350 Views | 09.01.2012 | 18:00 Uhr
geschrieben von Sandmann West

TICKET ONLINE SOFTWARE GMBH (Hamburg)

Versendung von Tickets im Wert von 200,- € als normaler Brief

Bestell-/Kundennummer: 392593625

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin etwas geschockt, Sie versenden Karten im Wert von 200,- mit einen Standardbrief mit Portokosten in Höhe von 0,55 €, verlangen aber 4,90 € Bearbeitungsgebühren.

Selbst ein Übergabe-Einschreiben ist noch mit 2,60 € weit unter Ihren 4,90 €, mich würde interessieren, wie die Haftungsfrage wäre, wenn der Brief verloren gegangen wäre, was ja nicht auszuschließen ist. Das ist in meinen Augen nach ihren eigenen AGB grob Fahrlässig! Wenn ich schon Online Bestelle, möchte ich wenigstens auch eine "Versicherung" in Form eines Einschreibens haben.

P. S.: Das nächste mal gehe ich wieder ganz altmodisch in einen Ticketshop, da bin ich wenigstens dann selber Schuld, wenn ich die Karten verliere.

Ach ja, ihr Kontaktformular scheint ja auch Augenwischerei zu sein, oder warum antwortet da keiner?

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Meine Forderung an TICKET ONLINE SOFTWARE GMBH: Erklärung warum solche teure Karten als Standardbrief versendet werden


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Kommentare und Trackbacks (4)


10.01.2012 | 13:27
von Lizzy | Regelverstoß melden
Bei einem gewerblichen VK kann es dir egal sein wie er versendet. Kommt die Ware nicht an, so muß der VK nachliefern, sofern er nicht belegen kann daß du die Sachen erhalten hast.

Daß du 4,90 € bezahlt hast für den Versand und der VK 55 ct fürs Porto ausgegeben hat ist nicht relevant. Die versandkosten waren dir vorher bekannt und du warst damit einverstanden.
Wie der VK kalkuliert ist einzig und alleine seine Sache.

10.01.2012 | 13:57
von ReclaBoxler-4313414 | Regelverstoß melden
Davon mal abgesehen, wären bei einem Versand per Einschreiben die 200 EUR ebenfalls nicht abgedeckt. Seitens der Post gäbe es da maximal 25 EUR im Falle eines Verlustes.

Sie (die Firma) hätte also 8 Einschreibebriefe versenden müssen, was die 4,90 EUR Bearbeitungsgebühr weit überschritten hätte.

Da aber, wie schon geschrieben wurde, das Risiko eines Verlustes beim gewerblich handelnden Versender liegt, kann es Ihnen eigentlich wurst sein, wie dieser seine Ware versendet.

Ich nehme mal an, mit diesen 4,90 EUR werden auch die Mitarbeiter bezahlt, die wohl nicht von Luft und Liebe leben, Mieten entrichtet, Steuern gezahlt, Betriebsmittel finanziert UND Versicherungsbeiträge (im Falle von Verlusten) entrichtet.

10.01.2012 | 14:17
von ReclaBoxler-1564749 | Regelverstoß melden
4,90 EUR Bearbeitungsgebühren sind auch keine Versandkosten, sondern der Gesamtaufwand: Bestellung bearbeiten, Karten ausdrucken, eintüten, zur Post bringen u. s.w. Eine charitative Einrichtung ist dieser Anbieter ja wohl nicht? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und wenn schon so ein Aufreger, dann höchstens über sich selbst. Bestellt und somit auch AGB akzeptiert. Wo liegt das Problem also? Nächstes mal: entweder verstanden haben, was man für eine Leistung bei einer Onlinebestellung erhält, oder einfach zum nächsten Ticketshop stiefeln. Ist doch nicht so schwer

17.01.2012 | 18:03
von Sandmann West noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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