Mercedes-Benz Bank AG (Stuttgart)
Fristlose Kündigung des Kreditkartenvertrages ohne Vorwarnung
Bestell-/Kundennummer: 4272 08xx xxxx 0012
Ich habe dem MercedesCard-Service die Einzugsermächtigung entzogen.
Daraufhin wurde mir mitgeteilt, diese sei Bestandteil des Vertrages. Als ich 14 Tage später (15.12.2011) per E-Mail die Einzugsermächtigung wieder erteilt habe, wurde ich angerufen und mir mitgeteilt, der Kreditkartenvertrag sei fristlos gekündigt worden und könne auch nicht reaktiviert werden.
Ich war nie säumig.
a) Ist diese Vorgehensweise der Firma rechtens und
b) ist diese Praxis akzeptabel?
Schließlich benutze ich und meine Tochter (Partnerkarte) dieses Konto seit Jahren für meine Geschäftsbeziehungen.
17.01.2012 | 15:41
Abteilung: Unternehmenskommunikation
Zufriedene Kunden sind der Mercedes-Benz Bank sehr wichtig. Deshalb haben wir den Kunden schnell kontaktiert und eine Lösung gefunden. Unsere Kündigung haben wir daraufhin zurückgezogen.
... . Die Bank kann den MercedesCard-Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des MercedesCard-Vertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Hauptkarteninhaber unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat und die Bank hierauf die Entscheidung über den Abschluss des MerecedesCard-Vertrages gestützt hat oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem MercedesCard-Vertrag gegenüber der Bank gefährdet ist.
Was soll denn die Bank denken, wenn sie die Einzugsermächtigung einfach kündigen? Die Bank hat sich vollkommen richtig verhalten; das Problem haben einzig und allein Sie verursacht.
Beschwerde ist gelöst
Tipp Naseweis: Die Karte von Mercedes-Benz ist auch kostenfrei!
Xx Oberlehrer: Bei künftigen Fragen wende ich mich an Sie!