Durch 123trading endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 751 Views | 13.01.2012 | 12:54 Uhr
geschrieben von Michael Falkowski

123trading (Berlin)

Zwei defekte LED Lichtnetze

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer 7407

Ich habe 2010 im Internet Shop 123trading 2x LED Lichtnetze warm weiß Art. 7404 als Weihnachtsdeko gekauft, im Wert von 170€. Der Shop Besitzer verspricht den Kunden, dass sie ca. 500000h mit großem Strom Ersparnis leuchten.

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Nach erster Benutzung ca. 40 Tage, hat's leider nicht mehr gereicht, die folgenden Weihnachten mit den Netzen zu dekorieren. Im Zeitintervall von 1-2h gingen die LEDs reihenweise aus.

Mehrere Versuche, telefonisch Kontakt mit der Firma 123trading aufzunehmen, waren sinnlos. Auf meine Reklamation per E-Mail wurde mir mitgeteilt:

Sehr geehrter Kunde, leider liegt der Kauf schon länger als 6 Monate zurück. Ab dem 7. Monat müsste der Käufer im Rahmen der Gewährleistung nachweisen, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt bestand.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole B.

123trading Kundenservice

Da in Deutschland Weihnachtsdeko selbstverständlich keine sechs Monate dauerleuchtet, konnte ich den Defekt nicht früher als bis zur nächsten Saison feststellen. Keine Reaktion auf weitere Reklamationen. Letzten Endes kann ich die für nur eine Saison verwendete Ware für 170€, die vermutlich ein Billigprodukt aus Asien zu sein scheint - in Deutschland teuer verkauft - wegwerfen.

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Kommentare und Trackbacks (6)


13.01.2012 | 18:11
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Wie Sie schon schrieben:

"Der Verkäufer verspricht. _._._. " bzw. hat sich versprochen.

Nicht 500.000 h sondern 500.000 s sollen die halten. macht umgerechnet 138 h.
Sollten die Dinger in den 40 Tagen Nutzung ununterbrochen geleuchtet haben, sind das rund 960 h Dauer und damit rund 7 mal länger als versprochen. Je nach Nutzungsdauer pro Tag eben auch etwas weniger.

Oder (Flexstrom-Definition) alle zusammen halten 500.000 h. Macht bei 960 h Betriebsdauer 520 LEDs. Zählen Sie mal, wie viele LEDs die Netze haben.

*ggg

Kleiner Scherz meinerseits.

Ganz einfach:
Haben Sie schriftlich, dass die Dinger 500.000 h halten, dann sind Sie fein raus und sollten nach Fristsetzung einen Mahnbescheid veranlassen.
Die Dinger erfüllen eine zugesicherte Eigenschaft (Haltbarkeit) nicht. Das zu beweisen fällt leicht, da ein Jahr nur 8.760 h hat und sie folgerichtig seit dem Kauf max 8.760 h gebrannt haben können.

Haben Sie nichts Schriftliches, hat Nicole recht. Sie sind beweispflichtig und haben die A****-Karte.

Das Leben ist kein Ponyhof und manches Versprechen ist in Wirklichkeit ein Versprecher

15.01.2012 | 20:17
von Michael Falkowski | Regelverstoß melden
Ich wollte nur kurz anmerken das ich mich vertippt habe 50.000h meinte ich und nicht 500.000h
Der Händler verschickt die Dinge ohne Rechnung und ohne originale Verpackung nur in einer Plastiktüte (s. Foto). Das einzige was die Kunden lockt ist die Beschreibung auf der Homepage, was ich auch geglaubt habe.

Die habe ich original von der Web-Site kopiert (s. unten).

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Unsere Artikelnummer: 7404

16.01.2012 | 15:55
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Dann machen Sie mal schnell einen sogenannten "Screenshot" von der Internetseite.

Auch das ist eine ZUGESICHERTE Eigenschaft - da sind nicht Sie beweispflichtig.

Mit dieser Argumentation (Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft) nochmals eine Frist zur Nachbesserung (Ersatzlieferung oder wandlung) setzen.
Danach Mahnbescheid beantragen. Geht online.

Und ggfs. klagen, wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird.

Und mal beim zuständigen Finanzamt nachfragen, ob die regelmäßig ihre Steuern zahlen
;-)

16.01.2012 | 17:30
von ReclaBoxler-9013211 | Regelverstoß melden
„Designer Beleuchtung für Privat und G e w e r b e, für Innen und Außen geeignet. “
Auch hier ein weiteres Argument der (angeblichen) hohen Haltbarkeit.

Sehr viele Geräte unterliegen Beschränkungen für Garantiebedingungen wenn Sie gewerblich genutzt werden.

Wenn die Firmenleitung etwas Anstand besitzt stellt Sie Ihnen Ersatz.

20.01.2012 | 21:44
von Michael Falkowski noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider reagiert die Firma gar nicht, genau so wie auf mehrere vorherige Mails meinerseits nicht und für eine Ein-Weg-Deko 170,00€, ist doch viel Geld.


20.01.2012 | 23:15
von Michael Falkowski endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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