Durch Single-Treff-Mikado endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 6074 Views | 28.01.2012 | 19:24 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7433261

Single-Treff-Mikado GmbH (Teltow)

Vertrag heute abgeschlossen

Ich habe heute einen Riesenfehler gemacht. Ich habe mir eine Singleanzeige in der Zeitung Berliner Abendblatt angeguckt und direkt unter der Nummer angerufen.

Ich hatte einen Termin vor Ort und ich habe einen Vertrag unterschrieben, der mir aufgeschwatzt wurde. Wie kann ich das rückgängig machen?

Soll über 18 Monate 74€ an den Single Treff Mikado zahlen. Das Geld wird vom Konto eingezogen.

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Meine Forderung an Single-Treff-Mikado GmbH: Vertrag Rücktritt


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Kommentare und Trackbacks (35)


28.01.2012 | 19:37
von Roland R. | Regelverstoß melden
Sie schreiben, Sie hatten einen Termin "vor Ort". Wenn das in den Geschäftsräumen der Vermittlung war, sieht es schlecht für Sie aus. Sie können sich dann allenfalls mit der Bitte um Hilfe an eine Verbraucherberatung wenden.

Sollten Sie sich aber an einem anderen Ort getroffen haben, können Sie innerhalb 10 Tagen schriftlich widerrufen, am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Näheres hier:

www.euroconsumatori.org/16842v27887d16983.html

28.01.2012 | 20:16
von ReclaBoxler-2502279 | Regelverstoß melden
Also ich war leider Vor Ort

Habe ich erfolgschancen bei der Verbraucherberatung.
Und am besten so schnell wie möglich müsste ich handeln.

Und wie sieht es im Falle eines Umzugs aus (sind nur in Berlin tätig)
und ich jetzt beispielsweise nach Baden Würtemberg ziehe.

28.01.2012 | 21:19
von Raubr...ach egal! | Regelverstoß melden
Wenn Sie nun tatsächlich mit dem Gedanken spielen, in ein anderes Bundesland zu fliehen, wird man Sie per Steckbrief suchen und unter Garantie auch finden. Eines Tages wird vermutlich ein Außendienstarbeiter der Moskau- Inkasso an Ihre Tür klopfen und um den ausstehenden Beitrag bitten. Die sind nämlich im ganzen Bundesgebiet tätig, einschließlich der ostfriesischen Mordseeinseln.

Panik ist in Ihrem Fall also kein guter Berater!

29.01.2012 | 00:59
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7433261: In dem Fall hoffe ich, dass Sie sich trotzdem noch mit ein paar, wenn auch gefakten, Singles treffen können. Dann ist es nicht ganz umsonst. Aber seien Sie vorsichtig, Sie wissen ja, wie es beim Mikado ist: Erwischen Sie den Falschen, dann sind Sie out of the game.

29.01.2012 | 03:51
von ReclaBoxler-7221196 | Regelverstoß melden
Raus gelernt habe ich, nur was mache ich nun.

Ich kann das nicht bezahlen, habe das Geld nicht
Bin total verzweifelt
und ja ich bin stinksauer auf mich

Weiß dass ich Fehler gemacht habe.

Naja aber ob die Richter deswegen ermitteln, wenn man nicht bezahlt?
Weil so seriös ist es ja nicht.
Oder kommen nur abschrekende Mahnungen, die ich ignorieren kann.

Und ja ich bin Panisch

29.01.2012 | 10:58
von Heinz Kummer | Regelverstoß melden
Lieber Beschwerdeführer, keine Panik, Sie müssen keinen Cent bezahlen. Der § 656 BGB ist auf Ihrer Seite.

Wichtig ist aber, dass Sie das hier

www.anwalt.de/rechtstipps/partnervermittlung-bauernfaengerei-in-sachen-liebe_002801.html

gründlich durchlesen und entsprechend handeln.

29.01.2012 | 11:26
von Heinz Kummer | Regelverstoß melden
 spider monkey LOL

Selbst wenn Ihre Auffassung zutreffen sollte, kann die Partnervermittlung nach § 656 BGB ausstehende Zahlungen nicht eintreiben. Wichtig ist nur, evtl. Mahnbescheiden zu widersprechen.

Ich könnte mir außerdem vorstellen, dass der im Artikel erwähnte § 5 UWG greift, da vermutlich mit einem Lockvogel gearbeitet wurde. Dies ist auf jeden Fall dann gegeben, wenn aus der Annonce deren gewerblicher Charakter nicht erkennbar war. Dann kann nach § 123 BGB angefochten werden.

29.01.2012 | 12:14
von ReclaBoxler-5802196 | Regelverstoß melden
Heinz Kummer

Ich hoffe Sie haben recht.
Soll gleich um 14 Uhr am Sonntag noch einmal hin um den Vertrag umzuschreiben von 18 auf 6 Monate.

Ich werde aber nichts unterschreiben. Wie soll ich mich da gleich verhalten?

29.01.2012 | 13:06
von Heinz Kummer | Regelverstoß melden
Wenn sie denen auch nur 1 Cent geschweige denn 6 Monate zahlen wollen - bitte sehr. Es ist Ihr Geld. Ich würde erst gar nicht hingehen und die Firma allenfalls telefonisch auf den § 656 aufmerksam machen. Und ansonsten wie gesagt den vertrag nach 123 BGB i. V.m. § 5 UWG anfechten, wenn das mit dem Lockvogel zutrifft.

29.01.2012 | 15:19
von X. 99 | Regelverstoß melden
 spider monkey Heinz Kummer

Sie hätten sich ihren Link auch mal vollständig durchlesen sollen.
Die Partneragentur kann durchaus das Geld einklagen!
Wenn sie nämlich zusätzlich noch andere Dienste anbieten und das werden die mit SICHERHEIT getan haben.

Dazu kommt sogar noch der strafrechtliche Aspekt zum tragen.
Wenn sie eine Dienstleistung oder einen Artikel erwerben, obwohl sie vorher schon wussten, dass sie diesen nicht bezahlen können, dann ist dies Betrug!

29.01.2012 | 15:22
von ReclaBoxler-5802196 | Regelverstoß melden
Also Heinz ich war jetzt vor Ort. Wollte sagen dass ich Kündige und habe meinem unmut kundgegeben. Da war die Frau xy von Mikado richtig sauer.

Anschließend habe ich keinen einzigen Cent rausgerückt habe, war die Frau richtig sauer. Habe also NIX bezahlt.

Anschließend habe ich einen Polizisten gefragt (liegt sehr zentral mitten in Berlin nähe des Alex.) Mit denen ich auch da war. Diese meinten, dass der Vertrag gültig ist. Ich hatte nix in der Hand, jetzt halte ich nen Auszug von diesem Vertrag in der Hand.
Ich solle mich an die Rechtsberatung wenden.

Ich zitiere:

"
Herr/Frau Vorname
Wohnort PLZ Berlin
Gebdatum Beruf
Ausweisnummer Arbeitgeber (ist leer)
Telefon Arbeitsstelle

schließt mit der Single-Treff-Mikado Freizeit und Freundschaftsclub für Alleinstehende GmbH, einen Vertrag über die Aufnahme in den Freizeit und Freundschaftsclub. Vertragsgegenstand sind die von der Single-Treff Mikado GmbH durchgeführten Veranstaltungen und Aktivitäten gemäß umseitigen Bedingungen. Die Aufnahmegebühr beträgt 74,-€ und ist bei Vertragsabschluss fällig.

Hinsichtlich Monatsbeitrag, Laufzeit und Kündigungsfrist wird für diesen Vertrag folgendes vereinbart:
Der Monatsbeitrag beträgt 74,-€

Der Vertrag beginnt heute und hat eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung der vereinbarten Mindestlaufzeit ohne Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende (31.3/30.6.31.12) schriftlich gekündigt werden.
Danach verlängert sich der Vertrag ohne gesonderte Vereinbarungen um jeweils drei Monate.

Weitere Vereinbarungen:
1. Gebühr 74,-€ ab 1.2.2012

Der Vertrag kann ggf. laut Preisliste gekürzt werden!

Wird der Monatsbeitrag nicht durch Lastschriftverfahren bezahlt, oder kann das Lastschriftverfahren aus von dem Mitglied zu vertretenden Gründen nicht mehr durchgeführt werden, erhöht sich der Beitrag um 3,00€ pro Monat. Der Beitrag wird jeweils am 1. eines Monats im voraus fällig.

Der Monatsbeitrag soll von meinem Konto per Lastschrift eingezogen werden.

Kontodaten

Unterschrift Mitglied (links) i. V. Single-Treff Mikado Freizeit und Freundschaftsclun für Alleinstehende GmbH. Geschäftsführer Detlef Herbst
Registriergericht Potsdam HRB-Nr. 8497
Otto-Lilienthal-Straße 14 14513 Teltow
Tel: 03328/303450 (rechts und ist unterschrieben und mit Stempel)

29.01.2012 | 15:24
von ReclaBoxler-5802196 | Regelverstoß melden
Also ich habe da keinen Cent bezahlt.

War aber mit der Polizei vor Ort, leider ist der sch. Vertrag rechtens. Ich durfte dann draußen warten, wo die Polizei vor Ort war.

Die Frau mächtig sauer.
Und das wegen mir ein Kunde nicht unterschrieben hat.

29.01.2012 | 15:33
von ReclaBoxler-5802196 | Regelverstoß melden
Der Lockvogel war in der Berliner Abendzeitung ne Anzeige von Sie sucht Ihn

29.01.2012 | 18:13
von ReclaBoxler-5802196 | Regelverstoß melden
Mist

das doofe ist, dass sich der vertrag verlängert, wenn er nicht gekündigt wird.

wie mache ich es am besten, dass der sofort nach ablauf der frist gekündigt ist.

29.01.2012 | 18:30
von Peter Durst | Regelverstoß melden
Sie haben offensichtlich die Beiträge weiter oben nicht kapiert!

1. Nach Ihrer Aussage wurde ein Lockvogel eingesetzt

>> Sie können den Vertrag SOFORT nach § 5 UWG / § 123 BGB anfechten.

2. Unabhängig davon kann die Vermittlung nach § 656 BGB das Geld nicht eintreiben, selbst wenn ein rechtmässiger Vertrag bestünde.

Wer lesen, und dann noch das Gelesene VERSTEHEN kann, ist klar im Vorteil.

29.01.2012 | 18:55
von X. 99 | Regelverstoß melden
Es hat wohl keiner den Text bei dem Link von Heinz zuende gelesen, Heinz anscheinend auch nicht.

Es kann durchaus sein, dass sie das einklagen können!
Jenachdem wie der Vertrag aufgesetzt ist. Denn stehen noch andere Dienstleistungen mit drin und die werden mit drinstehen, dann ist die ganze Sache eindeutig zu bezahlen. Und sei es, dass die Geld fürs Bilder oder Texte veröffentlichen nehmen.

29.01.2012 | 20:11
von ReclaBoxler-5802196 | Regelverstoß melden
Ja dienstleistungen stehen mit drinnen

sind alle aufgelistet.
was für veranstaltungen die durchführen etc.

29.01.2012 | 23:04
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
Mich wundert's, dass es hier überhaupt Leute gibt, die sich mit solch einem Unfug auch noch ernsthaft beschäftigen.

30.01.2012 | 14:41
von ReclaBoxler-1613227 | Regelverstoß melden
Ja habe mich informiert und einen anwalt gefragt, er meinte es wäre besser das auf 6 monate zu verkürzendies habe ich jetzt auch gemacht und auch bar804€+74€=878€ bezahlthabe ne quittung und der andere vertrag steht drinnen, dass er den den anderen vertrag aufhebtund auch automatisch endetdas hat die frau bestimmt auch nur gemacht, weil sie mich nie wieder sehen wollte xDbin sauer ums geld, aber habe wie gesagt wurde, habe ich wirklich gelernt, verträge lasse ich mir nicht mehr so einfach aufschwatzenaber man merkt was für ein laden das ist, sogar noch ein schlechtes gewissen gehabt, weil die polizei da war und in der zeit nen kunde verloren ging, mein mitgefühl liegt irgendwo gegen 0 und das ist aufgerundet

wenn die trotzdem am 1. Februar noch 74,-€ abbuchen, kann ich das doch stornieren und wäre damit trotzdem rechtlich auf der sicheren seite

31.01.2012 | 10:07
von ReclaBoxler-1122171 | Regelverstoß melden
Sie sollten vorsichtshalber bei Ihrer Bank die Firma für eine Abbuchung sperren lassen.
Lehrgeld haben Sie wohl bereits genug gezahlt.

31.01.2012 | 10:53
von ReclaBoxler-7511279 | Regelverstoß melden
Ja ich werde in der nächsten Zeit öfter auf meinen Kontoauszüge gucken. Ich habe ja beim Lastschrifteinzug 6 Wochen um mir das Geld zurückzuholen. Dies Kostet der Mikado zwar 6€ aber ich werde es im Falle einer Abbuchung durchführen. Und ggf. mit meinem Kundenberater bei meiner Bank darüber reden.

31.01.2012 | 11:08
von ReclaBoxler-7511279 | Regelverstoß melden
Außerdem gibt es hier so eine Hobby und Freizeit-Börse für Mitglieder.
Hier kann man Handynummern von den anderen Mitgliedern telefonisch oder Vor-Ort erfragen.
Wo ich vor Ort war hat man mir 3 Telefonnummern gegeben.

Hier habe ich angerufen. Was mich sehr erstaunt hat, es waren keine Fakes, denn diese jungen Damen waren selber sehr unzufrieden mit der Leistung von der Firma Mikado Single Kontakt.

Was aber auch sehr merkwürdig war, dass die Frauen nur 45€ pro Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten haben.

Die Mädels sagten einstimmig, weil Frauen hierbei günstiger bei wegkommen.

Während die Agentur mir aber mitgeteilt hat, dass diese Frauen schon einmal Kunde bei denen gewesen ist und bei der zweitanmeldung
dann einen günstigeren Tarif erhalten.

Dies kann ich mir aber gar nicht Vorstellen, da diese Frauen sehr unzufrieden mit dem Service dieses Unternehmens waren.

Weiterhin haben mir die Mädels erzählt, dass sie davon genervt sind, dass viele Männer nur anriefen, weil diese eben nur Sex von denen wollten. Und eine davon hat sich bei der Firma beschwert.
Hierbei gab es dann auch Theater mit der Kundenberaterin.

Außerdem will ich noch hinzufügen, dass ich mich nur bei einer einzigen bestimmten Mitarbeiterin (die mich ohnehin schon auf dem Kika hat) melden kann. Die Kolleginnen oder Kollegen, die nicht der Sachbearbeiter meines Vertrages waren, können nicht in dieser Angelegenheit mit mir reden.

Ich weiß dass es bei seriösen Unternehmen durchaus so ist, dass ich mit JEDEM MITARBEITER reden kann und er sich der Sache annimmt.

31.01.2012 | 15:37
von ReclaBoxler-7511279 | Regelverstoß melden
Zu §656 BGB
Bei Partnervermittlung würde dieser § fassen.
Jedoch sind die nur nach Außenhin eine Partneragentur

Juristisch sind diese ein Freizeitclub

06.02.2012 | 13:53
von ReclaBoxler-7433261 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Naja, war leider legal, musste 878 € bezahlen um auf ein halbes Jahr verkürzen.
Ist bezahlt, aber war kein Rücktritt.


07.02.2012 | 23:31
von ReclaBoxler-8760279 | Regelverstoß melden
Eine frage habe ich aber noch:

Herr Fam. -Name Vorname
Wohnort PLZ Berlin, Straße
Geb. Datum Beruf:
Ausweisnummer: Arbeitgeber:
Telefon: Arbeitsstelle:

schließt mit der Single-Treff-Mikado Freizeit und Freundschaftsclub für Alleinstehende GmbH, einen Vertrag über die Aufnahme in den Freizeit und Freundschaftsclub. Vertragsgegenstand sind die von der Single-Treff Mikado GmbH durchgeführten Veranstaltungen und Aktivitäten gemäß umseitigen Bedingungen. Die Aufnahmegebühr beträgt 74,-€ und ist bei Vertragsabschluss fällig.

Hinsichtlich Monatsbeitrag, Laufzeit und Kündigungsfrist wird für diesen Vertrag folgendes vereinbart:
Der Monatsbeitrag beträgt 134,-

Der Vertrag vom 28.1.2012 hat eine Laufzeit von sechs Monaten. Der Vertrag kann unter Einhaltung der vereinbarten Mindestlaufzeit ohne Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende (31.3/30.6.31.12) schriftlich gekündigt werden.
Danach verlängert sich der Vertrag ohne gesonderte Vereinbarungen um jeweils drei Monate.

Weitere Vereinbarungen:
Der Vertrag vom 28.1.2012 ändert sich aus Kulanzgründen in 6 a 134,-€ Der Gesamtbetrag wird bar bezahlt.
Damit erlischt der Vertrag.

Wird der Monatsbeitrag nicht durch Lastschriftverfahren bezahlt, oder kann das Lastschriftverfahren aus von dem Mitglied zu vertretenden Gründen nicht mehr durchgeführt werden, erhöht sich der Beitrag um 3,00€ pro Monat. Der Beitrag wird jeweils am 1. eines Monats im voraus fällig.

Der Monatsbeitrag soll von meinem Konto per Lastschrift eingezogen werden.

Wird dieser Vertrag noch mal verlängert oder wie muss ich überhaupt Kündigen? Weil wenn man telefonisch Kontakt mit denen aufnehmen will, dann wird aufgelegt etc.
Und ich will auf keinen Fall, dass sich dieser Vertrag verlängert und ich denen auch nur noch einen cent zahlen muss?

08.02.2012 | 00:02
von ReclaBoxler-8760279 | Regelverstoß melden
Eine Mitgliedsnummer sollte ich auch bekommen, habe ich jedoch nicht bekommen.

Will diesen Vertrag kündigen.

Bei anruf wird man weggedrückt. Miese Methoden.

08.02.2012 | 00:51
von ReclaBoxler-8760279 | Regelverstoß melden
Außerdem habe ich da eine weitere Frage, es kann nur zum quartalsende gekündigt werden (30.06, 30.09,.) nach 6 monaten ist aber der 31.7und ich müsste somit nochmal 268€ bezahlen
außerdem verlängert der sich automatisch um 3 Monate, das würde niemals aufgehen.
und WIE kann ich kündigen, dass der NICHT verlängert wird?
Will echt raus aus diesem Vertrag!

Und WIE kündige ich, wenn ich abgewiesen werden sollte?
Annahme verweigert bei einschreiben etc.

14.02.2012 | 12:41
von ReclaBoxler-7433261 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


25.05.2012 | 10:10
von Kerstin Turac | Regelverstoß melden
Wichtig zu wissen ist, hatten Sie sich den Kontakt zu einer bestimmte Person ausgesucht. Haben Sie einen Profilbogen ausgefüllt und sind Sie fotografiert worden?

Hat man Ihnen Profile mit Fotos gezeigt und den Eindruck vermittelt, dass die genannte Tel. Nummer zu dieser Person gehört?

Bitte schnellstens antworten. Vielen Dank.

24.10.2012 | 17:03
von ReclaBoxler-2016219 | Regelverstoß melden
Es gab ein Profilfoto und es wurde mir zu mehreren Fotos einer Frau immer eine Handynummer rausgegeben
aber dies war auf 3 im Monat begrenzt

24.02.2013 | 16:26
von Almut Spier | Regelverstoß melden
Bin genau so reingefallen, wie der Herr mit dem Vertrag.

01.09.2013 | 16:34
von ReclaBoxler-2475723 | Regelverstoß melden
Auch ich bin auf Mikado reingefallen. Habe erst zu Hause festgestellt, daß ich für 18 Monate zahlen soll. Jetzt Gerichtsverhandlung gehabt und darf den vollen Betrag für 18 Monate plus Anwalt bezahlen. Die Richterin war zwar der Meinung, daß das Gebahren der Firma nicht rechtens ist, aber sie würde mit einer anderen Entscheidung bei einem höheren Gericht anecken. Der Vertrag wurde nun mal von mir unterschrieben und ist damit nicht anfechtbar.

02.09.2013 | 15:05
von ReclaBoxler-2475723 | Regelverstoß melden
Erstmal durchlesen ist natürlich richtig, aber nachdem ich ein paar Zeilen gelesen habe, fing die freundliche Dame an zu erzählen. Das passierte mehrmals und ich unterschrieb. Zu Hause, las ich mir das dann komplett durch und stellte meinen Fehler fest. Danach kündihte ich dann den Vertrag.
Es ist pure Absicht von diesen Leuten, daß man so vollgetextet wird und den Vertrag nur kurz überfliegt.
Ich hatte auch während des Gespräches mehrfach erwähnt, das ich keinerlei Interesse an irgendwelchen Veranstaltungen habe.
Ich ging davon aus, durch eine einmaligen Beitrag Kontaktadressen zu erhalten, was ja dann auch zutraf.

16.12.2017 | 21:45
von Can Yildirim | Regelverstoß melden
Hallo, auch ich habe eine solche Erfahrung gemacht. Anstatt drei Monate wie besprochen hat Frau N. mir einen Vertrag über 18 Monate unterschreiben lassen. Mein Anwalt fechtet gerade diesen Vertrag an und ich habe bereits eine weitere Person gefunden, die bereit ist, ihre Erfahrungen, die sich mit unseren decken, vor Gericht auszusagen. Ich bin auf der Suche nach weiteren Personen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Im Gerichtsprozess soll dann aufgedeckt werden, dass sehr viele Personen das gleiche erlebt haben. Zudem soll gezeigt werden, dass man per Inserat gelockt wird, um vorort einen Aufnahmevertrag zu unterschreiben. Bitte nehmt Kontakt zu mir auf. Danke und Gruß C. Y.

18.02.2018 | 17:55
von Can Yildirim | Regelverstoß melden
Hi,

auch ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit Singletreff GmbH gemacht. Der Vertrag wird bereits angefechtet und für einen möglichen Zivilprozess hab eich bereits mehrere Personen, die über die gleichen Erfahrungen wie ich erzählen werden.
Bitte melde Dich, damit ich einfach noch mehr Informationen über dieses Unternehmen sammeln kann.

Danke und Gruß

PS: meine Mailadresse

can.yildirim.1 spider monkey web.de



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