Durch TelDaFax i.I. endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1195 Views | 30.12.2011 | 21:44 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7241251

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Kein Forderungsvordruck erhalten?

Es ist Jahresende und immer noch keinen Forderungsvordruck erhalten.

Also selber schreiben, aber zu welcher Adresse versenden? Bitte gebt mir eine Anschrift.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Stellungnahme


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (8)


30.12.2011 | 23:09
von Google -User | Regelverstoß melden
Google ist Dein Freund (klar, dauert 5 Sekunden, da schreibt man lieber hier, und das noch in fürchterlichem Deutsch)

www.ag-bonn.nrw.de/bekannt/insolvenzen/Beschl__sse_in_den_Insolvenzverfahren_der_TelDaFax-Gruppe/Er__ffnungsbeschluss_TelDaFax_DIALOG_GmbH.pdf

31.12.2011 | 13:00
von Mr | Regelverstoß melden
1) Verbraucherzentrale Hamburg (mit Musterschreiben, Stand: 16.12.2011) Zitat: ". . Dabei sind Verbraucher, die nie bei Teldafax Kunde waren, ebenso wie solche, deren Verbrauchsabrechnung nicht stimmt, vor allem aber solche, bei denen gar keine Abtretung der Forderung an die Firma, die jetzt die Forderung geltend macht (zumeist die Teldafax Services GmbH) erfolgt ist.

Sollte einmal doch eine solche Abtretung vorhanden sein, halten wir diese für rechtlich zweifelhaft, da überraschend und intransparent, und damit nach AGB-Recht unwirksam.

Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?

Das Wichtigste: Nicht vorschnell das Verlangte zahlen. Erst einmal prüfen und dabei ggf. Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einholen.

Man kann auch selbst dem Anspruchsteller - zumeist Creditreform oder Teldafax Services GmbH oder Insolvenzverwalter - antworten. Dabei ist die jeweils individuelle Fallkonstellation zu berücksichtigen. ."

www.vzhh.de/energie/93653/gezahlt-ist-gezahlt.aspx

2) www.vz-nrw.de/UNIQ132492005420296/link958111A.html

Zitat: ". . Erhalten Sie eine Schlussrechnung, sollten Sie diese auf jeden Fall überprüfen, auch dann, wenn diese ein Guthaben für Sie aufweist. Es könnte ja sein, dass das Guthaben nach Ihrer Berechnung höher ausfallen müsste.

Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
-Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
-Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
-Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
-Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
-Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet.

. Ist die Strom- bzw. Gasrechnung aus irgendeinem Grunde zu beanstanden (zum Beispiel weil Sie noch Geld von Teldafax erhalten), und weist sie einen "Restbetrag" auf, den Sie zahlen sollen, sollten Sie vorerst nicht zahlen. Vielmehr sollten Sie den Insolvenzverwalter auffordern, Ihnen die Forderung und eine etwaige Abtretung nachzuweisen. Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden. . "

Musterbrief Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter: www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf

31.12.2011 | 13:04
von ReclaBoxler-2831287 | Regelverstoß melden
Amtsgericht Bonn "Insolvenzverfahren TelDaFax-Gruppe"

www.ag-bonn.nrw.de/service/Insolvenzverfahren_TelDaFax-Gruppe/index.php

31.12.2011 | 13:06
von Mirko | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale NRW

www.vz-nrw.de/UNIQ132533281822165/link958111A.html#reagieren

Zitat: ". ... Sie haben noch keine Post vom Insolvenzverwalter:

Wie und wann können Sie Forderungen anmelden?

Der Insolvenzverwalter hatte angekündigt, zur Anmeldung der Forderungen allen bekannten Gläubigern ein personalisiertes Anmeldeformular zu senden.

Aufgrund der großen Zahl von rund 700.000 Gläubigern könne dieser Vorgang einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Gläubiger sind gebeten, auf ihr Anmeldeformular zu warten und ihre Forderungen nicht auf anderem Wege anzumelden.

Sollte ein Gläubiger jedoch bis zum 31.12.2011 vom Insolvenzverwalter nicht kontaktiert worden sein, sollte er seine Forderungsanmeldung selbstständig vornehmen.

Sie können also zunächst abwarten, bis Sie eine Nachricht vom Insolvenzverwalter erhalten. Das Amtsgericht Bonn bittet ausdrücklich darum, von Anfragen abzusehen.

Nur wenn Sie bis zum 31.12.2011 keine Nachricht vom Insolvenzverwalter erhalten haben, sollten Sie Ihre Forderung anschließend selbständig anmelden.

Falls Sie nicht wissen, wie hoch Ihr Anspruch gegen TelDaFax ist, fordern Sie den Insolvenzverwalter dann auf, zunächst eine Abrechnung zu erstellen. ..."

01.01.2012 | 14:43
von Beobachter Nr. 7 | Regelverstoß melden
Ich kann mir nicht vorstellen, dass für den kleinen Endkunden noch etwas übrig bleiben sollte.
Wenn bedient wird, dann sind es Netzbetreiber und Stadtwerke, deren Bosse werden zusehen, dass die Gelder in die richtigen Kanäle gelangen.
Also träumt alle schön weiter °°°°°°°°°

07.01.2012 | 21:00
von ReclaBoxler-7241251 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.01.2012 | 22:47
von ReclaBoxler-7241251 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


25.01.2012 | 08:28
von W. | Regelverstoß melden
Gestern war im ZDF in der Sendung „Frontal 21“ ein Beitrag „TelDaFax-Pleite: Betrogene Kunden zahlen weiter“.
In dem Bericht ging es darum, dass der Insolvenzverwalter des früheren Strom- und Gasanbieters TelDaFax zunehmend in die Kritik gerät. Mehreren zehntausend Gläubigern verweigert er offenbar die Aufrechnung der Kunden-Guthaben mit Restforderungen aus den Schlussrechnungen.
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf#/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf

www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter#/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter

frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,8465109,00.html



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