2996 Views | 02.02.2012 | 13:46 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2933163

Anwaltskanzei Ingrid Fritze (Bernau bei Berlin)

Anwaltskosten zu hoch

Im Scheidungsprozess vor dem OLG Naumburg ließ ich mich durch Frau Rechtsanwältin Ingrid Fritze aus Bernau vertreten. Leider, muss ich einfügen!

SCHLAGWORTE

Die wichtigsten Fragen, wie "was kostet mich der Prozess," sind immer überlächelt worden, Auskünfte dahingehend beschwichtigt, es wird ihnen etwas kosten, ich arbeite ja nicht umsonst, keine Zahlen. Schon gar nicht, da diese Anwältin wusste, dass nach den vorliegenden Unterlagen Beträge in Höhe von 7000,00 Euro möglich sind. Ein einziges Wort in diese Richtung und ich hätte eine außergerichtliche Einigung OHNE Anwalt durchgeführt.

Wie gesagt, über Kosten blieb ich bis Prozessende im Unklaren. Ein Prozesshilfeantrag wurde durch die Kanzlei ausgefüllt und ich erhielt auf meine konkrete Frage, was habe ich zu erwarten, die Antwort: "Etwa 30,00 Euro monatliche Raten!"

Im Prozess saß Frau Rechtsanwältin Fritze neben mir, als ginge sie die Sache nichts an. Ein einziger Satz während der Verhandlung wurde von einem der drei Richter mit: "tut hier nichts zur Sache" abgewinkt! Durch das Gericht wurde mir ein Vergleich vorgeschlagen, den ich dann annahm. Die unverzüglich nach dem Prozess eingehenden Honorarforderungen von rund 6000,00 Euro wurden selbstverständlich mit dem Antrag auf Zwangsvollstreckung an mich gesendet. So wie es sich für einen Rechtsanwalt gehört, der unverdientermaßen schnell an sein Geld kommen will.

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Meine Forderung an Anwaltskanzei Ingrid Fritze: Überarbeitung der Honorarforderungen auf ein erträgliches und verdientes Maß!


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Kommentare und Trackbacks (10)


02.02.2012 | 13:52
von ReclaBoxler-4117175 | Regelverstoß melden
Statt sich hier zu beschweren, an die zuständige Anwaltskammer wenden!

02.02.2012 | 15:00
von ReclaBoxler-4526917 | Regelverstoß melden
Zitat Homepage:

Kanzleiphilosophie

Es gehört zum Konzept der Kanzlei nicht den größtmöglichen Profit zu erzielen, sondern für den jeweiligen Mandanten akzeptable und sachgerechte Lösungen zu finden.

Und sowas schimpft sich Fachanwältin für Familienrecht.

02.02.2012 | 15:12
von H. | Regelverstoß melden
Haben Sie das geforderte Honorar überprüft?

www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/gericht/content_05.html

www.finanztip.de/recht/familie/scheidung-kosten-rechtsanwalt.htm

02.02.2012 | 19:05
von Honorartest | Regelverstoß melden
Bei Rechtsanwälten sollte man immer vorsichtig sein, generell frage ich gleich AM ANFANG nach dem Kostensatz, falls herum geeiert wird, gehe ich einfach wieder.
So einfach ist das.

03.02.2012 | 11:14
von ReclaBoxler-2933163 | Regelverstoß melden
Ich habe die Honorarforderungen überprüfen lassen. Aus dem Internet bekam ich von einem Anwalt den Hinweis, es ist nach einem §13 der das Honorar bei VERGLEICHEN vor Gericht betrifft, abzurechnen. Meine Beschwerde vor Gericht wurde aber von der überlasteten sachbearbeiterin mit, ist korekt berechnet! worden abgelehnt. Die Rechnung war ja auch korekt,2+2 ist nun einmal 4! Aber das mich die Gute Frau Ingrid Fritze trotzdem abgezockt hat, ist Tatsache. Wenn der Einwand hier erhoben wird, da geht man doch nicht mehr hin, wenn da keine Preise genannt werden, da kann ich nur sagen: ich habe Hilfe erwartet, keine linke Tour und schon garnicht, das ich abgezockt werde!
Ich weis nun, dass ich wohl vorher übers Internet ein paar Auskünfte zu vernünftigen Anwälten hätte einholen sollen, aber aus Bequemlichkeit nimmt wohl jeder erst einmal den, den man gut erreichen kann! LEIDER!

03.02.2012 | 11:18
von ReclaBoxler-2933163 | Regelverstoß melden
Apropos Anwaltskammer, da schenkt sich jeder wohl lieber gleich die Mühe! Meine Beschwerde, die ich auch da einreichte, die ist erst Mal auf Eis gelegt worden, will sagen, da kam erst Mal eine Ewigkeit nix, nada! Dann der Hinweis, jaa, die Berechnungen stimmen wohl. Uns sind die Hände gebunden, etc, eetc, etc. EINE KRÄHE.

03.02.2012 | 11:23
von ReclaBoxler-2933163 | Regelverstoß melden
UND, eine Überprüfung der Honorarforderungen mittels Beschwerde kostet wiederum, und, echt nicht wenig! Das Gericht verlangte dafür pauschal 50,00 Euro, und, weil sich die EHRENWERTE Rechtsanwältin Frau Ingrid Fritze aus Bernau dazu äußern mußte, kommen auch noch einmal Honorarforderungen von der in Höhe von fast 100,00 Euro per Post. MIT dem Vermerkt, Antrag auf sofortige Zwangsvollstreckung ist gestellt! WAT sagt ihr nu?

03.02.2012 | 15:45
von ReclaBoxler-7556197 | Regelverstoß melden
Ich sage nun, dass es müßig ist, sich über ein Kind aufzuregen, das schon im Brunnen liegt.

Vorher erkundigen und nicht lockerlassen. Gehen Sie in den anderen Lebensbereichen auch so vor?

Erst mal machen, und dann fragen was der Spass kostet?

24.02.2012 | 15:12
von ReclaBoxler-2933163 | Regelverstoß melden
Ah, hier ist ein Berufsgenosse gleichen Kabilers der ehrenwerten Anwältin Fritze aus Bernau! Außergerichtlich geht nicht? Scheidung war durch, es ging nur noch um Gütertrennung und durch das Amtsgericht falsch beerechnete Rentenangelegenheiten, Rentenpunkte heißt das wohl, ! Bevor hier Lippe riskiert wird von Rechtsverdrehern wie Ihnen, erst Mal fragen! Und das Chancen bestanden, ist wohl klar aus der Tatsache zu entnehmen, dass vom OLG der Vergleich vorgeschlagen worden ist, nicht! von der Frau Fritze, die nur Ihre Abzocke im Kopf hatte!

13.08.2012 | 16:40
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


13.08.2012 | 16:41
von ReclaBoxler-2933163 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unseriös bis zum geht nicht mehr!




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