1276 Views | 31.12.2011 | 14:47 Uhr
geschrieben von Enrico Paehr

KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG (Wedemark)

Unzureichende Reklamationsantwort, keine Gewährleistung

Bestell-/Kundennummer: 1.246.361

Schuhkauf vom 15.10.2011

SCHLAGWORTE

Reklamation Nr. 302594, aufgegeben in Filiale am 12.12.2011

Antwortschreiben auf Reklamation, Eingang am 31.12.2011

Auf dieser Beschwerdeplattform möchten wir unseren Fall hiermit öffentlich machen. Leider sind wir, nach unserer Auffassung, im Rahmen der o. g. Reklamation nicht zu einer sachgerechten Lösung gekommen. Die Gewährleistung wurde, gerade etwa acht Wochen nach dem Kauf, unverständlicherweise von der KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG nicht anerkannt! Zur Information, wir sind langjährige Kunden dieses Unternehmens (mit Familien-Kunden-Karte).

Sachverhalt:

Am 15.10.2011 kauften wir für unsere Tochter ein Paar Knöchelschuhe. Sie wurden ausschließlich für den alltäglichen Gebrauch (Schule etc.) genutzt. Nach sieben Wochen klagte sie, dass die Schuhe nicht mehr getragen werden können, da diese im Fersenbereich unwahrscheinlich drücken. In der Tat waren die Schuhe nicht mehr zu tragen, das Innenfutter hat sich bei beiden Schuhen an der beschriebenen Stelle massiv abgelöst! Deshalb die Reklamation und die Erwartung eines Ersatzanspruches infolge des beschriebenen Qualitätsmangels!

Nach unserer Auffassung kann es nicht sein, dass hier keine Gewährleistung anerkannt wurde. Im Innenbereich des Schuhs kann wohl kaum von einem unsachgemäßen Gebrauch ausgegangen werden. Die Schuhe wurden ordnungsgemäß geschnürt und waren nur für einen kurzen Zeitraum im Einsatz. Anders wäre der Fall selbstverständlich bei äußeren Beschädigungen gelagert.

Fazit:

Als Antwort auf unsere Reklamation wurde uns im Schreiben, datiert am 29.12.2011, ein Rabattgutschein über 20% für den nächsten Einkauf überreicht. Warum erfolgt lediglich eine anteilige Erstattung unter Aberkennung der Gewährleistung? Dieser Umstand wäre für uns verständlich, wenn eine Nutzung von beispielsweise mind. einem Jahr vorgelegen hätte. Das entspräche dann eher einer Abnutzung!

Leider sind diverse Beschwerden mit ähnlich gelagerten Sachverhalten bezogen auf ihr Unternehmen in diesem Portal (z. B. Beschwerde ID-12444) ersichtlich. Auch in unserem Bekanntenkreis ist dies gerade in der jüngsten Vergangenheit der Fall. Bedenken Sie bitte die Außenwirkung, wenn eine Reklamation kurz nach dem Kaufdatum leider nur zu diesem unbefriedigenden Ergebnis führt! Ich habe noch die Hoffnung, dass die Fakten entsprechend gewürdigt und hier eine sachgerechte Lösung dieser Beschwerde präsentiert werden kann.

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Meine Forderung an KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG: Sachgerechter Ersatzanspruch in Anlehnung an den Kaufpreis von 31,96 EUR (20% für Neukauf unzureichend)


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


07.01.2012 | 20:45
von Enrico Paehr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher noch keine Reaktion. Ich hoffe auf Antwort nach dem Wochenende (07. /08. Jan. 2011). Da viele Kunden dieses "Schuhhändlers" ähnliche Probleme haben, hoffe ich auf einen "nachgebesserten" Ersatzanspruch.


21.01.2012 | 22:32
von Enrico Paehr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion. Kein befriedigender Umgang mit Reklamationen!


27.01.2012 | 00:42
von Enrico Paehr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die betroffene Firma hat bislang noch nicht auf diese Beschwerde reagiert (und wird es wohl auch nicht mehr). Qualitäts-- und Serviceanspruch miserabel!
Heute mussten wir leider 1 1/2 Monate alte Winterstiefel unseres Sohnes bei DEICHMANN wegen einer fast vollständig abgelösten Schuhsohle reklamieren. Die Filialleiterin bot ohne Zögern die Auszahlung des Kaufpreises bzw. einen Gutschein in voller Höhe an. Das nennen wir Service, gerade bei Kinderschuhen, die erfahrungsgemäß sehr stark beansprucht werden.

VIELEN DANK "ABC-SCHUHE" für den kundenunfreundlichen Umgang!
DIE KONKURRENZ KANN ES OFFENSICHTLICH BESSER! KINDERSCHUHE WERDEN KÜNFTIG NUR NOCH DORT GEKAUFT, WO MAN AUCH NACH DEM KAUF NOCH KUNDE IST.


21.02.2012 | 21:12
von Enrico Paehr noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Reaktion. Leider!




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