SWT-AöR (Trier)
Keine Schlussrechnung nach Kündigung
Bestell-/Kundennummer: 200030878909
Ich habe meinen Gaslieferungsvertrag fristgerecht zum 30.09. gekündigt. Die Kündigung wurde auch angenommen. Sechs Wochen später wartete ich noch immer auf die Abrechnung, obwohl mein Netzbetreiber den Zählerstand zum 1.10. erhalten hat. Die SWT behauptete, sie hätte diesen nicht erhalten.
Ich übermittelte ihn daraufhin am 14.11. selbst an die SWT. Mir wurde zugesichert, die Abrechnung würde in Kürze erstellt. Weitere vier Wochen später noch immer keine Abrechnung. Ich schrieb zwei Beschwerdemails, auf die ich keine Antwort erhielt. Am 09.01. rief ich dort an und man versicherte mir, die Abrechnung würde mich in den nächsten Tagen erreichen.
Heute am 16.01. (3,5 Monate nach Vertragsende!) habe ich noch immer keine Abrechnung und ich habe erneut dort angerufen, es kam die fadenscheinige Antwort, es lägen noch keine Wertzahlen für die Gasabrechnung vor und man könne mir nicht genau sagen, wann die Abrechnung fertig gestellt würde.
Da ich eine höhere Rückzahlung erwarte, vermute ich mehr, dass dies der Grund für die Verzögerung ist. Ich bin mittlerweile mehr als genervt und kann nur jedem von den SWT Trier abraten. Sollte in den nächsten Tagen keine Reaktion der SWT kommen, werde ich mich wohl doch mit einem Anwalt beraten müssen. Sicherlich stehen mir mittlerweile Verzugszinsen zu! Für mich war der Wechsel zum angeblich günstigen Römergas bislang teurer als die Grundversorgung beim Netzbetreiber - ich kann nur jedem davon abraten.
Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an (Netzbetreiber zuvor anschreiben und um schriftliche Mitteilung des Brennwertes für den Zeitraum von xxx bis xxx bitten und Kopie Römergas übersenden). Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Römergas) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Interessant wäre zu wissen, ob man hier Anspruch auf Zinsen hat.