Reiseloge.de (Mitterfelden)
Nichtauszahlung des Gutscheins
Im Grunde ist die Vorgeschichte, die zu dieser Beschwerde führt, immer die gleiche. Deshalb erspare ich mir das.
Ich weiß, dass ich als Nichtjurist keine Rechtsberatung machen darf. Deshalb ist das folgende nur eine Schilderung, wie ich mit der Situation umgehe.
Nachdem einige freundliche Telefonate nach dem Fälligkeitstermin ergebnislos blieben, habe ich am 12.01.2012 einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids im Internet ausgefüllt und an das zuständige Amtsgericht Coburg gesandt.
Nachdem auch die im Bescheid gewährte zweiwöchige Zahlungsfrist verstrichen ist, habe ich heute einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids abgeschickt. Das hierfür nötige Formular bekommt man automatisch mit der Kostenrechnung in Höhe von 23,00 € für den Mahnbescheid zugeschickt. Alle Auslagen, z. B. für Porto, Telefon sind in meinem Antrag mit aufgeführt.
Dies sind meine ersten Schritte, um erst mal an das Geld zu kommen.
Aber jetzt packe ich das große Besteck aus: Am Wochenende werde ich alle großen Reiseveranstalter anschreiben und Ihnen den Sachverhalt schildern. Dabei werde ich ein Versprechen abgeben: Ich, meine Familie, meine Freunde und Bekannten und vielleicht noch mehr Leute werden keine Reise mehr bei Veranstaltern buchen, die Geschäftsbeziehungen zu der Fa. Reiseloge - Mein Reisefreund unterhalten.
Außerdem werde ich am Montag die strafrechtliche Seite dieser Angelegenheit von der Staatsanwaltschaft prüfen lassen.
Durch meine Ausbildung zum ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer und meine langjährige Tätigkeit als ehemaliger ehrenamtlicher Richter am Amtsgericht + Landgericht München weiß ich, dass man Straftaten, auch putative, der Justiz zur Kenntnis bringen sollte oder sogar muss.
Bei entsprechendem Feedback auf meine Reaktion auf das Verhalten dieses Reisevermittlers bin ich gerne bereit, über den weiteren Verlauf an dieser Stelle zu berichten.
Nochmal zur Klarstellung: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Schilderung, wie ich damit umgehe.
LG
Hans
Außerdem prüft noch die Staatsanwaltschaft, welche Straftatbestände hier vorliegen. Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden die gerne auf gewerbsmäßigen Betrug ermitteln. Dazu müssen aber noch die ganzen Beschwerden im IT ausgewertet werden.
Außerdem prüft das Gewerbeaufsichtsamt, ob hier ein unlauterer Wettbewerb vorliegt.
Als nächstes habe ich einen Termin beim Verbraucherschutz Bayern.
Dauert halt alles seine Zeit. Aber wichtig ist ja das Ziel.
Habe deshalb auch die Redaktion von der SAT 1 Sendung- AKTE - reporter kämpfen für Sie - informiert. Ich möchte damit eine breite Öffentlichkeit herstellen. Die würden sich auch freuen, wenn sich noch mehr Geschädigte melden. Einfach im IT auf SAT1 gehen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Das ausgefüllte Formular mit dem original Vollstreckungsbescheid dann an das AG Laufen - Gerichtsvollzieher - Verteilerstelle in 83405 Laufen Postfach 1155 schicken.
Bei Fragen hilft beim AG Laufen Frau Stadlmann, (ist sehr nett und hilfsbereit) unter der Tel.Nr. 08682 - 911 254.
So, jetzt flieg ich erstmal am Montag 2 Wochen in Urlaub. Natürlich wieder über meinen Lieblingsreisevermittler (hab schon im Juli gebucht).
Sollte es, Widererwarten" auch hier mit der Rückerstattung Probleme geben, ziehe ich das ganze nochmal durch.
Hab soeben meine Kontoauszüge abgerufen. Zu meinem Erstaunen stelle ich fest: Das Geld ist da, und zwar alles, also auch die angefallenen Kosten.
Wie kann das sein? Es war doch erst 6 Wochen überfällig. Aber vieleicht liegt es daran, da sich hier jemand mit dem Falschen anlegen wollte.
Bin gespannt, ob sich nochmehr Gutgläubige (r) aufraffen, was zu tun.
Mir hat mal ein alter Richter eine Weisheit mitgegeben:
Viele sind hilflos,
aber niemand ist schutzlos.
Ich wünsche allen das gleiche Ergebnis.
Beschwerde ist gelöst
Ich bin ebenfalls in der gleichen Situation mit der Firma Reiseloge. Warte seit August 2011 auf das Geld. Habe auch schon einen Mahnbescheid beantragt und jetzt auch einen Vollstreckungstitel gegen die Reiseloge. Seitdem laufen die Verzugszinsen auch :-)
Würde gerne die Zwangsvollstreckung einleiten. Mich schrecken jedoch die Kosten ab, da ich diese ja im Vorfeld tragen muss.
In welcher Höhe sind die Kosten für die Beantragung einer Zwangsvollstreckung denn?
Danke im Vorraus
Ich bin aber der Meinung, es kostet nichts mehr. Der Gerichtsvollzieher kassiert seine Kosten ja beim Schuldner.
Und wenn nicht, sind die Kosten egal, werden doch dann auf die Summe draufgeschlagen.
Für eine qualifizierte Auskunft ruf beim Gericht an. Die Telefonnummer steht in meinem Bericht vom 10.02.12.
Viel Glück
Hans
www.mahnung-online.de/index.html?/pfaendungkosten.html
https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/justizministerium/mahnbescheid/10