Durch Debo Concept Group gelöste Beschwerde. | 1260 Views | 25.01.2012 | 07:02 Uhr
geschrieben von Ralf Vollmer

Debo Concept Group (Weimar)

Keine Lieferung

Bestell-/Kundennummer: 4646

Habe am 30.12.2011 bei der Fa. www.notebook-tabletpc-shop.de ein Ipad 2 bestellt und nach Auftragsbestätigung per Überweisung bezahlt. Zahlungseingangsbestätigung am 05.01.2012 erhalten, am selben Tag Support Mitteilung "in Bearbeitung". Lieferzeit 3 - 10 Tage.

SCHLAGWORTE

Am 18.01.2012 forderte ich die Fa. per Support zur sofortigen Auslieferung und verbindlichem Liefertermin auf, keine Antwort. Am 20.01.2012 Wiederholung der Aufforderung per Email mit gleichzeitiger Liefermahnung und Androhung juristischer Schritte. Daraufhin kam am 20.01.2012 eine Support Meldung, neuer Status "in Bearbeitung".

Nach Rücksprache mit Rechtsanwalt, Fristsetzung zum 31.01.2012 eingehend und bei nicht Lieferung Widerruf des Auftrages, dies geschah per Fax und Email am 23.01.2012.

Nachdem ich nun die vorhergehenden Beschwerden durchgelesen habe, gehe ich davon aus, dass hier ein System vorliegt.

Sollte keine fristgerechte Lieferung erfolgen und keine dann fristgesetzte Rückzahlung erbracht sein, werden wir sofort eine Betrugsklage einreichen und die anderen eventuell Geschädigten fordere ich auf, das selbe zu tun.

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Meine Forderung an Debo Concept Group: Lieferung von Ipad2 oder Rückerstattung von Kaufpreis 669,90 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.02.2012 | 13:47
Firmen-Antwort von: Debo Concept Group
Abteilung: Buchhaltung/ Kundenservice

Unter dem nachfolgenden Link haben wir unsere Antwort zu dem geschilderten Sachverhalt vom 06.02.11 für den Verfasser und dessen Kommentare zu ähnlichen Beschwerden hinterlegt:

www.deboconceptgroup.de/reclabox.html

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Kommentare und Trackbacks (9)


25.01.2012 | 08:18
von Ralf Vollmer | Regelverstoß melden
Achtung: Seit heute Morgen ist der online Shop www.notebook-tabletpc-shop.de in " pro i-Media " umbenannt! Gleiches Angebot gleiche Preise und Lieferzeiten.

28.01.2012 | 08:26
von Bernd Stietz | Regelverstoß melden
Mein iPad2 64GB 3G schwarz musste nachbestellt werden, für die etwas längere Lieferzeit bekam ich Zubehör zum iPad2 und alles hat prima funktioniert, warum immer gleich klagen? Schade um das schöne Geld dafür.

29.01.2012 | 15:01
von Ralf Vollmer | Regelverstoß melden
Also ich denke hier geht es nicht um etwas längere Lieferzeit, wenn bei angekündigten 3-10 Tagen nach 29 immer noch nichts da ist! Dazu noch ohne jegliche Information oder jeglicher Antwort auf Anfragen per support, Email und Fax. (Andere Möglichkeiten gibt es nicht) Der lappidare Eintrag auf meiner Kundenseite: " logistisch gebucht " seit 20.01.2012, was immer das bedeuten mag.
Das ist kein Geschäftsgebaren dazumal der selbe Artikel immer noch auf der Shopseite beworben wird! Da kann man wohl nicht von einem ungeduldigen Kunden reden.
Was meinen Sie wohl mit schade ums schöne Geld?
Das Vorauszahlen einer nicht unerherblichen Summe für eine Ware die dann nicht im Vertragsbestimmten Zeitraum angeliefert wird, das nicht liefern von Informationen und Antworten auf Anfragen kann einem schon Angst machen.
Dies ist unseriös und wenn man nicht liefern kann dann bin ich verpflichtet das mitzuteilen und umgehend die überwiesene Summe zurück zu zahlen denn die ist fremdes Eigentum.
Zum Punkt immer gleich Klagen: Aufträge und Vorauszahlungen anzunehmen, nicht liefern zukönnen und dann nicht umgehend Vorausbezahlte Summen zurück erstattetn erfüllt den Sachverhalt der Betrug genannt wird.

01.02.2012 | 09:29
von Ralf Vollmer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Nachricht oder Antwort auf meine Schreiben durch DEBO Concept Group. Habe die Fa. nach Ablauf der Frist zum 31.01.2012, heute am 01.02.2012 per Email, Fax und Einschreiben vom Rücktritt des Kaufvertrags unterrichtet und zur Rückzahlung der Kaufsumme aufgefordert.


02.02.2012 | 07:49
von Ralf Vollmer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe seit heute die Kaufsumme zurückerstattet auf meinem Konto. Alles in allem aber sehr unerfreulich und langwierig, mit absolut unmöglicher Kommunikation! Hat mein Vertrauen auch bei kleineren Shops zu kaufen erschüttert. So kann man keine Geschäfte machen. Habe das Ipad letzte Woche anderweitig geordert und zwei Tage später erhalten! Mit Käufervertrauen und Vorauszahlungen sollte man sorgfältiger umgehen, sonst wird das nix und bringt für beide Seiten nur Ärger! Bin seit 20 Jahren selbstständiger Unternehmer und nehme mir deshalb diese Aussage heraus.


03.02.2012 | 19:53
von Frank Mielke | Regelverstoß melden
Uns ist das selbe passiert. Haben vor Weihnachten ein iphone4 bestellt, welches jedoch nicht mehr bis weihnachten geliefert werden konnte. Natürlich haben wir im Vorraus bezahlt. Nachdem wir den Auftrag storniert haben (noch vor Weihnachten) wurde uns mitgeteilt, dass der Betrug innerhalb von 30 Tagen zurückgebucht wird. Trotz mehrmaliger Aufforderung wurde nicht gezahlt. Jetzt haben wir per Mail eine Schuldanerkenntnis erhalten. Was sollen wir davon halten und können wir uns das Geld abschminken? Trotz fristsetzung erfolgte keine weitere Kommunikation. Werden auf jeden Fall Anzeige wegen Betrug erstatten und zum Anwalt gehen. Aber mal ehrlich, bringt das was?

06.02.2012 | 18:22
von Ralf Vollmer | Regelverstoß melden
Hallo Herr Mielke, verstehe nicht was diese Schuldanerkenntnis als Mail bedeuten soll, vielleicht können Sie das mal erläutern.
Grundsätzlich gilt, nach erfolgter Stornierung die Rückzahlung am besten per Email, Fax und Einschreiben mit fixem Termin zurückfordern.
Am besten 7 Tage, die angegebenen 30 tage aus den AGB´s können sie getrost vergessen da die rechtlich auf sehr tönernen Füssen steht.
Sollte keine Rückzahlung zum Termin erfolgen erlassen Sie einen Mahnbescheid und erstatten gleichzeitig Anzeige wegen Betrugs. Auch wenn Sie keinen Rechtschutz haben, die Betrugsanzeige kostet nichts, Betrug ist ein offizial Delikt und wird durch den Staatsanwalt verfolgt. Sie können das bei jeder Polizeidienststelle tun. Dokumentieren Sie alles genau und lassen Sie nicht locker, lesen Sie dazu auch meinen heutigen Kommentar den ich an die Beschwerde " Irreführung: keine Lieferung " geschrieben habe.

09.02.2012 | 08:36
von Thorsten Appel | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Vollmer,

so eben habe ich die Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Landes Thüringen eingereicht.

Der Link dazu ist:
www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Adressen/LfD/DerThueringerLandesbeauftragteFuerDenDatenschutz.html?nn=408908

Grüße aus Belgien
Thorsten Appel

09.02.2012 | 10:16
von Ralf Vollmer | Regelverstoß melden
Danke Herr Appel,

habe dies genauso getan, sowie eine Richtigstellung des falsch wiedergegebenen Verlaufs durch Debo kommentiert.

Mit freundlichen Grüßen,

Ralf Vollmer.



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