Durch HHM-Online-Shopping gelöste Beschwerde. | 374 Views | 24.01.2012 | 09:58 Uhr
geschrieben von Tom Stephan

HHM-Online-Shopping (Werdohl)

Keine Ware, kein Geld

Bestell-/Kundennummer: 408176

Ich habe am 25.12.2011 eine externe Festplatte bestellt und diese am gleichen Tag noch bezahlt, 134,99€. Habe bis heute keine Ware oder mein Geld zurück, habe unzählige Mails geschrieben, bekam wenn überhaupt extrem unfreundliche Antworten.

Ich habe Herrn Litzba eine letzte Frist bis zum 27.01.2012 gesetzt, danach werde ich Anzeige erstatten.

Ich bitte alle, die auch so über den Tisch gezogen wurden, dagegen rechtlich vorzugehen.

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Kommentare und Trackbacks (6)


24.01.2012 | 20:33
von Tom Stephan | Regelverstoß melden
Hinterher ärgere ich mich auch, dass ich nicht recherchiert habe. ich hatte schon so oft im internet bestellt, nie ist etwas schief gegangen, der shop war professionell aufgemacht und wie sie schon sagten, kleiner preis etc.
muss ich die schriftliche fristsetzung per anwalt machen bzw. wie mache ich diese nachweisbar?

nützt mir ein gang zur verbraucherzentrale?

mfg

tom stephan

24.01.2012 | 20:55
von Tom Stephan | Regelverstoß melden
Sorry, dass ich so viele blöde Fragen hab, aber ich musste mich gottseidank mit sowas noch nie auseinander setzen, deswegen hab ich keine Ahnung:

Was bedeutet mit Rückschein und was meinen Sie mit VB/MB?

und noch eine Frage: Was ist eine geeignete Zeitspanne zur Fristsetzung?

Ich danke Ihnen für Ihre Antworten, das ist wirklich sehr hilfreich!

24.01.2012 | 21:19
von Tom Stephan | Regelverstoß melden
Vielen Dank:)

was passiert aber, wenn er das einschreiben nicht annimmt? (letzte Frage ok *lach*)

25.01.2012 | 20:23
von Tom Stephan | Regelverstoß melden
Ich verstehe schon wie Sie das meinen. Ich bin, wie gesagt, in dieser Sache völlig unbewandert und möchte deswegen auch nichts falsch machen.

Das Einzige was mich halt ärgert, ist, dass es "nur" um 135 Euro geht. Das ist für mich eine hohe Summe, aber in Sachen Anwalt/Strafanzeige ist es sicherlich ein sehr geringer Streitwert. Von daher nervt es mich sehr, dass solche Menschen dann evtl. auch noch ungeschoren davon kommen.

26.01.2012 | 21:17
von Tom Stephan | Regelverstoß melden
Gibt es bei der Fristsetzung irgendwelche formalen Vorschriften, die ich beachten sollte bzw. was muss alles drin stehen?
ich möchte ab jetzt nur noch mein Geld zurück, selbst wenn er die Ware da hätte, möchte ich ihm unter keinen Umständen den Umsatz gönnen. Muss ich deshalb noch mit reinschreiben, dass ich vom Kauf zurück trete oder kann ich einfach nur schreiben, dass ich bis dann und dann mein Geld haben möchte?
Oder kennt jemand eine Seite, auf der man evtl. eine Vorlage für eine solche Fristsetzung erhält?

vielen dank

mfg

14.02.2012 | 20:56
von Tom Stephan gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach sehr langer Wartezeit, etlichen Mails und letzte Woche einem Einschreiben mit Fristsetzung habe ich mein Geld nun endlich zurück bekommen.




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