Durch Reiseloge.de gelöste Beschwerde. | 1236 Views | 26.01.2012 | 18:22 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2308161

Reiseloge.de (Mitterfelden)

Nichtauszahlung des Gutscheins

Im Grunde ist die Vorgeschichte, die zu dieser Beschwerde führt, immer die gleiche. Deshalb erspare ich mir das.

SCHLAGWORTE

Ich weiß, dass ich als Nichtjurist keine Rechtsberatung machen darf. Deshalb ist das folgende nur eine Schilderung, wie ich mit der Situation umgehe.

Nachdem einige freundliche Telefonate nach dem Fälligkeitstermin ergebnislos blieben, habe ich am 12.01.2012 einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids im Internet ausgefüllt und an das zuständige Amtsgericht Coburg gesandt.

Nachdem auch die im Bescheid gewährte zweiwöchige Zahlungsfrist verstrichen ist, habe ich heute einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids abgeschickt. Das hierfür nötige Formular bekommt man automatisch mit der Kostenrechnung in Höhe von 23,00 € für den Mahnbescheid zugeschickt. Alle Auslagen, z. B. für Porto, Telefon sind in meinem Antrag mit aufgeführt.

Dies sind meine ersten Schritte, um erst mal an das Geld zu kommen.

Aber jetzt packe ich das große Besteck aus: Am Wochenende werde ich alle großen Reiseveranstalter anschreiben und Ihnen den Sachverhalt schildern. Dabei werde ich ein Versprechen abgeben: Ich, meine Familie, meine Freunde und Bekannten und vielleicht noch mehr Leute werden keine Reise mehr bei Veranstaltern buchen, die Geschäftsbeziehungen zu der Fa. Reiseloge - Mein Reisefreund unterhalten.

Außerdem werde ich am Montag die strafrechtliche Seite dieser Angelegenheit von der Staatsanwaltschaft prüfen lassen.

Durch meine Ausbildung zum ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer und meine langjährige Tätigkeit als ehemaliger ehrenamtlicher Richter am Amtsgericht + Landgericht München weiß ich, dass man Straftaten, auch putative, der Justiz zur Kenntnis bringen sollte oder sogar muss.

Bei entsprechendem Feedback auf meine Reaktion auf das Verhalten dieses Reisevermittlers bin ich gerne bereit, über den weiteren Verlauf an dieser Stelle zu berichten.

Nochmal zur Klarstellung: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine Schilderung, wie ich damit umgehe.

LG

Hans

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Reiseloge.de: 100€ + angefallene Kosten


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (12)


02.02.2012 | 17:57
von Lubrina | Regelverstoß melden
Sehr gut zu erfahren, dass es scheinbar noch mehr Leute mit diesem Problem gibt. Wir versuchen seit November 2010 vergeblich den versprochen Betrag von 100€ zu bekommen. Man wird da allerdings jede Woche aufs neue vertröstet. Vielen Dank für die Infos

03.02.2012 | 10:47
von ReclaBoxler-2308161 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, es hat sich noch nichts getan. Ist aber auch nicht verwunderlich, weil ja ein Vollstreckungsverfahren läuft.
Außerdem prüft noch die Staatsanwaltschaft, welche Straftatbestände hier vorliegen. Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden die gerne auf gewerbsmäßigen Betrug ermitteln. Dazu müssen aber noch die ganzen Beschwerden im IT ausgewertet werden.
Außerdem prüft das Gewerbeaufsichtsamt, ob hier ein unlauterer Wettbewerb vorliegt.
Als nächstes habe ich einen Termin beim Verbraucherschutz Bayern.
Dauert halt alles seine Zeit. Aber wichtig ist ja das Ziel.
Habe deshalb auch die Redaktion von der SAT 1 Sendung- AKTE - reporter kämpfen für Sie - informiert. Ich möchte damit eine breite Öffentlichkeit herstellen. Die würden sich auch freuen, wenn sich noch mehr Geschädigte melden. Einfach im IT auf SAT1 gehen.


03.02.2012 | 11:09
von ReclaBoxler-2308161 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.02.2012 | 18:43
von Hans Sonnenberg | Regelverstoß melden
Danke für das Angebot. Die effektivste Hilfe wäre, wenn niemand mehr die Sache auf sich beruhen lässt und jeder Betroffene den oder einen ähnlichen Weg geht wie ich. (Beschwerdeführer.) Kann man doch fast alles bequem am PC machen.

07.02.2012 | 11:39
von 123456 123456 | Regelverstoß melden
Leider lassen sich viele es gefallen. Manche aber nicht und der GF war öfters bei dieser Firma und Strafanzeigen gab es auch schon, aber leider ohne Erfolg. Die Reiseloge arbeitet immer noch nahc der bewährten Art und Weise. Selbst eine Anzeige beim Gewerbaufsichtsamt hat nichts gebracht.

09.02.2012 | 19:40
von Hans Sonnenberg | Regelverstoß melden
Heute ist eine Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides bei mir eingegangen, dieser wurde am 02.02.dem Antragsgegner zugestellt. Jetzt warte ich die 2 wöchige Einspruchsfrist ab, dann werde ich das Vollstreckungsgericht bemühen. Freue mich richtig darauf, weitere Gebühren vorzustrecken, die dann der Hauptforderung zugeschlagen werden.

10.02.2012 | 10:09
von Hans Sonnenberg | Regelverstoß melden
Habe heute schon mal das Formular Zwangsvollstreckung im IT heruntergeladen. Das Formular finden man unter der Homepage des zuständigen AG Laufen, Rubrik Verfahren - Zwangsvollstreckung. Geht ganz einfach. Formular ausfüllen, es gibt verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Von dem einfachen Inkasso durch einen Gerichtsvollzieher bis hin zum Antrag auf einen Haftbefehl. Kann jeder sich aussuchen, was für ihn in Frage kommt.

Das ausgefüllte Formular mit dem original Vollstreckungsbescheid dann an das AG Laufen - Gerichtsvollzieher - Verteilerstelle in 83405 Laufen Postfach 1155 schicken.
Bei Fragen hilft beim AG Laufen Frau Stadlmann, (ist sehr nett und hilfsbereit) unter der Tel.Nr. 08682 - 911 254.

So, jetzt flieg ich erstmal am Montag 2 Wochen in Urlaub. Natürlich wieder über meinen Lieblingsreisevermittler (hab schon im Juli gebucht).
Sollte es, Widererwarten" auch hier mit der Rückerstattung Probleme geben, ziehe ich das ganze nochmal durch.

10.02.2012 | 10:44
von Hans Sonnenberg | Regelverstoß melden
Jetzt bin ich aber platt.
Hab soeben meine Kontoauszüge abgerufen. Zu meinem Erstaunen stelle ich fest: Das Geld ist da, und zwar alles, also auch die angefallenen Kosten.
Wie kann das sein? Es war doch erst 6 Wochen überfällig. Aber vieleicht liegt es daran, da sich hier jemand mit dem Falschen anlegen wollte.

Bin gespannt, ob sich nochmehr Gutgläubige (r) aufraffen, was zu tun.

Mir hat mal ein alter Richter eine Weisheit mitgegeben:
Viele sind hilflos,
aber niemand ist schutzlos.
Ich wünsche allen das gleiche Ergebnis.

10.02.2012 | 16:58
von ReclaBoxler-2308161 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


03.04.2012 | 16:40
von Nadine Schwörer | Regelverstoß melden
Hallo!
Ich bin ebenfalls in der gleichen Situation mit der Firma Reiseloge. Warte seit August 2011 auf das Geld. Habe auch schon einen Mahnbescheid beantragt und jetzt auch einen Vollstreckungstitel gegen die Reiseloge. Seitdem laufen die Verzugszinsen auch :-)
Würde gerne die Zwangsvollstreckung einleiten. Mich schrecken jedoch die Kosten ab, da ich diese ja im Vorfeld tragen muss.
In welcher Höhe sind die Kosten für die Beantragung einer Zwangsvollstreckung denn?

Danke im Vorraus

18.04.2012 | 11:33
von ReclaBoxler-8226640 | Regelverstoß melden
Hallo Nadine, die Kosten für die Vollstreckung weiß ich nicht, da bei mir nach dem Mahnbescheid bezahlt wurde.
Ich bin aber der Meinung, es kostet nichts mehr. Der Gerichtsvollzieher kassiert seine Kosten ja beim Schuldner.
Und wenn nicht, sind die Kosten egal, werden doch dann auf die Summe draufgeschlagen.
Für eine qualifizierte Auskunft ruf beim Gericht an. Die Telefonnummer steht in meinem Bericht vom 10.02.12.

Viel Glück
Hans

18.04.2012 | 15:27
von 123 | Regelverstoß melden
www.mahnung-online.de/mahnkosten.htm

www.mahnung-online.de/index.html?/pfaendungkosten.html

https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/justizministerium/mahnbescheid/10



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!