Debo Concept Group (Weimar)
Keine Lieferung
Bestell-/Kundennummer: 4646
Habe am 30.12.2011 bei der Fa. www.notebook-tabletpc-shop.de ein Ipad 2 bestellt und nach Auftragsbestätigung per Überweisung bezahlt. Zahlungseingangsbestätigung am 05.01.2012 erhalten, am selben Tag Support Mitteilung "in Bearbeitung". Lieferzeit 3 - 10 Tage.
Am 18.01.2012 forderte ich die Fa. per Support zur sofortigen Auslieferung und verbindlichem Liefertermin auf, keine Antwort. Am 20.01.2012 Wiederholung der Aufforderung per Email mit gleichzeitiger Liefermahnung und Androhung juristischer Schritte. Daraufhin kam am 20.01.2012 eine Support Meldung, neuer Status "in Bearbeitung".
Nach Rücksprache mit Rechtsanwalt, Fristsetzung zum 31.01.2012 eingehend und bei nicht Lieferung Widerruf des Auftrages, dies geschah per Fax und Email am 23.01.2012.
Nachdem ich nun die vorhergehenden Beschwerden durchgelesen habe, gehe ich davon aus, dass hier ein System vorliegt.
Sollte keine fristgerechte Lieferung erfolgen und keine dann fristgesetzte Rückzahlung erbracht sein, werden wir sofort eine Betrugsklage einreichen und die anderen eventuell Geschädigten fordere ich auf, das selbe zu tun.
07.02.2012 | 13:47
Abteilung: Buchhaltung/ Kundenservice
Unter dem nachfolgenden Link haben wir unsere Antwort zu dem geschilderten Sachverhalt vom 06.02.11 für den Verfasser und dessen Kommentare zu ähnlichen Beschwerden hinterlegt:
www.deboconceptgroup.de/reclabox.html
Das ist kein Geschäftsgebaren dazumal der selbe Artikel immer noch auf der Shopseite beworben wird! Da kann man wohl nicht von einem ungeduldigen Kunden reden.
Was meinen Sie wohl mit schade ums schöne Geld?
Das Vorauszahlen einer nicht unerherblichen Summe für eine Ware die dann nicht im Vertragsbestimmten Zeitraum angeliefert wird, das nicht liefern von Informationen und Antworten auf Anfragen kann einem schon Angst machen.
Dies ist unseriös und wenn man nicht liefern kann dann bin ich verpflichtet das mitzuteilen und umgehend die überwiesene Summe zurück zu zahlen denn die ist fremdes Eigentum.
Zum Punkt immer gleich Klagen: Aufträge und Vorauszahlungen anzunehmen, nicht liefern zukönnen und dann nicht umgehend Vorausbezahlte Summen zurück erstattetn erfüllt den Sachverhalt der Betrug genannt wird.
Grundsätzlich gilt, nach erfolgter Stornierung die Rückzahlung am besten per Email, Fax und Einschreiben mit fixem Termin zurückfordern.
Am besten 7 Tage, die angegebenen 30 tage aus den AGB´s können sie getrost vergessen da die rechtlich auf sehr tönernen Füssen steht.
Sollte keine Rückzahlung zum Termin erfolgen erlassen Sie einen Mahnbescheid und erstatten gleichzeitig Anzeige wegen Betrugs. Auch wenn Sie keinen Rechtschutz haben, die Betrugsanzeige kostet nichts, Betrug ist ein offizial Delikt und wird durch den Staatsanwalt verfolgt. Sie können das bei jeder Polizeidienststelle tun. Dokumentieren Sie alles genau und lassen Sie nicht locker, lesen Sie dazu auch meinen heutigen Kommentar den ich an die Beschwerde " Irreführung: keine Lieferung " geschrieben habe.
so eben habe ich die Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Landes Thüringen eingereicht.
Der Link dazu ist:
www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Adressen/LfD/DerThueringerLandesbeauftragteFuerDenDatenschutz.html?nn=408908
Grüße aus Belgien
Thorsten Appel
habe dies genauso getan, sowie eine Richtigstellung des falsch wiedergegebenen Verlaufs durch Debo kommentiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Vollmer.