1663 Views | 17.01.2012 | 18:50 Uhr
geschrieben von Dieter Krienen

Commerzbank Aktiengesellschaft (Tönisvorst)

Sperrung meines Kontos ohne Ankündigung

Was im November 2011 in der Commerzbank Viersen passierte - nach 30 Jahren Commerzbank war nicht nur ich, sondern auch Mitarbeiter in der Frankfurter Hauptzentrale der Commerzbank sprachlos. Ich sollte mein Konto innerhalb zwei Wochen auf einen Betrag x zurückfahren.

Da ich zu wenig Einkommen hätte, boten mir einen dreifach höheren Kredit an, bei gleichem Einkommen, wenn ich eine Versicherung unterschreiben würde, die mir ca. 2700,00 Euro gekostet hätte.

Ich musste im Dezember 2011 feststellen, dass ohne eine Ankündigung mein Konto gesperrt wurde. Man versprach mir, dass ich einen Termin mit der Kreditabteilung der Commerzbank kurzfristig zwecks Klärung bekomme, jedoch bis heute kein Termin, so dass ich gezwungen war, nach 30 Jahren die Bank zu wechseln.

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Kommentare und Trackbacks (5)


18.01.2012 | 02:00
von ReclaBoxler-2845288 | Regelverstoß melden
Eigentlich ein normales Vorgehen bei Kunden deren Konto dauernd im Minus ist, und das Einkommen um den Dispo in der Höhe weiterzuführen nicht ausreichend ist.

Sie hätten früher den Dialog mit der Bank suchen sollen anstatt nichts zu tun.

18.01.2012 | 11:01
von RS | Regelverstoß melden
Wieso ohne Ankündigung? Im November forderte die Bank den Kunden auf, die Überziehung (nur darum kann es sich handeln) innerhalb von 2 Wochen auf einen Betrag X zurückzuführen. Da der Kunde dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist, wurde das Konto im Dezember gesperrt. Ganz normaler Ablauf.

25.01.2012 | 18:27
von Dieter Krienen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.02.2012 | 17:49
von Dieter Krienen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, die Commerzbank hat sich bis zum 13,02,2012 schon gemeldet, aber keine Lösung angeboten. Sie wollen meine Konten auflösen. Ich denke, dass ich einen Rechtsanwalt beauftragen muss.


21.03.2012 | 21:02
von ReclaBoxler-4424614 | Regelverstoß melden
Prüfen Sie mal nach:
Ich glaube das fällt unter die Kategorie "Kündigung zu Unzeiten".



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