Durch Mercedes-Benz Bank gelöste Beschwerde. | 2168 Views | 24.12.2011 | 00:26 Uhr
geschrieben von Josef Schulte

Mercedes-Benz Bank AG (Stuttgart)

Fristlose Kündigung des Kreditkartenvertrages ohne Vorwarnung

Bestell-/Kundennummer: 4272 08xx xxxx 0012

Ich habe dem MercedesCard-Service die Einzugsermächtigung entzogen.

Daraufhin wurde mir mitgeteilt, diese sei Bestandteil des Vertrages. Als ich 14 Tage später (15.12.2011) per E-Mail die Einzugsermächtigung wieder erteilt habe, wurde ich angerufen und mir mitgeteilt, der Kreditkartenvertrag sei fristlos gekündigt worden und könne auch nicht reaktiviert werden.

Ich war nie säumig.
a) Ist diese Vorgehensweise der Firma rechtens und
b) ist diese Praxis akzeptabel?
Schließlich benutze ich und meine Tochter (Partnerkarte) dieses Konto seit Jahren für meine Geschäftsbeziehungen.

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Meine Forderung an Mercedes-Benz Bank AG: Reaktivierung des Vertrages


Firma hat geantwortet nach 19 Tage nach 19 Tage
17.01.2012 | 15:41
Firmen-Antwort von: Mercedes-Benz Bank AG
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Zufriedene Kunden sind der Mercedes-Benz Bank sehr wichtig. Deshalb haben wir den Kunden schnell kontaktiert und eine Lösung gefunden. Unsere Kündigung haben wir daraufhin zurückgezogen.

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Kommentare und Trackbacks (5)


24.12.2011 | 01:17
von RS | Regelverstoß melden
Ziff. 14 AGB für die MercedesCard:
... . Die Bank kann den MercedesCard-Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des MercedesCard-Vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Hauptkarteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat und die Bank hierauf die Entscheidung über den Abschluss des MerecedesCard-Vertrages gestützt hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem MercedesCard-Vertrag gegenüber der Bank gefährdet ist.

24.12.2011 | 10:07
von Peter Muster | Regelverstoß melden
Eine Einzugsermächtigung ist so gut wie immer Grundvoraussetzung für eine Kreditkarte, sofern diese nicht auf Guthabenbasis geführt wird oder man monatlich nach Erhalt der Abrechnung selbst überweist (wie z. B. bei der Advanzia).

Was soll denn die Bank denken, wenn sie die Einzugsermächtigung einfach kündigen? Die Bank hat sich vollkommen richtig verhalten; das Problem haben einzig und allein Sie verursacht.

24.12.2011 | 12:49
von Xx | Regelverstoß melden
Warum haben Sie plötzlich nach Jahren die Einzugsermächtigung entzogen? Oder haben Sie irgendwas nicht verstanden bei dem System?

20.01.2012 | 17:57
von Josef Schulte gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


20.01.2012 | 18:27
von Saft Sack | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter Muster Schlaumeier: Ich habe kein Problem, sondern eine Kündigung verursacht. Üblicherweise ist es vollkommen egal, ob ich per Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag bezahle - lediglch das Instrument des Ausführung liegt mal in der einen (Verkäufer), mal in der anderen (Käufer) - und ist eben nicht immer Grundvoraussetzung für einen Kreditkartenvertrag (Karstadt). Aber Sie sind ja jemand, der das Kleingedruckte auswendig kennt!
 spider monkey Tipp Naseweis: Die Karte von Mercedes-Benz ist auch kostenfrei!
 spider monkey Xx Oberlehrer: Bei künftigen Fragen wende ich mich an Sie!



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