Von HOL'AB! Getränkemarkt beantwortete Beschwerde. | 1577 Views | 31.12.2011 | 12:36 Uhr
geschrieben von Eva Piontek

HOL'AB! Getränkemarkt GmbH (Achim)

Verschprochen ist "versprochen"

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Angebotsprospekt von "Hol ab" vom 29.12.2011 wurden angeboten: 2 Kisten Hemmelinger dazu 6-er Träger Alster im Preis vom 15 €. Habe zwei Kisten Hemmelinger gekauft. Leider das Alster hat man nicht dazu bekommen, auch keinen Ersatz.

Der Verkäufer hat mir erklärt: Alster wurde nicht geliefert und Ersatz dafür hat er auch nicht. Ich finde das nicht in Ordnung und erwarte von der Firma "Hol ab" wenigstens Erklärung.

Ich warte auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Piontek

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Meine Forderung an HOL'AB! Getränkemarkt GmbH: Entschuldigung oder Erklärung oder Ersatz


Firma hat geantwortet nach mehr als 6 Jahre nach mehr als 6 Jahre
09.07.2018 | 14:01
Firmen-Antwort von: HOL'AB! Getränkemarkt GmbH
Abteilung: x

kundenservice spider monkey holab.de

Dort wird für jeden Kunden eine Lösung gefunden.

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Kommentare und Trackbacks (8)


31.12.2011 | 13:53
von ReclaBoxler-5125719 | Regelverstoß melden
Die Erklärung hat der Verkäufer doch gegeben. "wurde nicht geliefert"

31.12.2011 | 14:03
von Herr Taubenhaus | Regelverstoß melden
Tolle Erklärung.

Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) steht eindeutig, dass eine Irreführung den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllt.

Und da braucht man wohl nicht zu diskutieren, ob eine Werbung, bei der beim Kauf von bestimmten Produkten noch etwas on top versprochen wird ohne dass es diese "on top" Sachen gibt, irreführend ist.

31.12.2011 | 14:50
von Der Hexenjäger | Regelverstoß melden
 spider monkey Andy Taubenheim: Wenn das Alster nicht geliefert wurde, kann der Verkäufer ja wohl auch nichts daran machen. Für die Nichtlieferung kann es diverse Gründe geben, für die der Hol-Ab-Markt nicht in die Verantwortung (z. B. wenn der Bierkutscher mit seinem Gefährt im Graben gelandet ist) zu nehemen ist.

Wenn Frau Piontek so erpicht auf Alster ist, kann sie es sich ja woanders besorgen. Das bekommt man in Norddeutschland fast an jeder Straßenecke!

31.12.2011 | 14:52
von Herr Taubenhaus | Regelverstoß melden
 spider monkey Henxenjäger
Natürlich können Fehler passieren, aber dann sollte man als Markt wenigstens eine Ersatzlösung parat haben, meinetwegen ein Versprechen, dass man mit Vorlage des Kassenbons beim nächsten Besuch das versprochene Geschenk erhält.

Ansonsten: Unlauteter Wettbewerb

08.01.2012 | 16:49
von Eva Piontek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.01.2012 | 16:51
von Eva Piontek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte noch auf die Antwort.


25.01.2012 | 10:44
von Eva Piontek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.02.2012 | 18:51
von Eva Piontek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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