermieter sicher einen Maler schicken.

Für mich sind die Spielregeln klar. Der Vermieter behauptet Sie heizen-lüften nicht richtig durch einen Sachverständigen.

Das können Sie nun nur durch ein Gegengutachten entkräften. Mehr wird Ihnen jetzt der Mieterverein auch nicht sagen können.

Das Gutachten, zu Ihren Lasten, ist so teuer, dass Sie gleich selbst den Maler beauftragen können.

Wenn wirklich ein Baufehler vorhanden ist, wird der Schimmel immer wieder kommen. Bis der Vermieter das (über einen Rechtsstreit? ) einsieht vergehen Jahre.

Sie haben die Qual der Wahl. Wenn kein Herzblut an der Wohnung hängt, würde ich in Ruhe eine neue Wohnung suchen.

20.12.2011 | 16:21
von ReclaBoxler-8719313 | Regelverstoß melden
Tja was soll man sagen. Die versuchen alles damit der Mieter Schuld hat. Nehmen Sie sich einen Anwalt sonst haben Sie bei den Verein schlechte Karten.

01.01.2012 | 20:46
von ReclaBoxler-3288151 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Problem hat sich für mich erledigt.




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